Künstliche Intelligenz
Schweizer Regierung rudert zurück: E-Gesundheitsdossier statt E-Patientendossier
Zurück auf Start lautet die Devise des Bundesrats, der Schweizer Regierung. Denn das seit Jahren geplante und entwickelte und vor nicht allzu langer Zeit realisierte elektronische Patientendossier (EPD) soll wieder abgeschafft und durch ein neues Konzept ersetzt werden. Nie hat sich das EPD breit etablieren können, gerade mal 125.000 Bürgerinnen und Bürger der Schweiz – bei gut 9 Mio. Einwohnern – haben ein Patientendossier eröffnet, so die Bundesrätin Baume-Schneider am Mittwoch vor den Medien. Das sei „sehr unbefriedigend“.
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Und viel zu wenige Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen nutzen das EPD. Doch nur solche, die seit 2022 neu zugelassen wurden, sind überhaupt dazu verpflichtet. Allerdings müssen sich alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dem EPD anschließen.
2017 trat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD festlegt, das der Gesetzgeber seit Ende 2020 schrittweise einführt.
Doch „die aktuellen Systeme haben kaum nützliche Funktionen und sind technisch veraltet.“ Manche verfügten noch nicht einmal über eine Stichwortsuche, so Elisabeth Baume-Schneider. Sie ist Bundesrätin im Eidgenössischen Departement des Innern und damit auch für Gesundheitsfragen zuständig.
Um das problembehaftete und kaum genutzte EPD zu verbessern, beschloss der Bundesrat bereits 2022, das entsprechende Gesetz komplett zu überarbeiten. Der Umfang und die meisten der neuen, tragenden Pfeiler einer „Totalrevision“ des Bundesgesetzes wurden Ende September 2024 von Baume-Schneider vorgestellt und haben sich nun zu einem Vorschlag der Regierung für ein neues Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) herauskristallisiert. Noch handelt es sich um einen Gesetzesentwurf, der zuallererst von den beiden Räten, den Kammern des Schweizer Parlaments angenommen werden muss. Es ist ein Neustart, für den auch der Namenswechsel hin zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) stehe, so verkündet es der Bundesrat.
Zentralisierung geplant
Zu dem vor gut einem Jahr vorgestellten Totalrevisions-Vorhaben gehörte etwa eine vielfach vorgeschlagene und geforderte Zentralisierung der Informatiksysteme, die nun definitiv kommen soll. Die technische Plattform dafür will der Bund zur Verfügung stellen.
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Das soll auch die Probleme bei der Interoperabilität zwischen den einzelnen EPD-Akteuren sowie den Datenaustausch und Kompatibilitäten verbessern. Bisher ist das EPD ein Zusammenschluss einzelner autonomer Projekte.
Opt-out auch für die Schweiz geplant
Gesundheitsfachpersonen und ihre Organisationen schließen sich in einem technisch-organisatorischen Verbund zusammen, der „EPD-Gemeinschaft“ genannt wird – mit teilweise unterschiedlichen technischen Infrastrukturen bei den einzelnen Stakeholdern. Das EPD ist heute auf einer Opt-in-Basis verfügbar, sprich der oder die PatientIn muss eines relativ aufwendig beantragen. Künftig soll es, wie bei einer Organspende, ein Widerspruchsrecht geben (Opt-out).
Auch sollen künftig alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem das E-GD nutzen müssen, wenn sie über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen. Der Bundesrat rechnet nun damit, dass das neue elektronische Gesundheitsdossier im Jahr 2030 wieder an den Start gehen kann. Sofern das Parlament dem EGDG zustimmt.
(mack)