Künstliche Intelligenz

Staatliche Malware kommt vor Verfassungsgerichtshof Österreichs


„Die Regierung nimmt es bewusst in Kauf, dass hochsensible Daten von Bürgern an Dritte abfließen können, und will bewusst Sicherheitsschwachstellen offenhalten, anstatt diese zu schließen”, ärgert sich der österreichische Abgeordnete Christian Hafenecker (FPÖ) über die sogenannte Messengerüberwachung mittels Bundestrojaner. „Wer Sicherheitslücken für Überwachungszwecke instrumentalisiert, setzt die Privatsphäre der Bevölkerung und die Sicherheit der staatlichen Infrastruktur leichtfertig aufs Spiel. Wir fordern die Rückkehr zu klaren rechtsstaatlichen Prinzipien und den Schutz unserer Grundfreiheiten“, sagt seine Kollegin Alma Zadić (Grüne). Gemeinsam bringen die beiden Oppositionsparteien die Novelle des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes aus dem Vorjahr vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH).

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Dieser muss prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Es erlaubt österreichischen Ermittlern, bald Malware heimlich in Geräte von Bürgern einzuschleusen, um diese zu überwachen. Unbeteiligte Dritte, darunter Betreiber von Messengerdiensten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, an der Überwachung mitzuwirken. Den Verdacht einer Straftat verlangt das österreichische Gesetz nicht. Es reicht, wenn eine Person verdächtigt wird, in Zukunft eine schwere Straftat begehen zu wollen.

Die heimliche Überwachung funktioniert technisch nur, wenn es Sicherheitslücken gibt, seien es absichtlich eingebaute Hintertüren oder unabsichtliche Schwachstellen. Informationen dazu werden im Untergrund feilgeboten, wo die staatlichen Spione oder deren Lieferanten einkaufen müssten. Das Konzept geht also nur auf, wenn Steuergeld an organisierte Banden fließt und die Sicherheitslücken nicht geschlossen werden.

Damit gefährde die Regierung „die Cybersicherheit im ganzen Land, insbesondere der Kritischen Infrastruktur wie etwa von Krankenhäusern, Energieversorgung und Behörden”, meint Hafenecker, der auch Generalsekretär seiner Partei ist. Das von der Regierungspartei ÖVP ausgerufene Ziel der Bekämpfung islamistischen Terrors sei nur ein „Feigenblatt”. Tatsächlich stünden ”regierungskritische Bürger, die dafür nur mit der Punze ‚Verfassungsgefährder‘ abgestempelt werden müssen” im Visier. Er verweist auf Griechenland, Polen und Spanien, wo vergleichbarer Zugriff auf Mobiltelefone missbräuchlich verwendet worden ist.

„Wenn der Staat beginnt, sich Spionagesoftware zu bedienen, folgt unweigerlich der Missbrauch. In ganz Europa wurden bereits Journalisten und Oppositionelle sowie Zivilgesellschaft mit solchen Staatstrojanern überwacht”, bekräftigt der Grüne Netzpolitik-Sprecher Süleyman Zorba. „Die Frage ist nicht, ob es zum Missbrauch kommt, sondern wann.“ Zudem habe schon die Möglichkeit der Überwachung abträgliche Wirkung: „Allein das Wissen, dass der Staat mitlesen könnte, verändert unser Verhalten. Menschen kommunizieren nicht mehr frei, wenn sie mit einem digitalen Mitlauscher rechnen müssen.“

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Das Gesetz kommt durch ein selten genutztes Verfahren vor den VfGH: Österreichisches Verfassungsrecht sieht vor, dass der Gerichtshof Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft, wenn ein Drittel der Abgeordneten einer der beiden Kammern des Parlaments (Nationalrat oder Bundesrat) dies verlangt. FPÖ und Grüne haben gemeinsam ausreichend Stimmen im Nationalrat und haben dort am Mittwoch die sogenannte Drittelbeschwerde ausgelöst.

2019 hat der VfGH eine 2018 von FPÖ und ÖVP beschlossene Gesetzesversion für Staatstrojaner sowie die verdeckte Erfassung und Speicherung von KFZ-Kennzeichen als verfassungswidrig aufgehoben (Az. G 72–74/2019 und G 181–182/2019). Damals prüfte der VfGH aufgrund zweier Drittelbeschwerden. Diese kamen von Sozialdemokraten (SPÖ) und Liberalen (NEOS); die damals oppositionellen Parteien bilden heute mit der rechtskonservativen ÖVP die Regierungskoalition und haben die neue Novelle im Juli mitbeschlossen.

SPÖ und ÖVP zeigten sich am Mittwoch von der „180-Grad-Wende“ der FPÖ irritiert. Als Innenminister habe FPÖ-Chef Herbert Kickl die Messenger-Überwachung noch vorangetrieben, und dabei deutlich mehr als nur Verfassungsgefährder überwachen wollen. Die neue Ausformulierung sei verfassungskonform. Die NEOS, obwohl nicht in Opposition, begrüßen die Prüfung durch den VfGH ausdrücklich.


(ds)



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