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So holt Ihr Euer Geld nach Online-Betrug zurück



In Deutschland kommt Kontobetrug häufig vor. Perfide Methoden wie Phishing oder Malware können alle treffen. Die Folge: hohe finanzielle Schäden. Was viele jedoch nicht ahnen: Sie können das gestohlene Geld in zahlreichen Fällen wieder zurückerhalten.

Obwohl das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet, dass die Anzahl bekannter Cybercrime-Fälle seit 2021 rückläufig ist, lag sie 2024 noch immer bei hohen 131.391 Fällen. Die Dunkelziffer dürfte deutlich darüber liegen. So haben laut einer aktuellen Bitkom-Umfrage nur 26 Prozent der Opfer eine Strafanzeige erstattet. Im Visier der Täter stehen in erster Linie gewöhnliche Bankkunden – häufig bei größeren Instituten wie ING, DKB, VR-Bank oder Sparkasse. Aber auch Nutzer:innen von PayPal, Amazon, Spotify, Kleinanzeigenportalen oder Streamingdiensten sind oft Ziel von Betrugsmaschen. Doch was könnt Ihr tun, wenn das Geld plötzlich weg ist? Stiftung Warentest liefert die Antwort.

Gestohlene Beträge zurückfordern

Wenn Ihr auf eine Online-Betrugsmasche hereinfallt und die Täter Zugriff auf Eure Bankkonten erhalten, drohen hohe Abbuchungen oder sogar komplett leere Konten. Die polizeiliche Aufklärungsquote bei Cybercrime liegt jedoch bei lediglich 32 Prozent. Bedeutet das, dass Opfer keine Chancen auf Rückerstattung haben? Keineswegs.

Wie aus der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Stiftung Warentest hervorgeht, wird der Schaden häufig von den Banken ersetzt. „Selbst einstehen müssen sie für die Schäden nur, wenn die Bank ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweist“, so Stiftung Warentest. Die Gerichte entscheiden dann im Einzelfall, was genau darunter fällt. In der Praxis gelingt es Banken allerdings selten, grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Paradoxerweise bleibt der Rechtsweg dennoch oft die einzige Möglichkeit, die eigenen Ansprüche geltend zu machen.

Um das entwendete Geld von der Bank zurückzuerhalten, solltet Ihr zunächst schriftlich eine Erstattung beantragen und dabei eine sinnvolle Frist setzen. Reagiert das Kreditinstitut nicht oder lehnt ab, rät Stiftung Warentest dazu, einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuschalten.

Schnell sein lohnt sich

Sobald Ihr einen Betrug bemerkt, steht an erster Stelle, weitere Abbuchungen zu verhindern. Hierfür ist die Sperr-Hotline (116 116) die erste Anlaufstelle. Dort könnt Ihr Eure Karten sofort und rund um die Uhr sperren lassen. Aus dem Ausland erreicht man den Service unter „+49 116 116“ oder „+49 30 4050 4050“. Danach sollten sich Betroffene so schnell wie möglich an ihren Kreditinstitut wenden. Gelegentlich lassen sich Abbuchungen nämlich stoppen oder zurückbuchen.

Darüber hinaus ist es wichtig, alle möglicherweise kompromittierten Passwörter zu ändern, Beweise wie betrügerische Nachrichten per Screenshot zu sichern und Anzeige zu erstatten. Ergänzend: Richtet, wenn möglich eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) ein. Diese zusätzliche Sicherheitsebene erschwert Cyberkriminellen das Vorgehen erheblich und ist bei vielen Anbietern wie Amazon oder PayPal in den Einstellungen zu finden.



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