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Omen: Anduril, Archer und EDGE machen Tailsitter-Drohne serienreif


Mit Omen hat das US-Unternehmen Anduril Industries erstmals einen sogenannten Tailsitter bis zur Serienreife gebracht. Das unbemannte, autonome Fluggerät kann senkrecht starten, im Flug in den schnellen Vorwärtsmodus übergehen und am Ende des Einsatzes wieder aufrecht auf seinem Heck landen. Beim Übergang vom Horizontal- in den Vertikalflug kippt Omen kontrolliert nach hinten und richtet sich mithilfe seiner Sensoren und Flugsteuerungssysteme präzise für die Landung aus.

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Für Omen kooperieren das auf Verteidigungs- und Autonomietechnologien spezialisierte Anduril Industries, Archer Aviation und die Edge Group, ein Technologie- und Rüstungskonzern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Anduril wurde vom Oculus-Erfinder Palmer Luckey gegründet, zu seinen Investoren zählen Akteure wie Peter Thiel.

Das für sein elektrisch betriebene Lufttaxi Midnight bekannte Archer ist auf elektrische Senkrechtstarter (eVTOLs) spezialisiert. Dessen erprobter Elektroantrieb und die Batterietechnologie wurden für Omen übernommen, um Reichweite, Leistung und Zuverlässigkeit zu erhöhen. Zudem hat Archer mit Korean Air eine Partnerschaft geschlossen, um „Advanced Air Mobility (AAM)“ in Asien voranzubringen.

Archer-Gründer Adam Goldstein freut sich auf die Zusammenarbeit, da sich das Unternehmen „als Antriebslieferant für Elektroflugzeuge der nächsten Generation“ eine neue Einnahmequelle erschließt. Anduril stellt dafür die autonome Steuerung und Systemintegration von Omen bereit.

Das Massachusetts Institute of Technology (MIT) entwickelte bereits 2023 neue Algorithmen, die Tailsitter-Drohnen komplexe Flugmanöver in Echtzeit ermöglichen – etwa Überkopf-Flüge und schnelle Richtungswechsel. Diese Forschungen legten den Grundstein für die präzise Steuerung und Stabilisierung solcher Fluggeräte, die lange als besonders schwierig galt. Damit ist die präzise Regelung von senkrechtem Start und Übergang zum Vorwärtsflug erstmals umfassend beherrschbar.

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Während Archer Aviation mit seinen Partnern Omen feiert, verklagt Konkurrent Joby Aviation das Unternehmen wegen des angeblichen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen. Darüber berichtet unter anderem Reuters. Joby wirft Archer vor, über einen ehemaligen Mitarbeiter an vertrauliche Informationen gelangt zu sein. Archer weist die Vorwürfe entschieden zurück.


(mack)



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Zoll warnt: Black-Friday-Käufe aus dem Ausland können teuer werden


Zum Black Friday und im Weihnachtsgeschäft werben auch ausländische Onlineshopping-Anbieter im Internet mit besonderen Schnäppchen. Interessierte sollten jedoch aufpassen, dass sie sich damit keine versteckten Kosten einhandeln. Darauf weist jetzt das Hauptzollamt Heilbronn hin und mahnt zur Vorsicht bei Auslandsbestellungen. Käufer sollten nicht nur Lieferzeiten im Blick haben. Selbst bei Bestellungen unter 150 Euro werden Einfuhrabgaben fällig, die den Preisvorteil schnell zunichtemachen können.

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Wie das Hauptzollamt Heilbronn mitteilt, gilt für alle Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer – unabhängig vom Warenwert. Bei Bestellungen bis 150 Euro fallen 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an, bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern 7 Prozent. Zusätzlich werden bei alkoholischen Getränken und Kaffee Verbrauchsteuern fällig. Allerdings werden Abgaben unter einem Euro nicht erhoben – wer also beispielsweise eine Kleinigkeit für 4 Euro bestellt, muss trotz rechnerischer Einfuhrumsatzsteuer von 0,76 Euro (19 %) nichts zahlen. Hinzu kommt: Post- und Kurierdienste erheben üblicherweise eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, die den Preisvorteil weiter schmälert.“

Überschreitet der Warenwert die 150-Euro-Grenze, kommen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch warenabhängige Zollgebühren hinzu. Lediglich echte Geschenksendungen von Privatperson an Privatperson bleiben bis 45 Euro abgabenfrei – allerdings nur unter Bedingungen: Die Waren dürfen nicht verboten oder mengenbeschränkt sein. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten zudem enge Mengengrenzen, etwa 50 Zigaretten oder ein Liter Spirituosen.

Besondere Vorsicht ist bei vermeintlichen Markenprodukten zu niedrigen Preisen geboten. Der Zoll beschlagnahmt grundsätzlich alle gefälschten Waren – mit rechtlichen Konsequenzen für den Käufer. Hinzu kommt: Der Kaufpreis wird in der Regel nicht erstattet, zudem können Markenrechteinhaber zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Das Problem betrügerischer Angebote verschärft sich in der aktuellen Shopping-Saison. Kriminelle nutzen gezielt Black Friday und das Weihnachtsgeschäft, um mit Fakeshops Käufer zu täuschen. Die Verbraucherzentralen haben bereits eine umfangreiche Liste betrügerischer Onlineshops veröffentlicht.

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Auch die Produktsicherheit stellt ein erhebliches Risiko dar. Fehlen bei importierten Waren CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde die Einfuhr verweigern. Besonders bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten drohen gesundheitliche Risiken durch mangelhafte Standards. Produkte, die EU-Anforderungen nicht erfüllen, werden zurückgewiesen oder vernichtet – auf Kosten des Bestellers.

Streng sind auch die Regeln für Tabakwaren: Paketsendungen mit Zigaretten, Rauchtabak, Zigarren sowie E-Zigaretten und deren Liquids ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind grundsätzlich verboten und werden beschlagnahmt.

Für Verbraucher stellt der Zoll digitale Hilfsangebote bereit. Der Chatbot „TinA“ beantwortet Fragen zu Einfuhrbestimmungen. Mit dem Abgabenrechner lassen sich voraussichtliche Einfuhrabgaben vorab ermitteln. Umfassende Informationen zu Paketsendungen und Internetbestellungen finden sich auf der Zoll-Website.

In den kommenden Jahren dürften Auslandsbestellungen noch teurer werden. Die EU-Kommission plant, ab 2028 auch für Waren unter 150 Euro Zollpflicht einzuführen. Schätzungen zufolge wird bei 65 Prozent der Pakete aus Drittstaaten bewusst ein zu niedriger Wert angegeben, um Abgaben zu umgehen. Die geplante Reform soll fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen und den Zustrom von Billigwaren etwa von Temu, Shein oder AliExpress eindämmen.


(mki)



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Elektromobilität: Defizit der Hamburger Hochbahn wächst durch teure E-Busse


Gut jeder dritte Hamburger Linienbus fährt mit einem Elektroantrieb. 36 Prozent der 1924 Busse von Hochbahn und Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein fahren elektrisch, wie aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion hervorgeht. Bis Anfang der 2030er Jahre soll die Flotte nach einem Beschluss der Bürgerschaft komplett auf emissionsfreie Antriebe umgestellt werden. Die Finanzierung ist jedoch fraglich.

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Die Hochbahn gab bislang für den Kauf von 420 E-Bussen 320,5 Millionen Euro aus. Das waren im Schnitt 762.000 Euro pro Fahrzeug. Die vollelektrischen Busse sind nach Angaben der Hochbahn zweieinhalb- bis dreimal so teuer wie Dieselfahrzeuge. Die Förderung des Bundes läuft in diesem Jahr aus, die letzten Gelder können die beiden städtischen Unternehmen im ersten Halbjahr 2026 abrufen.

Der stellvertretende CDU-Fraktionschef Richard Seelmaecker wies auf die finanziellen Schwierigkeiten der Hamburger Hochbahn AG hin. Der Kostendeckungsgrad sei innerhalb von fünf Jahren von 90,1 Prozent im Jahr 2019 auf 65,8 Prozent gefallen. Aus dem Hamburger Haushalt müssen im nächsten Jahr 390 Millionen Euro zugeschossen werden. „Wir machen uns große Sorgen um die Finanzen der Hochbahn“, sagte Seelmaecker. Die Hochbahn selbst erwartet laut ihres Wirtschaftsplans für 2025 einen Kostendeckungsgrad von 67,7 Prozent.

Das Unternehmen hatte bereits im Juni angekündigt, dass es die Elektrifizierung seiner Flotte verlangsamen werde. Dieselbusse sollen zwei bis drei Jahre länger als geplant genutzt werden, kündigte Finanzvorständin Merle Schmidt-Brunn an. Allerdings sollen sie von 2026 bis 2029 auf den als weniger klimaschädlich geltenden Kraftstoff HVO umgestellt werden. HVO steht für Hydrotreated Vegetable Oils, also durch katalytische Reaktion mit Wasserstoff (Hydrierung) in Kohlenwasserstoffe umgewandelte Pflanzenöle.

„Wir wollen weiterhin nur noch emissionsfreie Fahrzeuge anschaffen, und wir wollen unsere Busflotte bis 2029 klimaneutral machen, aber eben auf einem anderen Wege“, sagte Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne). Die Hochbahn hat zurzeit noch 706 Dieselbusse, die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein 520.

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(fpi)



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#TGIQF: Das Quiz rund um die Geschichte von Windows


Am 20. November 1985 erschien mit Windows 1.0 die erste Version des berühmt berüchtigten Betriebssystems von Microsoft, zuerst als ein eher mühseliger und speicherintensiver GUI-Aufsatz für MS-DOS. Den anderen Betriebssystemen von Computern wie Apple Macintosh, Commodore Amiga und Atari ST war Windows in der ersten Version hoffnungslos unterlegen, entwickelte sich aber mit seinen Nachfolgern zum Standard und hält bis heute nicht nur die Marktführerschaft, sondern auch mit allerlei Eigenheiten die Nutzerschaft auf Trapp.

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#TGIQF: Das heise-online-Quiz

#TGIQF: Das heise-online-Quiz

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:

Mit Windows 3.11 erschien eine Version, die TCP/IP-Protokoll und Multimediafähigkeiten mitbrachte und gilt unter den Nerds als erste ernst zu nehmende Version. Mit Windows 95 zog dann auch – 10 Jahre nach dem Commodore Amiga – präemptives Multitasking in das Betriebssystem ein. Windows 2000 sowie Windows XP entkoppelten zur Jahrtausendwende das Betriebssystem vom etwas rückständigen MS-DOS-Unterbau, Nachfolger Windows Vista und Windows 8 sorgte bei der Nutzerschaft aufgrund einiger Eigenheiten für erhöhten Blutdruck, während das zwischenzeitliche Windows 7 und Windows 10 eher gemocht wurde.

Mit Windows 11 führt Microsoft eine restriktive Hardwarepolitik ein – nur bestimmte Prozessoren waren upgradeberechtigt, die ein Trusted Platform Module (TPM) 2.0 aufwiesen, was für viel Diskussionsstoff sorgte. Kurzum: Seit nun 40 Jahren beschäftigt uns Windows. Daher wird es Zeit für ein Nerdquiz rund um die Betriebssysteme aus Redmond.

In der heiseshow stellte Moderatorin Anna Bicker Dr. Volker Zota und Malte Kirchner wie immer drei Fragen vorab: Um es kurzzufassen: Es war kompliziert!

Sie können in Ruhe in 12 Fragen maximal 120 Punkten erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik ist wie immer gern genommen.

Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns bei Mastodon, auf Facebook oder Instagram. Und schauen Sie auch gern beim Redaktionsbot Botti vorbei.

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Und falls Sie Ideen für eigene Quiz haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.


(mawi)





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