Künstliche Intelligenz
Samsung-SSDs: 256 TByte 2026, 512 TByte 2027
Samsung will ab dem Jahr 2026 Server-SSDs mit einer Kapazität von 256 TByte anbieten und 2027 auf 512 TByte verdoppeln. Ersteres Modell verwendet noch PCI Express 5.0, die 512-TByte-Variante dann das neue PCIe 6.0. Das sagte der Speicherhersteller auf dem diesjährigen chinesischen Global Memory Innovation Forum (GMIF 2025). Chinesische Medien wie Pcpop berichten.
Beide SSDs kommen in einem Enterprise and Datacenter Storage Form Factor (EDSFF) – welches genau verrät Samsung noch nicht. Wahrscheinlich kommen die größten NAND-Flash-Bausteine mit Quadrupe Level Cells (QLC) zum Einsatz. Bei den Server-SSDs-Topmodellen sitzt mitunter ein ganzer Silizium-Wafer an Speicherchips auf den Platinen, mit entsprechend hohen Preisen.
Konkurrenten wie Micron wollen ebenfalls in den nächsten Jahren erst über 200 TByte und dann mehr als 500 TByte Kapazität erreichen.
Samsungs erste PCIe-6.0-SSD ist derweil die bereits gezeigte PM1763, die Anfang 2026 für Serverhersteller verfügbar sein soll. Zu den Spezifikationen schweigt sich Samsung noch aus. Klar ist nur, dass sie keine Kapazitätsrekorde brechen wird.
Latenzarmer Z-NAND-Speicher
Der sogenannte Z-NAND soll offenbar zurückkehren. Ursprünglich entwickelte Samsung ihn als Konkurrenzprodukt zu Intels Phasenwechselspeicher 3D Xpoint (als Octane vermarket) mit besonders niedrigen Latenzen. Nach jahrelanger Ruhe sprach Samsung auf dem GMIF 2025 plötzlich von der siebten Generation, die für KI-Server erscheinen soll.
Damals erreichte Z-NAND niedrige Latenzen unter anderem durch den Einsatz von Single Level Cells (SLC), die ein Bit pro Zelle beschreiben, kleine Page-Dateigrößen und die Parallelisierung der Zugriffe. Die nächste Z-SSD-Generation soll enger mit KI-Beschleunigern zusammenarbeiten: Samsung spricht von direkten Speicherzugriffen auf die SSDs, etwa durch GPUs. Vermutlich arbeitet der Speicherhersteller mit Nvidia zusammen, der solche Techniken vorantreibt.
Innogrit will 25 Millionen IOPS schaffen
Der SSD-Controller-Hersteller Innogrit war auch auf dem chinesischen Event anwesend. Er arbeitet an Controllern, die GPUs ebenfalls einen direkten Zugriff auf SSDs erlauben. Zudem will Innogrit Nvidias Wunsch nach SSDs nachkommen, die Richtung 100 Millionen Input/Output-Operationen pro Sekunde (IOPS) gehen.
Ein PCIe-6.0-Controller fürs Jahr 2026 soll etwa 25 Millionen IOPS schaffen, liest dafür aber geradezu winzige 512-Byte-Blöcke aus. Die OPS sind daher nicht mit PC-SSDs vergleichbar, die typischerweise auf 4-KByte-Blöcke setzen.
Die vielen Zugriffe müssen zudem Prozessoren erst einmal schaffen. In modernen Desktop-PCs und Notebooks stellen selbst 16-Kerner häufig einen Flaschenhals dar, der die IOPS bremst. Herstellerangaben sind dort stets Bestwerte.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Staatsvertrag: Alle Provider sollen rechtswidrige Glücksspiele sperren müssen
Die Bundesländer wollen die rechtliche Grundlage für Websperren im Kampf gegen illegales Glücksspiel im Internet deutlich aufbohren. Künftig sollen nicht nur Inhalteanbieter, sondern auch Access Provider verpflichtet werden können, den Zugang zu rechtswidrigen Lotterien und anderen Gewinnspielen im Netz zu blockieren. Dies gilt dem Plan nach unabhängig davon, ob sie für die Inhalte verantwortlich sind. Neben vollständigen Sperrungen sollen dabei auch selektive Maßnahmen wie das Entfernen einzelner Seiteninhalte möglich sein.
Dies geht aus einem Entwurf der Länder zur Reform des Glücksspiel-Staatsvertrags (GlüStV) von 2021 hervor. Die Novelle haben die zuständigen Landesvertreter bereits bei der EU-Kommission angemeldet. Sollte diese im Rahmen dieser „Notifizierung“ bis zum Ende der Stillhaltefrist am 9. Oktober keine Änderungen mehr fordern oder Bedenken von anderen Mitgliedsstaaten erhalten, dürfte der Text so von den Landesregierungen unterzeichnet und von deren Parlamenten ratifiziert werden. Die erweiterten Netzsperren wären dann ab Mai 2026 möglich.
Mit der Initiative wollen die Länder eine Lücke schließen. Der bisherige Staatsvertrag erlaubt behördliche Sperranordnungen nur gegen Diensteanbieter, die im Sinne der Paragrafen 8 bis 10 Telemediengesetz (TMG) ausdrücklich „verantwortlich“ sind. Dies schließt die Haftung von neutral agierenden Diensteanbietern wie Zugangsanbietern und Internet-Resellern weitestgehend aus. Sie sind daher in der Regel nicht verantwortlich und können so nicht als Adressaten einer Sperranordnung herangezogen werden. Dies hat nach Ansicht der Länder die Gefahrenabwehr ineffektiv gemacht.
Domain-Registrare mit erfasst
Die vorgesehene Neufassung verzichtet auf das Kriterium der „Verantwortlichkeit“ nach dem TMG. Ziel ist es, bald insbesondere auch Access Provider in den Kreis der zu Blockaden verpflichteten Dienstleister einzubeziehen. Um das geschärfte Instrument angemessen und verhältnismäßig zu halten, sollen Zugangsanbieter erst in Anspruch genommen werden dürfen, wenn Maßnahmen gegen Veranstalter oder Vermittler illegalen Glücksspiels nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend sind. Zudem müssten die Behörden zunächst andere infrage kommende Vermittler einspannen, wenn dies effektiv sein könnte.
Auch gegen Domain-Registrare und nachgeordnete Verwaltungsstellen sollen staatliche Aufseher besser vorgehen können. Diese müssten nicht mehr gesondert genannt werden, heißt es in der Begründung der Staatsvertragsreform. Sie gälten nach dem Digital Services Act (DSA) ohnehin als Anbieter eines Vermittlungsdienstes Access Providern gleichgestellt und seien so von der neuen, ausgebauten Vorschrift erfasst. Bleiben soll es zunächst bei DNS-Sperren, die als vergleichsweise einfach zu umgehen gelten, da ein weitergehendes IP-Blocking die Gefahr der Sperre weiterer Webseiten mit legalen Inhalte hinter der betroffenen IP-Adresse berge.
Große Reform für 2029 geplant
Ferner wird dem Entwurf nach die internationale Zusammenarbeit gestärkt: Die Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden erhalten die Befugnis, auch mit ausländischen Strafverfolgungs- und Sicherheitsämtern sowie der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zusammenzuarbeiten und Anfragen zu stellen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder soll administrativ entlastet werden.
Parallel läuft die gesetzlich vorgesehene Evaluation des GlüStV anhand mehrerer vergebener Studien. Bis Ende des Jahres soll dazu ein Bericht vorliegen. Damit dürften dann auch wieder vertagte Punkte etwa beim Vollzug, IP-Blocking und internationalen Datenaustausch sowie bei Zuständigkeiten auf den Tisch kommen. Mit einem folgenden Entwurf für einen GlüStV 2029 würden die entscheidenden Weichen gestellt, betonte Maximilian Widera von der Beratungsfirma Bernstein gegenüber heise online. Spätestens dann sollte der Staat auch steuern, etwa durch attraktive legale Angebote, wirksamen Schutz vor Spielsucht und effektive Maßnahmen für einen echten Rückgang des Schwarzmarkts.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Webex macht Vision Pro fit für Unternehmenseinsatz
Die Apple Vision Pro erhält mit einer neuen Webex-Funktion erweiterte Möglichkeiten für die Zusammenarbeit in Unternehmen. Cisco hat auf seiner Konferenz WebexOne 2025 die „3D Model Collaboration“ vorgestellt, die es Teams ermöglichen soll, während Videokonferenzen gemeinsam 3D-Modelle zu betrachten und zu bearbeiten. Dadurch soll mithilfe des 3999-Euro-Headsets eine neue Art von Remote-Zusammenarbeit möglich sein.
Die neue Kollaborationsfunktion ermöglicht es Meeting-Teilnehmern laut Cisco, 3D-Modelle in Echtzeit zu bearbeiten, zu rotieren und zu vergrößern, als würden die Objekte physisch vor ihnen auf einem Tisch liegen. Meeting-Hosts können dabei steuern, welche Teilnehmer Bearbeitungsrechte erhalten. Zusätzlich lassen sich mehrere Modelle parallel anzeigen und vergleichen. Cisco verspricht sich davon eine deutliche Verbesserung der hybriden Arbeitsweise, bei der Teams geografisch verteilt an komplexen Projekten arbeiten.
Besonders für Branchen wie Automobilbau, Architektur und Gesundheitswesen ergeben sich Anwendungsszenarien. Autohersteller könnten Prototypen begutachten, ohne dass Ingenieure um die Welt fliegen müssen. Architekten könnten Kunden durch Gebäudeentwürfe führen, bevor der erste Spatenstich erfolgt. Medizinische Ausbildungseinrichtungen könnten anatomische Modelle ohne teure physische Nachbildungen nutzen.
Enterprise-Fokus als Rettungsanker
Die neue Webex-Integration unterstützt Apples verstärkte Bemühungen, die Vision Pro im Unternehmensbereich zu etablieren. Seit dem Marktstart im Februar 2024 kämpft das Headset mit schwachen Verkaufszahlen im Konsumentenbereich. Laut Marktanalysen wurden weniger als eine Million Geräte weltweit verkauft.
Enterprise-Anwendungen könnten jedoch die Wirtschaftlichkeit des Geräts rechtfertigen. Wenn Unternehmen durch den Einsatz der Vision Pro Reisekosten sparen, Produktzyklen beschleunigen oder Schulungen verbessern können, relativiert sich der hohe Anschaffungspreis.
Parallel arbeitet Apple an weiteren Verbesserungen für das Headset. visionOS 26 verbessert beispielsweise die iPhone-Integration deutlich, sodass Nutzer das Smartphone auch in der vollen Immersion bedienen können, ohne das Headset absetzen zu müssen.
Verfügbarkeit und technische Voraussetzungen
Die 3D Model Collaboration steht ab sofort für Webex-Nutzer auf der Apple Vision Pro zur Verfügung. Die App ist im App Store verfügbar; alle Nutzer mit gültigen Webex-Zugangsdaten können die Funktion verwenden. Cisco bietet das Feature auch für Inhaber kostenloser Accounts an, richtet sich aber primär an Unternehmenskunden mit bestehenden Webex-Verträgen.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Alexa+: Amazons neue Assistentin jetzt im „Early Access“
Mit dem Erfolg von ChatGPT & Co war es nur eine Frage der Zeit, bis Amazon sein „klassisches“ Sprachassistenzsysteme Alexa mit einem neuen KI-Modell pimpt, um natürliche Konversationen zu ermöglichen. Und tatsächlich kündigte Amazon.com Ende 2023 eine überarbeitete Fassung an, die in der Lage sein sollte, längere Gespräche mit dem Nutzer zu führen und nicht nur einzelne Kommandozeilen abzuarbeiten.
Update
30.09.2025,
21:42
Uhr
Alexa+ ist in den USA als „Early Access“ verfügbar, die Meldung wurde angepasst.
Doch es dauerte bis zum Frühjahr 2025, bis Amazon seine „Alexa+“ genannte verbesserte Sprachassistentin offiziell auflegte – und selbst das geschah nur im Rahmen eines Betatests, in dessen Rahmen neue Funktionen Schritt für Schritt freigeschaltet wurden, und nur in den USA. Mit der Vorstellung der neuen Hardware am Dienstag ist Alexa+ einen Schritt weiter: Der Dienst ist in den USA frei verfügbar, sein Status wird von Amazon aber mit „Early Access“ bezeichnet.
Weitere Länder sollen folgen, darunter Deutschland und Österreich. Keine Angaben macht Amazon bislang aber zum Termin; klar ist nur, dass es auch hier wieder mit einer Beta losgeht.
Überall drin
Bei der Vorstellung am Dienstag ließ Amazon keine Gelegenheit aus, zu zeigen, dass sich Alexa+ in der gesamten heute gezeigten Produktpalette wiederfinden wird. Und dass es zwei wesentliche Unterschiede zur bisherigen Alexa gibt: Zum einen soll Alexa+ insgesamt stärker im Hintergrund arbeiten und nur bei Bedarf einspringen, ohne ständig vom Nutzer ausgerufen zu werden. Zum anderen soll sie sich vollkommen mit natürlicher Sprache bedienen lassen – was das Auswendiglernen von Kommandos überflüssig macht.
Der erste, „Ambient AI“ genannte Ansatz findet sich bei den Ring-Kameras etwa in einer Personenerkennung, dank derer die Ring-Videotürklingeln mit Alexa künftig Bekannte und Freunde automatisch grüßen, während sie Fremde von sich aus über den Grund des Besuchs ausfragen und die Informationen an den Nutzer weitergeben. Ein anderes Beispiel: Alexa nutzt die Ring-Kamera in der Küche, um zu erkennen, wenn der Sohn des Hauses diese betritt. Dann erinnert ihn die verbesserte Sprachassistentin etwa daran, dass er den Hund noch füttern muss.
Alexa+ kann analysieren, was die Ring-Kameras erfassen und dem Nutzer Meldungen und Zusammenfassungen liefern.
(Bild: heise Medien / Nico Jurran)
Die Bedienung mittels natürlicher Sprache wurde anhand von Fire-TV-Playern und -Fernsehern demonstriert, wo man etwa einfach nach „Serien mit chaotischen Chefs“ oder (wenn etwa gerade ein Film läuft) nach „Mehr Inhalten mit diesem Hauptdarsteller“ (ohne dessen Namen nennen zu müssen) rufen kann. Auch ein vergangenes Baseball-Spiel kann man sich so einfach anzeigen lassen, ohne selbst eine App aufrufen zu müssen. Zudem wurde die Suche nach bestimmten Stellen in einem Film vorgeführt. Auf Nachfrage heise onlines bestätigt Amazon, dass sich diese Funktion nicht dazu nutzen lassen wird, Zwangswerbung zu überspringen.
Schließlich zeigte Amazon, wie sich künftig auch Routinen im Smart Home mit natürlicher Sprache programmieren lassen, indem man etwa zu Alexa sagt „Ich möchte, dass alle Lichter ausgehen, wenn ich die linke Taste auf der Fernbedienung drücke“. Amazon erhofft sich davon, dass Alexa+ auch von Menschen genutzt wird, die bislang mit Sprachsteuerung nichts anfangen können.
Vergessen sollte man nicht, dass die Sprachbedienung im Unterschied zur gewöhnlichen Alexa nicht gebührenfrei ist. Für das Abo werden in den USA 19,99 Dollar monatlich fällig. Bisher wurde mit Preisen von 5 bis 10 Dollar spekuliert. Nichts extra zahlen muss, wer bereits Prime abonniert hat.
Hinweis: Der Autor wurde von Amazon zu der Veranstaltung in New York eingeladen. Amazon hat die Reisekosten übernommen.
(nij)
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Monat
Der ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Monat
Adobe Firefly Boards › PAGE online
-
Social Mediavor 1 Monat
Relatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Entwicklung & Codevor 1 Monat
Posit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 4 Wochen
EventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
-
UX/UI & Webdesignvor 2 Wochen
Fake It Untlil You Make It? Trifft diese Kampagne den Nerv der Zeit? › PAGE online
-
Digital Business & Startupsvor 3 Monaten
10.000 Euro Tickets? Kann man machen – aber nur mit diesem Trick
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 Monaten
Firefox-Update 141.0: KI-gestützte Tab‑Gruppen und Einheitenumrechner kommen