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Künstliche Intelligenz

Rechtsverkehr: Berliner Kammergericht rügt Anwälte wegen KI-Halluzinationen


In der Welt der Justiz galt das geschriebene Wort in Form von Gesetzen und höchstrichterlichen Urteilen lange als festes Fundament. Doch mit dem Einzug generativer Künstlicher Intelligenz in Anwaltskanzleien gerät diese Basis ins Wanken. Ein jetzt veröffentlichter Beschluss des Kammergerichts Berlin führt die Risiken vor Augen, wenn Anwälte die Recherche an Sprachmodelle delegieren und die Ergebnisse nicht kontrollieren.

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Die Richter sahen sich gezwungen, eine deutliche Warnung an die Anwaltschaft auszusprechen: In einem Familienrechtsstreit wurden nicht existierende Urteile zitiert, um die Erfolgsaussichten einer Beschwerde zu untermauern.

Der Fall nahm seinen Anfang am Amtsgericht Berlin-Kreuzberg (Az.: 130 F 12281/25). Eine Mutter hatte dort im Wege einer einstweiligen Anordnung beantragt, ihr die alleinige elterliche Sorge für ihre Tochter zu übertragen. Sie begründete das mit einer vermeintlichen Kindeswohlgefährdung durch den Vater. Parallel dazu beantragte sie die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.

Doch schon das Amtsgericht wies die Anträge zurück: Die Mutter habe eine besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht. Es sei nicht ersichtlich, warum eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden könne.

Gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe legte die Frau mithilfe ihres Rechtsbeistands sofort Beschwerde beim Kammergericht ein. In der Begründung hieß es, die erste Instanz habe die Anforderungen an die Erfolgsaussichten überspannt. Um diese Rechtsauffassung zu stützen, griff die Kanzlei zu einem vermeintlich starken Argument: einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. November 2007 mit dem Aktenzeichen XII ZB 183/07, die angeblich in der Fachzeitschrift FamRZ 2008 auf Seite 137 abgedruckt sei.

Was die Anwaltsseite offenbar nicht ahnte: Dieses Zitat war frei erfunden. Als die Richter des 17. Senats für Familiensachen die Quelle konsultieren wollten, stießen sie ins Leere. Nach „aufwändiger“ Recherche stellten sie fest, dass eine Entscheidung unter diesem Aktenzeichen in keiner juristischen Datenbank und auch nicht auf der BGH-Webseite existiert.

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Zwar findet sich in der genannten Zeitschrift auf der besagten Seite tatsächlich ein Beschluss der Karlsruher Richter. Der stammt aber aus einem anderen Jahr, trägt ein anderes Aktenzeichen und befasst sich inhaltlich mit der Einkommensbemessung eines Selbstständigen nach einer Verbraucherinsolvenz. Mit Verfahrenskostenhilfe hatte diese Entscheidung nichts zu tun.

Das Kammergericht moniert in seinen Ausführungen (Az.: 17 WF 144/25): Es handele sich offenbar um das Ergebnis einer „fantasierenden“ KI. Spanisch kam dem Senat ferner vor, dass sich bereits in der ursprünglichen Antragsschrift ein weiteres Phantom-Zitat eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Brandenburg befand, das ebenfalls nirgends auffindbar war. In seinem Beschluss vom 20. November 2025 wies das Kammergericht die Beschwerde der Mutter nicht nur als unbegründet zurück, sondern nutzte die Gelegenheit für eine grundsätzliche Rüge.

Rechtsanwälte sind demnach sowohl aufgrund ihres Mandatsverhältnisses als auch in ihrer Funktion als Organe der Rechtspflege verpflichtet, Schriftsätze vor der Einreichung gründlich zu prüfen. Dies gelte vor allem, wenn Werkzeuge wie KI zum Einsatz kommen.

Der Fall illustriert ein wachsendes Problem in der juristischen Praxis: Halluzinationen von Sprachmodellen. Diese KIs sind darauf trainiert, sprachlich plausible Texte zu generieren. Sie haben aber kein Verständnis für Fakten oder die Realität. Wenn sie nach einem passenden Urteil gefragt werden, „erfinden“ sie im Zweifel ein Aktenzeichen und eine Fundstelle, die täuschend echt aussehen. Für die Gerichte bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand: Richter müssen nun Quellen verifizieren, die früher als gesichert galten.

Internationale Bekanntheit erlangte hauptsächlich der Fall Mata vs. Avianca in den USA, bei dem ein New Yorker Anwalt durch ChatGPT generierte, komplett fiktive Präzedenzfälle in einem Schriftsatz einreichte und dafür zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Auch in Deutschland mehren sich Berichte über solche „Zitier-Geister“. Der aktuelle Berliner Beschluss setzt hier jetzt eine formale Leitlinie für die Anwaltschaft. Letztlich scheiterte die Beschwerde der Mutter aber nicht an den falschen Zitaten, sondern an fehlender inhaltlicher Substanz.


(mho)



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Künstliche Intelligenz

Rheinmetall-Chef plädiert für Regulierung von KI-Waffeneinsatz


Angesichts des rasanten technischen Fortschritts in der Rüstungsbranche hat Rheinmetall-Chef Armin Papperger globale Regeln angemahnt, damit künftig weiterhin Menschen über die Schussabgabe in Kriegen entscheiden und keine Maschinen mit Künstlicher Intelligenz (KI).

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„Technologisch wird in den nächsten zehn Jahren sehr viel möglich sein – das geht exponentiell nach oben“, sagte der Manager der Deutschen Presse-Agentur bei der Rüstungsmesse Eurosatory in Villepinte bei Paris, die am Freitag endet. Man müsse Regeln vorschreiben, ähnlich wie bei Atomwaffen – „wo man eben sagt, hier sind die Grenzen“. „Das kann kein Unternehmen oder Individuum festlegen, sondern das muss man über einen Ethikrat oder über eine UN-Resolution machen.“

Rheinmetall stellt Drohnen, Militärfahrzeuge und Schiffe her, die auch dank Anwendungen der Künstlichen Intelligenz autonom gesteuert werden. Papperger betont, dass bei selbstständigen Waffensystemen immer der Mensch das letzte Wort habe, also die Entscheidung zur Gewaltanwendung treffe. „Wir stellen kein einziges System her, bei dem nicht der Mensch die finale Entscheidung trifft“, sagt der Vorstandschef. Das sei Rheinmetalls „ethischer Ansatz als Firma: Es gibt immer den ‚Human in the Loop’, der Mensch trifft die finale Entscheidung.“

Technologisch wäre es schon heute möglich, der KI die Entscheidung zu überlassen. Rheinmetall sowie dessen NATO-Kunden wollten dies aber nicht tun. Schwierig werde es allerdings, wenn in einem Konflikt auf der Welt eine feindliche Armee anders vorginge und der Künstlichen Intelligenz die letzte Entscheidung überlasse. Um das zu verhindern, wären weltweit gültige Regeln wichtig, sagt der Rheinmetall-Chef.


(olb)



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„GTA 6“: Vorverkauf beginnt kommende Woche, die Marketingkampagne läuft los


Der Vorverkauf von „Grand Theft Auto 6“ soll kommenden Donnerstag beginnen und Rockstar Games hat jetzt das Cover für das heiß ersehnte Spiel vorgestellt. Mit der Ankündigung und weiteren Schritten hat das Spielstudio nicht nur die Marketingkampagne für das Spiel eingeleitet, sondern auch noch einmal bestätigt, dass der Veröffentlichungstermin nach zahlreichen Verzögerungen jetzt tatsächlich gehalten werden soll. Das hat Rockstar schon vor einem Monat versichert und damit anderen Spielefirmen die Gelegenheit gegeben, Veröffentlichungstermine für ihre Titel anzupassen, um „GTA 6“ möglichst aus dem Weg zu gehen. Rockstar hat jetzt unter anderem die eigenen Social-Media-Konten an die Veröffentlichung angepasst.

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(Bild:

Rockstar Games

)

„Grand Theft Auto“ gehört zu den weltweit bekanntesten Spielereihen, der erste Teil ist 1997 erschienen. Die Titel sind bekannt für die große spielerische Freiheit, die offenen Spielwelten können immer frei erkundet werden. Dafür stehen immer nicht nur viele verschiedene Fahrzeuge zur Verfügung, sondern auch die unterschiedlichsten Aktivitäten. So können sich die Spielfiguren in Sportarten ausprobieren, Autorennen veranstalten oder einfach durch die Gegend laufen. Vom bislang jüngsten Teil „GTA 5“ wurden weltweit etwa 230 Millionen Kopien verkauft, nur Minecraft kommt auf noch mehr. Die Erwartungen an „GTA 6“ sind deshalb enorm. „GTA 5“ ist 2013 erschienen, Fans mussten also fast 13 Jahre auf den Nachfolger warten.

Wenn „Grand Theft Auto 6“ am 19. November 2026 erscheint, wird es auf der Playstation 5 und Xbox Series X/S gespielt werden können. Eine PC-Version ist weiterhin nicht angekündigt, dürfte aber zumindest mittelfristig geplant werden. Der erwartete Verkaufserfolg dürfte sich auch in den Verkaufszahlen für die Konsolen niederschlagen, bei der Rockstar-Mutter Take Two hat man die Strategie auch damit begründet, dass die Zielgruppe eben auf Konsolen spiele. Bei der Vorstellung der jüngsten Geschäftszahlen hat der Take-Two-CEO Strauss Zelnick „GTA 6“ als den „meist erwarteten Entertainment-Titel aller Zeiten“ bezeichnet, sein Konzern verspricht sich auch deshalb im aktuellen Geschäftsjahr Nettobuchungen von 8 bis 8,2 Milliarden Dollar.


(mho)



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HPE greift VMware an: Kostenlose Lizenzen für Umsteiger


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

HPE will den Wechsel weg von VMware mit kostenlosen Lizenzen und Migrationssoftware erleichtern. Zugleich baut der Hersteller Funktionen und Partnerökosystem seiner KVM-basierten Virtualisierungsplattform aus. Berechtigte Kunden erhalten die VMware-Alternative HPE Morpheus VM Essentials im ersten Jahr kostenlos. Auch die für den Umzug benötigten Zerto-Migrationslizenzen sind in diesem Zeitraum für 1 US-Dollar erhältlich. Zusätzlich bietet der Hersteller eine zinsfreie Finanzierung seiner CloudOps-Software über drei Jahre an.

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HPE zielt damit auf ein bekanntes Problem bei Plattformwechseln: Zunächst entstehen Mehrkosten, weil Unternehmen in die neue Zielplattform, Tests und Migration investieren müssen. Gleichzeitig muss die bestehende VMware-Umgebung weiter betrieben und bezahlt werden. „Wir wollen unsere Kunden von diesem Doppelaufwand befreien, indem wir unsere eigenen Leistungen für ein Jahr kostenfrei bereitstellen“, sagte HPE-CTO Fidelma Russo in ihrer Keynote bei der HPE Discover 2026 in Las Vegas. Von dem Angebot profitieren allerdings nur Kunden, die einen längerfristigen Vertrag mit HPE abschließen.

HPEs Virtualisierungsangebot ist nicht nur kompatibel, sondern soll auch umfassender als VMware sein. Bestehende VMware-Umgebungen können zunächst weiterlaufen, neue virtuelle Maschinen werden dann unter HPE VM Essentials angelegt. HPE kombiniert dafür seinen KVM-basierten Hypervisor mit einer gemeinsamen Verwaltungsoberfläche für HPE VM Essentials und VMware-ESXi-Cluster.

Der Hersteller verkauft den Wechsel nicht nur als Austausch des Hypervisors. HPE Morpheus soll Provisionierung, Orchestrierung und Verwaltung unterschiedlicher Virtualisierungs-, Container- und Cloud-Umgebungen zusammenführen. Das grenzt das Angebot von VMware ab. Zugleich kann HPE so eigene Software wie Morpheus Enterprise, OpsRamp und Zerto mit anbieten.

HPE zufolge können Unternehmen ihre Virtualisierungskosten mit VM Essentials um bis zu 90 Prozent senken. Ein wesentlicher Faktor ist das Lizenzmodell: HPE berechnet die Software pro CPU-Sockel, VMware seine Abonnements üblicherweise nach der Zahl der Prozessorkerne. Auf Servern mit vielen Kernen kann das zu deutlichen Preisunterschieden führen.

Die Rechnung berücksichtigt allerdings nur die Lizenzkosten. Ob und wie schnell sich ein Wechsel rechnet, hängt auch vom Aufwand für Migration und Anwendungstests ab. Nach Angaben des Herstellers setzen inzwischen mehr als 2000 Kunden VM Essentials auf zusammen über einer Million Prozessorkernen ein. Außerdem habe HPE mehr als 75 ISVs für die Plattform zertifiziert.

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Neu vorgestellt wurde auch Morpheus 9. HPE hat die Plattform für größere und verteilte Umgebungen erweitert. Morpheus Central fasst mehrere Installationen über Rechenzentren, Regionen und Edge-Standorte hinweg zusammen. Administratoren erhalten so einen gemeinsamen Überblick über Softwarestand, Ressourcennutzung und Kosten aller angeschlossenen Systeme.

Neu ist zudem Stretch Clustering. Dabei lässt sich ein logischer Cluster über mehrere Standorte verteilen, um bei Ausfällen Workloads automatisch auf den jeweils anderen Standort zu verschieben. HPE integriert zudem Zerto und Veeam enger für Migration, Datensicherung und Wiederherstellung.

Zusätzliche Unterstützung für HPEs Virtualisierungsangebot kommt von Citrix. Beide Unternehmen planen, Citrix DaaS sowie Citrix Virtual Apps and Desktops mit HPE GreenLake und Morpheus VM Essentials zu integrieren. Damit sollen Unternehmen Citrix-Desktops sowohl im eigenen Rechenzentrum als auch in hybriden Umgebungen betreiben können.

Für HPE ist das ein weiterer Schritt im Wettbewerb mit VMware. Denn Citrix-Desktop-Virtualisierung gehört in vielen Unternehmen zu den Workloads, die eng mit der VMware-Infrastruktur verzahnt sind. Wer solche Systeme migrieren will, braucht neben einem alternativen Hypervisor auch getestete Anwendungs-, Management- und Supportpfade. Bislang handelt es sich bei der Kooperation nur um eine Absichtserklärung. HPE und Citrix wollen die Lösungen gemeinsam entwickeln, validieren und vermarkten. Konkrete Produktversionen oder Verfügbarkeitstermine nennen die Partner noch nicht.

HPE greift VMware also auf mehreren Ebenen an. Der Hersteller senkt zunächst die Kosten des Parallelbetriebs und ermöglicht einen schrittweisen Wechsel. Vor allem aber bietet er den Einstieg in eine neue, breiter aufgestellte Infrastruktur. „Wer auf HPE wechselt, tauscht nicht nur den Hypervisor, sondern das Betriebsmodell“, sagte Russo.

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(fo)



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