Künstliche Intelligenz
Resilienz 2.0: EU-Kommission will europäische KI-Basismodelle vorantreiben
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will mit Techniken wie Künstlicher Intelligenz (KI) „sauber und digital“ die Wirtschaft ankurbeln. „Eine europäische KI ist für unsere Unabhängigkeit entscheidend“, unterstrich die CDU-Politikerin am Mittwoch in ihrer Rede zur Lage der Union im EU-Parlament in Straßburg. Die Technik werde „einen wichtigen Beitrag für die Energieversorgung unserer Industrie und unserer Gesellschaft leisten“, zeigte sich die 66-Jährige zuversichtlich. Das gelte für viele Bereiche – „vom Gesundheitswesen bis zur Verteidigung“.
Die EU werde sich „zunächst auf die wichtigsten Grundlagen“ konzentrieren, führte von der Leyen aus. Das gelte etwa für Rechtsakte wie den AI Act, die Entwicklung von Cloud- und KI-Infrastrukturen jenseits von OpenAI, Google oder Anthropic sowie den Aufbau von Reallaboren für Quantentechnologie. „Wir investieren massiv in europäische KI-Gigafabriken“, hob die Präsidentin hervor. Diese unterstützten „unsere innovativen Startups, wenn sie ihre KI-Modelle der nächsten Generation entwickeln, trainieren und nutzen“. Chefs der „größten europäischen Tech-Champions“ unterstützten diese Linie.
Etwas konkreter wird die Kommission in einem Strategiepapier für „Resilienz 2.0“ vom Dienstag. Ziel dieser Initiative ist es, die EU zu befähigen, „sich in Zeiten von Turbulenzen und Unsicherheit zu behaupten“. Damit will die Kommission die Arbeit an „fortschrittlichsten europäischen grundlegenden KI-Modelle“ vereinfachen. Durch den Aufbau strategischer Autonomie in wichtigen Bereichen der KI-Forschung plant sie sicherzustellen, dass die „disruptive Kraft“ der Technik „zu einem Motor für Wohlstand, Inklusion, Sicherheit und demokratisches Vertrauen“ wird.
Big-Tech-Tsunami flutet Familien
Mit dem Vorhaben strebt die Kommission an, eine Abhängigkeit von globalen Technologieakteuren wie den USA und China zu vermeiden. Die EU soll einen KI-Ansatz entwickeln, der auf ihren Grundwerten wie Ethik, Transparenz und Datenschutz basiert. Dafür sei die Förderung eigener Modelle essenziell. Daher sei es nötig, in groß angelegte KI-Infrastrukturen und Datenressourcen zu investieren. Damit werde auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie entscheidend gestärkt.
In ihrer Rede sorgte sich von der Leyen auch um „die Auswirkungen, wenn wir unseren Kindern ungehinderten Zugang zu sozialen Medien erlauben“. Viele Eltern befürchteten etwa „Algorithmen, die die Schwächen von Kindern ausnutzen, um sie süchtig zu machen“. Zu oft fühlten Mütter und Väter, „dass sie gegen den Big-Tech-Tsunami, der ihre Familien flutet, nicht ankommen“. Die Präsidentin zeigte sich fest überzeugt, „dass Eltern unsere Kinder großziehen sollten. Und nicht Algorithmen.“ Eine Expertengruppe soll zeitnah ausloten, ob ein Verbot für Social Media für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein könnte.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Gematik-Geschäftsführerin: Elektronische Patientenakte ist „KI-ready“
Inzwischen können laut Gematik-Geschäftsführerin Brenya Adjei rund 80 Prozent der Praxen die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Auf dem Weg dahin seien 600 Tickets gelöst und Hunderte Interviews geführt worden. Zudem habe die elektronische Medikationsliste erste Leben gerettet. Damit sei schon jetzt der Nutzen der ePA gegeben, auch wenn noch wenige Versicherte die Akte aktiv nutzen. Das sagte sie in einer Diskussionsrunde „ePA – Zwischen Datenschutz, Digitalisierung und Versorgung“ auf dem „Big Bang KI“-Festival, auf dem sich Vertreter aus Politik und Wirtschaft trafen.
Laut Arne Orschulik, der unter anderem für die elektronische Patientenakte bei der Techniker Krankenkasse zuständig ist, sei die „ePA für alle ein riesiger Schritt“. Man sei aber noch ganz am Anfang. 11 Millionen Versicherte bei der TK verfügen bereits über eine ePA, aber bis sie alle nutzen, dauere es noch. Die großen Anschreibeaktionen der Kassen seien kostspielig gewesen. Speziell für die nächsten Generationen sei die ePA hilfreich, da dann alle Informationen ab der Geburt vorhanden seien: „Für mich ist die ePA noch nicht hundertprozentig das, was sie für Kinder sein kann, die jetzt beispielsweise geboren werden“, sagte Orschulik.
Nach Sicht von Bahman Afzali, Hausarzt und Gründer des Praxisverwaltungssystems Docport, werde die ePA bereits in der Praxis genutzt. Afzalis Patienten laden Dokumente herunter. „Wir merken hier und da auch schon, dass das Ganze Leben rettet“, so Afzali, gerade bei Patienten mit geringer Gesundheitskompetenz. Dank der Medikationsliste können Ärzte sehen, was andere Ärzte verordnen. Insgesamt müsse man sich darauf einstellen, dass Patienten mehr Verantwortung tragen wollen.
Kritik an den Informationsschreiben der Krankenkassen übte Michaela Schröder vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Es brauche daher „dringend“ weitere Informationen. Viele Verbraucher hätten die Schreiben als Werbung verstanden und weggeschmissen. Weiterhin gebe es Kritik an der nicht immer funktionierenden und komplizierten Anmeldung. Ebenfalls gibt es Fragen zum Nutzen, auch von gesunden Verbrauchern, die sich etwa für die Impfübersicht oder den Mutterpass interessieren. „Die meisten Menschen wollen eigentlich nur, dass es funktioniert und sie sich darauf verlassen können. Die wollen nichts lesen, die wollen nicht tausendmal irgendwas klicken und die wollen sich nicht damit großartig beschäftigen.“
Was passiert mit den Daten?
Das sei auch bei der Datensicherheit so, sie wollen sich einfach darauf verlassen können. Ebenso würden die Versicherten ein feingranulares Berechtigungsmanagement fordern, wonach Versicherte selbst entscheiden können, welcher Arzt welches Dokument sehen kann. Das Berechtigungsmanagement gab es in früheren Versionen bereits und wurde mit der neuen ePA abgeschafft.
„Die ePA ist unglaublich sicher. Natürlich, mit viel krimineller Energie findet man immer irgendwo irgendwie einen Weg. Das kann ich nicht leugnen, aber die Leute haben kein Problem damit, auf Instagram, auf Facebook und sonstwo ihre Sachen zu posten“, so Orschulik. Ihn würde es „mehr stören, wenn auf meinem Konto 3000 Euro fehlen, als wenn möglicherweise irgendwo […] ein kleiner Datenabfluss“ sei.
ePA „KI-ready“
Adjei erklärte, dass es einerseits Beschwerden wegen des Datenschutzes gibt und gleichzeitig aufgrund weniger Nutzerzahlen gemeckert wird. Sie sieht die bisherigen Errungenschaften positiv. Ein Vorteil, dass es die ePA noch nicht so lange gibt, sei, dass die ePA „state of the art“ ist und auch schon KI-ready. Bei anderen Ländern würde das zu Neid führen. Auch der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte im Zusammenhang mit der ePA von der „Gnade der späten Geburt“ gesprochen. Insgesamt, bevor es weitere Funktionen gibt, müsse die ePA Adjei zufolge erst einmal an „Stabilität im Grundsystem“ gewinnen.
Noch nutzen viele Sektoren die ePA nicht, bemängelte Afzali. Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nähmen bislang nicht teil. Krankenhäuser sind, wie Kassenärzte auch, ab dem 1. Oktober verpflichtet, die ePA zu befüllen. Sanktionen gibt es allerdings frühestens ab 2026.
Künstliche Intelligenz
Neues Gesetz soll Schutz kritischer Infrastrukturen verbessern
Strengere Vorgaben für Energieunternehmen, Flughäfen und andere große Infrastruktur-Einrichtungen sollen Deutschland künftig besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen schützen. Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch den Entwurf für das sogenannte Kritis-Dachgesetz beschlossen. Dieser sieht einheitliche Regeln zum Schutz der sogenannten kritischen Infrastruktur vor.
Die Betreiber kritischer Anlagen sind demnach unter anderem verpflichtet, „einen angemessenen physischen Schutz von Liegenschaften und kritischen Anlagen zu gewährleisten“. Außerdem müssen sie Vorfälle abwehren und deren negative Auswirkungen begrenzen. Wie diese Auswirkungen im konkreten Fall aussehen können, hat etwa der großflächige Stromausfall in Teilen Berlins nach einem Brandanschlag diese Woche gezeigt.
Meldepflicht und Bußgelder
Ebenfalls sollen die Betreiber künftig verpflichtet werden, Vorfälle auf einem Onlineportal des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden. Dieses Störungsmonitoring soll helfen, Schwachstellen zu entdecken und Lücken zu schließen.
Wenn sich Betreiber nicht an die Vorgaben des neuen Gesetzes halten, sollen sie mit Bußgeldern rechnen müssen. Der Gesetzentwurf schreibt ihnen unter anderem eine Registrierung sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit vor.
Nur große Betreiber betroffen
Zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zählen zehn Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung, Gesundheit, Ernährung, Wasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Weltraum. Es zählen Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen.
Zudem werden gegenseitige Abhängigkeiten berücksichtigt – beispielsweise sind Transportwege auch für die Versorgung mit Nahrungsmitteln essenziell. Mit dem neuen Gesetz sollen Betreiber erstmals sektorenübergreifend Vorgaben im Hinblick auf eine Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen erhalten.
Ein „zahnloser Tiger“?
„Mit dem Kritis-Dachgesetz machen wir Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe“, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Mit einheitlichen Mindeststandards, Risikoanalysen und dem Störungsmonitoring würden die Abwehrfähigkeit und Resilienz der Einrichtungen der kritischen Infrastruktur erhöht.
Deutlichen Nachbesserungsbedarf sehen hingegen die Experten von der unabhängigen Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG Kritis). „Mit Bußgeldern von maximal 500.000 Euro ist das Kritis-Dachgesetz ein zahnloser Tiger. Für viele Betreiber ist es deutlich billiger, Bußgelder zu zahlen, als in echte Resilienz zu investieren“, erklärt Manuel „HonkHase“ Atug, Gründer und Sprecher der AG Kritis. Auch die Herausnahme großer Teile der Bundes- und der kompletten Landesverwaltung aus dem Kritis-Dachgesetz sieht die AG Kritis als „unverantwortlich“.
Nachbesserungen bei NIS2 gefordert
Zu dem Gesetzesvorhaben gab es schon zu Zeiten der Ampel-Regierung einen Kabinettsbeschluss. Der scheiterte Anfang des Jahres genauso wie die Umsetzung der NIS2-Richtlinie für Cybersicherheit am Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP.
Über den neuen Entwurf für die Umsetzung von NIS2 in deutsches Recht, der bereits das Kabinett passiert hat, soll an diesem Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Verband kommunaler Unternehmen sehen in einigen Punkten erheblichen Verbesserungsbedarf. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern sie unter anderem, den Unternehmen „Blacklists“ nicht vertrauenswürdiger oder „Whitelists“ von Herstellern, die als vertrauenswürdig gelten, an die Hand zu geben – anstatt sie zu Einzelmeldungen zu verpflichten.
Der Internetwirtschaftsverband Eco wiederum bemängelt, dass „zentrale Fragen“ offen bleiben, wie die geplanten Ausnahmen für Unternehmen, deren kritische Rolle „vernachlässigbar“ ist. Auch bei der Frage, welche öffentlichen Stellen am Ende tatsächlich unter die NIS2-Umsetzung fallen, werden noch Debatten erwartet.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Apple Watch: Bluthochdruck-Warnung für neue und ältere Uhren
Bluthochdruck ist eine Volkskrankheit: Alleine in Deutschland haben nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) zwischen 20 und 30 Millionen Menschen eine sogenannte Hypertonie. Weltweit wird von 1,3 Milliarden Erwachsenen ausgegangen, die damit zu tun haben. Das Gemeine daran: Wenn sich die Symptome bemerkbar machen, ist die Krankheit oft schon fortgeschritten. Viele leben lange unentdeckt mit dem Hochdruck. Das erhöht das Risiko für Herzinfarkte, Schlaganfälle und Nierenkrankheiten.
Eine Gesundheitsfunktion für den Blutdruck stand deshalb wenig überraschend recht weit oben auf dem Wunschzettel vieler Apple-Watch-Nutzer. Soweit, dass das klassische Messgerät zum Kontrollieren in der Schublade bleiben kann, ist die Entwicklung leider noch nicht. Aber immerhin wird die Apple Watch künftig auf mögliche Warnzeichen hinweisen können, sodass Betroffene den Verdacht überprüfen lassen können. Neu bei den Gesundheitsfunktionen ist indessen auch ein Schlafindex, der Aufschluss über die Schlafqualität gibt.
Auch für ältere Geräte verfügbar
Das Erfreuliche ist: Das Bluthochdruck-Feature wird nicht nur Käufern der neuen Apple Watch Series 11 und der Apple Watch Ultra 3 zur Verfügung stehen. Laut Apple erhalten es auch Besitzer einer Ultra 2 sowie der Series 9 und Series 10. Gegenwärtig wird es noch durch die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA überprüft und könnte Ende des Monats freigegeben werden. Der im Englischen Sleep Score genannte Schlafindex wird sogar ab der Series 6, auf der Apple Watch SE ab der 2. Generation, und allen Ultra-Modellen zur Verfügung stehen, sofern mindestens ein iPhone 11 mit iOS 26 vorhanden ist. Voraussetzung ist natürlich in allen Fällen die Installation von watchOS 26 auf der Uhr.
Dem Bluthochdruck kommt Apple mithilfe des optischen Herzsensors auf die Spur kommen. Er zeichnet auf, wie die Blutgefäße des Nutzers auf die Herzschläge reagieren. Diese Aufzeichnungen werden über einen Zeitraum von 30 Tagen per Algorithmus ausgewertet und Nutzer bei Anzeichen benachrichtigt. Die Uhr muss dabei nicht Tag und Nacht getragen werden, sondern es genügt, sie tagsüber zu tragen. Die Funktion steht allerdings erst Menschen ab 22 Jahren zur Verfügung. Wer bereits mit Bluthochdruck diagnostiziert wurde, kann sie ebenfalls nicht nutzen. Und auch Schwangere sind davon ausgenommen.
Trainingsdaten von 100.000 Menschen
Den Algorithmus hat Apple mithilfe von maschinellem Lernen entwickelt. Dadurch wurden Daten aus Studien mit über 100.000 Teilnehmern ausgewertet. Ob die Funktion wirklich funktioniert, habe man dann mit 2000 Menschen in einer klinischen Studie überprüft.
Wer eine Benachrichtigung erhält, erhält den Ratschlag, mit der Health-App des iPhones sieben Tage lang eine Art Mess-Tagebuch zu erstellen. Mithilfe eines klassischen Messgeräts können dann Werte ermittelt werden, die der Betroffene in der App einträgt. Diese Daten können einem Arzt bei der Diagnose helfen. Das Messprotokoll können offenbar auch Menschen mit diagnostiziertem Bluthochdruck nutzen, um in größeren Abständen Kontrollmessungen aufzuschreiben. Apple rechnet damit, dass alleine im ersten Jahr über eine Million Menschen Benachrichtigungen erhalten werden, dass sie möglicherweise Bluthochdruck haben.
Hinweise für bessere Schlafqualität
Der Schlafindex ist eine Ergänzung der bisherigen Aufzeichnung von Schlafphasen. Für verschiedene Aspekte werden vom Gerät Punkte vergeben. Dies sind die Schlafdauer, die Zeit im Bett und die Zahl der Unterbrechungen. Aus der Summe kann klassifiziert werden, wie hoch die Schlafqualität ist. Ein solcher Index ist von anderen Gesundheits-Gadgets wie Fitness-Ringen bekannt. Nutzer könnten laut Apple mit der Funktion ableiten, was sie tun können, um ihren Schlaf zu verbessern.
(mki)
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