Künstliche Intelligenz
Sexualisierte Deepfakes: EU-Länder einigen sich auf Verbot
KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen von sexualisierten Deepfakes sollen in der EU künftig verboten sein. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments einigten sich auf eine entsprechende Anpassung des KI-Gesetzes, wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Zugleich sollen andere KI-Regeln vereinfacht werden, um das wirtschaftliche Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa auszuschöpfen.
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Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss die Einigung noch vom Plenum des EU-Parlaments und dem Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten bestätigt werden. In der Regel gilt das als Formalie. Geht die Reform durch, würde das Verbot ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde.
Bei sogenannten Deepfakes wird etwa das Gesicht einer Frau in ein anderes Video – etwa eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, sodass es wirkt, als würde sie Dinge tun oder sagen, die tatsächlich nie passiert sind. Durch die Entwicklung von KI ist die Erstellung täuschend echter Inhalte sehr viel einfacher geworden.
Das neue Verbot soll explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen. Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn begrüßte die Einigung: „KI darf kein Werkzeug für sexualisierte Gewalt gegen Kinder sein“, teilte sie nach den bis tief in die Nacht andauernden Verhandlungen mit.
Grok-Skandale und deutsche Debatte über digitale Gewalt
Auf EU-Ebene rückte das Thema Ende vergangenen Jahres durch den KI-Chatbot Grok in den Fokus: Bis die von Tech-Milliardär Elon Musk geführte US-Firma hinter der Software diese Funktion einschränkte, befahlen Menschen der KI immer wieder, Frauen in von ihnen ausgewählten Bildern zu entkleiden. An Silvester entschuldigte sich der Chatbot selbst dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter „in sexualisierten Outfits“ erstellt zu haben.
In Deutschland bekam die Debatte über sexualisierte digitale Gewalt Ende März neue Dringlichkeit, als Collien Fernandes mit Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit ging. Sie wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Inhalte verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Seit Bekanntwerden der Vorwürfe gibt es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen – und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zogen für Demonstrationen auf die Straße und forderten mehr Schutz für Opfer. Im Zusammenhang mit dieser Debatte ging es auch immer wieder um sexualisierte Deepfakes und Deepfake-Pornografie. Material dieser Art kursiert schon seit Jahren im Netz.
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EU legte bereits 2024 Richtlinie vor
Die geplanten Gesetzesverschärfungen sind nicht die ersten EU-Regeln zur Bekämpfung digitaler Gewalt. Bestehende Regularien sehen bereits vor, dass in allen Mitgliedstaaten das Anfertigen und Verbreiten von manipulierten Darstellungen sexueller Handlungen ohne Zustimmung der Betroffenen unter Strafe gestellt werden soll.
Die entsprechende EU-Richtlinie ist zwar seit Mai 2024 in Kraft, von Deutschland allerdings bisher nicht in nationales Recht übertragen worden. Dafür hat die Bundesrepublik noch bis zum Sommer nächsten Jahres Zeit. Zuletzt kündigte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) entsprechende Verschärfungen im Strafrecht und mehr Rechte für Geschädigte an.
Das neue Verbot in der KI-Verordnung auf EU-Ebene, das sich nun abzeichnet, würde die Perspektive von der Bestrafung der Tat hin zum Verbot des Werkzeugs wechseln, also der KI-Anwendung an sich. Wobei Verhandlungsteilnehmer betonen, dass das Verbot nicht dazu führen soll, die Erstellung oder Manipulation von Bildern übermäßig stark einzuschränken.
Dafür soll in dem neuen Gesetz genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie von Grok erstellt und auf X verbreitet wurden, könnten demnach erlaubt bleiben.
Verpflichtende Wasserzeichen für KI-Inhalte verschoben
Ursprünglich hatte die EU-Kommission Änderungen am KI-Gesetz vorgeschlagen, um die Wirtschaft und insbesondere die KI-Branche zu entlasten. Unternehmen forderten zuletzt aber immer wieder mehr Zeit, um die nötigen Anpassungen für die strikteren Vorgaben umzusetzen. Diese Zeit sollen die Anbieter von Chatbots und anderen Diensten laut der Einigung bekommen.
An Teile des Gesetzes, die das Europäische KI-Amt ursprünglich bereits ab August durchsetzen sollte, müssen sich die Firmen hinter ChatGPT, Claude und Co. jetzt erst ab Dezember 2026 halten. Spätestens dann sollen die Anbieter KI-Inhalte deutlich als solche kennzeichnen – generierte Bilder und Videos müssten sie also mit Wasserzeichen markieren. Andere Regeln soll das KI-Amt erst ab Dezember 2027 durchsetzen.
Industrie befürchtet Doppelregulierung
Aus der Industrie kamen zuletzt Forderungen, Doppelregulierungen abzubauen, um Europas Wettbewerbsfähigkeit nicht zu untergraben. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, die europäischen Regeln in diesem Bereich zu vereinfachen. Damit etwa die Maschinenbaubranche sich beim Einsatz von KI nicht an mehrere EU-Regularien gleichzeitig halten muss, sollen Ausnahmen geschaffen werden.
Für den CDU-Europaabgeordneten Axel Voss gehen diese Änderungen nicht weit genug: „Wir brauchen einen Rahmen, der Innovation ermöglicht und Schutz garantiert – nicht einen Flickenteppich aus sektoriellen KI-Sonderregeln“, kommentierte der Parlamentarier.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Nach IT-Vorfall bei Amazons One Medical droht Veröffentlichung von Daten
One Medical hat einen IT-Sicherheitsvorfall bestätigt. Nach Angaben der Amazon-Tochter verschafften sich Unbekannte zwischen dem 8. und 11. Juni 2026 Zugriff auf ein Dateispeichersystem eines Drittanbieters, in dem archivierte Daten von Patienten von One Medical Seniors sowie der übernommenen Gesundheitsorganisation Iora Health gespeichert waren. Der Vorfall wurde demnach am 13. Juni entdeckt; das Unternehmen sperrte den Zugriff und leitete eine Untersuchung ein.
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Iora Health war auf die Versorgung älterer Patienten spezialisiert und wurde 2021 von One Medical übernommen. One Medical beschreibt sich als digital gestützten Dienstleister für den Zugang zur Gesundheitsversorgung, der rund um die Uhr über Telefon oder ein Online-Formular erreichbar ist. Iora Health firmiert heute unter dem Namen One Medical Seniors. Laut einer Mitteilung betrifft der Vorfall ausschließlich bestimmte Altbestände von One Medical Seniors.
Betroffen seien dem bisherigen Kenntnisstand zufolge demografische und klinische Daten von Patienten der laut Website bisher angebundenen Standorte in Atlanta, Cape Cod, Charlotte, Denver, Houston, Phoenix, Seattle, Tucson und der Region Piedmont Triad. Andere One-Medical-Kliniken, Dienste oder das elektronische Patientenaktensystem seien nicht betroffen. Betroffene Patienten will das Unternehmen nach Abschluss der Untersuchung benachrichtigen.

Drohung auf der Website von Shiny Hunters
(Bild: heise medien)
Die Ransomware-Gruppe ShinyHunters behauptet, 8,8 Terabyte Daten von One Medical erbeutet zu haben, und droht mit einer Veröffentlichung, falls bis zum 22. Juni keine Verhandlungen aufgenommen werden.
Amazon übernahm One Medical 2023
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One Medical gehört seit 2023 zu Amazon. Der Konzern hatte die Übernahme des Betreibers von Gesundheitszentren und Telemedizin-Angeboten bereits 2022 angekündigt. Für rund 3,5 Milliarden US-Dollar übernahm Amazon das Unternehmen 1Life Healthcare, das unter der Marke One Medical in den USA mehr als 180 Gesundheitszentren betreibt. Mit der Akquisition baute Amazon seine Aktivitäten im Gesundheitssektor deutlich aus.
Der Vorfall wirft zudem Fragen zum Umgang mit übernommenen Altsystemen auf. Nach dem Angriff auf Change Healthcare hatte UnitedHealth eingeräumt, dass nach der Übernahme des Unternehmens im Jahr 2022 zunächst unterschiedliche Systeme auf einen gemeinsamen Sicherheitsstandard gebracht werden mussten. Change Healthcare betreibt zentrale Abrechnungs- und Zahlungsdienste für Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken und Versicherungen in den USA.
Die Angreifer waren dort über kompromittierte Zugangsdaten in ein Citrix-Portal eingedrungen, das für den Fernzugriff auf Systeme genutzt wurde und nicht mit Multi-Faktor-Authentifizierung abgesichert war. Der Vorfall betraf fast 200 Millionen Menschen, hauptsächlich aus den USA.
Sowohl One Medical als auch UnitedHealth waren bereits vor den jeweiligen Sicherheitsvorfällen Gegenstand kritischer Berichterstattung. Während bei One Medical organisatorische Probleme in der Patientenbetreuung thematisiert wurden, steht UnitedHealth seit Jahren wegen seiner Größe, Marktmacht und Geschäftspraktiken unter Beobachtung, auch vom „meistgehassten Versicherer“ war laut Die Zeit die Rede.
(mack)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Der schnelle Weg zum iSAQB-zertifizierten Softwarearchitekten
Moderne Softwarearchitekturen müssen heute skalierbar, wartbar und langfristig tragfähig sein. Genau hier setzt der viertägige iX-Workshop Softwarearchitektur: iSAQB CPSA Foundation Level mit iSAQB-Zertifizierung an.
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Der Workshop bietet eine strukturierte Einführung in die Grundlagen der Softwarearchitektur nach dem Curriculum des International Software Architecture Qualification Board (iSAQB). Sie lernen zentrale Methoden, Techniken und Werkzeuge kennen, um tragfähige Architekturen zu entwerfen und systematisch weiterzuentwickeln.
Im Fokus stehen dabei grundlegende Architekturkonzepte, strukturierte Vorgehensweisen im Entwurf sowie typische Entscheidungsprozesse in der Softwarearchitektur. Die Inhalte werden durch praktische Übungen ergänzt, in denen Sie das Gelernte direkt anwenden.
iSAQB-Zertifizierung
Der Workshop dient als offizielle Vorbereitung auf die Prüfung zum „Certified Professional for Software Architecture – Foundation Level (CPSA-F)”, die im Anschluss abgelegt werden kann.
Von Erfahrungen aus der Praxis lernen
Sie profitieren von der direkten Anleitung durch Ihren Trainer Josef Pischel, einen erfahrenen Softwareentwickler und -architekten. Er verfügt über umfangreiche Praxiserfahrung in der Java-Entwicklung, mit Docker und Kubernetes sowie in der Leitung von Entwicklungsteams. In seinen Projekten unterstützt er Unternehmen bei der strategischen Weiterentwicklung ihrer Softwarearchitekturen und verbindet dabei fachliche Tiefe mit praxisnaher Umsetzung.
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Für wen ist dieser Workshop geeignet?
Der Workshop richtet sich an Softwareentwickler und -architekten, die eine fundierte Einführung in die Softwarearchitektur suchen und sich auf die iSAQB CPSA-F Zertifizierung vorbereiten möchten.

(ilk)
Künstliche Intelligenz
Energiewende in Zahlen: Wo wir stehen und wo wir hinwollen
Bis 2030 will Deutschland 80 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien decken. Bis 2045 soll es sogar 100 Prozent sein. Bei diesen ambitionierten Zielen stellt sich die Frage, wie das klappen soll.
Die größte Herausforderung ist, dass mehr Anlagen und ausgebaute Leistung nicht automatisch mehr zur Verfügung stehenden Strom bedeuten. Das Stromnetz muss die produzierte Menge aufnehmen, transportieren und notfalls speichern können. Erfüllt es diese Anforderungen nicht, hat man nur die Hälfte des Problems gelöst. Stünde all der Strom zur Verfügung, den man in der Theorie bereits produzieren kann, wäre Deutschland mit der Energiewende schon einen großen Schritt weiter.
- Die Ziele der Energiewende für 2030 und 2045 stellen eine enorme Herausforderung dar.
- Im EU-Vergleich liegt Deutschland über dem Schnitt, aber weit hinter Spitzenreitern wie Norwegen.
- Der Netzausbau ist eine wirksame Bremse gegen teure Redispatch-Kosten.
- Batteriespeicher spielen eine tragende Rolle für eine bessere Netzintegration der Erneuerbaren.
- Produktionskosten für Strom aus erneuerbaren Energien sinken perspektivisch.
Wir zeigen anhand von Daten und Grafiken, wo Deutschland in Bezug auf die Ziele aktuell steht, wie der Weg zur Klimaneutralität aussehen kann und welche Faktoren uns ausbremsen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Energiewende in Zahlen: Wo wir stehen und wo wir hinwollen „.
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