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Snapdragon Reality Elite: Qualcomm bringt VR/MR-Topmodell und gibt STARThilfe


Qualcomm setzt den neuen Snapdragon Reality Elite an die Spitze der SoC-Plattformen für MR/VR-Headsets und liefert damit vor allem mehr CPU-, GPU- und NPU-Leistung bei gleichzeitig geringerem Verbrauch und reduzierter Wärmeentwicklung. Anbietern von XR-Produkten will Qualcomm zudem mit dem START-Programm Unterstützung geben.

Auch bei den Chipsätzen für MR/VR-Headsets zieht bei Qualcomm jetzt die Bezeichnung „Elite“ ein. Anders als bei den Smartphone- und PC-Lösungen des Unternehmens steht der Name aber nicht für den Einsatz der eigens entwickelten Oryon-CPU-Kerne, sondern soll vielmehr das Topmodell in einer Produktkategorie markieren. Der Snapdragon Reality Elite folgt auf den vorherigen Snapdragon XR2+ Gen 2 von 2024.

Xreal Project Aura setzt auf neuen Snapdragon

Der Snapdragon Reality Elite ist für den Einsatz in offenen und geschlossenen Mixed-Reality- und Virtual-Reality-Headsets vorgesehen, demnach nicht für leichtere Brillen wie die Ray-Ban Meta, wo stattdessen auf Lösungen wie den Snapdragon AR1 Gen 1 gesetzt wird. Headsets wie Meta Quest 3(S) oder Apple Vision Pro lassen sich beispielhaft als designierte Produktkategorie des Snapdragon Reality Elite nennen, auch wenn Apple auf eigene Chips setzt. Der Ersteinsatz des Snapdragon Reality Elite soll im Xreal Project Aura mit Android XR erfolgen, einer halboffenen, „tethered“ XR-Brille mit Displays. Qualcomm bezeichnet sie auch als Headset mit „video-see-through“ (VST) und „optical-see-through“ (OST).

Xreal Project Aura
Xreal Project Aura (Bild: Xreal)

Deutliche Upgrades für CPU, GPU und NPU

Qualcomm gibt für die neue Plattform eine bis zu 30 Prozent höhere CPU-Leistung bei gleichem Verbrauch oder einen 45 Prozent niedrigeren Verbrauch bei gleicher Leistung im Vergleich zum direkten Vorgänger an. Aufseiten der Adreno-GPU liegt der Leistungs- respektive Effizienzzuwachs bei 60 Prozent bei gleichem Verbrauch oder 64 Prozent geringerem Verbrauch bei gleicher Leistung. Qualcomm konnte der Redaktion auf Nachfrage nicht erläutern, auf welche CPU-Kerne von Arm, welche eigene Adreno-GPU oder welchen effizienteren Fertigungsprozess für die Zugewinne gewechselt wurde. Bekannt ist aber, dass der Arbeitsspeicher einen 30 Prozent höheren Durchsatz bietet.

Bei den bisherigen MR/VR-Plattformen von Qualcomm stand eine leistungsfähige NPU für generative KI-Anwendungen noch nicht derart im Fokus der Entwicklung, wie es aktuell der Fall ist. Deshalb erfährt die NPU des Snapdragon Reality Elite mit 48 TOPS (INT8) einen Schub von 160 Prozent zum Vorgänger, was sie laut Qualcomm für Einsatzgebiete wie fotorealistische Avatare, Gaussian Splatting, LLM-basierte Agenten oder Echtzeit-Large-Vision-Models qualifiziere. Das ist vergleichbar zum Snapdragon X1 Elite. Alternativ könne auch hier der Verbrauch um 84 Prozent bei dann gleicher Leistung des Vorgängers reduziert werden.

Eckdaten des Snapdragon Reality Elite
Eckdaten des Snapdragon Reality Elite (Bild: Qualcomm)

Der Snapdragon Reality Elite kann Displays mit einer Auflösung von bis zu 4,4K bei 90 FPS pro Auge bespielen. Alternativ sind geringere Auflösungen bei höheren FPS und umgekehrt möglich. Ein optimierter EVA-Block (Engine for Visual Analytics) soll zudem weiter in den Raum sehen und bei geringerem Verbrauch eine 3D-Rekonstruktion erstellen können. Die Plattform ermögliche bis zu 20 Prozent längere Batterielaufzeiten bei gleichzeitig bis zu 12 °C geringerer Oberflächentemperatur unter Last.

Qualcomm gibt STARThilfe für neue XR-Produkte

Die Augmented World Expo in Long Beach, Kalifornien nutzt Qualcomm auch für die Vorstellung des „Snapdragon Scalable Turnkey AI-Ready Toolkit“, kurz START. Im Zentrum des Starthilfe-Programms stehen Hardware-Module, Software-Stacks und White-Label-Skalierungsoptionen von Qualcomm und Partnern, die kleinere Unternehmen dabei unterstützen sollen, einfacher und schneller eigene Wearables wie smarte Brillen auf den Markt zu bringen. Dazu gehören unter anderem vorgefertigte PCBs mit Qualcomms SoCs und weiteren für den Betrieb benötigten Chips. Zum Beispiel wird Qualcomm ein Hardware-Modul mit Snapdragon AR1+ Gen 1 anbieten, das 42,5 mm lang, 8,9 mm breit und 3,08 mm hoch baut und damit kleiner als das PCB eines führenden Anbieters von AR-Brillen ausfalle.

START-Programm mit White-Label-Produkten
START-Programm mit White-Label-Produkten (Bild: Qualcomm)

Das START-Programm umfasst aber auch die Software-Stacks von Qualcomm und Unterstützung bei der Skalierung mit White-Label-Produkten. Für Audio und Kameras ist Thundercomm an Bord, für die Integration von Displays ist Applied Materials der Partner. Beim Skalieren der Produktion unterstützen die Fertiger Jorjin und Pegatron.

ComputerBase hat Informationen zu diesem Artikel von Qualcomm unter NDA erhalten. Die einzige Vorgabe war der frühestmögliche Veröffentlichungszeitpunkt.



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Kioxia Exceria G3: Mainstream-SSD mit PCIe 5.0 bietet nun bis zu 4 TB


Kioxia Exceria G3: Mainstream-SSD mit PCIe 5.0 bietet nun bis zu 4 TB

Bild: Kioxia

Kioxia erweitert die SSD-Serie Exceria G3 (ohne Plus) nach oben. Fortan gibt es neben Modellen mit 1 TB und 2 TB auch eine Version mit 4 TB Speicherplatz. Die Serie setzt auf PCIe 5.0 und QLC-Speicher. Sie soll PCIe 5.0 zum Mainstream verhelfen. Der maximale Durchsatz liegt bei 10 GB/s.

Bereits Mitte Dezember hatte Kioxia die Exceria G3 SSD offiziell vorgestellt. Der Marktstart erfolgte mit den Modellen mit 1 TB und 2 TB, die inzwischen zu Preisen ab 156 Euro und ab 240 Euro erhältlich sind.

Jetzt legt Kioxia nach und kündigt die Auslieferung der Exceria G3 SSD mit 4 TB an. Nähere Informationen zur Verfügbarkeit sowie zum Preis lässt der Hersteller aber vermissen.

Die Spezifikationen der Exceria G3 mit 4 TB

Beim sequenziellen Durchsatz soll das 4-TB-Modell genau wie die 2-TB-Version in der Spitze 10.000 MB/s beim Lesen und 9.600 MB/s beim Schreiben erreichen. Für wahlfreie Zugriffe werden bis zu 1,45 Millionen IOPS (lesend wie schreibend) angegeben. Auch die Leistungsaufnahme soll mit 5 mW im Schlafmodus (PS4) sowie 6,4 Watt im aktiven Einsatz dem 2-TB-Modell entsprechen. Allerdings verdoppelt sich analog zum Speichervolumen das Schreiblimit (TBW) zur Einschränkung der sonst 5 Jahre währenden Garantie auf nun 2.400 TB.

Obwohl es sich um QLC-Speicher handelt, liegen Leistungswerte und TBW auf dem Niveau mancher PCIe-5.0-SSD mit TLC-Speicher. Damit macht die Exceria G3 zumindest auf dem Papier sogar der hauseigenen Kioxia Exceria Plus G4 (Test) Konkurrenz. Der von Kioxia und Sandisk entwickelte QLC-NAND der Generation BiCS8 macht es möglich, denn dieser legt bei der Leistung deutlich zu und ist laut den TBW-Grenzen augenscheinlich auch bei der Haltbarkeit kaum im Nachteil zu TLC.

Controller-Frage ungeklärt

Eine Frage bleibt aber bis heute unbeantwortet: Welchen Controller setzt Kioxia bei der Exceria G3 ein? Diese Frage hat die Redaktion nochmals an den Hersteller gerichtet und erneut die Antwort erhalten, dass dies nicht öffentlich kommuniziert werde. Es bleibt also auf erste Testberichte zu warten. Angesichts der nahezu identischen Leistungswerte wäre der erneute Einsatz des Phison E31T wie bei der Exceria Plus G4 aber keine allzu große Überraschung. Mit QLC-NAND kann der E31T nämlich ebenso umgehen.

  • Phison E31T SSD-Controller im Test: Ausblick auf effiziente PCIe-5.0-SSDs

Ein Effizienzwunder wie noch vor 1,5 Jahren ist der in 7 nm gefertigte Phison E31T inzwischen aber nicht mehr, denn es steht bereits eine neue Generation mit noch mehr Leistung bei noch weniger Stromverbrauch an. Bei Phison ist dies der E37T und bei Silicon Motion der SM2524XT. Beide werden im noch feineren 6-nm-Verfahren hergestellt und sollen SSDs mit über 14 GB/s bei weniger als 5 Watt ermöglichen. Allerdings sind diese Chips eher für High-End-Modelle als Mainstream-SSDs wie die Exceria G3 geplant.



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Forderung einer Gegendarstel­lung: Schweizer Online-Magazin „Republik“ gewinnt gegen Palantir


Das Schweizer Online-Magazin „Republik“ hat einen juristischen Erfolg gegen Palantir erzielt. Nach einer investigativen Recherche zu den Lobbying-Aktivitäten des Unternehmens in der Schweiz verlangte dieses in 23 Punkten eine Gegendarstellung. Vor Gericht konnte sich der Konzern jedoch nur in einem einzigen Punkt durchsetzen.

Damit hat das Handelsgericht Zürich laut einem Bericht von netzpolitik.org die wesentlichen Aussagen der kritischen Berichterstattung bestätigt und die Darstellung weitgehend als korrekt bewertet. Für das kleine Online-Magazin stellt das Urteil einen bedeutenden juristischen Erfolg gegenüber einem vermeintlich übermächtigen Gegner dar.

Vorwurf der unsachlichen Berichterstattung

Auslöser der rechtlichen Auseinandersetzung war eine gemeinsame Recherche von „Republik“ und dem unabhängigen sowie gemeinnützigen Journalisten-Netzwerk WAV-Recherchekollektiv, die im Dezember 2025 veröffentlicht wurde. Das Kollektiv tritt nicht als eigenes Medium auf, sondern unterstützt bestehende Redaktionen, Journalisten und die Zivilgesellschaft als Recherchepartner. Die gemeinsame Recherche soll anhand ausgewerteter Lobbying-Dokumente und interner Unterlagen aufgezeigt haben, wie Palantir über einen Zeitraum von sieben Jahren versucht haben soll, Aufträge von Schweizer Bundesbehörden zu erhalten.

Einen Schwerpunkt der Recherche bildete eine interne Analyse der Schweizer Armee. Diese hatte die Chancen und Risiken einer Zusammenarbeit mit Palantir gegeneinander abgewogen und sich letztlich gegen eine Kooperation entschieden. Ausschlaggebend waren insbesondere Bedenken hinsichtlich der Datenhoheit, der digitalen Souveränität, möglicher Abhängigkeiten von einem US-Anbieter sowie Risiken für Grundrechte und Datenschutz.

Palantir kann nur kleinen Erfolg vorweisen

Palantir warf den Autoren des Artikels daraufhin sachliche Fehler vor und verlangte die Veröffentlichung einer umfangreichen Gegendarstellung unter dem kritisierten Beitrag. Das Handelsgericht des Kantons Zürich widersprach dieser Einschätzung am 4. Juni 2026 in seinem Urteil (PDF) nun nahezu vollständig und bewertete die meisten beanstandeten Passagen als sachlich korrekt. Nach Auffassung des Gerichts entsprach die Darstellung des Verhaltens des Unternehmens während seiner jahrelangen Bemühungen um staatliche Aufträge den Tatsachen. Auch die journalistischen Bewertungen und sprachlichen Einordnungen wurden als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft

Ebenso bestätigten die Richter die Darstellung der militärischen Analyse und der darin beschriebenen Risiken. Entgegen der Auffassung von Palantir sah das Gericht darin keine unzutreffenden Behauptungen. Der Artikel habe ausreichend deutlich gemacht, dass es sich nicht um die Ablehnung eines konkreten Angebots gehandelt habe, sondern um die Bewertung der Vor- und Nachteile einer vertraglichen Bindung an Palantir.

Somit konnte sich der Konzern am Ende lediglich in einem einzigen Punkt durchsetzen. Dieser betraf allerdings nur einen nebensächlichen Aspekt der Entstehungsgeschichte von Palantir, bei dem die Richter Korrekturbedarf sahen.

Auswirkungen für ganz Europa

Für die an der Recherche beteiligte Journalistin Adrienne Fichter reicht die Bedeutung des Urteils über die Schweiz hinaus. Gegenüber netzpolitik.org führt sie an, dass ein gegenteiliges Urteil einen Präzedenzfall geschaffen hätte, „der Palantir ermutigt hätte, gegen weitere Medien ins Feld zu ziehen“. Der Konzern hätte dadurch leichter gegen weitere kritisch berichtende Medien vorgehen können, was aus ihrer Sicht erhebliche Auswirkungen auf den investigativen Journalismus in Europa gehabt hätte.

Ein solches Vorgehen erscheint angesichts der Äußerung Fichters, das Palantir in Europa auf zunehmenden Widerstand stoßen würde, als nicht ausgeschlossen. Insbesondere im europäischen Raum soll es dem Unternehmen zunehmend schwerer fallen, neue Kunden für sich zu gewinnen..

Ausgang dennoch ungewiss

Abgeschlossen ist der Fall damit allerdings noch nicht, denn das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Palantir kann binnen eines Monats Beschwerde beim Schweizer Bundesgericht einlegen. Ob der Konzern diesen Schritt gehen wird, ist derzeit offen. Eine Anfrage von netzpolitik.org zu möglichen weiteren rechtlichen Schritten hat das Unternehmen bislang unbeantwortet gelassen.



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CB-Funk-Podcast #174: FSR 4 für RX 6000 erst später, die Steam Machine schon bald?


CB-Funk-Podcast #174: FSR 4 für RX 6000 erst später, die Steam Machine schon bald?

In gewohnter Besetzung sprechen Jan und Fabian heute über AMDs Neuigkeiten zu FSR 4 für ältere Hardware. Im Juli soll es für Radeon RX 7000 soweit sein, aber RX-6000-Grafikkarten müssen sich noch bis frühestens Anfang 2027 gedulden. Doch wieso? Und was hat FSR 4 mit der Steam Machine zu tun, die schon bald erscheinen könnte?

CB-Funk: Die einhundertdreiundsiebzigste Episode

AMD hat sich etwas detaillierter zu FSR 4 auf RDNA 2 geäußert und Fabian erklärt, was dahinter steckt. Von FSR 4 für RDNA 3 schon kurzfristig profitieren wird die Steam Machine, denn die scheint jetzt doch noch in diesem Monat und nicht erst später im Jahr auf den Markt zu kommen. Das moderne Upscaling steht der Konsole definitiv gut, aber lässt das aktuelle Marktumfeld am Ende nicht jeden guten Ansatz am Preis verpuffen?

Bei den aktuellen Speicherpreisen ist jedenfalls keine Entspannung in Sicht: RAM und SSDs werden auf hohem Niveau zwar nur noch geringfügig teurer, aber sie werden es – und HDDs haben jetzt erstmals ebenfalls die Marke von 100 Prozent Preisaufschlag gegenüber September 2025 genommen.

Ein großes Lob gibt es abschließend für die aktuellen Community-Benchmarks, die am letzten Wochenende mit einer Aktion zum 3DMark Zuwachs erhalten haben. Wir wünschen viel Spaß beim Zuhören und freuen uns auf eure Kommentare!

Und noch ein Tipp zum Schluss: Seit Montagabend und noch über das gesamte Wochenende läuft das Steam Next Fest, in dessen Rahmen es eine Woche lang Demos zu neuen Indie-Games und Entwickler-Livestreams gibt.

Wir beantworten eure Fragen

Und wie üblich zur Erinnerung: Wir möchten im CB-Funk jede Woche einige Fragen beantworten, die zum Podcast, zur Redaktion oder zu unseren Themen passen. Gerne könnt ihr eure Fragen an podcast@computerbase.de richten oder aber uns hier im Forum oder auf Discord per Direktnachricht anschreiben – wir sind gespannt!

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An dieser Stelle folgt der obligatorische Hinweis: In die meisten Podcast-Player lässt sich CB-Funk außerdem via RSS einbinden. Die entsprechende URL lautet: https://computerbase.podigee.io/feed/opus.

Übersicht zu den bisherigen Episoden

Eine Übersicht zu den bisherigen Podcast-Folgen und den entsprechenden Artikeln mit Kommentarbereich ist auf der Themenseite CB-Funk zu finden.

Billboard März 2026



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