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Staatliche Malware kommt vor Verfassungsgerichtshof Österreichs


„Die Regierung nimmt es bewusst in Kauf, dass hochsensible Daten von Bürgern an Dritte abfließen können, und will bewusst Sicherheitsschwachstellen offenhalten, anstatt diese zu schließen”, ärgert sich der österreichische Abgeordnete Christian Hafenecker (FPÖ) über die sogenannte Messengerüberwachung mittels Bundestrojaner. „Wer Sicherheitslücken für Überwachungszwecke instrumentalisiert, setzt die Privatsphäre der Bevölkerung und die Sicherheit der staatlichen Infrastruktur leichtfertig aufs Spiel. Wir fordern die Rückkehr zu klaren rechtsstaatlichen Prinzipien und den Schutz unserer Grundfreiheiten“, sagt seine Kollegin Alma Zadić (Grüne). Gemeinsam bringen die beiden Oppositionsparteien die Novelle des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes aus dem Vorjahr vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH).

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Dieser muss prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Es erlaubt österreichischen Ermittlern, bald Malware heimlich in Geräte von Bürgern einzuschleusen, um diese zu überwachen. Unbeteiligte Dritte, darunter Betreiber von Messengerdiensten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, an der Überwachung mitzuwirken. Den Verdacht einer Straftat verlangt das österreichische Gesetz nicht. Es reicht, wenn eine Person verdächtigt wird, in Zukunft eine schwere Straftat begehen zu wollen.

Die heimliche Überwachung funktioniert technisch nur, wenn es Sicherheitslücken gibt, seien es absichtlich eingebaute Hintertüren oder unabsichtliche Schwachstellen. Informationen dazu werden im Untergrund feilgeboten, wo die staatlichen Spione oder deren Lieferanten einkaufen müssten. Das Konzept geht also nur auf, wenn Steuergeld an organisierte Banden fließt und die Sicherheitslücken nicht geschlossen werden.

Damit gefährde die Regierung „die Cybersicherheit im ganzen Land, insbesondere der Kritischen Infrastruktur wie etwa von Krankenhäusern, Energieversorgung und Behörden”, meint Hafenecker, der auch Generalsekretär seiner Partei ist. Das von der Regierungspartei ÖVP ausgerufene Ziel der Bekämpfung islamistischen Terrors sei nur ein „Feigenblatt”. Tatsächlich stünden ”regierungskritische Bürger, die dafür nur mit der Punze ‚Verfassungsgefährder‘ abgestempelt werden müssen” im Visier. Er verweist auf Griechenland, Polen und Spanien, wo vergleichbarer Zugriff auf Mobiltelefone missbräuchlich verwendet worden ist.

„Wenn der Staat beginnt, sich Spionagesoftware zu bedienen, folgt unweigerlich der Missbrauch. In ganz Europa wurden bereits Journalisten und Oppositionelle sowie Zivilgesellschaft mit solchen Staatstrojanern überwacht”, bekräftigt der Grüne Netzpolitik-Sprecher Süleyman Zorba. „Die Frage ist nicht, ob es zum Missbrauch kommt, sondern wann.“ Zudem habe schon die Möglichkeit der Überwachung abträgliche Wirkung: „Allein das Wissen, dass der Staat mitlesen könnte, verändert unser Verhalten. Menschen kommunizieren nicht mehr frei, wenn sie mit einem digitalen Mitlauscher rechnen müssen.“

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Das Gesetz kommt durch ein selten genutztes Verfahren vor den VfGH: Österreichisches Verfassungsrecht sieht vor, dass der Gerichtshof Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft, wenn ein Drittel der Abgeordneten einer der beiden Kammern des Parlaments (Nationalrat oder Bundesrat) dies verlangt. FPÖ und Grüne haben gemeinsam ausreichend Stimmen im Nationalrat und haben dort am Mittwoch die sogenannte Drittelbeschwerde ausgelöst.

2019 hat der VfGH eine 2018 von FPÖ und ÖVP beschlossene Gesetzesversion für Staatstrojaner sowie die verdeckte Erfassung und Speicherung von KFZ-Kennzeichen als verfassungswidrig aufgehoben (Az. G 72–74/2019 und G 181–182/2019). Damals prüfte der VfGH aufgrund zweier Drittelbeschwerden. Diese kamen von Sozialdemokraten (SPÖ) und Liberalen (NEOS); die damals oppositionellen Parteien bilden heute mit der rechtskonservativen ÖVP die Regierungskoalition und haben die neue Novelle im Juli mitbeschlossen.

SPÖ und ÖVP zeigten sich am Mittwoch von der „180-Grad-Wende“ der FPÖ irritiert. Als Innenminister habe FPÖ-Chef Herbert Kickl die Messenger-Überwachung noch vorangetrieben, und dabei deutlich mehr als nur Verfassungsgefährder überwachen wollen. Die neue Ausformulierung sei verfassungskonform. Die NEOS, obwohl nicht in Opposition, begrüßen die Prüfung durch den VfGH ausdrücklich.


(ds)



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Studio Display 2026 im Test: 5K-Mattscheibe mit Thunderbolt 5


Für viele Mac-Nutzer ist das Studio Display mit seinem Design und der 5K-Auflösung alternativlos. Für die Neuauflage polierte Apple an vielen Stellen nach und baut unter anderem modernere Ports mit Thunderbolt 5 ein.

Ausgerechnet beim Herzstück des 1700 Euro teuren Monitors (ab 1641,89 €), dem Panel, wagt der Hersteller allerdings keine Änderungen.

Wir haben die Neuauflage vermessen, die neuen Thunderbolt-Optionen ausprobiert und geprüft, ob Apples 5K-Display der wachsenden Konkurrenz technisch noch Paroli bietet.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Studio Display 2026 im Test: 5K-Mattscheibe mit Thunderbolt 5“.
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Auf Expansionskurs: Amazons Zoox testet Robotaxis in Dallas und Phoenix


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das US-amerikanische Robotertaxi-Unternehmen Zoox expandiert und stärkt seine Präsenz auf dem umkämpften US-Markt. Die Amazon-Tochter weitet ihre Tests auf Dallas und Phoenix aus und eröffnet eine Zentrale für den Flottenbetrieb im US-Bundesstaat Arizona. Das teilte Zoox am Montag mit.

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Mit den beiden Großstädten Dallas und Phoenix ist die Zoox-Testflotte nun in zehn verschiedenen US-Märkten aktiv. Das Unternehmen hat seine Aktivitäten zuletzt schrittweise ausgebaut und im vergangenen Jahr seinen autonomen Taxidienst in San Francisco und in der Casino-Metropole Las Vegas gestartet. Hinzu kommen die Standorte Seattle, Austin, Miami, Los Angeles, Atlanta und Washington D.C.

Seit dem Start des Services in Las Vegas und des Testbetriebs in San Francisco Ende letzten Jahres hat Zoox nach eigenen Angaben über eine Million autonome Meilen zurückgelegt und mehr als 300.000 Fahrgäste befördert.

Die Erweiterung der Testflotte nach Dallas und Phoenix unterstreicht den Expansionsdrang des Unternehmens. „Phoenix und Dallas sind schnell wachsende Metropolregionen mit hoher Nachfrage nach Fahrdiensten und Verbindungen auf der ersten und letzten Meile. Die Expansion in diese Städte ermöglicht es uns, in weitläufigen Gebieten zu testen und so Daten zu gewinnen, die sich von unseren Tests in anderen dicht besiedelten Metropolregionen wie San Francisco unterscheiden“, schreibt Zoox in einer Pressemitteilung. In Phoenix habe man die Möglichkeit, die Leistung der Sensoren und Batterien unter extremen Hitze- und Staubbedingungen auf Schnellstraßen zu testen; Dallas wiederum biete die Gelegenheit, die eigene KI unter verschiedenen Wetterbedingungen und in komplexen Straßennetzen weiterzuentwickeln.

Zoox plant in Phoenix und Dallas nach eigenen Angaben den Einsatz einer kleinen Anzahl umgerüsteter SUVs. Der Fokus liegt zunächst auf manueller Kartierung, bevor autonome Tests beginnen, mit einem Sicherheitsfahrer am Steuer, der jederzeit eingreifen und die KI bei Bedarf deaktivieren kann. Der Robotaxi-Anbieter wird außerdem neue Depots in beiden Städten eröffnen, sowie ein neues Fusion Center in Scottsdale, Arizona, in Betrieb nehmen, das als Kommandozentrale für Flottenbetrieb, Einsatzleitung und Fahrerbetreuung dienen soll, wie es heißt.

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(akn)



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Schweizer Franken: Eidgenossen verankern Bargeld in der Verfassung


Das vertraute Klimpern in der Hosentasche erhält in der Schweiz Verfassungsrang. In einer Volksabstimmung hat am Sonntag eine deutlichen Mehrheit von 73,4 Prozent den Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung angenommen.

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Damit rückt der Schutz von physischem Geld eine Stufe höher: Was bisher lediglich auf Gesetzesebene geregelt war, wird nun fest in der Bundesverfassung verankert. Der Franken bleibt die offizielle Währung. Der Bund steht zudem über die Schweizerische Nationalbank in der Pflicht, stets für eine ausreichende Bargeldversorgung zu sorgen.

Aktivisten wollten mit einer anderen Bargeld-Initiative einen noch stärkeren Schutz ausdrücklich auch von „Münzen und Banknoten“ erreichen. Doch damit scheiterten sie gegen 54,4 Prozent Nein-Stimmen.

Initiator Richard Koller wertete das Gesamtergebnis trotzdem als Erfolg. Das Kernanliegen, Bargeld vor einer schleichenden Verdrängung durch digitale Zahlungsmittel zu bewahren, sei durch den stattdessen angenommenen Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament faktisch übernommen worden. Die Unterschiede zwischen den Vorlagen lagen primär in juristischen Nuancen und einzelnen Formulierungen.

Für die Schweizer Bevölkerung ändert sich im Portemonnaie vorerst nichts. Das Votum hat primär symbolische Wirkung und sichert die Wahlfreiheit zwischen Smartphone, Karte und Bargeld langfristig ab. In Deutschland wird derweil darüber diskutiert, eine elektronische Bezahloption zur Pflicht zu machen.

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Trotz des klaren Entscheids ist die eidgenössische Debatte nicht beendet: Das Augenmerk richtet sich nun auf die Kantone. In Genf gibt es bereits eine Verpflichtung für Gastronomiebetriebe, Bargeld anzunehmen. Nationalräte verschiedener Parteien kündigten weitere Vorstöße an, um eine Annahmepflicht vor allem im öffentlichen Dienst und im Verkehrswesen durchzusetzen.


(vbr)



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