Künstliche Intelligenz
Ruhe, bitte! Wärmepumpen müssen ab 2026 deutlich leiser werden
Die EU reguliert in den Ökodesign-Verordnungen die Emissionen unter anderem von Wärmeerzeugern. Die relevanteste lokale Emission einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist Lärm. Die EU-Verordnung Nr. 813/2013 gibt hier den maximalen Schalldruck am Erzeugungsort nach Leistungsklassen vor (siehe Tabelle). Die deutschen Fördervorgaben sind noch strenger. Bis Ende 2025 gilt noch: Wer Fördergeld will, muss Geräte installieren, die 5 dB leiser sind. Ab 1. Januar 2026 müssen Geräte 10 dB leiser sein als nach EU-Verordnung gefordert, sonst sind sie nicht förderfähig. 10 dB entsprechen in etwa einer Halbierung der Lautstärke. Anlagen ohne Förderung sind nicht betroffen.
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| 0 < n ≤ 6 kW | 65 dBA | 60 dBA | 55 dBA |
| 6 < n ≤ 12 kW | 70 dBA | 65 dBA | 60 dBA |
| 12 < n ≤ 30 kW | 78 dBA | 73 dBA | 68 dBA |
| 30 < n ≤ 70 kW | 88 dBA | 83 dBA | 78 dBA |
Emissionen, Immissionen
Die gesetzlichen Vorgaben für die Förderung sind unabhängig von den Lärmschutzvorschriften und anders aufgebaut. Die Lärmschutzvorschriften gelten weiterhin unverändert. Da sie zum Schutz Dritter existieren, gelten ihre Werte am Ort des Eintreffens, also zum Beispiel am Schlafzimmerfenster der Nachbarn. Es handelt sich also um Immissionswerte. Diese Werte können vorab mit einfachen Entfernungsformeln aus den Emissionen errechnet werden. Bei vielen Herstellern liegen die Schallpegelwerte nach Entfernung zur Vereinfachung auch tabellarisch vor. Im Zweifel präzisiert der Installations-Fachbetrieb per Simulator, ob die Immissionen passen.
Die EU-Verordnung dagegen reguliert den Schall am Entstehungsort, unabhängig vom Lärmschutz. Es geht also um Emissionswerte. Und die nationale deutsche Förderverordnung setzt noch einen obendrauf mit ihrer Vorgabe: Wer Steuergeld will, muss Geräte installieren, die deutlich leiser sind als diese Vorgabe. Wenn Sie also eine besonders günstige Wärmepumpe finden, die in der EU nach Ökodesign-Vorgaben verkauft werden darf, aber aufgrund der Lautstärke nicht förderfähig ist, dürfen Sie dieses Gerät einbauen, erhalten aber keine Förderung dafür.
In der Praxis
Die Ökodesign-Richtlinie gibt es schon über 10 Jahre, die Förderbedingungen standen ebenfalls von Anfang an in der Aktualisierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die zusammen mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unter dem damaligen Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck erschien („Habecks Heiz-Hammer“ nach Bild-Zeitung). Deshalb gibt es praktisch keine neuen Geräte auf dem deutschen Markt, die diese Vorgaben nicht einhalten.
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In unserer in Kürze erscheinenden Marktübersicht war unter 44 Modellen mit Wärmenennleistung 12 +-1 kW kein Gerät, das die Vorgaben für 2026 nicht einhalten könnte. Das schließt die günstige Midea M thermal mono ein, die in der Leistungsklasse 12 kW inklusive Heizungssteuerungsgerät und 9-kW Zuheizer für faire 6500 Euro angeboten wird. Insofern muss sich niemand wirklich Sorgen machen.
Ausblick 2028
Wider alle Ankündigungen hat die Regierung bisher gar nichts an den Gesetzen rund um die Heizung geändert, sodass Sie bis auf Weiteres am besten davon ausgehen, dass die beschlossenen Regeln bestehen bleiben. Die nächste Verschärfung der Förderregeln kommt 2028. Dann müssen förderfähige Geräte natürliche Kältemittel wie Propan (R290) verwenden. Auch hier sind schon jetzt praktisch alle neu konstruierten Geräte am europäischen Markt auf diese Änderung hin gebaut, sodass wir den letzten Satz aus dem vorigen Absatz Ende 2027 wahrscheinlich einfach copypasten können.
(cgl)
Künstliche Intelligenz
Europäischer Ansatz für weitreichende Schläge: Billige Drohnen für die Nato
Deutschland will gemeinsam mit europäischen Nato-Partnern große Mengen an günstigen Kampfdrohnen beschaffen. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde am Rande eines Nato-Verteidigungsministertreffens in Brüssel unterzeichnet. Die Drohnen sollen nach Angaben aus Bündniskreisen eine Reichweite von mindestens 500 Kilometern haben.
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Zur Überforderung des Gegners
Sie sollen im Verteidigungsfall unter anderem dafür eingesetzt werden, gegnerische Abwehrsysteme zu überfordern. Mit teureren Präzisionswaffen könnten dann zuverlässiger relevante militärische Ziele ausgeschaltet werden. Ähnliche Ziele verfolgen derzeit die russischen Streitkräfte in ihrem Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Drohnen vom iranischen Typ Shahed.
Neben Deutschland wollen sich Länder wie Frankreich, Großbritannien, Polen und Schweden an der Beschaffung beteiligen. Sie soll im Zuge des sogenannten Elsa-Projekts erfolgen, wobei Elsa für „European Long-range Strike Approach“ steht (deutsch: Europäischer Ansatz für weitreichende Schläge).
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte in Brüssel, es gehe darum, die konventionellen europäischen Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten innerhalb der Nato zu stärken. Dies sei angesichts der aktuellen Herausforderungen wichtig.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Ende der 150-Euro-Freigrenze: EU beschließt Zollpflicht für Billig-Pakete
Der Shopping-Rausch bei chinesischen Online-Marktplätzen wie Temu oder Shein wird für europäische Verbraucher bald spürbar teurer und aufwändiger. Der EU-Rat hat endgültig grünes Licht für eine Reform der Zollvorschriften gegeben, die den stark gewachsenen E-Commerce aus Drittstaaten gezielt erfasst. Kernpunkt ist das Ende der bisherigen Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro Warenwert. Was einst zur Entlastung der Zollbehörden gedacht war, entwickelte sich angesichts milliardenschwerer Paketströme aus Fernost zu einem Wettbewerbsnachteil für den europäischen Handel. Seit 2022 hat sich die Zahl der Sendungen fast jährlich verdoppelt: 2024 kamen rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen in der EU an, über 90 Prozent davon aus China.
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Bürokratie als Hebel gegen die Paketflut
Der Übergang zum neuen System erfolgt stufenweise Da die geplante EU-Zolldatenplattform noch nicht ganz einsatzbereit ist, gilt ab dem 1. Juli 2026 zunächst eine Übergangslösung: Für Sendungen unter 150 Euro wird ein Pauschalzoll von 3 Euro erhoben. Entscheidend ist dabei die Zahl der Warenkategorien innerhalb eines Pakets. Die Abgabe kann also mehrfach anfallen, wenn unterschiedliche Produktgruppen enthalten sind. Wer etwa verschiedene Textilarten in einer Sendung bestellt, zahlt die Pauschale je Kategorie. Diese Regelung wird mindestens bis Mitte 2028 gelten. Danach soll die neue zentrale Datenplattform unter Aufsicht einer EU-Zollbehörde starten. Mit ihr werden Pauschalen durch reguläre Zollsätze ersetzt, die unabhängig vom Warenwert greifen. Die EU erwartet dadurch gerechtere Wettbewerbsbedingungen und zusätzliche Einnahmen für den Haushalt.
Die Novelle ist Teil einer breiteren Neuordnung der europäischen Zollarchitektur als Reaktion auf zersplitterte nationale Verfahren und veränderte Handelsströme. Für Verbraucher dürften viele Import-Schnäppchen teurer werden, politisch gilt der Schritt jedoch als notwendig für Marktaufsicht, Sicherheit und fairen Wettbewerb. Zusätzlich wird über eine weitere Bearbeitungsgebühr diskutiert, um die hohen Kosten der Paketabwicklung zu decken. Der enorme Mengenanstieg im Onlinehandel hat bestehende Kontrollsysteme an ihre Grenzen gebracht und Lücken offengelegt. Künftig sollen Anbieter aus Drittstaaten denselben finanziellen und administrativen Pflichten unterliegen wie Händler innerhalb der EU.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Sinkt zu schnell: NASA-Weltraumteleskop stellt vor Rettungsmission Forschung ein
Die NASA hat das Weltraumteleskop Swift weitgehend deaktiviert, um sein Absinken zur Erde zu verlangsamen und seine Zeit im Orbit zu verlängern. Das ist in Vorbereitung einer ganz besonderen Mission geschehen, bei der das Instrument von einer Weltraumsonde wieder in einen höheren Orbit geschoben werden soll, um dort wieder forschen zu können. Bis es so weit ist, muss aber jetzt verhindert werden, dass das „Neil Gehrels Swift Observatory“ zu schnell absinkt und doch noch abstürzt, bevor es auf diese Weise gerettet werden kann. Deshalb ist seit Mittwoch nur noch ein Instrument aktiviert und das Weltraumteleskop hat aufgehört, sich jeweils auf neue Forschungsziele auszurichten. Das würde den atmosphärischen Widerstand zu sehr erhöhen, erklärt die NASA.
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Weltraumteleskop sinkt zu schnell
Neil Gehrels Swift Observatory wurde 2004 gestartet, damals hieß das Gerät nur Swift. Das Weltraumteleskop untersucht primär Gammastrahlenblitze, „die stärksten Explosionen im Universum“, wie die NASA erläutert. An Bord sind drei verschiedene Forschungsinstrumente, die im sichtbaren, im ultravioletten, im Röntgen- und im Gammaspektrum arbeiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Burst Alert Telescope (BAT), das zu jeder Zeit etwa ein Sechstel des Himmels abdeckt und dort Gammablitze entdecken kann. Wenn einer entdeckt wird, kann es die anderen Instrumente rasch darauf ausrichten und sich um sich selbst drehen. Während seines Betriebs hat das Gerät unzählige Ereignisse beobachtet. 2018 wurde es zu Ehren des kurz zuvor verstorbenen Forschungsleiters umbenannt.
Erst im Herbst hat die NASA publik gemacht, dass die verstärkte Sonnenaktivität dafür gesorgt hat, dass die Ausläufer der Erdatmosphäre Swift stärker abbremsen als ursprünglich erwartet. Ohne Gegenmaßnahme würde es bald abstürzen. Um das zu verhindern, hat die NASA einem Raumfahrtunternehmen deshalb 30 Millionen US-Dollar bezahlt. Im Gegenzug soll Katalyst mit einem eigenen Raumfahrzeug den Orbit von Swift anheben. Das sollte schon im Frühjahr dieses Jahres geschehen, jetzt wird der Sommer anvisiert. Die Einstellung der Forschungsarbeit soll dafür sorgen, dass Swift bis dahin nicht zu stark absinkt. Zuletzt war es in einer durchschnittlichen Höhe von weniger als 400 km unterwegs. Damit das Weltraumteleskop nicht abstürzt, darf es nicht unter 300 km sinken.
(mho)
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