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Künstliche Intelligenz

Nvidia investiert angeblich zwei Milliarden US-Dollar in xAI


Das KI-Start-up xAI organisiert Berichten zufolge eine neue Finanzierungsrunde, die aktuell bei zugesagten Investitionen von 20 Milliarden US-Dollar stehen soll. Nvidia beteiligt sich angeblich mit zwei Milliarden Dollar, wobei das Geld letztendlich wieder in die eigene Kasse fließen soll.

Über die Pläne berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf Quellen, die mit den Verhandlungen vertraut sein sollen. Demnach soll mit dem neuen Kapital eine Zweckgesellschaft entstehen, die KI-Beschleuniger von Nvidia kauft und dann an xAI vermietet. Die Firma will damit angeblich ihren nächsten Supercomputer Colossus 2 bauen – Colossus (1) gehört zu den schnellsten Systemen der Welt.

Die 20 Milliarden Dollar sollen aus zwei Geldtöpfen stammen: 7,5 Milliarden Dollar an Eigenkapital (Equity), für das xAI eigene Anteile verkauft, und 12,5 Milliarden Dollar Fremdkapital (Debt) in der neuen Zweckgesellschaft. Nvidias Anteil soll zur Eigenkapitalseite gehören; Nvidia würde somit xAI-Anteile erhalten.

Da die Investition durch den Kauf von KI-Beschleunigern wieder zurück zu Nvidia fließt, entspräche Nvidias Anteil letztendlich einem Rabatt von rund zwei Milliarden Dollar für xAI beziehungsweise die neue Zweckgesellschaft. Nvidia dürfte das mit einer Bruttomarge von zuletzt 72,4 Prozent verkraften. Beteiligungen wie die an xAI sind ein alternativer Weg zu klassischen Aktienrückkäufen, um mit Eigenkapital die eigene Aktie aufzuwerten. So steigt schließlich der Buchumsatz, was die Börse glücklich stimmen dürfte.

Bloomberg glaubt, dass dieses Abkommen mit xAI branchenweit zu einem neuen Standardmodell für Investitionen in KI-Firmen werden könnte. Beim Deal mit OpenAI überspringt Nvidia den Schritt mit der Zweckgesellschaft sowie der Vermietung von GPUs und investiert selbst 100 Milliarden Dollar. OpenAI kauft damit wiederum Nvidias KI-Beschleuniger und gibt Unternehmensanteile ab.


(mma)



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Erhöhung um 24 Prozent: Der Personalausweis soll bald 46 Euro kosten


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Die Bundesregierung will die Gebühr für die Ausstellung des Personalausweises anheben: Antragsteller sollen bald 46 Euro statt wie bisher 37 Euro zahlen. Hinzu kommt unverändert eine Fotogebühr in Höhe von 6 Euro, wenn man das Passbild von der Behörde anfertigen lässt. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Bundesinnenministerium (BMI) veröffentlicht hat.

Das BMI begründet die geplante Gebührenerhöhung mit gestiegenen „allgemeinen Verwaltungskosten“ sowie Kostensteigerungen bei der Produktion des Personalausweises. Zur Deckung dieser Kosten sei die angestrebte Gebührenerhöhung „zwingend erforderlich“, schreibt das Ministerium in der Begründung (PDF) des Verordnungsentwurfs. Die Erhöhung liege zudem im Rahmen der allgemeinen Teuerungsrate. Zuletzt angehoben wurde die Gebühr im Jahr 2021 – damals stieg sie von 28,80 Euro auf 37 Euro.

Der nun geplante Anstieg auf 46 Euro ist noch nicht final von der Bundesregierung beschlossen. Aktuell können Verbände und Organisationen Stellungnahmen zu dem Entwurf des BMI abgeben.

Widerstand dürfte unter anderem von privaten Anbietern von Aufnahmesystemen für Ausweisfotos kommen. Sie werfen dem BMI vor, mit der Anhebung der Ausweisgebühr die Entwicklung staatlicher Aufnahmesysteme durch die Bundesdruckerei querzufinanzieren und damit private Anbieter aus dem Markt zu drängen.

„Der Wettbewerb wird ausgeschaltet und unsere betroffenen Mitglieder müssen mittelfristig ihre Unternehmen schließen“, sagte Detlef Sander, Geschäftsführer des Verbands Databund, gegenüber c’t. „Es findet hier ganz konkret und direkt eine Vernichtung von IT-Mittelständlern statt.“

Der Streit um die Aufnahmesysteme hat eine längere Vorgeschichte und hängt mit der Einführung digitaler Passfotos zusammen. Grundsätzlich können Kommunen frei wählen, ob sie dafür Geräte privater Anbieter oder die Systeme der staatlichen Bundesdruckerei („PointID“) nutzen. Viele Kommunen entschieden sich zunächst für private Anbieter.

Im Frühjahr 2025 entschied das BMI jedoch, dass die Kommunen die Lichtbildgebühr für die Nutzung der staatlichen Systeme („PointID“) in Höhe von 6 Euro nicht wie ursprünglich angekündigt an die Bundesdruckerei abführen müssen, sondern zur Deckung von Verwaltungskosten einbehalten. Damit sind die PointID-Systeme nun für die Kommunen konkurrenzlos günstig.

Den Vorwurf der Diskriminierung privater Anbieter weist das BMI dennoch zurück. Das kostenlose Angebot diene der Daseinsfürsorge und der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet, argumentiert das Ministerium. Die Bundesdruckerei könne anders als private Anbieter nicht frei entscheiden, welcher Kommune sie ihre Lösung zu welchen Konditionen anbietet.

Die Kosten für Entwicklung, Produktion und Support der staatlichen PointID-Systeme schätzte das BMI im Jahr 2020 auf 171 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Refinanzierung soll laut BMI „nach dem Solidarprinzip über die allgemeine Pass- bzw. Personalausweisgebühr“ erfolgen. Dies wirke sich aber „eher geringfügig“ auf die geplante Gebührenerhöhung aus, sagte ein BMI-Sprecher.


(cwo)



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Apple behebt Apple-Intelligence-Problem beim iPhone 17


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Apple hat offenbar Server-seitig ein Problem behoben, das dazu führte, dass iOS-26-Nutzer mit bestimmten Geräten keinen Zugriff auf Apple Intelligence mehr hatten. Betroffen waren Besitzer der jüngsten iPhone-Modelle 17, 17 Pro, 17 Pro Max und Air. Deren Besitzer konnten das KI-System zwar anfangs verwenden, doch nach einigen Tagen deaktivierte es sich und die Betroffenen sollten das Modell erneut herunterladen. Doch genau dies funktioniert nicht: Der Download stockte ab einer bestimmten Stelle.

Berichten auf X zufolge wurde das Problem nun in einer Weise behoben, die Apple nur bei sich selbst ausrollen musste – auch wenn dies einige Tage dauerte. Betroffene Nutzer sollten versuchen, den Download erneut anzustoßen. Die sollte gelingen, nachdem das Gerät neu gestartet wurde – oder durch Ab- und wieder Anschalten von Apple Intelligence in den Systemeinstellungen.

Mitunter reicht aber auch ein Wechsel in den Flugmodus und dessen anschließende Deaktivierung. Apple hatte das Problem über seine Supporter zuvor eingeräumt, dann aber keine konkreten Angaben zu einem nutzerseitigen Fix gemacht. Offenbar benötigte der Konzern etwas Zeit, den Fehler auf eigener Seite zu beheben. Als denkbar gilt, dass es bei den Anpassungen des Appple-Intelligence-Modells an den neuen A19-Chip in den Geräten zu Problemen kam. Der A19 Pro bringt unter anderem eine veränderte Neural-Engine-Implementierung mit. Warum deshalb der Download stockte, bleibt unklar – eventuell lief im Hintergrund bereits die Installation.

Apple setzt bei seinem KI-System stark auf lokale Modelle – sowohl für die sogenannten Schreibwerkzeuge als auch für die integrierten Bildgeneratoren Genmoji und Image Playground. Dabei entscheidet das System dynamisch, ob Anfragen an Apples Cloud-Server geschickt werden oder Aufgaben lokal zu erledigen sind.

Apple Intelligence benötigt daher einiges an Speicherplatz: Zwischen 7 und bis zu 10 GByte können es im Flash-Speicher des iPhone werden. Berichte zu dem Problem gab es auch aus der EU und hier von deutschen Nutzern. Apple Intelligence ist für diese seit Frühjahr 2025 freigeschaltet, nachdem das KI-System 2024 zunächst nur außerhalb der EU gestartet worden war.


(bsc)



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Drohnen-Abwehr: Bundespolizei darf künftig auch abschießen


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Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Reform des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht. Der ehemalige Grenzschutz soll damit erweiterte Befugnisse zur Abwehr feindlicher Drohnen in Gefahrensituationen erhalten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass die Bundespolizei künftig Maßnahmen einschließlich physischer Einwirkungen wie dem „Abfangen und Abschuss“ unbemannter Flugobjekte ergreifen dürfe.

Laut Dobrindt waren die bisherigen Befugnisse zur Drohnenabwehr nicht ausreichend geregelt. Die Bundesregierung reagiere mit dem Vorhaben auf die „neue Art der Bedrohung durch Drohnen“. Zuvor hatten Sichtungen an europäischen und deutschen Flughäfen, insbesondere in München, zu Ausfällen und Verzögerungen geführt. Mit der Initiative will die Exekutive bei solchen Fällen die Bundespolizei technisch auf den neuesten Stand bringen. Sie soll in die Lage versetzt werden, mit elektromagnetischen Impulsen, Jamming von Funksignalen und GPS-Störungen gegen Drohnengelage vorzugehen. Dabei wird etwa die Verbindung zwischen Fluggerät und Pilot unterbrochen.

Der Regierungsentwurf sieht konkret eine Kompetenzerweiterung vor, um „insbesondere die Abwehr von Drohnen mit geeigneten technischen Mitteln“ rechtlich klarer zu definieren. Im Gesetzestext sind „physische Mittel der Einwirkung auf die Systeme“ vorgesehen, auch wenn Abfangen und Abschuss nicht explizit aufgeführt sind.

Der Innenminister kündigte ferner eine noch nicht ganz spruchreife Änderung des Luftsicherheitsgesetzes an. Diese soll die Bundeswehr dazu ermächtigen, militärische Drohnen zu bekämpfen. Die Landespolizeien und die Bundespolizei sollen zwar deutlich stärker gegen Flugobjekte vorgehen können, nicht jedoch gegen Kampfdrohnen. In Ampel-Zeiten gab es bereits einen Entwurf, den der Bundestag aber nicht mehr beschließen konnte.

Gemäß Paragraf 38 soll die Bundespolizei auch selbst Drohnen nutzen dürfen: Die Rede ist hier vom künftigen Einsatz „mobiler Sensorträger“ – also fliegender Kameras mit Ton-, Bild- oder Videoaufnahme – zur Überwachung von Großveranstaltungen, Bahnhöfen, Bahnanlagen und Flughäfen. Die Maßnahme muss offen erfolgen. Besondere Datenerhebungen sollen einen richterlichen Beschluss erfordern.

Die Drohnenabwehr wird durch Paragraf 39 als neue Aufgabe der Bundespolizei an Flughäfen, Bahnhöfen, Ministerien und auf Schiffen verankert. Die geplante Abwehrtechnik ist aufwendig. Für das Vorhaben veranschlagt die Regierung jährliche Kosten von 25 Millionen Euro für eigene Drohnen der Ordnungshüter sowie 90 Millionen Euro für Abwehrsysteme. Hinzu kommen dem Plan nach 55 neue Vollzeitstellen, unter anderem für das Luftraummanagement.

Zugleich will die Exekutive der Bundespolizei im Einklang mit dem Referentenentwurf von Dobrindt den Einsatz von Staatstrojanern erlauben. Sie könnte damit sogar Unverdächtige präventiv überwachen. Den Beamten soll es demnach gestattet werden, digitale Kommunikation etwa via verschlüsselte Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls zu belauschen. Der vom Bundesverfassungsgericht verlangte Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sei dabei aber zu wahren.

Vorgesehen ist eine Lizenz zur „Quellen-TKÜ“. Bundespolizisten sollen also Endgeräte wie Smartphones oder Computer heimlich hacken, einen Bundestrojaner aufspielen und so laufende Gespräche vor einer Ver- oder nach einer Entschlüsselung mitschneiden dürfen. Eine Kompetenz für noch weitergehende heimliche Online-Durchsuchungen von IT-Systemen ist nicht enthalten.

Allerdings sollen die Strafverfolger auf Geräten „gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation“ überwachen und aufzeichnen dürfen, wenn sie ab dem Zeitpunkt der nötigen Richteranordnung „auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können“. Das grenzt an die besonders umstrittene und vom Bundesverfassungsgericht noch geprüfte „Quellen-TKÜ plus“, mit der die Geheimdienste von Bund und Ländern schon zusätzlich auf gespeicherte Chats und Mails zugreifen dürfen.


(mki)



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