Datenschutz & Sicherheit
Polizei soll mit deinen Daten Software trainieren dürfen
Am Mittwoch will die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg einen heftig umstrittenen Gesetzentwurf verabschieden. Er erlaubt dem Bundesland den Einsatz der Palantir-Software zur Datenanalyse, die das Land für mehr als 25 Millionen Euro bereits eingekauft hat.
Im Windschatten dieses Ansinnens bringt der Gesetzentwurf eine weitere bedeutende Verschlechterung des Datenschutzes im Land mit sich: Laut Paragraf 57a soll die Polizei von Baden-Württemberg künftig personenbezogene Daten zur Entwicklung, zum Training, zum Testen, zur Validierung und zur Beobachtung von informationstechnischen Systemen einsetzen dürfen. Dabei ist unerheblich, ob sich die betroffenen Menschen zuvor verdächtig gemacht haben. Die entsprechende Datenverarbeitung ist nicht an ein Ermittlungsverfahren gebunden, sondern allein zur Verbesserung und Implementierung von Überwachungssoftware gedacht.
Bürger*innen werden demnach künftig Daten liefern, mit denen beispielsweise das privatwirtschaftliche Unternehmen Palantir, gegründet vom rechten Anti-Demokraten Peter Thiel, seine Produkte verbessern kann. Wenn also in Kürze die ersten Tests der Palantir-Software in Baden-Württemberg beginnen, könnten diese direkt mit realen personenbezogenen Daten vorgenommen werden, die millionenfach in Polizeidatenbanken lagern.
Auch der Test und das Training von beispielsweise automatisierter Verhaltens- oder Gesichtserkennung ist damit möglich. Ausgenommen sind nur Daten, die im Rahmen einer Wohnraumüberwachung erhoben wurden.
Daten dürfen auch an Dritte weitergegeben werden
Sobald „unveränderte Daten benötigt werden oder eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist“, dürfen beispielsweise auch Klarnamen und andere eindeutig identifizierende Informationen wie Gesichtsfotos dabei genutzt werden. Die Daten dürfen auch an Dritte weitergegeben werden.
Tobias Keber, der Landesdatenschutzbeauftragte, fordert in einer Stellungnahme, zumindest in jedem Fall zu prüfen, ob eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung tatsächlich unverhältnismäßig ist. Nach dem Entwurf, der Mittwoch zur Abstimmung gestellt wird, ist dies nicht zwingend vorausgesetzt, sobald „unveränderte Daten benötigt werden“. Außerdem solle, so Keber, seine Behörde jeweils frühzeitig eingebunden werden.
Es ist gut möglich, dass diese Rechtsgrundlage zum Testen und Trainieren mit personenbezogenen Daten eine Reaktion auf den bayerischen Umgang mit Palantir-Software ist. Dort hatten die Behörden die Datenanalyse mit Echtdaten tatsächlicher Menschen ohne Rechtsgrundlage getestet, woraufhin der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte forderte, den Test zu beenden. Laut der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages muss ein derartiger Testbetrieb den gleichen – hohen – Anforderungen genügen wie der tatsächliche Einsatz.
Wer zusehen möchte, wie die grün-schwarze Landesregierung diesen massiven Grundrechtseingriff durchs Parlament bringt, kann dies Mittwoch ab 13.30 Uhr auf der Website des Landtags tun.