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Oberlandesgericht: Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer ist verboten
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in letzter Instanz rechtskräftig entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touch-Display am Steuer eines Kraftfahrzeugs untersagt ist. Eine solche Berührung fällt laut dem am Mittwoch publik gemachten Beschluss vom 25. September unter das sogenannte Handy-Verbot aus Paragraf 23 Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für alle Autofahrer, die derartige elektronische Geräte fürs Vapen während der Fahrt bedienen.
Im konkreten Fall muss ein Kölner Autofahrer, der während der Fahrt die Stärke seiner E-Zigarette auf dem Touch-Display geändert hatte, nun eine Geldbuße von 150 Euro bezahlen (Az.: III-1 ORbs 139/25). Zudem erhält der Raucher einen Punkt in Flensburg.
Polizeibeamte beobachteten den 46-Jährigen im März 2024 auf der Autobahn 59 dabei, wie er Tippbewegungen auf einem Gerät vornahm. Zunächst gingen sie von der rechtswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons aus. Die Stadt Siegburg verhängte daraufhin das Bußgeld.
Großes Ablenkungspotenzial vom Verkehr
In der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Siegburg stellte sich zwar heraus, dass der Autofahrer seine E-Zigarette bedient hatte und kein Handy. Trotzdem bestätigten die Richter der ersten Instanz das Bußgeld im Januar 2025 (Az.: 208 OWi 65/24).
Die Rechtsbeschwerde des Klägers vor dem OLG Köln hatte laut einer Mitteilung keinen Erfolg. Die zweite Instanz stellte klar, dass eine E-Zigarette mit Touch-Display ein Gerät mit „Berührungsbildschirm“ im Sinne des Paragrafen 23 StVO ist. Dieses halte zudem Informationen bereit, wenn die veränderte Dampfstärke auf der elektronischen Anzeige signalisiert werde, erklärten die Kölner Richter. Die Bedienung stelle so letztlich eine Hilfsfunktion dar. Diese begründe – ähnlich wie das Ändern der Lautstärke eines Mobiltelefons – ein erhebliches Ablenkungspotenzial für den Fahrzeugführer.
Der Beschluss legt nahe, dass jegliche aktive Nutzung von Geräten mit berührungsaktiven Displays während der Fahrt untersagt ist. Das gilt zumindest, wenn der Fahren eine Hand vom Steuer abziehen muss und die Tätigkeit die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen nimmt.
(mki)