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Oberlandesgericht: Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer ist verboten


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in letzter Instanz rechtskräftig entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touch-Display am Steuer eines Kraftfahrzeugs untersagt ist. Eine solche Berührung fällt laut dem am Mittwoch publik gemachten Beschluss vom 25. September unter das sogenannte Handy-Verbot aus Paragraf 23 Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für alle Autofahrer, die derartige elektronische Geräte fürs Vapen während der Fahrt bedienen.

Im konkreten Fall muss ein Kölner Autofahrer, der während der Fahrt die Stärke seiner E-Zigarette auf dem Touch-Display geändert hatte, nun eine Geldbuße von 150 Euro bezahlen (Az.: III-1 ORbs 139/25). Zudem erhält der Raucher einen Punkt in Flensburg.

Polizeibeamte beobachteten den 46-Jährigen im März 2024 auf der Autobahn 59 dabei, wie er Tippbewegungen auf einem Gerät vornahm. Zunächst gingen sie von der rechtswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons aus. Die Stadt Siegburg verhängte daraufhin das Bußgeld.

In der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Siegburg stellte sich zwar heraus, dass der Autofahrer seine E-Zigarette bedient hatte und kein Handy. Trotzdem bestätigten die Richter der ersten Instanz das Bußgeld im Januar 2025 (Az.: 208 OWi 65/24).

Die Rechtsbeschwerde des Klägers vor dem OLG Köln hatte laut einer Mitteilung keinen Erfolg. Die zweite Instanz stellte klar, dass eine E-Zigarette mit Touch-Display ein Gerät mit „Berührungsbildschirm“ im Sinne des Paragrafen 23 StVO ist. Dieses halte zudem Informationen bereit, wenn die veränderte Dampfstärke auf der elektronischen Anzeige signalisiert werde, erklärten die Kölner Richter. Die Bedienung stelle so letztlich eine Hilfsfunktion dar. Diese begründe – ähnlich wie das Ändern der Lautstärke eines Mobiltelefons – ein erhebliches Ablenkungspotenzial für den Fahrzeugführer.

Der Beschluss legt nahe, dass jegliche aktive Nutzung von Geräten mit berührungsaktiven Displays während der Fahrt untersagt ist. Das gilt zumindest, wenn der Fahren eine Hand vom Steuer abziehen muss und die Tätigkeit die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen nimmt.


(mki)



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Beschädigtes Unterseekabel: Finnland vernimmt Besatzung auf verdächtigem Schiff


Die finnische Polizei hat Besatzungsmitglieder des verdächtigen Schiffes „Fitburg“ befragt. Laut einer Mitteilung sagte Risto Lohi von der Kriminalpolizei: „Die Vernehmungen haben den Handlungsablauf und die verschiedenen Rollen der Besatzungsmitglieder aufgeklärt.“ Die Ermittlungen dauern demnach an.

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Finnische Behörden hatten das Schiff, das im Verdacht steht, Schaden an einem Unterwasserkabel in der Ostsee verursacht zu haben, am Mittwoch festgesetzt. Zwei der 14 Besatzungsmitglieder wurden festgenommen, gegen zwei weitere wurden Ausreiseverbote verhängt. Zur Nationalität und dem Rang der Verdächtigen wollte sich die Polizei nicht äußern. Sie hatte jedoch zuvor mitgeteilt, dass die Besatzung aus russischen, georgischen, aserbaidschanischen und kasachischen Staatsangehörigen besteht.

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung, der versuchten schweren Sachbeschädigung sowie der schweren Störung des Telekommunikationsverkehrs.

Die „Fitburg“ war in Verdacht geraten, nachdem der Telekommunikationsanbieter Elisa am Mittwochmorgen einen Schaden an einem unterseeischen Datenkabel gemeldet hatte, das die finnische Hauptstadt Helsinki mit Estlands Hauptstadt Tallinn verbindet. Als das Schiff von den Behörden gestoppt wurde, ließ es die Ankerkette herunter. Der Fall erinnert an frühere Vorkommnisse, bei denen mutmaßlich Schiffe mit Verbindung zu Russland Unterseekabel mit ihrem Anker beschädigten.

Wie die finnische Polizei jetzt mitteilte, habe man gemeinsam mit den estnischen Behörden ein Ermittlungsteam eingerichtet. Die Spurensicherung am Meeresboden nahe dem beschädigten Kabel wurde demnach fortgesetzt.

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Am Donnerstag hatte die finnische Zollbehörde mitgeteilt, dass der Frachter möglicherweise auch gegen EU-Sanktionen gegen Russland verstoßen hat. Demnach hatte es die Besatzung versäumt, die Ladung ordnungsgemäß anzumelden. Ersten Erkenntnissen zufolge hat das Schiff Stahlprodukte aus Russland an Bord, die unter EU-Sanktionen gegen das Land fielen, hieß es in der Mitteilung der Zollbehörde weiter.

Die Ladung sei daher vorübergehend beschlagnahmt worden. Es werde nun geprüft, ob ein Verstoß gegen die Sanktionen stattgefunden habe. Das Schiff war unterwegs vom russischen St. Petersburg in die israelische Hafenstadt Haifa.


(nen)



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KI-Suche, Nummern, Fotos & Co.: Was nach dem Fahrrad-Diebstahl helfen könnte


Ein Fall aus München zeigt, wie eng klassische Polizeiarbeit, Online-Plattformen und moderne Technik inzwischen miteinander verknüpft sind. Nachdem einer Frau ihr Fahrrad gestohlen worden war, entdeckte sie es laut Angaben der Münchner Polizei wenig später auf einer Online-Plattform wieder. Statt selbst Kontakt aufzunehmen, wandte sie sich an die Polizei. Die Beamten vereinbarten daraufhin einen fingierten Kauftermin, bei dem ein Mann die Tür öffnete und vorläufig festgenommen wurde.

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Bei der anschließenden Durchsuchung stießen die Ermittler nach Polizeiangaben in der Wohnung, im Keller und vor dem Haus auf insgesamt 22 gestohlene Fahrräder sowie zahlreiche passende Schlüssel. Noch während der Maßnahmen erschien eine Mitbewohnerin mit weiteren Schlüsseln – auch sie wurde festgenommen. Der polizeibekannte Hauptverdächtige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Der Zugriff ist kein Einzelfall. Online-Plattformen gelten als zentrale Absatzmärkte für gestohlene Fahrräder, einschließlich E‑Bikes. Nach Angaben der polizeilichen Kriminalprävention registrierte die Polizei allein 2024 bundesweit rund 245.900 Fahrraddiebstähle sowie zusätzlich zehntausende Diebstähle von Mopeds und Krafträdern. Häufige Tatorte sind laut Polizei große Abstellanlagen an Bahnhöfen, Schulen oder Freizeitstätten.

Statistiken zeigen, dass Fahrraddiebstahl stark vom Wohnort abhängt. Besonders Großstädte gelten als Hotspots. In Rankings schneiden unter anderem Leipzig, Berlin, Köln, Bremen, Frankfurt am Main und Hamburg besonders schlecht ab. Gleichzeitig steigen trotz rückläufiger Fallzahlen die finanziellen Schäden deutlich: Der durchschnittliche Schaden pro Fahrrad liegt inzwischen nahe bei 1000 Euro, weil Diebe sich zunehmend auf hochwertige (E‑)Bikes spezialisieren.

Die große Zahl sichergestellter Räder im Münchner Fall deutet auf ein strukturiertes Vorgehen hin. Fahrräder werden über Wochen entwendet, zwischengelagert und schrittweise online angeboten. Auffällig war, dass zu vielen Rädern passende Schlüssel vorhanden waren. Laut Polizei ist dies typisch für Serientäter, die gezielt Schlösser manipulieren oder mitsamt Schlüssel entwenden, um die Räder später ohne Aufwand weiterverkaufen zu können.

Für Käufer stellt sich dabei eine heikle Frage: Was passiert, wenn man unwissentlich gestohlene Ware erwirbt? Ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe zeigt, dass nicht jeder Käufer automatisch strafbar ist. Wer keine Anhaltspunkte für eine illegale Herkunft hat, macht sich nicht wegen Hehlerei strafbar. Bei extrem günstigen „Schnäppchen“ kann das jedoch anders aussehen – dann kann der Vorwurf greifen, man habe den Diebstahl billigend in Kauf genommen.

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Neben klassischer Recherche kommt zunehmend künstliche Intelligenz zum Einsatz, um gestohlene Fahrräder wiederzufinden. Ein Beispiel ist die KI-gestützte Fahrradsuche „Whembat“, das aus der gemeinsamen Frustration der Gründer über leere Fahrradständer, erfolglose Suchen entstanden ist. Der Name steht für „Where’s My Bike At?!“. Nach dem Upload eines Fotos durchsucht Whembat automatisiert Online-Marktplätze, soziale Netzwerke und verfügbare Datenquellen nach möglichen Treffern.

In Ermittlungsverfahren ist die eindeutige Zuordnung der Fahrräder oft entscheidend. Beschuldigte geben nicht selten an, ein Rad „gefunden“ oder legal gekauft zu haben. Die Polizei empfiehlt daher, alle verfügbaren Nachweise aufzubewahren: Kaufbelege, Rahmennummern, Fotos oder individuelle Umbauten erleichtern den Eigentumsnachweis erheblich. Empfohlen wird von der Polizei zudem die Fahrrad‑Kodierung oder Gravur eines individuellen Codes in den Rahmen sowie das Führen eines Fahrradpasses. Diese Maßnahmen schrecken Täter ab und helfen Polizei und Fundämtern, aufgefundene Räder eindeutig zuzuordnen.

Immer häufiger kommen GPS‑Tracker und intelligente Fahrradschlösser zum Einsatz, die bei Bewegung alarmieren und Positionsdaten liefern. Laut Polizei können solche Systeme helfen, gestohlene Räder wiederzufinden – Betroffene sollten jedoch niemals selbst eingreifen, sondern umgehend Anzeige erstatten und die Ortungsdaten weitergeben. heise empfiehlt zudem, nach einem Diebstahl strukturiert vorzugehen: Anzeige erstatten, Versicherung informieren und Online-Plattformen im Blick behalten.

Trotz aller Technik bleibt die Basis eine gute mechanische Sicherung. Hochwertige Bügel‑ oder Panzerkabelschlösser und das konsequente Anschließen an feste Gegenstände gelten weiterhin als wirksamste Abschreckung. Intelligente Fahrradschlösser können diese Sicherung sinnvoll ergänzen, ersetzen sie aber nicht.


(mack)



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Apple Vision Pro: Werbebudget um 95 Prozent gekürzt


Apples Vision Pro hat seit dem Verkaufsstart 2024 durchaus für Aufmerksamkeit gesorgt – hauptsächlich wegen des hohen Preises, aber auch als neues Aushängeschild für Apples Einstieg in Mixed Reality.

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Vielleicht ist die Technologie aber doch nicht die Hardware der Zukunft. Wie die Financial Timess berichtet, ist die Nachfrage beim zweiten Modell, der Vision Pro M5, die im Oktober erschienen war, schwächer als gedacht. Apple reagiert darauf, indem das Unternehmen sowohl das Marketingbudget als auch die Produktionskapazitäten für das Gerät reduziert, schreibt die WIrtschaftszeitung.

Die Vision Pro war 2024 als bahnbrechende Technologie vorgestellt worden, mit Features wie immersivem 4K-Display, Hand- und Augensteuerung sowie enger Verzahnung ins Apple-Ökosystem.

Analysten und Apple selbst hatten große Erwartungen an das Produkt. Noch vor einem Jahr rechnete man mit einer halben Million verkauften Geräte für 2025.

Den nun absehbaren Verkaufszahlen zufolge hat die Brille diese Erwartungen jedoch nicht erfüllt. Laut FT gingen seit Markteinführung nur 390.000 Exemplare über die Ladentheke. Im Weihnachtsgeschäft hat sich die Vision Pro – das neue Modell – nur 45.000-mal verkauft.

Damit lagen die Absatzzahlen weit hinter den Prognosen. Das hat Apple jetzt dazu veranlasst, weitreichende Maßnahmen zu ergreifen.

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Apple hat eigenen Angaben zufolge das ursprünglich fürs Vision-Pro-Marketing vorgesehene Budget enorm gekürzt. In Märkten wie den USA und Großbritannien will das Unternehmen die Werbeausgaben um mehr als 95 Prozent reduzieren.

Parallel zur fast vollständigen Streichung der Marketingausgaben hat Apple auch seine Produktionsplanung angepasst. Branchenkreise berichten, dass Apple die Anzahl der herzustellenden Vision-Pro-Einheiten nach unten korrigiert hat. Das M2-Modell soll zwischenzeitlich nicht mehr produziert worden sein, die M5-Variante kam als Überraschung. Neben dem beschleunigten Chip sollte auch ein bequemeres Band das Gerät attraktiver machen.

Mit schleppenden Verkaufszahlen bei VR-Headsets ist das Unternehmen nicht allein. Der weltweite Markt für VR-Headsets schrumpfte 2025 laut FT um 14 Prozent. Marktführer ist Meta mit über 80 Prozent Anteil.

Dessen Quest-Brillen kosten zwar im Gegensatz zur Vision Pro deutlich weniger, bieten aber auch weniger Funktionen. Auch Meta musste zuletzt seine Marketingausgaben für das VR-Headset reduzieren. Zuletzt kam von Samsung ein Vision-Pro-Klon mit Android XR auf den Markt.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen. Bearbeitung: Ben Schwan


(jle)



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