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SPEC CPU 2026: Moderner CPU-Benchmark bleibt der Kommandozeile treu


SPEC war mal Referenz-Benchmark, verlor aber zunehmend an Relevanz. Mit CPU 2026 will man diese ein wenig wiedererlangen, mit alten Tugenden. Neue Tests decken dabei ein breites Feld ab. Da der Fokus aber primär auf das Server-Segment gerichtet bleibt, ist es die Bedienbarkeit auch: Noch immer geht alles nur via Kommandozeile.

Ein wenig „back to the roots“ nennt SPEC deshalb die Neuausgabe des CPU-Tests. SPEC steht für Standard Performance Evaluation Corporation und wurde bereits 1988 gegründet. Heute gibt es über 35 verschiedene Benchmarks, die viele Bereiche abdecken, unterstützt von der Industrie und Partnern. SPEC CPU 2026 ist das neue Aushängeschild und bleibt trotz der Neuheiten etwas für echte Nerds, wie allein das Technical Paper in der Schrift von Star Trek: The Next Generation klar verdeutlicht.

Kaum etwas sagt mehr „Nerd“ als die Star-Trek-Schriftart
Kaum etwas sagt mehr „Nerd“ als die Star-Trek-Schriftart (Bild: SPEC)

Vom Raspberry Pi bis Supercomputer

Auch wenn SPEC nun sogar einen Raspberry Pi unterstützt und damit einige der Tests absolviert werden können, ist die Zielgruppe ganz klar weiterhin das Serverumfeld. Dafür sprechen einige der Anforderungen, SPECspeed braucht beispielsweise mindestens 64 GByte RAM. Viele andere Tasks wurden für Systeme ausgelegt, die 32 oder 48 Threads bieten können – die Baseline ist entsprechend hoch. Unterboten werden kann sie jedoch, wie erste Testdurchläufe mit einem Raspberry Pi, DGX Spark und Mini-PC mit AMD Ryzen AI zeigen.

Genau diese Rechner machen aber schnell klar: Für kleine Systeme ist der Benchmark eigentlich nichts, denn heraus kommt hier, dass ein DGX Spark schneller ist als ein AMD Ryzen AI 9 HX 370 – zumindest wenn Base Copies auf 1 gesetzt wird. Erst wenn dieser Wert mit der Anzahl der Kernen und Threads im System skaliert, wird ein Schuh draus und große Serversysteme zeigen ihr wahres Können.

Hewlett Packard Enterprise ProLiant Compute DL580 Gen12 (Intel Xeon 6788P)
Hewlett Packard Enterprise ProLiant Compute DL580 Gen12 (Intel Xeon 6788P) (Bild: SPEC)
Dell Inc. PowerEdge M7725 (AMD EPYC 9965 192-Core Processor)
Dell Inc. PowerEdge M7725 (AMD EPYC 9965 192-Core Processor) (Bild: SPEC)

Viele Tests und bis zu 30+ Stunden Laufzeit

Bis das Endergebnis angezeigt wird, bedarf es jedoch einiger Arbeit. Diese beginnt bereits bei der Installation nach alter Schule: Eine grafische Setup-Routine gibt es nicht, stattdessen wird eine ISO-Datei angeboten, von der das Programm entpackt und dann in der Kommandozeile ausgeführt wird. Dabei muss ständig jedoch auch ein Editor genutzt werden, um Config-Dateien entsprechend zu bearbeiten und am Ende genau das zu messen, was man messen will. Die Einarbeitung dauert entsprechend einige Zeit.

Schon die Installation ist Oldschool
Schon die Installation ist Oldschool

Denn die Auswahl an Tests ist gewachsen, 38 Anwendungen führen zu 52 Benchmarks und Ergebnissen, ein kompletter Durchlauf der Suite kann – je nach Hardware – gern auch über 30 Stunden dauern. Die grundlegende Unterteilung erfolgt erneut in Tests für Integer und Floating Point, also Fließkommaberechnungen. Das klappt für jede moderne Hardware und berücksichtigt auf Wunsch auch den Energieverbrauch.

Die Zielgruppe dürfte den Benchmark wie gewohnt annehmen, legt er doch Wert auf hohe Transparenz und Dokumentation, soll also wirklich sauber vergleichbar sein. Wie stark die Relevanz der Ergebnisse am Ende aber ist, bleibt vorerst abzuwarten. CPU-Hersteller verkaufen aktuell jeden Chip, selbst die, die quasi abgeschrieben waren. Auf Benchmark-Ergebnisse gibt aktuell kaum jemand wirklich viel, Hauptsache es gibt überhaupt eine CPU mit einer gewissen Leistung.

Der SPEC CPU 2026 Benchmark ist ab sofort verfügbar und kostet 3.000 US-Dollar, bisherige Nutzer bekommen einen Rabatt und zahlen 2.000 US-Dollar. Non-Profit-Organisationen zahlen noch 750 US-Dollar, Lehrinstitute erhalten kostenlose Lizenzen nach Akkreditierung. Die entsprechende Seite bei SPEC wird in den kommenden Wochen stetig weiter gefüllt, ab November dieses Jahres wird der Vorgänger SPEC CPU 2017 dann abgelöst sein, schon ab August müssen Nutzer von SPEC CPU 2017 auch ein Ergebnis von SPEC CPU 2026 auf demselben System einreichen, um berücksichtigt zu werden.

ComputerBase hat die neue Version von SPEC CPU 2026 sowie weitere Informationen vorab unter NDA erhalten. Die einzige Vorgabe war der frühestmögliche Veröffentlichungszeitpunkt.



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Nicht erst im Herbst: Preiserhöhungen bei Apple sollen nun kurz bevor stehen


Nicht erst im Herbst: Preiserhöhungen bei Apple sollen nun kurz bevor stehen

Bild: Apple

Preiserhöhungen hat Noch-Apple-CEO Tim Cook erst kürzlich bestätigt. Über den Zeitpunkt und konkrete Preiserhöhungen verlor der Konzern jedoch noch kein Wort. Nun gibt es erste Gerüchte über den Start: der soll bald erfolgen. Und die Verteuerung? Die könnte gerade beim iPhone empfindlich ausfallen.

Konkrete Mutmaßungen kommen von zwei prominenten Stellen. Einerseits vom The Wall Street Journal, das mit Cook überhaupt erst das Interview zu den Preissteigerungen geführt hat, und andererseits von Marc Gurman, der für Bloomberg regelmäßig aus dem Inneren des Konzerns berichtet.

Zeitpunkt: Schon sehr bald

Über die Plattform X vermutet Gurman, dass sich Apple nicht ohne Grund schon jetzt zur Ankündigung von Preissteigerungen hinreißen lässt. Nach Ansicht des Tech-Journalisten stehen die Preissteigerungen „unmittelbar bevor“ und könnten über die bald startenden Back-to-School-Aktionen abgefedert werden. Sowohl in den USA als auch in Deutschland startet Apple für gewöhnlich von Juli bis Oktober Bundle-Rabatte, bei denen Studierende und Schüler, sowie deren Eltern, von Rabatten beim Kauf einer oder mehrerer Apple-Bildungsprodukte wie iPads oder Macs profitieren. Diese gewährt Apple traditionell zusätzlich zu dem ohnehin immer verfügbaren Bildungsrabatt auf diese Produkte.

iPhone 18 Pro ab 1.499 Euro in Deutschland?

Informationen zur Höhe der Preissteigerung hatte Gurman nicht parat. Hier hat sich jedoch The Wall Street Journal geäußert und stellte für das iPhone 18 Pro einen deutlich gesteigerten Preis in Aussicht. Während das aktuelle iPhone 17 Pro gerade ab 1.099 US-Dollar in den USA von Apple verkauft wird, soll das im Herbst erwartete iPhone 18 Pro hingegen ab satten 1.299 US-Dollar starten. Dies entspräche einer Preiserhöhung von knapp 200 US-Dollar, die auch in Europa durchschlagen dürfte.

Hierzulande verkauft Apple das iPhone 17 Pro für 1.299 Euro in der Basis-Konfiguration mit 256 GB Speicher. Bei einer Übertragung des Preises wäre in Deutschland wohl mit Preisen ab 1.499 Euro oder gar 1.549 Euro zu rechnen, da die Preiserhöhung des The Wall Street Journal natürlich netto ist.

Hintergrund für die Preiserhöhung soll laut dem Bericht die von Cook beklagte Erhöhung der Speicherpreise durch den KI-Boom sein. Laut dem The Wall Street Journal, das sich auf Angaben von TechInsights beruft, soll bei einem iPhone 17 Pro das 12-GB-RAM-Modul noch 39 US-Dollar im Einkauf kosten, im neuen iPhone 18 Pro muss der Konzern wohl eher mit 145 US-Dollar kalkulieren. Die 256 GB an Systemspeicher sollen von 13 US-Dollar im Einkauf auf 51 US-Dollar steigen.

Noch höhere Preise sind denkbar

Wie MacRumors zudem anmerkt, könnte der Preis noch höher ausfallen, denn ein neues Kameramodul soll laut dem Analysten Ming-Chi Kuo den Preis für die Kamerakomponenten alleine ebenfalls um 50 Prozent erhöhen. Bei Berücksichtigung des neuen Kameramoduls wäre daher sogar ein Startpreis von 1.399 US-Dollar denkbar, wenn Apple auf seiner Marge von 44 Prozent bestünde. Die Berechnungen von MacRumors zeigen: Hierzulande wird dann im schlimmsten Fall ein Preis von 1.599 Euro oder gar 1.649 Euro realistisch werden.



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Windows 11 könnte folgen: Microsoft hebt Konto-Bindung für Edge auf


Windows 11 könnte folgen: Microsoft hebt Konto-Bindung für Edge auf

Bild: Microsoft

Microsoft lockert offenbar die Bindung einiger Produkte an ein Microsoft-Konto. Damit deutet sich ein Kurswechsel an und entfernt sich von der bisher verfolgten Strategie einer möglichst engen Nutzerbindung. So soll sich künftig auch im Edge-Browser ein Google-Konto verwenden lassen. Windows 11 könnte der nächste Schritt sein.

Damit würde sich ein Strategiewechsel andeuten und Microsoft sich von den besonders aggressiven Bindungsmechanismen der vergangenen Jahre entfernen. Im Eintrag ID 565860 der Microsoft-365-Roadmap kündigt der Konzern an, dass Edge ab Juli auch die Anmeldung mit einem Google-Konto unterstützen soll, um unter anderem Passwörter und Lesezeichen zu synchronisieren. Bereits in der Vergangenheit konnten sich Edge-Nutzer bereits mit einer Gmail-Adresse bei einem Microsoft-Konto anmelden.

Laut einem Bericht von Windows Latest, die vorab Zugriff auf eine Edge-Version mit der bereits implementierten Funktion erhalten haben, findet sich im Profilmenü unterhalb der bestehenden Schaltfläche „Anmelden, um zu synchronisieren“ künftig ein neuer Bereich „Oder mit … anmelden“, inklusive einer Google-Schaltfläche.

Edge soll künftig auch Anmeldungen mit einem Google-Konto ermöglichen
Edge soll künftig auch Anmeldungen mit einem Google-Konto ermöglichen (Bild: Windows Latest)

Aus reiner Freundlichkeit dürfte Microsoft die Funktion allerdings nicht eingeführt haben. Offensichtlich zielt der Konzern darauf ab, für Chrome-Nutzer attraktiver zu werden und die Hürden für einen Wechsel zu Edge weiter zu senken. Bereits bisher bot Edge umfangreiche Möglichkeiten zum Import von Chrome-Daten, sodass der Schritt als konsequente Fortsetzung dieser Strategie erscheint.

Derzeit bereits in der Testung

Die Funktion befindet sich derzeit noch in der Entwicklung und soll ab dem genannten Zeitpunkt schrittweise für Windows und macOS eingeführt werden. Ein Microsoft-Konto bleibt weiterhin nutzbar, wird aber nicht mehr zwingend vorausgesetzt. Unternehmensadministratoren können die Funktion zudem über die Richtlinie „NonMicrosoftAccountSignInEnabled“ steuern.

Wird die Abschaffung des Kontozwangs bei Windows 11 der nächste Schritt sein?

Darüber hinaus verdichten sich laut dem Bericht die Hinweise darauf, dass Microsoft die bereits im März dieses Jahres bekannt gewordenen internen Überlegungen zum Ende des Kontozwangs unter Windows 11 weiter vorantreibt. In den vergangenen Jahren entwickelte sich das Thema zunehmend zu einem Katz-und-Maus-Spiel zwischen dem Konzern und findigen Anwendern: Während Microsoft die Daumenschrauben immer weiter anzog und Möglichkeiten zur Umgehung unterband, fanden Nutzer regelmäßig neue Wege.

Vor diesem Hintergrund könnte auch die Unterbindung verschiedener bekannter Methoden im OOBE-Prozess (Out of the Box Experience) vom Oktober 2025, mit denen sich Windows 11 weiterhin mit einem lokalen Konto nutzen ließ, als letztes Aufbäumen des Konzerns verstanden werden, den Kontozwang aufrechtzuerhalten.

Anwender hatten es wieder in der Hand

Ob die aktuellen Änderungen tatsächlich einen dauerhaften Kurswechsel markieren oder lediglich dazu dienen sollen, zunächst mehr Nutzer in das Microsoft-Ökosystem zu holen, bleibt offen. Sollte Microsoft den Kontozwang unter Windows 11 jedoch tatsächlich aufgeben, wäre dies ein weiteres Beispiel dafür, dass Anwender mit ihrem Verhalten tatsächlich Einfluss auf Unternehmen nehmen können – auch wenn dafür bisweilen ein langer Atem erforderlich ist.



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„Widerrufs­button“: Gesetz zu einfachem Widerruf für Online-Käufe gilt jetzt


„Widerrufs­button“: Gesetz zu einfachem Widerruf für Online-Käufe gilt jetzt

Bild: Amazon

Ab sofort gilt im deutschen Onlinehandel eine neue Pflicht: Händler müssen Verbrauchern eine deutlich sichtbare Schaltfläche zum Widerruf bereitstellen, über die Verträge digital mit wenigen Schritten widerrufen werden können. Ziel der Regelung ist es, den Widerruf genauso einfach zu gestalten wie den Vertrags­abschluss selbst.

Widerruf auf Knopfdruck

Eine eindeutige und leicht auffindbare Schaltfläche zum Widerruf ist ab sofort überall da zwingend vorgeschrieben, wo das gesetzliche Widerrufs­recht auch bisher schon greift. Betroffen ist nahezu der gesamte an Verbraucher gerichtete Onlinehandel, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Dazu zählen klassische Online-Shops, aber auch Verkaufs­plattformen, Streaming­dienste, digitale Abos, Online-Kurse sowie online abgeschlossene Finanzverträge wie Kredite oder Versicherungen. Für Marktplätze wie Amazon oder eBay liegt die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattform­betreiber.

Der Widerruf muss zweistufig erfolgen: Zunächst führt ein leicht auffindbarer, optisch hervorgehobener und eindeutig beschrifteter Button – etwa mit der Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ – auf eine Eingabemaske. Dort sind nur grundlegende Angaben wie Name, Bestell­nummer und E-Mail-Adresse erforderlich, falls nicht bereits hinterlegt. Grundsätzlich dürfen Verbraucher zum Widerruf nicht mit einem Kundenkonto angemeldet sein und ein Grund für den Widerruf darf auch nicht abgefragt werden. Anschließend bestätigt ein zweiter Klick den Vorgang verbindlich.

Händler sind verpflichtet, den Eingang automatisiert und unverzüglich zu bestätigen. Fehlt ein solcher „Widerrufsbutton“ hingegen oder werden Kunden nicht auf ihn hingewiesen, verlängert sich das Widerrufsrecht um ein Jahr.

Umsetzung einer EU-Richtlinie

Die neue Pflicht basiert auf einer EU-Richtlinie zur Stärkung von Verbraucher­rechten im Onlinehandel aus dem November 2023. In Deutschland wurde die Vorgabe Anfang Februar 2026 in nationales Recht überführt, am heutigen 19. Juni 2026 treten die neuen Vorgaben in Kraft. Damit ist der Widerrufs­button für alle Online­verträge verpflichtend, auf die deutsches Verbraucher­recht anwendbar ist.

Auch in Österreich ist ein entsprechendes Gesetz bereits auf den Weg gebracht worden, aber noch nicht in Kraft getreten. Aktuell heißt es, die neuen Vorgaben zum Widerruf sollen in Österreich bis Jahresende verpflichtend werden. Die Schweiz ist von der EU-Richtlinie offenkundig nicht betroffen.

Stärkung der Verbraucherrechte

Das grundsätzliche Widerrufsrecht selbst bleibt auch mit der neuen EU-Richtlinie unverändert. Die gesetzliche Frist beträgt weiterhin in der Regel 14 Tage ab Vertrags­schluss oder Warenerhalt. Bestimmte Produkte sind weiterhin ausgenommen, etwa individuell angefertigte Waren, schnell verderbliche Lebensmittel oder digitale Inhalte und Dienstleistungen, wie auch etwa virtuell erworbene Videospiele.

Politisch wird die Reform dennoch als Stärkung des Verbraucher­schutzes bewertet. Verbraucher­zentralen begrüßen die Maßnahme und sehen darin mehr Transparenz und Nutzer­freundlichkeit. Kritik kommt hingegen aus der Wirtschaft. Handelsverbände warnten vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand, insbesondere für kleinere Unternehmen. Branchenverbände sehen darüber hinaus Risiken durch mögliche Fehlbedienungen, Missbrauchs­szenarien und eine erhöhte Gefahr von kostspieligen Abmahnungen.



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