Künstliche Intelligenz

Sachsen will Handy-Verbot am Steuer mit Kameras und Drohnen durchsetzen


Die sächsische Regierung treibt eine Reform des Polizeigesetzes voran, die den Einsatz moderner Überwachungstechnik zur Ahndung von Verkehrsverstößen ermöglichen soll. Autofahrer, die unerlaubt Mobiltelefone oder Tablets ohne Freisprechanlage am Steuer nutzen, müssen aktuell mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Doch die praktische Überführung solcher Handy-Sünder gestaltet sich für die Polizei oft schwierig.

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Die im Oktober vom Kabinett auf den Weg gebrachte Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes soll diese Arbeit laut der Sächsischen Zeitung mit technischer Unterstützung erleichtern, da die herkömmlichen Überwachungsmethoden der Verkehrspolizei mit hohem personellem und sachlichem Aufwand verbunden. Die Minderheitskoalition aus CDU und SPD setzt dabei demnach auf einen klaren erzieherischen Effekt einschlägiger Geräte: der offene Einsatz technischer Mittel soll eine höhere abschreckende Wirkung entfalten und das Bewusstsein von Autofahrern für die Einhaltung der Regeln schärfen.

Der Entwurf sieht dem Bericht zufolge vor, dass die Polizei an bestimmten Streckenabschnitten, Verkehrsknotenpunkten oder Unfallschwerpunkten das Handy-Verbot am Steuer technisch durchsetzen darf. Dies schließt ausdrücklich auch unbemannte Luftfahrtsysteme wie Drohnen ein. Es sollen Bildaufnahmen und -übertragungen von Kfz und Fahrern erlaubt sein, noch bevor überhaupt ein Regelverstoß begangen wurde.

Aufgezeichnet werden dürfen dabei dem Plan nach das Fahrzeug, das Kennzeichen, die Fahrtrichtung, Zeit und Ort sowie der Fahrer selbst. Den Datenschutz will die Exekutive dabei nicht ganz außen vor lassen: Ergibt sich bei der Auswertung der Bilder kein Hinweis auf einen Verstoß, müssen die Bilddaten unverzüglich gelöscht werden. Nur wenn die Aufnahmen die Nutzung eines Mobiltelefons nachweisen können, dürfen sie für ein Bußgeldverfahren verwendet werden.

Das federführende Innenministerium hat offen gelassen, welche technischen Mittel zum Einsatz kommen sollen. Andere Bundesländer haben sich bereits entschieden. So baut Rheinland-Pfalz schon länger mit auf Monocams auf spezielle Kameras, die meist von Brücken aus die Fahrer durch die Frontscheibe erfassen. Eine Software analysiert die Bilder und speichert Aufnahmen, die einen Verstoß vermuten lassen. Diese werden von einem Beamten ausgewertet. Verkehrsschilder weisen auf die elektronischen Augen hin.

Als Alternative sind Drohnen denkbar, wie sie etwa in Brandenburg seit 2021 verwendet werden. Das dortige Innenministerium nutzt die Flugkörper etwa aus einer fixen Position an Autobahnen. Die Polizei soll damit beispielsweise Lkw-Fahrer erwischen, die zu dicht auffahren. Wird ein Drängler erfasst, muss eine in der Nähe wartende Streife das Fahrzeug stoppen. Kosten für drei dieser Geräte: 135.000 Euro.

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Obwohl die Handy-Nutzung laut der offiziellen Verkehrsunfallstatistik des vorigen Jahres nur für 36 Unfälle ursächlich war – im Vergleich zu über 1800 Unfällen durch zu schnelles Fahren oder über 1600 durch zu geringen Sicherheitsabstand –, sind solche Verstöße mit herkömmlichen Mitteln nach Unfällen meist schwer nachweisbar.

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jan Krumlovsky, forderte bereits im Sommer eine Monocam-Anschaffung. Die GdP bedauert nun, dass die geplanten Bildaufzeichnungen per Drohne oder Kamera auf den verbotenen Griff zum Smartphone am Lenkrad beschränkt werden sollen. Die Technik müsste ihr zufolge auch eingesetzt werden, um weitere Verkehrsverstöße wie mangelnden Sicherheitsabstand, Missachtung der Vorfahrtsregeln, Abbiegefehler und Rotlichtverstöße zu ahnden.

Weitere zentrale Punkte des Entwurfs sind umstrittene Befugnisse für den präventiven Einsatz von Staatstrojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, zur „intelligenten Videoüberwachung“ an Kriminalitätsschwerpunkten und zur verdeckten automatisierten Kennzeichenerkennung. Die Ordnungshüter sollen ferner automatisierte Datenanalysen durchführen und feindliche Drohnen etwa durch Laser, Jammer oder GPS-Störer abwehren dürfen.


(mho)



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