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Künstliche Intelligenz

Salesforce öffnet Slack für externe KI


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Salesforce will den Instant-Messaging-Dienst für Slack als KI-Schnittstelle ausbauen. Das hat sich schon Ende 2024 mit dem Add-on „Slack AI“ sowie dem „AI Workflow Builder“ angekündigt und setzt sich nun in Entwickler-Tools fort. Der Hersteller hat kürzlich zwei Schnittstellen für die Entwicklerplattform von Slack angekündigt: eine Real-Time Search API (RTS API) und einen MCP-Server (Model Context Protocol). Entwickler sollen damit sichere, kontextbezogene KI-Agenten direkt auf den Konversationsdaten in Slack aufbauen können.

Bisher blieben die unstrukturierten Inhalte von Slack-Channels für künstliche Intelligenz weitgehend unzugänglich. Sie enthalten in vielen Unternehmen Diskussionen, Entscheidungen und das Feedback von Kunden. Diese Ressource sollen Large Language Models (LLMs) künftig anzapfen können, um relevantere Antworten auf Kundenfragen geben zu können.

Unternehmen kämpfen, so Salesforce, mit fragmentiert eingesetzter Software: Das Springen zwischen Tools, Kopieren und Einfügen oder Kontextwechsel schmälere die Produktivität. Den Messenger Slack will der Hersteller als zentrale Anlaufstelle ins Spiel bringen, in dem ein Vertriebsmitarbeiter ohne Wechsel in eine andere Anwendung per KI-Agent CRM-Einträge aktualisiert und ein IT-Kollege Supportanfragen löst.

Die RTS API soll KI-Anwendungen sicheren Zugriff auf aktuelle Nachrichten, Dateien und Kanalverläufe in Slack bieten. Dabei hält sie laut Hersteller bestehende Berechtigungen ein. Sie soll auf Anfragen nur die gewünschten Datenfragmente statt massenhaft Downloads liefern. Der MCP-Server, das Gegenstück auf Protokollebene, übersetzt zwischen LLMs und Slack-Datenquellen. Entwickler sollen so generische Agenten bauen können, ohne spezifische Anwendungen intebgrieren und pflegen zu müssen.

Salesforce betont dabei seine Sicherheitsarchitektur für Unternehmen inklusive granularer Zugriffsrechte, Audit-Funktionen und DSGVO-konformer Datenhaltung. Zusätzlich führt der Hersteller „Slack Work Objects“ ein, die externe Daten wie Bilder, Text und Tabellen standardisiert in den Chat integrieren. Die Agentic Developer Tools sollen Entwickler dabei unterstützen, Slack-Anwendungen, KI-Agenten und Workflows effizient und sicher zu bauen, etwa mit vorgefertigten Komponenten für Bedienoberflächen.



Über API und MCP-Server sollen sich KI-Modelle von Drittanbietern in Slack einbinden lassen wie hier von Perplexity.

(Bild: Salesforce)

Salesforce kann schon einige Tools von Drittanbietern wie Google, Anthropic und Dropbox in Slack vorweisen: Anthropic integriert sein Modell Claude in Slack-Channel mit Zugriff auf Suchfunktionen, Datenquellenanbindung und Dokumentenanalyse. Google erweitert mit Agentspace den Zugriff auf Unternehmenswissen und verbindet dies mit Slack-Daten in beide Richtungen. Dropbox integriert die RTS API in sein KI-gestütztes Suchtool Dash. Perplexity kombiniert Websuche mit Teamgesprächen für kontextuelle Antworten. Notion AI durchsucht via Slack-App Konversationen in öffentlichen wie privaten Channels und bindet Ergebnisse ins Notion-Kollaborationssystem ein.

RTS API und der MCP-Server sind zunächst nur in einem geschlossenen Beta-Programm verfügbar. Endkunden sollen Anfang 2026 zugreifen können. Die Slack Work Objects sollen Ende Oktober allen Entwicklern offenstehen.


(akr)



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Künstliche Intelligenz

Oberlandesgericht: Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer ist verboten


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Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in letzter Instanz rechtskräftig entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touch-Display am Steuer eines Kraftfahrzeugs untersagt ist. Eine solche Berührung fällt laut dem am Mittwoch publik gemachten Beschluss vom 25. September unter das sogenannte Handy-Verbot aus Paragraf 23 Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für alle Autofahrer, die derartige elektronische Geräte fürs Vapen während der Fahrt bedienen.

Im konkreten Fall muss ein Kölner Autofahrer, der während der Fahrt die Stärke seiner E-Zigarette auf dem Touch-Display geändert hatte, nun eine Geldbuße von 150 Euro bezahlen (Az.: III-1 ORbs 139/25). Zudem erhält der Raucher einen Punkt in Flensburg.

Polizeibeamte beobachteten den 46-Jährigen im März 2024 auf der Autobahn 59 dabei, wie er Tippbewegungen auf einem Gerät vornahm. Zunächst gingen sie von der rechtswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons aus. Die Stadt Siegburg verhängte daraufhin das Bußgeld.

In der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Siegburg stellte sich zwar heraus, dass der Autofahrer seine E-Zigarette bedient hatte und kein Handy. Trotzdem bestätigten die Richter der ersten Instanz das Bußgeld im Januar 2025 (Az.: 208 OWi 65/24).

Die Rechtsbeschwerde des Klägers vor dem OLG Köln hatte laut einer Mitteilung keinen Erfolg. Die zweite Instanz stellte klar, dass eine E-Zigarette mit Touch-Display ein Gerät mit „Berührungsbildschirm“ im Sinne des Paragrafen 23 StVO ist. Dieses halte zudem Informationen bereit, wenn die veränderte Dampfstärke auf der elektronischen Anzeige signalisiert werde, erklärten die Kölner Richter. Die Bedienung stelle so letztlich eine Hilfsfunktion dar. Diese begründe – ähnlich wie das Ändern der Lautstärke eines Mobiltelefons – ein erhebliches Ablenkungspotenzial für den Fahrzeugführer.

Der Beschluss legt nahe, dass jegliche aktive Nutzung von Geräten mit berührungsaktiven Displays während der Fahrt untersagt ist. Das gilt zumindest, wenn der Fahren eine Hand vom Steuer abziehen muss und die Tätigkeit die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen nimmt.


(mki)



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Künstliche Intelligenz

Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung der Fake-App AN0M unzulässig


Im Zweifel geht das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) davon aus, dass US-Behörden „bei der Gewinnung (von Beweismitteln) die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes“ beachten. Daher weist das BVerfG die Beschwerde eines mit US-Rechtshilfe in Deutschland Verurteilten als unzulässig zurück.

Hintergrund des Verfahrens ist die vermeintlich verschlüsselnde App AN0M (auch ANOM), auf die mehr als zehntausend Verdächtige hereingefallen sein sollen. Tatsächlich steckten Strafverfolger aus Australien, den USA und einem nicht bekannten EU-Mitgliedsstaat dahinter. Die Verdächtigen glaubten, einen besonders sicheren Kommunikationsdienst zu nutzen, zahlten dafür Gebühren, gingen aber in die Falle. Ihre Chats wanderten von der App zum dem EU-Mitglied, von dort zum FBI, und dann von dort wieder an europäische Strafverfolger, darunter in Deutschland und auch Österreich.

Auf Grundlage ihm zugeordneten Chats wurde ein Mann vom Landgericht Mannheim wegen Handelns mit Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe verurteilt. Durch die heimliche Überwachung und die mangelnde Offenlegung, wer die Chat-Inhalte wie erhoben und ihm zugeordnet hat, erachtete er sich in seinem Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren sowie seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, und wandte sich an das BVerfG.

Dieses hat nun kurzen Prozess gemacht und die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Die Eingabe sei nicht schlüssig und schüre keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verwertung der AN0M-Daten, sagen die drei Richter. Ob der unbekannte EU-Staat durch die Datenweitergabe an das FBI sein eigenes Recht gebrochen hat, sei für ein etwaiges Beweisverbot in Deutschland unerheblich. Entscheidend sei das Verhalten jenes Staates, der Deutschland die Daten gegeben habe, in diesem Fall die USA. Und es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass die USA „bei der Gewinnung der Beweismittel die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes verletzt haben könnten“.

Etwaige Verletzung von US-Recht spiele wiederum keine Rolle, weil es bei der außerhalb der USA erfolgten Überwachung nicht anzuwenden sei. Schließlich weist das Bundesverfassungsgericht noch darauf hin, dass es, auch unabhängig vom konkreten Fall, keine Anhaltspunkte dafür hat, dass die bei AN0M geernteten Daten nach deutschem Verfassungsrecht grundsätzlich einem Beweisverwertungsverbot unterlägen. Das Az. des Beschlusses vom 23. September 2025 lautet 2 BvR 625/25.


(ds)



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US-Petition fordert gebührenfreie Sicherheitsupdates für Windows 10


„Die Leute sind der kurzlebigen Elektronik müde, die uns zu Upgrades zwingt, Software-Unterstützung wegnimmt oder unerwartete Bezahlschranken vor grundlegende Funktionen stellt“, zürnt Andre Delattre, „Dieses Wegwerfsystem vermüllt den Planeten, verletzte unsere Verbraucherrechte und nervt einfach. Es ist Zeit, das zu korrigieren.“ Delattre ist Chief Operating Officer des US-Verbraucherschutznetzwerks PIRG. Mit einer großen Petition sucht es Druck auf Microsoft auszuüben, trotz geplantem Ende für Windows 10 weiter gebührenfreie Sicherheitsupdates für Windows 10 bereitzustellen.

Neben über 16.000 Verbrauchern haben 382 Reparaturwerkstätten und gemeinnützige Organisationen, 83 Politiker, 49 Organisationen aus den Bereichen Umwelt- oder Verbraucherschutz sowie Vertreter von 19 Bildungseinrichtungen, darunter auch Bibliotheken, die US-Petition unterzeichnet. Sie ist an Microsoft-Chef Satya Nadella gerichtet und weist ihn darauf hin, dass rund 40 Prozent aller Computer nicht auf Windows 11 upgraden könnten, selbst wenn deren Besitzer es wollten.

Grund dafür sind die erhöhten, strikten Anforderungen an die Hardware, die Microsoft für Windows 11 stellt. Hunderte Millionen Computer würden weggeworfen werden, womit sich Microsoft die Erreichung der eigenen Nachhaltigkeitsziele verunmöglichen würde. Durchschnittlich werde nur ein Viertel aller aufgegebenen Geräte einem Recycling-Programm zugeführt.

Natürlich besteht für fast alle Windows-10-Geräte die Möglichkeit gebührenfreier Upgrades auf andere Betriebssysteme wie Linux oder ChromeOS Free, die aber ebenfalls zu selten genutzt wird. Laut Statcounter laufen größenordnungsmäßig 70 Prozent aller Desktop-Computer unter irgend einem Windows.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Für den Europäischen Wirtschaftsraum haben Verbraucherschützer bereits erreicht, dass Microsoft noch ein Jahr lang, bis 13. Oktober 2026, automatische Sicherheitsupdates für Windows 10 ohne Weiteres bereitstellt. Hier half der Verweis auf EU-Recht, namentlich den Digital Markets Act und die Digital Content Directive, nebst Nachhaltigkeitszielen der Europäischen Union.

Außerhalb des EWR bietet Microsoft Verbrauchern noch zwölf monatliche Sicherheitsudpates an, wenn sie entweder 30 US-Dollar zuzüglich Steuern oder 1.000 Punkte aus Microsofts Kundenbindungsprogramm hinlegen. Alternativ können sie mit ihren Daten bezahlen, indem sie Windows Backup aktivieren; dann werden Dateien, Software und Einstellungen, darunter etwaige WLAN-Zugangsdaten, laufend in die Microsoft-Cloud geladen.

Das US-Konsumentenschutznetz PIRG (Public Interest Research Group) ist davon nicht enthusiasmiert. „Hunderte Millionen Computer vom Support abzuschneiden, ist einzigartig schädlich für Verbraucher, die Umwelt und die Öffentliche Sicherheit“, meint PIRG-Manager Nathan Proctor, „Einfach ausgedrückt wurden noch nie so viele Computer in einem Zug von Support abgeschnitten.“

Das ist sicherlich richtig. Einerseits sind einfach mehr Computer in Betrieb als bei früheren Toden führender Betriebssysteme. Andererseits sind frühere Windows-Auflagen nach Einführung eines Nachfolgers deutlich länger gelaufen. Microsoft hat Windows XP sieben Jahre nach Einführung Windows Vistas weitergepflegt; bei Windows 7 waren es sogar acht Jahre nach Windows 8. Diesmal sind erst vier Jahre seit der Markteinführung des aktuellen Windows 11 verstrichen. Damit ist ein deutlich höherer Prozentsatz der globalen Computerflotte direkt betroffen.

Hinzu kommt, dass es bei früheren Generationswechseln keine strikten Hardwarebeschränkungen gegeben hat. Ältere Computer ächzten womöglich unter der Last des neueren Windows-Systems, konnten aber grundsätzlich weiterbetrieben werden. Diesmal ist das anders: Microsoft verbittet sich Windows 11 auf zahllosen sonst funktionstüchtigen Geräten.

Gleichzeitig ist es Microsoft bislang nicht gelungen, Windows 11 durchzusetzen. Denn laut Statcounter-Schätzung ist Windows 11 im August und September unter 50 Prozent aller mit dem Internet verbundenen Windows-Desktops gefallen. Windows 10 hält sich über 40 Prozent, während das längst obsolete Windows 7 einen erstaunlichen Aufschwung auf zehn Prozent erlebt. Nun darf man Statcounter-Daten nicht auf die Apothekerwaage legen, aber sie zeigen eines deutlich: Windows 11 verkauft sich nicht von selbst.


(ds)



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