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Reiche plant umfangreiche Änderungen am EEG – auch zu Einspeisevergütungen
Die Bundesregierung will Ernst machen mit einigen der bereits geplanten Änderungen bei der Energiewende. Aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums wurden am Freitagnachmittag viele Details zu den nun geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz und den vorgesehenen Verfahren für Stromanschlüsse bekannt. Damit würden sich wichtige Parameter der Energiewende ändern – vor allem zulasten kleinerer Erzeuger von Strom aus Photovoltaik.
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Direktvermarktung soll Einspeisevergütung ausstechen
Es gehe um „klügere“ Erneuerbare, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. 20 Prozent billiger soll der weitere Ausbau aus Staatssicht so werden – mindestens. Was sich über die vergangenen Wochen und Monate bereits abgezeichnet hatte, wird nun konkreter gefasst: Die Bundesregierung sieht keinen Förderbedarf für private PV-Anlagen mehr, da diese sich auch ohne Förderung bei hohem Eigenverbrauchsanteil zeitnah rentieren würden.
Die feste Einspeisevergütung soll daher nun dauerhaft der Direktvermarktung weichen, bei der im Kern der Börsenstrompreis die Vergütung für eingespeisten Strom darstellt. Wie das gerade für kleinere Anlagen künftig genau aussehen soll, ist auch im Ministerium von Katherina Reiche (CDU) noch nicht ausbuchstabiert. Klar aber ist: Aufdach-PV ist der Energieministerin in Summe zu teuer – größere Freiflächen-Anlagen wie etwa auf Feldern sollen stattdessen künftig der Weg sein.
Haus-PV-Anlagen: Eigenverbrauch soll Mittagsbauch vertreiben
Für kleine und mittlere Photovoltaik-Anlagen soll künftig ein einheitlicher Fördersatz gelten, heißt es aus dem BMWE. Das offizielle Ziel der Operation: Netzdienlichkeit. Kleine Anlagen sollen ihre Einspeiseleistung künftig zur Mittagszeit drosseln müssen – auf maximal 50 Prozent. Damit will das Wirtschaftsministerium vor allem die Nutzung von Speichern anreizen – ob zur Selbstnutzung oder zur verzögerten Einspeisung. Inwiefern derartige dezentrale Speicherkapazitäten tatsächlich sinnvoller und netzdienlicher sind als größere Speicherkapazitäten an Knotenpunkten, das erklärt das BMWE bislang nicht.
Netzanschlüsse sollen priorisiert werden
Eine der größten Änderungen betrifft dabei neben jeder Art von Batteriespeicher und Erzeugeranlagen auch Rechenzentren: Das gesamte Verfahren für Netzanschlüsse soll überarbeitet werden. Im Energie- und Wirtschaftsministerium will man statt dem bisherigen First Come, First Served-Windhundprinzip nun unter anderem auf „Reifegrade“ setzen, also den tatsächlichen Projektplanungsstand. Auch Reservierungsgebühren sollen künftig eine Rolle spielen.
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Was auch viele kleinere Projekte eher positiv stimmen könnte: Die Betreiber sollen künftig konkrete Rückmeldefristen einhalten müssen und mehr Transparenz über vorhandene Kapazitäten, Reservierungen und Freigaben geben müssen. Zudem sollen die Betreiber anhand vorgegebener Kriterien Projekten höhere und geringere Prioriäten einräumen können. Hier sollen die Regeln aber nicht dem einzelnen lokalen Verteilnetzbetreiber überlassen sein, sondern grundsätzlich von den Übertragungsnetzbetreibern kommen. Diese sollen überregionale Probleme und Dispatchingmaßnahmen im Blick behalten.
Formaler Kapazitätsnotstand soll Entschädigungen verhindern
Das Dispatchen von Kapazitäten in Teilnetzen ist dabei für die BMWE-Führungsebene offenkundig einer der Hauptgegner: Derzeit, heißt es aus dem Haus, würden unnützerweise Entschädigungen für Anlagen in abgeregelten Bereichen fällig, zugleich aber Ausgleichskapazität bezahlt. Genau das soll sich ändern. Eine der weiteren Ideen des Wirtschafts- und Energieministeriums ist deshalb der sogenannte „Redispatch-Vorbehalt“: Betreiber von Verteilnetzen sollen Abschnitte ihres Netze künftig als zu schwach („kapazitätslimitiert“) markieren dürfen. Damit soll zwar der Ausbau erneuerbarer Energien nicht verboten werden – aber wenn Erzeugungsanlagen dann abgeregelt werden, soll das künftig keinerlei Entschädigungszahlung mehr nach sich ziehen. Außerdem will das BMWE künftig regional unterschiedliche Baukostenzuschüsse erheben – dafür soll die Bundesnetzagentur zuständig werden.
Sowohl die konkreten Gesetzestexte für ein „Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027“ als auch für die Reformen bei den Netzanschlüssen wurden bislang noch nicht vorgelegt. Im parlamentarischen Verfahren im Bundestag ist dabei eine intensive Auseinandersetzung mit Teilen der Opposition zu erwarten.
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(nie)
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App-Store-Anwendung: Apple trackt eingegebene Zeichen
Apple gibt Entwicklern auf dem iPhone zahlreiche neue Metriken zur Optimierung ihres Anwendungsvertriebs an die Hand – und setzt dabei offenbar erstaunlich aggressiv auf ein Tracking der App-Store-Nutzer. Das berichtet das deutsch-kanadische Sicherheitsforschungsteam Mysk. Demnach speichert der iPhone-Hersteller gar jeden einzelnen Buchstaben bei der Eingabe in Suchfelder inklusive Zeitstempel. Das Problem: Wer den App Store verwendet, bekommt dafür keine Opt-out-Möglichkeit – offenbar auch dann nicht, wenn man personalisierter Werbung auf dem iPhone durch Apple grundsätzlich widerspricht.
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Neue Metriken für Entwickler
Möglicherweise steckt Apples neue „Personalized Collections“-Funktion hinter dem erhöhten Mitspeichern der App-Store-Aktivität – oder nutzt diese zumindest. Damit möchte Apple erfassen, welche Interessen User an Apps haben, um ihnen dann algorithmisch passende Vorschläge zu machen. Sogenannte App Notes sollen zudem erklären, warum die Empfehlungen kamen – was an Mechanismen von Facebook oder Google erinnert, die Nutzern ihre interessenbasierte Reklame ebenfalls auf ihren Websites erklären (und sogar konfigurierbar machen).
Die Gruppe Mysk entdeckte die Speicherei auf simplem Weg, wie das Team auf X mitteilte: Die Daten fanden sich in Apples „Privacy Takeout“-Material, das man über privacy.apple.com anfordern kann, da dies gesetzlich so vorgeschrieben ist (etwa durch die DSGVO in Europa). Mysk zufolge handelt es sich bei den Informationen um App-Analytics-Daten, nicht um Endpoint-Infos für die App-Suche selbst. Mysk gelang es sogar, einen 1000 Zeichen langen Text, der in das Suchfeld des App Store eingefügt wurde, wiederzufinden – er war mit der Nutzer-ID verknüpft und landete in Apples Daten, obwohl die Eingabetaste nicht betätigt worden war.
Keine neue Entwicklung
Weitere in den gespeicherten Daten zu findende Informationen betreffen laut Mysk die Zeit, die ein Nutzer in bestimmten App-Store-Bereichen verbringt, etwa wie viel in einer Beschreibung gescrollt wird. Auch alle App-Store-Links aus Browsern werden samt Referrer geloggt.
Laut Mysk ist die Datensammlung nicht neu und besteht in Teilen mindestens seit iOS 14. Durch die Verknüpfung mit der ID seien die Daten auch nicht anonym. Offenbar interessieren sich auch Strafverfolger für die Informationen, so wurde Mysk laut eigenen Angaben bereits 2022 von US-Behörden angesprochen, die Hilfe bei der Datenanalyse wünschten. In den USA läuft gegen die App-Store-Datensammelei seit mehreren Jahren eine Sammelklage von Nutzern.
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(bsc)
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Endgültige Fassung veröffentlicht: Rahmenwerk für KI-Kompetenzen in Schulen
Das von der EU-Kommission und von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vor rund einem Jahr versprochene Rahmenwerk für KI-Kompetenzen in Schulen wurde nun in seiner abgestimmten Fassung veröffentlicht. Es enthält gegenüber dem Entwurf keine Überraschungen, nur einige weiter ausdifferenzierte Tipps für die Unterrichtsgestaltung, damit die vorher als wichtig eingestuften KI-Kompetenzen auch tatsächlich entsprechend verschiedener Leistungsniveaus erworben werden können. Auf ein tiefgreifendes Problem macht die endgültige Fassung des Rahmenwerks aber unweigerlich aufmerksam: Sind KI-Kompetenzen nicht auch schon in der Lehrerschaft etabliert, wird auch die Vermittlung an die Schülerschaft in naher Zukunft kaum gelingen.
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Der Hinweis auf nötige Fortbildungen für ältere Lehrkräfte und auch eine nötige Implementierung von KI-Schulungen schon in der Lehramtsausbildung wirkt deshalb etwas hilflos. Bedeutet dies doch, dass die eigentlich als so wichtig eingestuften KI-Kompetenzen nicht erst jetzt, sondern sehr wahrscheinlich erst in einigen Jahren so in Bildungseinrichtungen gelehrt werden könnten, wie es schon heute nötig wäre.
Was Lehrkraft Hänschen nicht lernt, lernt Schüler Hans nimmermehr
Am Konsultationsprozess wirkten laut EU und OECD mehr als 2000 Personen mit, 41 Prozent von ihnen Lehrkräfte. Der grundsätzliche Aufbau des Erwerbs von KI-Kompetenzen ist in der finalen Fassung erhalten geblieben. Junge Menschen sollen schrittweise lernen, mit KI zu interagieren (engage), mit ihr zu kreieren (create), sie zu verwalten (manage) und selbst KI zu designen (shape). Weiter ausdifferenziert sind nun die zu erreichenden Kompetenzstufen: Aus „Primary Education Scenario“ und „Secondary Education Scenario“ (Entwurf), sind die Kompetenzstufen „Basic“, „Intermediate“ und „Advanced“ geworden. Sie unterscheiden nicht mehr strikt zwischen Altersgruppen, sondern richten sich gleichermaßen an Kinder der Primar- und Sekundarstufe. Welche Aufgabenstellungen für welche Lerngruppen passend sind, sollen Lehrkräfte selbst entscheiden.

(Bild: EU-Kommission & OECD)
Problematisch bleibt im Rahmenwerk die Unverbindlichkeit gegenüber den Bildungssystemen. Es wird zwar festgestellt, dass laut der OECD-Studie „Teaching and Learning International Survey“ (TALIS) „im Jahr 2024 fast 40 Prozent der Lehrkräfte in den OECD-Bildungssystemen in KI geschult“ wurden. Diese Studie habe aber auch gezeigt, dass im Durchschnitt nur jede dritte Lehrkraft KI einsetzt und drei von vier Lehrkräften angeben, dass ihnen das Wissen und die Kompetenzen für einen KI-gestützten Unterricht fehlen (OECD, 2025b).
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Es ist also nicht verwunderlich, dass das Rahmenwerk immer wieder daran appelliert, dass „Schulleitungen und Systemverantwortliche“ Lehrkräfte darin unterstützen müssen, KI zu verstehen und vermitteln zu können. Sie bräuchten berufliche Weiterbildung und institutionelle Unterstützung, um den Einsatz von KI gezielt zu strukturieren und in pädagogisch fundierte Verfahren zu integrieren. Nicht zuletzt bemüht das Rahmenwerk den Hinweis auf die allgemeine gesellschaftliche Verantwortung, KI-Kompetenzen zu vermitteln, da Lehrkräfte diese Aufgabe nicht alleine werden stemmen können. Die Verantwortung bleibt damit diffus, die Umsetzung nicht gesichert.
(kbe)
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Geschlossener Apple Store mit Tarifvertrag: Politik erhöht Druck auf Apple
Schon am Samstag ist Schluss: Apple plant dann, den ersten mit einer gewerkschaftlichen Vertretung ausgestatteten Laden in den Vereinigten Staaten zu schließen. Der Laden in Towson nahe Baltimore im Bundesstaat Maryland war auch der erste in den USA, bei dem nach längeren Verhandlungen ein Tarifvertrag geschlossen wurde, das war im Jahr 2024. Politiker aus dem liberalen Lager sowie Gewerkschaftsaktivisten werfen Apple vor, den Store im Einkaufszentrum Towson Town Center bewusst zu schließen – und auch für die Mitarbeiter keinen Ersatz in der Nähe zu schaffen, wo diese übernommen werden müssten. Zu den wichtigen Stimmen, die den iPhone-Hersteller kritisieren, zählt nun auch der Bürgermeister von Baltimore, Brandon M. Scott.
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Bürgermeister will weiterkämpfen
Zwei weitere Ladengeschäfte, die zeitgleich mit dem Laden in Towson geschlossen werden, haben keine gewerkschaftliche Vertretung. Bei diesen hatte Apple angeboten, die Mitarbeiter in anderen in der Nähe befindlichen Stores zu übernehmen. In Towson, so das Argument des Konzerns, fehlen solche Läden jedoch. Laut Tarifvertrag müssen solche Übernahmeangebote in Läden im Umkreis von 80 km gemacht werden, doch diese gibt es derzeit nicht – und Apple beabsichtigt auch nicht deren Einrichtung, wie es hieß.
In einem Posting auf X schrieb Bürgermeister Scott, er stehe hinter den Männern und Frauen von IAM Local 4538, wie die Gewerkschaftsgliederung im Towson-Laden heißt. Er werde weiter dafür kämpfen, dass sie fair behandelt werden. Die Schließung betreffe nicht nur die Mitarbeiter, sondern die gesamte Region, da es sich um die einzige mittels ÖPNV erreichbare Apple-Einrichtung in der Gegend handele. Wer kein Auto hat, bekomme nun keinen Zugriff auf Reparaturen und technischen Support bei Apple mehr.
Apple: Malls lohnen sich nicht mehr
Scott appellierte an Apples Gewissen als einen der reichsten Konzerne des Planeten. „Wenn Apple sich aus Towson zurückzieht, ohne einen Ersatzstandort zu planen, wendet es sich von den Gemeinden ab, die zu seinem Erfolg beigetragen haben, und macht für diese wichtige Dienstleistungen noch schwerer zugänglich.“
Apple hatte die Schließung – und jene von zwei weiteren Standorten ohne gewerkschaftliche Vertretung – mit der Situation in den jeweiligen Einkaufszentren begründet. Diese versammeln demnach immer weniger Ladengeschäfte, nachdem Ankermieter ausgezogen waren. Das führt dann zu insgesamt weniger Besuchern.
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(bsc)
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