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Reiche plant umfangreiche Änderungen am EEG – auch zu Einspeisevergütungen
Die Bundesregierung will Ernst machen mit einigen der bereits geplanten Änderungen bei der Energiewende. Aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums wurden am Freitagnachmittag viele Details zu den nun geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz und den vorgesehenen Verfahren für Stromanschlüsse bekannt. Damit würden sich wichtige Parameter der Energiewende ändern – vor allem zulasten kleinerer Erzeuger von Strom aus Photovoltaik.
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Direktvermarktung soll Einspeisevergütung ausstechen
Es gehe um „klügere“ Erneuerbare, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. 20 Prozent billiger soll der weitere Ausbau aus Staatssicht so werden – mindestens. Was sich über die vergangenen Wochen und Monate bereits abgezeichnet hatte, wird nun konkreter gefasst: Die Bundesregierung sieht keinen Förderbedarf für private PV-Anlagen mehr, da diese sich auch ohne Förderung bei hohem Eigenverbrauchsanteil zeitnah rentieren würden.
Die feste Einspeisevergütung soll daher nun dauerhaft der Direktvermarktung weichen, bei der im Kern der Börsenstrompreis die Vergütung für eingespeisten Strom darstellt. Wie das gerade für kleinere Anlagen künftig genau aussehen soll, ist auch im Ministerium von Katherina Reiche (CDU) noch nicht ausbuchstabiert. Klar aber ist: Aufdach-PV ist der Energieministerin in Summe zu teuer – größere Freiflächen-Anlagen wie etwa auf Feldern sollen stattdessen künftig der Weg sein.
Haus-PV-Anlagen: Eigenverbrauch soll Mittagsbauch vertreiben
Für kleine und mittlere Photovoltaik-Anlagen soll künftig ein einheitlicher Fördersatz gelten, heißt es aus dem BMWE. Das offizielle Ziel der Operation: Netzdienlichkeit. Kleine Anlagen sollen ihre Einspeiseleistung künftig zur Mittagszeit drosseln müssen – auf maximal 50 Prozent. Damit will das Wirtschaftsministerium vor allem die Nutzung von Speichern anreizen – ob zur Selbstnutzung oder zur verzögerten Einspeisung. Inwiefern derartige dezentrale Speicherkapazitäten tatsächlich sinnvoller und netzdienlicher sind als größere Speicherkapazitäten an Knotenpunkten, das erklärt das BMWE bislang nicht.
Netzanschlüsse sollen priorisiert werden
Eine der größten Änderungen betrifft dabei neben jeder Art von Batteriespeicher und Erzeugeranlagen auch Rechenzentren: Das gesamte Verfahren für Netzanschlüsse soll überarbeitet werden. Im Energie- und Wirtschaftsministerium will man statt dem bisherigen First Come, First Served-Windhundprinzip nun unter anderem auf „Reifegrade“ setzen, also den tatsächlichen Projektplanungsstand. Auch Reservierungsgebühren sollen künftig eine Rolle spielen.
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Was auch viele kleinere Projekte eher positiv stimmen könnte: Die Betreiber sollen künftig konkrete Rückmeldefristen einhalten müssen und mehr Transparenz über vorhandene Kapazitäten, Reservierungen und Freigaben geben müssen. Zudem sollen die Betreiber anhand vorgegebener Kriterien Projekten höhere und geringere Prioriäten einräumen können. Hier sollen die Regeln aber nicht dem einzelnen lokalen Verteilnetzbetreiber überlassen sein, sondern grundsätzlich von den Übertragungsnetzbetreibern kommen. Diese sollen überregionale Probleme und Dispatchingmaßnahmen im Blick behalten.
Formaler Kapazitätsnotstand soll Entschädigungen verhindern
Das Dispatchen von Kapazitäten in Teilnetzen ist dabei für die BMWE-Führungsebene offenkundig einer der Hauptgegner: Derzeit, heißt es aus dem Haus, würden unnützerweise Entschädigungen für Anlagen in abgeregelten Bereichen fällig, zugleich aber Ausgleichskapazität bezahlt. Genau das soll sich ändern. Eine der weiteren Ideen des Wirtschafts- und Energieministeriums ist deshalb der sogenannte „Redispatch-Vorbehalt“: Betreiber von Verteilnetzen sollen Abschnitte ihres Netze künftig als zu schwach („kapazitätslimitiert“) markieren dürfen. Damit soll zwar der Ausbau erneuerbarer Energien nicht verboten werden – aber wenn Erzeugungsanlagen dann abgeregelt werden, soll das künftig keinerlei Entschädigungszahlung mehr nach sich ziehen. Außerdem will das BMWE künftig regional unterschiedliche Baukostenzuschüsse erheben – dafür soll die Bundesnetzagentur zuständig werden.
Sowohl die konkreten Gesetzestexte für ein „Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027“ als auch für die Reformen bei den Netzanschlüssen wurden bislang noch nicht vorgelegt. Im parlamentarischen Verfahren im Bundestag ist dabei eine intensive Auseinandersetzung mit Teilen der Opposition zu erwarten.
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