Künstliche Intelligenz
Ruhe, bitte! Wärmepumpen müssen ab 2026 deutlich leiser werden
Die EU reguliert in den Ökodesign-Verordnungen die Emissionen unter anderem von Wärmeerzeugern. Die relevanteste lokale Emission einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist Lärm. Die EU-Verordnung Nr. 813/2013 gibt hier den maximalen Schalldruck am Erzeugungsort nach Leistungsklassen vor (siehe Tabelle). Die deutschen Fördervorgaben sind noch strenger. Bis Ende 2025 gilt noch: Wer Fördergeld will, muss Geräte installieren, die 5 dB leiser sind. Ab 1. Januar 2026 müssen Geräte 10 dB leiser sein als nach EU-Verordnung gefordert, sonst sind sie nicht förderfähig. 10 dB entsprechen in etwa einer Halbierung der Lautstärke. Anlagen ohne Förderung sind nicht betroffen.
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| 0 < n ≤ 6 kW | 65 dBA | 60 dBA | 55 dBA |
| 6 < n ≤ 12 kW | 70 dBA | 65 dBA | 60 dBA |
| 12 < n ≤ 30 kW | 78 dBA | 73 dBA | 68 dBA |
| 30 < n ≤ 70 kW | 88 dBA | 83 dBA | 78 dBA |
Emissionen, Immissionen
Die gesetzlichen Vorgaben für die Förderung sind unabhängig von den Lärmschutzvorschriften und anders aufgebaut. Die Lärmschutzvorschriften gelten weiterhin unverändert. Da sie zum Schutz Dritter existieren, gelten ihre Werte am Ort des Eintreffens, also zum Beispiel am Schlafzimmerfenster der Nachbarn. Es handelt sich also um Immissionswerte. Diese Werte können vorab mit einfachen Entfernungsformeln aus den Emissionen errechnet werden. Bei vielen Herstellern liegen die Schallpegelwerte nach Entfernung zur Vereinfachung auch tabellarisch vor. Im Zweifel präzisiert der Installations-Fachbetrieb per Simulator, ob die Immissionen passen.
Die EU-Verordnung dagegen reguliert den Schall am Entstehungsort, unabhängig vom Lärmschutz. Es geht also um Emissionswerte. Und die nationale deutsche Förderverordnung setzt noch einen obendrauf mit ihrer Vorgabe: Wer Steuergeld will, muss Geräte installieren, die deutlich leiser sind als diese Vorgabe. Wenn Sie also eine besonders günstige Wärmepumpe finden, die in der EU nach Ökodesign-Vorgaben verkauft werden darf, aber aufgrund der Lautstärke nicht förderfähig ist, dürfen Sie dieses Gerät einbauen, erhalten aber keine Förderung dafür.
In der Praxis
Die Ökodesign-Richtlinie gibt es schon über 10 Jahre, die Förderbedingungen standen ebenfalls von Anfang an in der Aktualisierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die zusammen mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unter dem damaligen Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck erschien („Habecks Heiz-Hammer“ nach Bild-Zeitung). Deshalb gibt es praktisch keine neuen Geräte auf dem deutschen Markt, die diese Vorgaben nicht einhalten.
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In unserer in Kürze erscheinenden Marktübersicht war unter 44 Modellen mit Wärmenennleistung 12 +-1 kW kein Gerät, das die Vorgaben für 2026 nicht einhalten könnte. Das schließt die günstige Midea M thermal mono ein, die in der Leistungsklasse 12 kW inklusive Heizungssteuerungsgerät und 9-kW Zuheizer für faire 6500 Euro angeboten wird. Insofern muss sich niemand wirklich Sorgen machen.
Ausblick 2028
Wider alle Ankündigungen hat die Regierung bisher gar nichts an den Gesetzen rund um die Heizung geändert, sodass Sie bis auf Weiteres am besten davon ausgehen, dass die beschlossenen Regeln bestehen bleiben. Die nächste Verschärfung der Förderregeln kommt 2028. Dann müssen förderfähige Geräte natürliche Kältemittel wie Propan (R290) verwenden. Auch hier sind schon jetzt praktisch alle neu konstruierten Geräte am europäischen Markt auf diese Änderung hin gebaut, sodass wir den letzten Satz aus dem vorigen Absatz Ende 2027 wahrscheinlich einfach copypasten können.
(cgl)
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Regulierung: Alternative App-Stores in Brasilien – und umstrittene Apple-Gebühr
Apple macht in einem weiteren Land seine App-Landschaft auf dem iPhone auf: Nach der Europäischen Union und Japan sind nun bald auch in Brasilien sogenannte alternative App-Marktplätze („Alternative App Marketplace“) zugelassen. Mit Stichdatum April 2026 werden entsprechende Anordnungen des lokalen Marktaufsehers CADE (Conselho Administrativo de Defesa Econômica) umgesetzt, meldet unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters. Damit wird ein drei Jahre andauernder Kartellfall beendet, nachdem die CADE intern über eine Einigung beraten hatte. Apple hatte zuvor eine Öffnung vorgeschlagen, die sich an dem orientiert, was man aus anderen Regionen kennt.
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Apple warnt vor Risiken – wie schon in anderen Märkten
Neben den alternativen App-Stores muss Apple auch externe Bezahlwege zulassen. Dies ist neben der EU und Japan bereits aus Südkorea und den USA bekannt. Apple kritisierte, dass die Öffnung der Plattform zu „Risiken für Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer“ führen könnte, eine Argumentation, die das Unternehmen seit Jahren bei dem Thema vorbringt.
Der Konzern habe versucht, „Schutzmaßnahmen gegen einige der Bedrohungen“ vorzuhalten, könne aber „nicht jedes Risiko“ ausschließen. App-Anbieter werfen Apple vor, Nutzer mit sogenannten Scare Screens Angst zu machen, alternative App-Angebote zu nutzen. Apple hat insgesamt 105 Tage nach Abschluss der Vereinbarung mit CADE Zeit, um die Regelung umzusetzen – daraus ergibt sich besagter April. Es ist aber auch denkbar, dass die Umsetzung früher erfolgt. Technisch ist der iPhone-Hersteller jedenfalls vorbereitet. Aktuell wird erwartet, dass dem Unternehmen in Australien und Großbritannien eine ähnliche Marktöffnungsverpflichtung droht.
Gebühren für „Kerntechnologie“ und Zahlungen
Sollte Apple die Vereinbarung mit CADE nicht einhalten, droht eine Strafzahlung von bis zu 25 Millionen Euro. Apple plant, Entwickler, die den App Store mit seiner Provision von 15 (bis 1 Million US-Dollar Umsatz) beziehungsweise 30 Prozent nicht nutzen wollen, mit einer Plattformgebühr zu belegen. Lokalen Berichten zufolge, die sich auf CADE-Information stützen, müssen Third-Party-App-Angebote eine „Core Technology Fee“ in Höhe von 5 Prozent zahlen.
Bei Verwendung des App Store liegt die Gebühr bei 10 oder 25 Prozent plus 5 Prozent Gebühren für die Zahlungsabwicklung – also so wie bislang. Will ein Entwickler eine externe Website für Bezahlungen nutzen, fallen wohl 15 Prozent Gebühr an.
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(bsc)
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Der Outsider, der IBM rettete – zum Tode von Lou Gerstner
Wie IBM in einer Pressemitteilung bekanntgab, ist der ehemalige IBM-Präsident Lou Gerstner im Alter von 83 Jahren gestorben. Gerstner leitete den IT-Konzern von 1992 bis 2002. Er war der erste Chairman, der nicht in der IBM-Kultur aufgestiegen war, sondern zuvor in leitenden Positionen bei Firmen wie American Express und RJR Nabisco gearbeitet hatte. Mit seinem Einstieg bei IBM krempelte er den streng hierarchisch ausgerichteten Konzern um, vernetzte die unterschiedlichen Bereiche und fand unter dem Motto „E-Business“ einen Weg, IBM als modernen Partner der Industrie zu präsentieren. Seine Restrukturierung von IBM gilt als die erfolgreichste Neuausrichtung eines weltweit agierenden Konzerns.
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Lou Gestner war Chef des Firmen-Konglomerates RJR Nabisco, als ihm die Führung von IBM angeboten wurde. Der Konzern war unter der Leitung des altgedienten IBM-Managers John Akers in eine tiefe Krise manövriert worden und drauf und dran, in Einzelfirmen zerlegt zu werden, den sogenannten Baby Blues. Gerstner hielt Big Blue zusammen und sorgte dafür, dass die einzelnen Bereiche besser miteinander kommunizierten. Als Outsider hatte er keine Scheu vor unpopulären Maßnahmen wie der Entscheidung, die Entwicklung des Betriebssystems OS/2 zu stoppen, mit dem IBM den PC-Markt wieder unter IBM-Kontrolle bringen wollte.
In seiner Autobiografie „Who Says Elephants Can’t Dance?“ schrieb er, dass OS/2 vielleicht technisch überlegen gewesen sei, aber Millionen von Dollar kostete und mit der schleppenden Entwicklung das Image von IBM als IT-Anbieter beschädigte. Als abteilungsübergreifendes Thema befand Gerstner, dass sich IBM auf das Thema E-Business anstelle von „E-Commerce“ konzentrieren müsse. In seine Ägide fiel die Übernahme von Lotus und die Ausrichtung auf Linux. Gegen Ende seiner Zeit bei IBM wurde Gerstner zum britischen Ritter geschlagen. In der IBM-Pressemeldung zum Tod von Gerstner würdigt der amtierende Chairman Arvind Krishna, dass Gerstner auch nach seiner seiner Zeit bei IBM ihn regelmäßig mit Ratschlägen begleitet habe.
Nach dem Abschied von IBM widmete sich Lou Gerstner der Gerstner Family Foundation, den Gerstner Philanthropies, die biomedizinische Forschung unterstützt, und dem Programm Helping Hands.
(vza)
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KI-Bilder statt Modefotografie | heise online
Die Fast-Fashion-Marke Zara unter dem Dach des spanischen Inditex-Konzerns setzt im großen Stil auf KI-unterstützte Bildproduktion. Der Modekonzern will Fotos realer Models per generativer Software variieren, statt für jede Produktvariante ein neues Shooting anzusetzen. Aus einmal aufgenommenen Fotos von Models sollen per KI zahlreiche Varianten entstehen, etwa mit anderen Farben, Schnitten oder Accessoires.
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Pose, Körperform und Gesicht der realen Models bleiben dabei erhalten, während die Kleidung und die Hintergründe ausgetauscht werden. Das soll die Produktionszeit und die Kosten für neue Produktaufnahmen für Webshop und App drastisch reduzieren. Außerdem habe man so die Chance, quasi in Echtzeit auf der sich schnell bewegenden Modewelle zu reiten.
Zara ist nicht das erste einschlägige Unternehmen, das verstärkt auf KI setzt. Bereits vor einigen Monaten hatte H&M angekündigt, künftig verstärkt mit „digitalen Zwillingen“, KI-generierten Images seiner Models, arbeiten zu wollen. Die Rechte an den Klones sollen vollständig bei den Models bleiben, die Vergütung entspräche weitgehend herkömmlichen Honoraren. Auch Zalando hatte im Mai angekündigt, dem hohen Tempo, in dem sich Mode verändert, mit KI-Unterstützung zu begegnen.
Die Unternehmen betonen, dass die „Klon“-Strategie die menschliche Arbeit ergänzen und nicht vollständig ersetzen solle. Kritiker, darunter die britische Association of Photographers, sehen das anders. Es stehe zu befürchten, dass der Einsatz von generativer KI die Zahl klassischer Aufträge für Fotografen, Models und Produktionsteams verringern wird. Die Folge könnte ein schleichender Auftragsrückgang sein, der besonders jüngere und freischaffende Kreative trifft. Unklar ist auch, inwieweit künftig eine transparente Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder geregelt und durchgesetzt wird.
(swi)
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