Künstliche Intelligenz
Ruhe, bitte! Wärmepumpen müssen ab 2026 deutlich leiser werden
Die EU reguliert in den Ökodesign-Verordnungen die Emissionen unter anderem von Wärmeerzeugern. Die relevanteste lokale Emission einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist Lärm. Die EU-Verordnung Nr. 813/2013 gibt hier den maximalen Schalldruck am Erzeugungsort nach Leistungsklassen vor (siehe Tabelle). Die deutschen Fördervorgaben sind noch strenger. Bis Ende 2025 gilt noch: Wer Fördergeld will, muss Geräte installieren, die 5 dB leiser sind. Ab 1. Januar 2026 müssen Geräte 10 dB leiser sein als nach EU-Verordnung gefordert, sonst sind sie nicht förderfähig. 10 dB entsprechen in etwa einer Halbierung der Lautstärke. Anlagen ohne Förderung sind nicht betroffen.
Weiterlesen nach der Anzeige
| 0 < n ≤ 6 kW | 65 dBA | 60 dBA | 55 dBA |
| 6 < n ≤ 12 kW | 70 dBA | 65 dBA | 60 dBA |
| 12 < n ≤ 30 kW | 78 dBA | 73 dBA | 68 dBA |
| 30 < n ≤ 70 kW | 88 dBA | 83 dBA | 78 dBA |
Emissionen, Immissionen
Die gesetzlichen Vorgaben für die Förderung sind unabhängig von den Lärmschutzvorschriften und anders aufgebaut. Die Lärmschutzvorschriften gelten weiterhin unverändert. Da sie zum Schutz Dritter existieren, gelten ihre Werte am Ort des Eintreffens, also zum Beispiel am Schlafzimmerfenster der Nachbarn. Es handelt sich also um Immissionswerte. Diese Werte können vorab mit einfachen Entfernungsformeln aus den Emissionen errechnet werden. Bei vielen Herstellern liegen die Schallpegelwerte nach Entfernung zur Vereinfachung auch tabellarisch vor. Im Zweifel präzisiert der Installations-Fachbetrieb per Simulator, ob die Immissionen passen.
Die EU-Verordnung dagegen reguliert den Schall am Entstehungsort, unabhängig vom Lärmschutz. Es geht also um Emissionswerte. Und die nationale deutsche Förderverordnung setzt noch einen obendrauf mit ihrer Vorgabe: Wer Steuergeld will, muss Geräte installieren, die deutlich leiser sind als diese Vorgabe. Wenn Sie also eine besonders günstige Wärmepumpe finden, die in der EU nach Ökodesign-Vorgaben verkauft werden darf, aber aufgrund der Lautstärke nicht förderfähig ist, dürfen Sie dieses Gerät einbauen, erhalten aber keine Förderung dafür.
In der Praxis
Die Ökodesign-Richtlinie gibt es schon über 10 Jahre, die Förderbedingungen standen ebenfalls von Anfang an in der Aktualisierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die zusammen mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unter dem damaligen Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck erschien („Habecks Heiz-Hammer“ nach Bild-Zeitung). Deshalb gibt es praktisch keine neuen Geräte auf dem deutschen Markt, die diese Vorgaben nicht einhalten.
Weiterlesen nach der Anzeige
In unserer in Kürze erscheinenden Marktübersicht war unter 44 Modellen mit Wärmenennleistung 12 +-1 kW kein Gerät, das die Vorgaben für 2026 nicht einhalten könnte. Das schließt die günstige Midea M thermal mono ein, die in der Leistungsklasse 12 kW inklusive Heizungssteuerungsgerät und 9-kW Zuheizer für faire 6500 Euro angeboten wird. Insofern muss sich niemand wirklich Sorgen machen.
Ausblick 2028
Wider alle Ankündigungen hat die Regierung bisher gar nichts an den Gesetzen rund um die Heizung geändert, sodass Sie bis auf Weiteres am besten davon ausgehen, dass die beschlossenen Regeln bestehen bleiben. Die nächste Verschärfung der Förderregeln kommt 2028. Dann müssen förderfähige Geräte natürliche Kältemittel wie Propan (R290) verwenden. Auch hier sind schon jetzt praktisch alle neu konstruierten Geräte am europäischen Markt auf diese Änderung hin gebaut, sodass wir den letzten Satz aus dem vorigen Absatz Ende 2027 wahrscheinlich einfach copypasten können.
(cgl)