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Spotify-Songs per KI remixen – das geht jetzt wirklich zu weit


Spotify plant eine neue KI-Funktion. Nutzer könnten dann bestehende Songs einfach selbst remixen. Bevor das passiert, sollte der Musikstreaming-Dienst erst einmal die Künstler fair bezahlen. Ein Kommentar.

Spotify will eine KI-Funktion in die App integrieren, anhand derer Nutzer Songs im gigantischen Repertoire des Musikstreaming-Dienstes remixen können. Vorher will sich das Unternehmen die Rechte dafür einholen – auf dem legalen Wege. Wenigstens das. Doch könnten diese Pläne das Nutzererlebnis weiter verschlechtern. Spotify wird bereits von KI-Songs geflutet. Künstler, die den Streaming-Dienst verlassen haben, sehen sich nun durch KI-Versionen ihrer selbst ersetzt. Und dann wäre da auch noch das große Thema: fairer Lohn. Spotify sollte sich erst einmal um die bestehenden Probleme – und sein kränkelndes Image kümmern – bevor man sich mit neuen KI-Tools weiter in die Sch**** reitet.

Noch mehr KI bei Spotify

KI-Chatbots rücken aktuell in ein immer schlechteres Licht. Der AI-Slop, Urheberrechtsverletzungen, mit Grok erstellte Nacktbilder von Stars oder Kindern – man könnte ewig so weitermachen. Und auch die Unternehmen selbst sorgen für Negativschlagzeilen. Da wäre Open AI, die ICE und Trumps MAGA-Bewegung finanziell unterstützen und deren Chatbot ChatGPT unter anderem für den Selbstmord eines Teenagers in den USA verantwortlich sein soll. Oder auch Anthropic, deren Chatbot Claude urheberrechtlich geschützte Songs illegal gedownloaded, geremixed und dann wieder geuploaded haben soll. Die durch künstliche Intelligenzen verursachten Schäden sind so mannigfaltig wie deren Nutzen.

Natürlich bleibt auch Spotify nicht vom AI-Slop verschont. Schon seit Jahren wird der Musikstreaming-Anbieter von KI-generierten Songs geflutet. Auch ihr könntet in eurer Bibliothek dem ein oder anderen KI-Künstler auf den Leim gegangen sein, ohne dass ihr es gemerkt habt. Zudem bietet die App ihren zahlreichen Nutzern immer mehr KI-Features an. Aktuell etwa mit der Beta-Version einer „Prompted Playlist“, über die du dir von der KI eine Playlist für jede Gelegenheit erstellen lassen kannst. Oder ganz neu: Mit „Taste Profil“ kannst du Einfluss auf deinen Empfehlungsalgorithmus nehmen und der KI Verbesserungsvorschläge unterbreiten.

Mehr dazu hier: >>> Spotify: Auf diese neue Gratis-Funktion haben alle Nutzer lange gewartet <<<

Nun hat Spotify noch eine Idee vorgestellt: Künftig sollen Nutzer bestehende Songs remixen oder Coverversionen von ihnen erstellen können und diese dann wieder auf Spotify veröffentlichen dürfen. „Das ist eine große, bislang verpasste Chance für Künstler“, verspricht Co-CEO Gustav Söderström. Er erhofft sich dadurch eine neue Plattform für KI-interessierte Künstler. Die Einnahmen sollen den ursprünglichen Rechteinhabern zugutekommen. Eine Vorab-Lizenzvereinbarung soll Spotify – so „sources.news“ – bereits mit den Rechteinhabern geschlossen haben. Nun müsste sich das Unternehmen allerdings noch die Lizenzen einholen. Bleibt die Frage, ob und wie viele Labels sich darauf einlassen werden.

KI gegen den AI-Slop

Aber jetzt mal ganz ehrlich: Was ist kreativ daran, mithilfe einer KI einen bereits existierenden Song zu ändern? Das kann ja ganz lustig sein für den Privatgebrauch. Aber echte Künstler, die etwas auf sich halten, werden sich doch nicht mit dem Gedankengut anderer und der Produktion einer KI brüsten. Und inwieweit soll das gegen die bestehende Problematik des AI-Slop helfen? Hier rühmt sich Spotify zwischen September 2024 und September 2025 über 75 Millionen Spam-Titel aus der App entfernt zu haben und jetzt unterstützt es konkret die Erschaffung weiterer Kopien?

Gut, wenn die Labels ihre Zustimmung dazu geben, wäre es wenigstens legal und keine Urheberrechtsverletzung, Täuschung oder Identitätsdiebstahl. Aktuell müssen viele Künstler mit ansehen, wie KI-Songs in ihrem Namen geteilt werden. Jene, die nicht auf Spotify vertreten sind oder sich von der Plattform verabschiedet haben, finden nun Profile mit ihren Songs dort – erstellt durch KI. Dagegen geht Spotify laut eigener Aussage bereits seit Jahren rigoros vor. Mit Spam-Filtern und einer geplanten KI-Kennzeichnung will der Anbieter für mehr Transparenz sorgen und Empfehlungen von KI-Schrott verhindern. Dadurch soll es jenen schwerer gemacht werden, das System zu missbrauchen und damit auch noch Geld von den eigentlichen Urhebern zu stehlen. Das könnte womöglich auch der Grund sein, warum dir in deinem letzten Spotify Wrapped 2025 keine KI-Songs angezeigt wurden, obwohl du diese regelmäßig hörst.

>>> Spotify: Diese Neuheit kombiniert digitale und analoge Welt <<<

Ein Fazit

Der Zeitplan für das neue KI-Feature ist noch offen, doch will sich Spotifys CEO definitiv nicht von der allgemeinen Skepsis gegenüber KI und deren Auswirkung auf die unter Vertrag stehenden Künstler ausbremsen lassen. KI-Fortschritt mit Verantwortung, klaren Regeln, aber vor allem mit einem Blick auf Potenzial und Chancen – dafür setzt sich Söderström ein. Oder das sagt er zumindest. Dennoch hat es den Anschein, als würde der Fortschritt mal wieder als Priorität über Sicherheit, Recht und Fairness gestellt.

Apropos Fairness: Ein Problem, auf das wir bis jetzt noch gar nicht eingegangen sind, ist die Entlohnung. Die kann man bei Spotify nämlich so gar nicht als fair bezeichnen. Kein Wunder also, dass bereits etliche Künstler gegen den Streaming-Dienst klagen. Der macht Milliarden US-Dollar an Umsätzen, während viele Künstler von ihrer Vergütung kaum leben können. Zwei Drittel von ihnen erhalten nicht einmal einen Euro, weil erst ab 1.000 Streams vergütet wird und dann noch Spotify, Labels und Vertriebe ihre Anteile haben wollen. Nur die wirklich großen Stars verdienen nennenswerte Einnahmen.

Mit den neuen KI-Features und weiteren Maßnahmen gegen den AI-Slop erhofft man sich natürlich steigende Nutzerzahlen und ein noch besseres Nutzererlebnis. Doch was ist mit dem Erlebnis der Künstler, die ihr Glück mit ihrer ernsthaft eigens produzierten Musik auf Spotify versuchen? Oder denjenigen, die keinen Sinn für KI-generierte Musik haben. Gibt es für uns überhaupt noch einen Platz bei Spotify? Meine Meinung: Das Unternehmen sollte sich lieber auf die Eindämmung von missbräuchlichem Umgang mit KI konzentrieren sowie Schutz und bessere Bezahlung für seine Künstler bereitstellen, anstatt zu schauen, welchen unnützen Quatsch man noch mit KI veranstalten kann.



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Nicht erst im Herbst: Preiserhöhungen bei Apple sollen nun kurz bevor stehen


Nicht erst im Herbst: Preiserhöhungen bei Apple sollen nun kurz bevor stehen

Bild: Apple

Preiserhöhungen hat Noch-Apple-CEO Tim Cook erst kürzlich bestätigt. Über den Zeitpunkt und konkrete Preiserhöhungen verlor der Konzern jedoch noch kein Wort. Nun gibt es erste Gerüchte über den Start: der soll bald erfolgen. Und die Verteuerung? Die könnte gerade beim iPhone empfindlich ausfallen.

Konkrete Mutmaßungen kommen von zwei prominenten Stellen. Einerseits vom The Wall Street Journal, das mit Cook überhaupt erst das Interview zu den Preissteigerungen geführt hat, und andererseits von Marc Gurman, der für Bloomberg regelmäßig aus dem Inneren des Konzerns berichtet.

Zeitpunkt: Schon sehr bald

Über die Plattform X vermutet Gurman, dass sich Apple nicht ohne Grund schon jetzt zur Ankündigung von Preissteigerungen hinreißen lässt. Nach Ansicht des Tech-Journalisten stehen die Preissteigerungen „unmittelbar bevor“ und könnten über die bald startenden Back-to-School-Aktionen abgefedert werden. Sowohl in den USA als auch in Deutschland startet Apple für gewöhnlich von Juli bis Oktober Bundle-Rabatte, bei denen Studierende und Schüler, sowie deren Eltern, von Rabatten beim Kauf einer oder mehrerer Apple-Bildungsprodukte wie iPads oder Macs profitieren. Diese gewährt Apple traditionell zusätzlich zu dem ohnehin immer verfügbaren Bildungsrabatt auf diese Produkte.

iPhone 18 Pro ab 1.499 Euro in Deutschland?

Informationen zur Höhe der Preissteigerung hatte Gurman nicht parat. Hier hat sich jedoch The Wall Street Journal geäußert und stellte für das iPhone 18 Pro einen deutlich gesteigerten Preis in Aussicht. Während das aktuelle iPhone 17 Pro gerade ab 1.099 US-Dollar in den USA von Apple verkauft wird, soll das im Herbst erwartete iPhone 18 Pro hingegen ab satten 1.299 US-Dollar starten. Dies entspräche einer Preiserhöhung von knapp 200 US-Dollar, die auch in Europa durchschlagen dürfte.

Hierzulande verkauft Apple das iPhone 17 Pro für 1.299 Euro in der Basis-Konfiguration mit 256 GB Speicher. Bei einer Übertragung des Preises wäre in Deutschland wohl mit Preisen ab 1.499 Euro oder gar 1.549 Euro zu rechnen, da die Preiserhöhung des The Wall Street Journal natürlich netto ist.

Hintergrund für die Preiserhöhung soll laut dem Bericht die von Cook beklagte Erhöhung der Speicherpreise durch den KI-Boom sein. Laut dem The Wall Street Journal, das sich auf Angaben von TechInsights beruft, soll bei einem iPhone 17 Pro das 12-GB-RAM-Modul noch 39 US-Dollar im Einkauf kosten, im neuen iPhone 18 Pro muss der Konzern wohl eher mit 145 US-Dollar kalkulieren. Die 256 GB an Systemspeicher sollen von 13 US-Dollar im Einkauf auf 51 US-Dollar steigen.

Noch höhere Preise sind denkbar

Wie MacRumors zudem anmerkt, könnte der Preis noch höher ausfallen, denn ein neues Kameramodul soll laut dem Analysten Ming-Chi Kuo den Preis für die Kamerakomponenten alleine ebenfalls um 50 Prozent erhöhen. Bei Berücksichtigung des neuen Kameramoduls wäre daher sogar ein Startpreis von 1.399 US-Dollar denkbar, wenn Apple auf seiner Marge von 44 Prozent bestünde. Die Berechnungen von MacRumors zeigen: Hierzulande wird dann im schlimmsten Fall ein Preis von 1.599 Euro oder gar 1.649 Euro realistisch werden.



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Windows 11 könnte folgen: Microsoft hebt Konto-Bindung für Edge auf


Windows 11 könnte folgen: Microsoft hebt Konto-Bindung für Edge auf

Bild: Microsoft

Microsoft lockert offenbar die Bindung einiger Produkte an ein Microsoft-Konto. Damit deutet sich ein Kurswechsel an und entfernt sich von der bisher verfolgten Strategie einer möglichst engen Nutzerbindung. So soll sich künftig auch im Edge-Browser ein Google-Konto verwenden lassen. Windows 11 könnte der nächste Schritt sein.

Damit würde sich ein Strategiewechsel andeuten und Microsoft sich von den besonders aggressiven Bindungsmechanismen der vergangenen Jahre entfernen. Im Eintrag ID 565860 der Microsoft-365-Roadmap kündigt der Konzern an, dass Edge ab Juli auch die Anmeldung mit einem Google-Konto unterstützen soll, um unter anderem Passwörter und Lesezeichen zu synchronisieren. Bereits in der Vergangenheit konnten sich Edge-Nutzer bereits mit einer Gmail-Adresse bei einem Microsoft-Konto anmelden.

Laut einem Bericht von Windows Latest, die vorab Zugriff auf eine Edge-Version mit der bereits implementierten Funktion erhalten haben, findet sich im Profilmenü unterhalb der bestehenden Schaltfläche „Anmelden, um zu synchronisieren“ künftig ein neuer Bereich „Oder mit … anmelden“, inklusive einer Google-Schaltfläche.

Edge soll künftig auch Anmeldungen mit einem Google-Konto ermöglichen
Edge soll künftig auch Anmeldungen mit einem Google-Konto ermöglichen (Bild: Windows Latest)

Aus reiner Freundlichkeit dürfte Microsoft die Funktion allerdings nicht eingeführt haben. Offensichtlich zielt der Konzern darauf ab, für Chrome-Nutzer attraktiver zu werden und die Hürden für einen Wechsel zu Edge weiter zu senken. Bereits bisher bot Edge umfangreiche Möglichkeiten zum Import von Chrome-Daten, sodass der Schritt als konsequente Fortsetzung dieser Strategie erscheint.

Derzeit bereits in der Testung

Die Funktion befindet sich derzeit noch in der Entwicklung und soll ab dem genannten Zeitpunkt schrittweise für Windows und macOS eingeführt werden. Ein Microsoft-Konto bleibt weiterhin nutzbar, wird aber nicht mehr zwingend vorausgesetzt. Unternehmensadministratoren können die Funktion zudem über die Richtlinie „NonMicrosoftAccountSignInEnabled“ steuern.

Wird die Abschaffung des Kontozwangs bei Windows 11 der nächste Schritt sein?

Darüber hinaus verdichten sich laut dem Bericht die Hinweise darauf, dass Microsoft die bereits im März dieses Jahres bekannt gewordenen internen Überlegungen zum Ende des Kontozwangs unter Windows 11 weiter vorantreibt. In den vergangenen Jahren entwickelte sich das Thema zunehmend zu einem Katz-und-Maus-Spiel zwischen dem Konzern und findigen Anwendern: Während Microsoft die Daumenschrauben immer weiter anzog und Möglichkeiten zur Umgehung unterband, fanden Nutzer regelmäßig neue Wege.

Vor diesem Hintergrund könnte auch die Unterbindung verschiedener bekannter Methoden im OOBE-Prozess (Out of the Box Experience) vom Oktober 2025, mit denen sich Windows 11 weiterhin mit einem lokalen Konto nutzen ließ, als letztes Aufbäumen des Konzerns verstanden werden, den Kontozwang aufrechtzuerhalten.

Anwender hatten es wieder in der Hand

Ob die aktuellen Änderungen tatsächlich einen dauerhaften Kurswechsel markieren oder lediglich dazu dienen sollen, zunächst mehr Nutzer in das Microsoft-Ökosystem zu holen, bleibt offen. Sollte Microsoft den Kontozwang unter Windows 11 jedoch tatsächlich aufgeben, wäre dies ein weiteres Beispiel dafür, dass Anwender mit ihrem Verhalten tatsächlich Einfluss auf Unternehmen nehmen können – auch wenn dafür bisweilen ein langer Atem erforderlich ist.



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„Widerrufs­button“: Gesetz zu einfachem Widerruf für Online-Käufe gilt jetzt


„Widerrufs­button“: Gesetz zu einfachem Widerruf für Online-Käufe gilt jetzt

Bild: Amazon

Ab sofort gilt im deutschen Onlinehandel eine neue Pflicht: Händler müssen Verbrauchern eine deutlich sichtbare Schaltfläche zum Widerruf bereitstellen, über die Verträge digital mit wenigen Schritten widerrufen werden können. Ziel der Regelung ist es, den Widerruf genauso einfach zu gestalten wie den Vertrags­abschluss selbst.

Widerruf auf Knopfdruck

Eine eindeutige und leicht auffindbare Schaltfläche zum Widerruf ist ab sofort überall da zwingend vorgeschrieben, wo das gesetzliche Widerrufs­recht auch bisher schon greift. Betroffen ist nahezu der gesamte an Verbraucher gerichtete Onlinehandel, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Dazu zählen klassische Online-Shops, aber auch Verkaufs­plattformen, Streaming­dienste, digitale Abos, Online-Kurse sowie online abgeschlossene Finanzverträge wie Kredite oder Versicherungen. Für Marktplätze wie Amazon oder eBay liegt die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattform­betreiber.

Der Widerruf muss zweistufig erfolgen: Zunächst führt ein leicht auffindbarer, optisch hervorgehobener und eindeutig beschrifteter Button – etwa mit der Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ – auf eine Eingabemaske. Dort sind nur grundlegende Angaben wie Name, Bestell­nummer und E-Mail-Adresse erforderlich, falls nicht bereits hinterlegt. Grundsätzlich dürfen Verbraucher zum Widerruf nicht mit einem Kundenkonto angemeldet sein und ein Grund für den Widerruf darf auch nicht abgefragt werden. Anschließend bestätigt ein zweiter Klick den Vorgang verbindlich.

Händler sind verpflichtet, den Eingang automatisiert und unverzüglich zu bestätigen. Fehlt ein solcher „Widerrufsbutton“ hingegen oder werden Kunden nicht auf ihn hingewiesen, verlängert sich das Widerrufsrecht um ein Jahr.

Umsetzung einer EU-Richtlinie

Die neue Pflicht basiert auf einer EU-Richtlinie zur Stärkung von Verbraucher­rechten im Onlinehandel aus dem November 2023. In Deutschland wurde die Vorgabe Anfang Februar 2026 in nationales Recht überführt, am heutigen 19. Juni 2026 treten die neuen Vorgaben in Kraft. Damit ist der Widerrufs­button für alle Online­verträge verpflichtend, auf die deutsches Verbraucher­recht anwendbar ist.

Auch in Österreich ist ein entsprechendes Gesetz bereits auf den Weg gebracht worden, aber noch nicht in Kraft getreten. Aktuell heißt es, die neuen Vorgaben zum Widerruf sollen in Österreich bis Jahresende verpflichtend werden. Die Schweiz ist von der EU-Richtlinie offenkundig nicht betroffen.

Stärkung der Verbraucherrechte

Das grundsätzliche Widerrufsrecht selbst bleibt auch mit der neuen EU-Richtlinie unverändert. Die gesetzliche Frist beträgt weiterhin in der Regel 14 Tage ab Vertrags­schluss oder Warenerhalt. Bestimmte Produkte sind weiterhin ausgenommen, etwa individuell angefertigte Waren, schnell verderbliche Lebensmittel oder digitale Inhalte und Dienstleistungen, wie auch etwa virtuell erworbene Videospiele.

Politisch wird die Reform dennoch als Stärkung des Verbraucher­schutzes bewertet. Verbraucher­zentralen begrüßen die Maßnahme und sehen darin mehr Transparenz und Nutzer­freundlichkeit. Kritik kommt hingegen aus der Wirtschaft. Handelsverbände warnten vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand, insbesondere für kleinere Unternehmen. Branchenverbände sehen darüber hinaus Risiken durch mögliche Fehlbedienungen, Missbrauchs­szenarien und eine erhöhte Gefahr von kostspieligen Abmahnungen.



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