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Oberlandesgericht: Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer ist verboten


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in letzter Instanz rechtskräftig entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touch-Display am Steuer eines Kraftfahrzeugs untersagt ist. Eine solche Berührung fällt laut dem am Mittwoch publik gemachten Beschluss vom 25. September unter das sogenannte Handy-Verbot aus Paragraf 23 Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für alle Autofahrer, die derartige elektronische Geräte fürs Vapen während der Fahrt bedienen.

Im konkreten Fall muss ein Kölner Autofahrer, der während der Fahrt die Stärke seiner E-Zigarette auf dem Touch-Display geändert hatte, nun eine Geldbuße von 150 Euro bezahlen (Az.: III-1 ORbs 139/25). Zudem erhält der Raucher einen Punkt in Flensburg.

Polizeibeamte beobachteten den 46-Jährigen im März 2024 auf der Autobahn 59 dabei, wie er Tippbewegungen auf einem Gerät vornahm. Zunächst gingen sie von der rechtswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons aus. Die Stadt Siegburg verhängte daraufhin das Bußgeld.

In der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Siegburg stellte sich zwar heraus, dass der Autofahrer seine E-Zigarette bedient hatte und kein Handy. Trotzdem bestätigten die Richter der ersten Instanz das Bußgeld im Januar 2025 (Az.: 208 OWi 65/24).

Die Rechtsbeschwerde des Klägers vor dem OLG Köln hatte laut einer Mitteilung keinen Erfolg. Die zweite Instanz stellte klar, dass eine E-Zigarette mit Touch-Display ein Gerät mit „Berührungsbildschirm“ im Sinne des Paragrafen 23 StVO ist. Dieses halte zudem Informationen bereit, wenn die veränderte Dampfstärke auf der elektronischen Anzeige signalisiert werde, erklärten die Kölner Richter. Die Bedienung stelle so letztlich eine Hilfsfunktion dar. Diese begründe – ähnlich wie das Ändern der Lautstärke eines Mobiltelefons – ein erhebliches Ablenkungspotenzial für den Fahrzeugführer.

Der Beschluss legt nahe, dass jegliche aktive Nutzung von Geräten mit berührungsaktiven Displays während der Fahrt untersagt ist. Das gilt zumindest, wenn der Fahren eine Hand vom Steuer abziehen muss und die Tätigkeit die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen nimmt.


(mki)



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Apple und OpenAI müssen sich der Klage Elon Musks stellen


Im August hatte Elon Musk Apple und OpenAI verklagt, weil sie angeblich gemeinsame Sache machen, um seinen Chatbot Grok zu behindern. Apple mache es unmöglich, dass andere als ChatGPT die Nummer 1 in den App-Store-Charts werden können. Das sei ein eindeutiger Verstoß gegen das Kartellrecht. Ähnliches gelte auch für den Client zu seiner Plattform X, der weniger erfolgreich sei als früher Twitter.

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Experten halten diesen Vorwurf zwar für ziemlich absurd und sowohl Apple wie OpenAI bestreiten ihn. Trotzdem hat jetzt der Bundesrichter Mark Pittman in Texas entschieden, dass die Klage zulässig sei. xAI fordert nicht nur bessere Platzierungen über den App-Store-Algorithmus, sondern auch Zugang von Grok zu Siri, Apples Sprachassistentin. Sollte sich Musk mit seiner Klage durchsetzen, drohen den beschuldigten Unternehmen außerdem Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Der Richter hat nicht erklärt, warum er seine Entscheidung getroffen hat, aber alle beteiligten Unternehmen müssen jetzt Anträge einreichen und Argumente vortragen.


(jes)



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SAP ist optimistisch bei EU-Wettbewerbsverfahren


In einer Pressemeldung vom Freitag bekräftigt SAP, dass die langjährigen Richtlinien den branchenüblichen Standards entsprechen. In einem aktuell der Europäischen Kommission unterbreiteten Lösungsvorschlag habe man seine Praktiken erläutert und sich zur Transparenz sowie Wahlfreiheit der Kunden bekannt. Das Verfahren betreffe nur Aspekte der Wartungs- und Supportrichtlinien im Bereich On-Premise und habe keine Auswirkungen auf die Cloud-Angebote des Konzerns.

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Milliardenstrafe abgewendet?

Man halte sich strikt an das von der Europäischen Kommission vorgegebene Verfahren und den Zeitplan und sei zuversichtlich, dass die Angelegenheit zügig und fair abgeschlossen wird. Man erwarte keine materiellen Auswirkungen auf das Finanzergebnis. Das im September eröffnete Verfahren hätte eine Strafe bis zu 3,4 Milliarden Euro für das Unternehmen bedeuten können.

Die EU-Kommission hatte am Freitag eine sogenannte Marktprüfung für Verpflichtungszusagen des Softwarekonzerns eingeleitet. Mit ihr will man ein laufendes Wettbewerbsverfahren beilegen, in dem SAP vorgeworfen wird, den Markt für Wartung und Support abzuschotten. In der Folge könnte die EU-Kommision das Verfahren ohne Bußgeld einstellen.

Laut dem Handelsblatt bietet SAP in seinem Lösungsvorschlag an, Kunden künftig mehr Wahlfreiheit bei Wartungs- und Supportdienstleistern für seine sogenannte Enterprise-Resource-Planning-Software (ERP) zu geben. Zudem stelle der Konzern größere Flexibilität bei Softwarelizenzen sowie den Wegfall bestimmter Lizenzgebühren in Aussicht.


(jes)



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Huawei erweitert Cloud-Kapazität in Europa und hat neue Speicher-Modelle


Auf seiner europäischen Hausmesse in Madrid hat Huawei eine weitere Verfügbarkeitszone für die Cloud in Europa angekündigt. Diese soll Anfang 2026 in Irland zur Verfügung stehen. Genauere Zahlen sind noch nicht bekannt. Huawei verrät aber, dass die Rechenkapazität in Europa um den Faktor fünf wächst. Huawei hat bereits zwei Verfügbarkeitszonen in Dublin.

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Damit schließt Irland mit der Region Türkei auf. Dort gibt es bereits drei Verfügbarkeitszonen. In der Region Irland erhöht sich damit die Verfügbarkeit der Cloud. Laut Huawei soll diese im Bereich Datenspeicher und -banken zehnmal größer sein. Außerdem soll die hauseigene Plattform für KI-Agenten namens Versatile dort laufen. Diese hatte Huawei im September 2025 auf der globalen Hausmesse in Shanghai an den Start gebracht.

Weitere Neuigkeiten gibt es im Bereich Datenspeicher. Mit OceanStor Pacific 9926 gibt es nun ein vollständig auf SSD (NVMe) ausgelegtes hoch skalierbares Produkt mit extrem hoher Dichte. Das Gehäuse ist zwei sogenannte Höheneinheiten groß und kann bis zu 36 Laufwerke aufnehmen. Ausgehend von circa 60 TByte pro Datenträger ergeben sich damit 2 PByte.

Das ist ungefähr das Achtfache dessen, was mit herkömmlichen Festplatten möglich ist. Zu den Software-Funktionen zählen unter anderem elastisches Erasure Coding (Elastic EC), Smart-Tiering, SmartCache, SmartCompression, WORM (Write Once, Read Many), Geo-Replication sowie Multi-Tenant-Support und das S3-Objekt-Speicherprotokoll.

Huawei hat dabei das Elastic EC auf SSDs mit hoher Kapazität optimiert. Im Labortests ließen sich damit 1 TByte an Daten innerhalb von 10 Minuten wiederherstellen. Mit herkömmlichen Systemen dauert dies normalerweise circa eine halbe Stunde – also dreimal so lang. OceanStor Pacific 9926 verfügt über die folgenden Schnittstellen und Protokolle: 25GE/100GE/200GE TCP/IP, 25GE/100GE/200GE TCP/RoCE und 100/200/400 Gb/s InfiniBand. Diese stehen sowohl für die Anbindung von Computern als auch für andere Datenspeicher zur Verfügung. Letzteres ist auch als Storage-Interconnect bekannt.

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Auch bei den Produkten Oceandisk 1800 und 1610 hat Huawei nachgelegt. Ersteres kommt mit speziellen Prozessoren, den DPUs (Data Processing Units). Analog zu GPUs im Grafikbereich sind diese auf den Anwendungsfall Datenmanagement optimiert. Der Anwendungsfall sind Rechenzentren, wo die Rechner über keine eingebauten Festplatten verfügen. Stattdessen speichern sie die Daten auf den Produkten der Oceandisk-Familie. Bei der Version 1800 hat Huawei die Bandbreite verdreifacht. Diese ist nun 160 GByte/s. Das eingebaute Überwachungssystem soll mögliche Festplattenausfälle bis zu 14 Tage vor dem tatsächlichen Ereignis „erahnen“.

Oceandisk 1610 ist eher für HPC (High Performance Computing) und Berechnungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) gedacht. Es liefert bis zu 5.2 Millionen IOPS und ist mit Dateisystemen wie Lustre, GPFS und BeeGFS kompatibel. Oceandisk 1610 ist wie OceanStor Pacific 9926 zwei Höheneinheiten groß und kann bis zu 36 Datenträger aufnehmen. Die maximal Bandbreite ist mit 175 Gbyte/s sogar höher als die von Oceandisk 1800.


(axk)



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