Künstliche Intelligenz
Sexueller Missbrauch: Digitaler Raum spielt zentrale Rolle
Das „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ zeichnet ein hartes Bild: Anbieter täten viel zu wenig, Kinder und Jugendliche sind nicht nur Opfer, sondern auch werden – oft unbewusst – auch selbst zu Tätern. Neben lange bekannten zeigen sich neue Gefahren für die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen – vor allem im digitalen Raum. Innenminister und BKA hoffen auf neue Befugnisse.
Bei den 2024 polizeilich aktenkundig gewordenen Missbrauchsvorfällen zählen die Behörden 16.354 Taten mit Kindern als Opfer, 1191 mit Jugendlichen. In der Regel handelt es sich dabei um fortgesetzten und mehrfachen Missbrauch. Der Großteil dieser Taten, die überhaupt bekannt geworden sind, finde dabei im nächsten Umfeld der Betroffenen statt.
Dabei würden heute regelmäßig digitale Abbildungen erzeugt oder das Internet als Tatmittel genutzt, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der heutigen Vorstellung des Bundeslagebilds in Berlin. Etwa beim Cybergrooming und dem Livestreaming sexueller Missbrauchshandlungen, was derzeit vor allem auf den Philippinen stattfinde, und wobei deutsche Täter weltweit an zweiter Stelle lägen.
Hoffnung auf Vorratsdatenspeicherung
Dobrindt zeigte sich daher zufrieden, dass die von der Koalition beschlossene dreimonatige IP-Vorratsdatenspeicherung kommen werde. „Wir können keine Aufdeckung erreichen, wenn uns die technischen Möglichkeiten, in diesem Fall die rechtlichen Möglichkeiten fehlen“, sagte der CSU-Politiker. Der Gesetzentwurf dafür solle in Kürze fertiggestellt werden, zuständig dafür sei jedoch das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Auch der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hofft auf die Wirkung der IP-Vorratsdatenspeicherung mit Portzuordnung. „Das wird unsere Ermittlungserfolge noch einmal deutlich steigern“, sagte Münch. 75 Prozent der Hinweise würden aktuell zur Identifikation Tatverdächtiger führen, bei einer dreimonatigen Speicherpflicht der IP-Zuordnung gehe er von einer Quote von 95 Prozent aus. Die Beamten des BKA würden bereits heute von einer Vielzahl Meldungen zu vermeintlich strafbaren Darstellungen von Kindern und Jugendlichen überhäuft.
Insbesondere die Zahl der automatisierten Meldungen, die das Bundeskriminalamt über das National Center for Exploited and Missing Children (NCMEC) erreichen, ist sehr hoch. Über dieses melden viele der großen US-Plattformbetreiber Verdachtsfälle. Das BKA kann nur mit einem Teil der Hinweise weiterarbeiten: Von 205.000 seien 2024 etwas mehr als die Hälfte nach deutschem Recht strafrechtlich relevant gewesen, am Ende habe das BKA daraus 16.000 Mal Vorgänge an zuständige Landesbehörden weitergeleitet, berichtete Münch.
BKA-Datenbank könnte mit KI besser werden
Bei der Kriminalpolizeibehörde des Bundes in Wiesbaden wird dabei eine Hashdatenbank gepflegt, in der bekannte Missbrauchsdarstellungen hinterlegt sind. Hierdurch muss eine psychisch belastende Prüfung durch Beamte nicht mehr in jedem Fall zwingend stattfinden. Münch hofft hier aber auf weitere technische Hilfe durch Künstliche Intelligenz, um etwa Ähnlichkeiten auch bei abweichenden Hashwerten besser feststellen zu können – und auf neue, gesetzliche Befugnisse zum Einsatz derartiger Methoden.
Eines der größten Ärgernisse der vergangenen Jahre hatte die Ampelregierung 2024 noch entschärft: Sexuelle Darstellungen von Kindern und Jugendlichen sind sogenannte Besitzstraftaten. Eine Weiterleitung aus Chats etwa an Lehrer oder andere Vertrauenspersonen oder unter Jugendlichen und Kindern hatte nach einer Verschärfung 2021 des §184b Strafgesetzbuch solche Fälle zu Verbrechen hochgestuft. Das wurde 2024 korrigiert – straffrei gestellt ist der Besitz damit jedoch auch in solchen Fällen nicht.
40 Prozent der Tatverdächtigen im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie sind dabei selbst Kinder oder Jugendliche, zeigt das Bundeslagebild. Dabei spiele auch die Gruppe der „Selbstfilmenden“ eine Rolle, die „aus Neugierde, Gruppendruck oder dem Wunsch sozialer Anerkennung“ solche Inhalte teilten, so Bundeskriminalamtspräsident Holger Münch. Das BKA versucht mit Kampagnen wie „#dontsendit“ aufzuklären.
Bundesbeauftragte fordert mehr Anbieterengagement
Auf deutlich mehr Anbieteraktivität hofft Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Sie forderte, dass auch Anbieter von Smartphones wesentlich mehr für die Sicherheit von Kindern im Internet tun sollten. Sie müssten beispielsweise mit vorinstallierten Filtermechanismen dafür sorgen, dass in einem Kindermodus Nacktfotos und -filme gar nicht erst versendet werden könnten.
Auch andere Anbieter sieht Claus in der Pflicht: „Gerade die Spieleplattformen und ihre Chats sind tagtäglich Schauplatz.“ Es brauche daher eine umfassende Altersverifikation. Dabei dürfte das Recht der Kinder auf Teilhabe an der digitalen Welt nicht gegen ihr Recht auf Schutz ausgespielt werden.
Forderungen nach Safe Spaces für Kinder und Jugendliche schlossen sich auch Innenminister und BKA-Präsident. Dobrindt verwies in dem Zusammenhang noch einmal auf laufende Debatten in Brüssel, wo auf EU-Ebene die CSA-Verordnung diskutiert wird. Wie Deutschland sich genau bei der CSA-Verordnung künftig positionieren werde, scheint noch offen – insbesondere in Bezug auf sichere Messenger.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
The Expanse Osiris Reborn“: Auf den Spuren von „Mass Effect
Die Abschnitte in Schwerelosigkeit überzeugen am meisten: Heise online konnte auf der Gamescom eine frühe Version des Owlcat-RPGs „The Expanse: Osiris Reborn“ sehen. Es ist das erste Rollenspiel des RPG-Spezialisten („Warhammer 40k Rogue Trader“, „Pathfinder Wrath of the Righteous“), das nicht aus der isometrischen Perspektive gespielt wird. Man sieht, dass der Übergang nicht ganz einfach ist. Aber „Osiris Reborn“ scheint das Herz am richtigen Fleck zu haben.
Aus dem großen Vorbild macht Owlcat keinen Hehl: „Osiris Reborn“ eifert den „Mass Effect“-Spielen nach. Da wären zum Beispiel die Schussgefechte, die aus der Schulterperspektive gespielt werden und auf das Abtauchen in Deckung ausgerichtet sind. Man steuert dabei vorrangig die Hauptfigur, kann aber auch bis zu zwei Begleiter grob dirigieren. Aber auch die grundlegende Spielstruktur scheint „Mass Effect“ sehr zu ähneln: Das Spiel besteht aus mehreren Hubs, aus denen man Missionen auswählen kann, ein wenig wie bei „Mass Effect“ Teil 2 und 3. Komplett offene Spielwelten gibt es nicht.
Show, don’t tell
Die Komplexität eines solchen Spiels ist noch einmal deutlich höher als bei den bisherigen Owlcat-Spielen, erklärt Game-Designerin Yuliy Chernenko. Eine besondere Herausforderung: „Es reicht nicht mehr, einfach alles zu beschreiben. Wir müssen es jetzt auch zeigen.“
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Das klappt in der frühen Version noch etwas durchwachsen: Animationen, Mimik und Gestik der gezeigten Figuren wirken noch hölzern. In der gezeigten Mission befindet sich die Hauptfigur mit seinem Zwillingsbruder auf einer Raumstation, die von Protogen angegriffen wird. Das ist eine höchst furchteinflößende Situation, aber die Dramatik geht in den steifen Bewegungen und unbeholfenen Gesichtern noch etwas unter. Hier muss Owlcat noch nachbessern. Dafür bleibt noch Zeit: Einen Release-Termin hat das Studio noch nicht genannt, wir tippen eher auf 2027 als 2026.
Owlcat ist kein kleines Team mehr: Alleine inhouse arbeiten 180 Menschen an „Osiris Reborn“, zudem beschäftigt das Rollenspiel noch etwa 100 externe Mitarbeiter. Um den Sprung zu einem 3D-Spiel zu schaffen, hat man sich zudem Veteranen von Spielen wie „Halo“ und „Cyberpunk 2077“ an Bord geholt.
Sinnvolle Selbstbeschränkung
„Osiris Reborn“ entsteht in der Unreal Engine 5 und sieht grafisch ordentlich aus, besonders die Zerstörungseffekte überzeugen. Weil Owlcat sowohl die Lizenz aus den Büchern als auch aus der Amazon-Serie nutzen darf, wirken die Designs bereits vertraut und überzeugend. Sogar einige Schauspieler aus der Serie sollen im Spielverlauf ihren Auftritt haben. Die Geschehnisse aus Büchern und Amazon-Serie sollen aus einem alternativen Blickwinkel beleuchtet werden.
„The Expanse: Osiris Reborn“ entsteht in der Unreal Engine 5. Grafisch ist das Spiel sehr solide, in Bewegung fallen aber noch etwas hakelige Animationen auf. Das dürfte vor allem dem frühen Entwicklungsstadium geschuldet sein.
(Bild: Owlcat Games)
Um mit den Ambitionen nicht völlig durchzudrehen, hat Owlcat zumindest den Umfang beschränkt: Im Gegensatz zu den bisherigen Titeln des Studios, die allesamt über 100 Stunden fressen können, soll „The Expanse: Osiris Reborn“ nur 20 bis 30 Stunden in Anspruch nehmen. Auch bei den Features hat man sich aufs Wesentliche beschränkt: Steuerbare Raumschlachten oder Flüge durchs Weltall gibt es nicht. Das ist irgendwo schade, aber auch sinnvoll. So kann Owlcat vermeiden, dass das Spiel komplett aus dem Ruder läuft. Und in „Mass Effect“ konnte man die Normandy ja auch nicht direkt steuern.
Dass „The Expanse: Osirirs Reborn“ Potenzial hat, zeigt ein Abschnitt in Schwerelosigkeit: Bei der Flucht vor Protogen landen die Hauptfigur und sein Zwillingsbruder außerdem der Raumstation, wo sich die Atmosphäre plötzlich ändert: Alarm-Lärm weicht der dumpfen Stille des Alls, Animationen werden langsamer, die Gefechte intensiver, weil Gegner-Leichen nun theatralisch durch die Schwerelosigkeit schweben. Auf physikalischen Realismus ist Owlcat besonders stolz. Solche Abschnitte sind als Highlight gedacht – und den Wow-Faktor haben sie tatsächlich schon jetzt.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Vivo Vision ist eine Kopie der Apple Vision Pro, aber deutlich leichter
Vivo hatte die Vorstellung bereits in der vergangenen Woche angeteasert, heute folgten auf einem Launch-Event die Spezifikationen sowie weitere Einzelheiten zum Gerät.
Rein äußerlich ist die Vivo Vision Discovery Edition eine fast exakte Kopie der Apple Vision Pro, fällt in der Höhe jedoch etwas kompakter aus und ist deutlich leichter. Das Unternehmen gibt ein Gewicht von 398 Gramm an. Zum Vergleich: Die Apple Vision Pro wiegt je nach verwendeter Lichtdichtung und Kopfband zwischen 600 und 650 Gramm, die Meta Quest 3 mit Standardkopfhalterung 515 Gramm. Für den Tragekomfort der Discovery Edition stehen Lichtdichtungen in vier verschiedenen Größen sowie acht Varianten der Schaumstoffpolsterung zur Auswahl. Für den Betrieb wird wie bei Vision Pro eine kabelgebundene, externe Batterie benötigt.
Die OLED-Mikrodisplays bieten mit 3.840 × 3.552 Pixeln pro Auge und einer Farbabdeckung von 94 % DCI-P3 geringfügig höhere Werte als die Apple Vision Pro, die bei 3.660 × 3.200 Pixel und 92 % DCI-P3 liegen. Das Gerät unterstützt Korrekturgläser, die wie bei Apple Vision Pro per Magnethalterung eingesetzt werden.
Vivo Vision Discovery Edition: Bislang nur ein Demogerät
Als Chip kommt der Qualcomm Snapdragon XR2+ Gen 2 zum Einsatz. Das ist dasselbe SoC, das auch von Sonys SRH-S1 und Samsungs kommendem Mixed-Reality-Headset „Project Moohan“ verwendet wird.
Gesteuert wird die Discovery Edition ähnlich wie Apple Vision Pro über einfache Gesten und den Blick, ermöglicht durch das integrierte Hand- und Eyetracking. Das auf Android basierende räumliche Betriebssystem nennt Vivo „OriginOS Vision“. Aufseiten der Software und Inhalte verspricht Vivo immersive Videos, Live-Sport, Spiele, ein virtuelles Kino sowie Produktivitätsanwendungen. 3D-Fotos und drahtloses Streaming von PC und Smartphone sollen ebenfalls möglich sein.
Auch wenn Vivo von einem „Launch-Event“ spricht: Die Discovery Edition trägt ihren Namen, weil man sie vorerst nur ausprobieren, aber nicht kaufen kann. Ab dem 22. August zeigt Vivo das Headset in zwölf offiziellen Stores in Metropolen wie Peking und Shenzhen. Weitere Standorte sollen folgen. Kommt das Gerät in den Handel, könnte es nach Angaben von Vivo-Führungskräften rund 1.200 Euro kosten, also deutlich weniger als die Apple Vision Pro, die in Deutschland bei 4.000 Euro beginnt. Wann und wo Vivo Vision tatsächlich auf den Markt kommt, ist bislang offen.
Vivo zählt zu den fünf größten Smartphone-Herstellern weltweit, wobei der Großteil der Kundschaft in dem chinesischen Heimatmarkt lebt. Nachdem sich Vivo wegen Patentklagen von Nokia zeitweise vom deutschen Markt zurückziehen musste, sind mittlerweile wieder ausgewählte Smartphone-Modelle aus verschiedenen Preisklassen bei Amazon erhältlich.
Die „Vivo Vision Discovery Edition“ ist das erste Mixed-Reality-Produkt eines chinesischen Smartphone-Herstellers und befand sich laut Vivo vier Jahre in Entwicklung.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
US-Regulierer erinnert Tech-Konzerne an Datenschutz im Ausland
Verzichtet ein Unternehmen auf sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, könnte das seine Kunden in die Irre führen und zudem unlauteren Wettbewerb darstellen. Beides wäre nach US-Bundesrecht illegal. Daran erinnert der Chef der US-Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission), Andrew Ferguson. Auch Zensur amerikanischer Äußerungen auf Wunsch ausländischer Behörden kann demnach gegen US-Recht verstoßen.
In einem offenen Brief an 13 US-Unternehmen wendet sich Ferguson insbesondere gegen die Durchsetzung von Rechtsakten des Vereinigten Königreichs und der Europäischen Union außerhalb deren Gebiete. Die adressierten Unternehmen bestellt der FTC-Vorsitzende zum Rapport. Sie sollen jeweils einzeln darlegen, wie sie sich gegen regulatorischen Druck aus dem Ausland zu wehren gedenken, um ihre Verpflichtungen gegenüber US-Verbrauchern hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit zu erfüllen. Vorgeladen sind Akamai, die Google-Holding Alphabet, Amazon.com, Apple, Cloudflare, Discord, Godaddy, Meta Platforms, Microsoft, Snap, Slack, X sowie, als einziger nicht-kommerzieller Anbieter, Signal.
„Es gab jüngst zahlreiche Versuche ausländischer Regierungen, unsere Unternehmen dazu zu drängen, Inhalte zu zensieren oder die Sicherheit von Nutzern unserer Dienste zu schwächen“, schreibt Ferguson. Als Beispiele nennt er den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union, den Online Safety Act des Vereinigten Königreichs, sowie dessen Versuche, Apple (und wohl Google) dazu zu zwingen, ihre Sicherheitsvorkehrungen durch den Einbau von Hintertüren für britische Behörden zu unterwandern. (In letzterem Fall soll gerade eine Einigung erzielt worden sein, Anmerkung.) Beispielsweise russische Vorschriften zu Zensur und Überwachung erwähnt das Schreiben nicht.
Tech-Firmen sollen deutlich auf Hintertüren und Zensur hinweisen
„Ich bin besorgt, dass diese Maßnahmen ausländischer Mächte für Zensur und die Schwächung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die Freiheiten der Amerikaner erodiert und ihnen auf vielfache Weise schadet, etwa durch Überwachung durch ausländische Regierungen und erhöhtes Risiko von Identitätsanmaßung und Betrug“, führt der Behördenchef aus. Außerdem bereite ihm Sorge, dass US-Unternehmen es sich bequem machen und Amerikaner selbst dann zensieren und überwachen helfen könnten, wenn ausländische Gesetze das im Einzelfall gar nicht erfordern.
„Ausländische Regierungen, die die Redefreiheit einschränken oder Datensicherheit in den USA schwächen möchte, setzen gerade darauf, dass Unternehmen den Anreiz haben, ihre Betriebsführung und Compliancemaßnahmen zu vereinfachen, indem sie quer über verschiedene Staaten einheitlich agieren“, weiß der Amerikaner. Solch vorauseilendem Gehorsam möchte er gerne einen Riegel vorschrieben, wozu er mehrfach auf Paragraph 5 des US-Wettbewerbsgesetzes Federal Trade Commission Act verweist.
Der Verzicht auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, deren Schwächung, ja schon das Verabsäumen deutlicher Hinweise („prominent disclosure“) auf schwächere Verschlüsselung auf Wunsch ausländischer Regierungen könne als Irreführung und/oder unlauterer Wettbewerb rechtswidrig sein. Gleiches gelte für Zensur amerikanischer Äußerungen zwecks Einhaltung ausländischer Gesetze, Forderungen oder erwarteter Forderungen. Auch in solchen Fällen seien deutliche Warnungen notwendig.
Das Problem: Überwachungsgesetze verbieten regelmäßig die Offenlegung von Hintertüren oder gerichtlichen Überwachungsbefehlen. Damit sitzen die betroffenen Firmen in einer Zwickmühle. Wie sie damit umgehen, sollen die 13 Adressaten der FTC erklären. Der Behördenchef hält die Unternehmen an, sich dafür binnen Wochenfrist einen Termin auszumachen.
(ds)
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