Künstliche Intelligenz
Staatsvertrag: Alle Provider sollen rechtswidrige Glücksspiele sperren müssen
Die Bundesländer wollen die rechtliche Grundlage für Websperren im Kampf gegen illegales Glücksspiel im Internet deutlich aufbohren. Künftig sollen nicht nur Inhalteanbieter, sondern auch Access Provider verpflichtet werden können, den Zugang zu rechtswidrigen Lotterien und anderen Gewinnspielen im Netz zu blockieren. Dies gilt dem Plan nach unabhängig davon, ob sie für die Inhalte verantwortlich sind. Neben vollständigen Sperrungen sollen dabei auch selektive Maßnahmen wie das Entfernen einzelner Seiteninhalte möglich sein.
Dies geht aus einem Entwurf der Länder zur Reform des Glücksspiel-Staatsvertrags (GlüStV) von 2021 hervor. Die Novelle haben die zuständigen Landesvertreter bereits bei der EU-Kommission angemeldet. Sollte diese im Rahmen dieser „Notifizierung“ bis zum Ende der Stillhaltefrist am 9. Oktober keine Änderungen mehr fordern oder Bedenken von anderen Mitgliedsstaaten erhalten, dürfte der Text so von den Landesregierungen unterzeichnet und von deren Parlamenten ratifiziert werden. Die erweiterten Netzsperren wären dann ab Mai 2026 möglich.
Mit der Initiative wollen die Länder eine Lücke schließen. Der bisherige Staatsvertrag erlaubt behördliche Sperranordnungen nur gegen Diensteanbieter, die im Sinne der Paragrafen 8 bis 10 Telemediengesetz (TMG) ausdrücklich „verantwortlich“ sind. Dies schließt die Haftung von neutral agierenden Diensteanbietern wie Zugangsanbietern und Internet-Resellern weitestgehend aus. Sie sind daher in der Regel nicht verantwortlich und können so nicht als Adressaten einer Sperranordnung herangezogen werden. Dies hat nach Ansicht der Länder die Gefahrenabwehr ineffektiv gemacht.
Domain-Registrare mit erfasst
Die vorgesehene Neufassung verzichtet auf das Kriterium der „Verantwortlichkeit“ nach dem TMG. Ziel ist es, bald insbesondere auch Access Provider in den Kreis der zu Blockaden verpflichteten Dienstleister einzubeziehen. Um das geschärfte Instrument angemessen und verhältnismäßig zu halten, sollen Zugangsanbieter erst in Anspruch genommen werden dürfen, wenn Maßnahmen gegen Veranstalter oder Vermittler illegalen Glücksspiels nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend sind. Zudem müssten die Behörden zunächst andere infrage kommende Vermittler einspannen, wenn dies effektiv sein könnte.
Auch gegen Domain-Registrare und nachgeordnete Verwaltungsstellen sollen staatliche Aufseher besser vorgehen können. Diese müssten nicht mehr gesondert genannt werden, heißt es in der Begründung der Staatsvertragsreform. Sie gälten nach dem Digital Services Act (DSA) ohnehin als Anbieter eines Vermittlungsdienstes Access Providern gleichgestellt und seien so von der neuen, ausgebauten Vorschrift erfasst. Bleiben soll es zunächst bei DNS-Sperren, die als vergleichsweise einfach zu umgehen gelten, da ein weitergehendes IP-Blocking die Gefahr der Sperre weiterer Webseiten mit legalen Inhalte hinter der betroffenen IP-Adresse berge.
Große Reform für 2029 geplant
Ferner wird dem Entwurf nach die internationale Zusammenarbeit gestärkt: Die Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden erhalten die Befugnis, auch mit ausländischen Strafverfolgungs- und Sicherheitsämtern sowie der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zusammenzuarbeiten und Anfragen zu stellen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder soll administrativ entlastet werden.
Parallel läuft die gesetzlich vorgesehene Evaluation des GlüStV anhand mehrerer vergebener Studien. Bis Ende des Jahres soll dazu ein Bericht vorliegen. Damit dürften dann auch wieder vertagte Punkte etwa beim Vollzug, IP-Blocking und internationalen Datenaustausch sowie bei Zuständigkeiten auf den Tisch kommen. Mit einem folgenden Entwurf für einen GlüStV 2029 würden die entscheidenden Weichen gestellt, betonte Maximilian Widera von der Beratungsfirma Bernstein gegenüber heise online. Spätestens dann sollte der Staat auch steuern, etwa durch attraktive legale Angebote, wirksamen Schutz vor Spielsucht und effektive Maßnahmen für einen echten Rückgang des Schwarzmarkts.
(mki)
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Wettbewerb: Google winkt Gericht mit mehr Werbedaten
In absichtlich rechtswidriger Weise hat sich Google zwei Monopole im Werbegeschäft gesichert, nämlich für Werbeserver sowie für Werbebörsen für Reklame auf Webseiten. Das hat ein US-Bundesbezirksgericht im April entschieden. Auch die Verknüpfung der Reklamebörse Google AdX mit dem Adserver DFP (Doubleclick for Publishers) war illegal. Derzeit wird vor Gericht erörtert, welche Abhilfemaßnahmen gesetzt werden müssen. Ein Google-Zeuge hat nun einen Vorschlag gemacht.
Demnach wäre Google bereit, Webseitenbetreibern mehr Einblick darin zu gewähren, wie Googles Werbebörse entscheidet, welche Reklame gezeigt wird und welche nicht. Google erweckt seit jeher den Eindruck, dass dies durch blitzschnelle Auktionen entschieden werde; so einfach, dass das höchste Gebot gewinnt, ist es aber nicht. Der Vorgang ist intransparent.
Ein leitender Programmierer des Google Ad Managers hat Montag und Dienstag vor dem zuständigen US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia ausgesagt. Webseitenbetreibern mehr Einsicht zu gewähren sei „glaube ich eine, gute Idee“, sagte er, wie Bloomberg Law berichtet. „Die Details müssen wir untersuchen.“ Zum Ad Manager gehören sowohl die Werbebörse als auch Googles Reklameserver.
Allerdings stellte der Zeuge die Sache als ungemein komplex dar. Volle Transparenz könnte den Webseitenbetreibern sogar schaden, und die meisten würden den Source Code ohnehin nicht verstehen. Die Veröffentlichung technischer Dokumentation würde reichen.
Kläger wollen Dominanzkette brechen
Das Verfahren wurde Anfang 2023 durch eine Wettbewerbsklage der US-Regierung, damals unter Joe Biden, und acht US-Staaten eingeleitet. Googles Marktmacht schade sowohl den Werbetreibenden, die zu viel zahlen müssten, als auch den Betreibern jener Webseiten und Apps, auf denen die Werbung läuft – sie bekämen zu wenig Geld dafür. Dazwischen profitiere Google und nehme sich durchschnittlich 35 Prozent in Form mehrerer Gebühren.
Google stritt die Vorwürfe ab, konnte das Gericht aber nicht von seiner Sicht der Dinge überzeugen. Nur Klagepunkt III, mit dem Google rechtswidrige Monopolisierung des Marktes für „advertiser ad networks“ vorgeworfen wird, wies das Gericht zurück. In den übrigen drei Klageteilen hat es Google verurteilt. Die Anwälte der US-Regierung fordern, dass Google seine Werbebörse verkaufen und die Auktionslogik veröffentlichen muss. Ohne Werbebörse würde der Datenkonzern nicht länger die gesamte Online-Werbekette kontrollieren.
Das Verfahren heißt USA et al v Google und ist am US-Bundesbezirksgericht für das Östliche Virginia unter dem Az. 1:23-cv-00108 anhängig.
(ds)
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Hyundai Tucson: Neue Motoren, höherer Verbrauch
Im vergangenen Jahr hat Hyundai den Tucson überarbeitet, jetzt folgt eine technische Überarbeitung des Motorenangebots. Neu sind zwei Benziner mit 110 und 132 kW. Der Hybridantrieb erstarkt auf 176 kW. Nicht mehr im Angebot sind der Diesel und der Mildhybrid-Benziner.
Veränderte Motoren
Das Angebot wird damit nicht unbedingt übersichtlicher, zumal es noch immer die Kombination aus verschiedenen Getrieben und Front/Allradantrieb gibt. In dieser Übersicht finden Sie die wichtigsten Daten zu den veränderten Modellen:
Bei den Preisen ist zu beachten, dass Hyundai nicht alle Antriebe mit allen verfügbaren Ausstattungslinien anbietet. Ausstattungsbereinigt kostet beispielsweise der Allradantrieb im HEV 2100 Euro Aufpreis. Nicht ohne Folgen bleibt der Wegfall des 48-Volt-Startergenerators. Der bisherige 118-kW-Mildhybrid verbrauchte im WLTP in einigen Ausführungen bis zu 0,8 Liter weniger als die Nachfolger. Das ist eine ungewöhnliche Richtung und auch kein gutes Zeichen. Der Tucson spielt beim Flottenverbrauch schließlich eine wichtige Rolle.
Beim Hybridantrieb dagegen blieben die Verbrauchswerte nahezu identisch. Seine Systemleistung steigt von 158 auf 176 kW. Einen Wert für die Beschleunigung mit dem erstarkten Antrieb nennt Hyundai noch nicht, bisher waren es 8,2 bis 8,5 Sekunden. Die Höchstgeschwindigkeit steigt um 10 auf 196 km/h und ist damit weiterhin geringer, als es die Systemleistung theoretisch erlauben würde.
Weniger nervend
An zwei Stellen reagiert Hyundai offenbar auf Rückmeldungen der Kundschaft. Die neue Ausstattungslinie „N Line X“ kostet 1500 Euro Aufpreis und bietet dafür unter anderem einen schwarzen Dachhimmel und Pedale aus Alu. Angegangen ist Hyundai auch die Warnung vor einer Überschreitung von erkannten Tempolimits. Der Warnton sei nun dezenter und ertöne nur noch drei statt vier-Mal wie bisher. Ausgeschaltet werden kann er mit einem langen Tastendruck am Lenkrad. Das ist ein guter Schritt, denn im Test erwies sich auch dieser Helfer als nicht immer treffsicher.
(mfz)
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25 Jahre Radeon-Grafikkarten | heise online
Der Name Radeon dürfte den meisten c’t-Lesern als einer von zwei großen Marken für Spielegrafikkarten geläufig sein. Das Licht der Welt erblickte er vor 25 Jahren, damals noch als Kreation der kanadischen Firma ATI. Die hat in der Zwischenzeit der Prozessorhersteller AMD geschluckt, und aus dem einstigen PC-Grafikchip wurde eine ganze Produktfamilie. Zu der gehören unter anderem die Accelerated Processing Units (APUs) genannten Kombiprozessoren, die seit mehr als zehn Jahren die Spielkonsolen Xbox und Playstation antreiben. Aber auch die Instinct-KI-Beschleuniger haben ihre Wurzeln in den Recheneinheiten der Radeon-Chips. Und dass die integrierte Grafik von Qualcomms Snapdragons „Adreno“ heißt, ist auch kein Zufall: Der Name ist ein Anagramm von „Radeon“ und deutet auf ihren Ursprung hin.
Allein in den Gamingchips stieg die Anzahl der Schaltungen seit der Ur-Radeon um beinahe den Faktor 1800 und in den 16 GByte großen Speicher der aktuellen Radeon 9070 passen 256-mal so viele Daten wie in den des Stammvaters. Wir werfen anlässlich des 25-jährigen Radeon-Jubiläums daher einen Blick auf die Höhen und Tiefen, die Entdeckung von Grafikchips als Rechenbeschleuniger und den Konkurrenzkampf mit Nvidia.
- Radeon-Grafikkarten gibt es seit 25 Jahren, anfänglich noch unter der Marke ATI.
- Nach dem Aufkauf durch AMD rückte die Compute-Eignung stärker in den Fokus.
- 2025 nutzt der schnellste Top500-Supercomputer integrierte CPU-/Beschleuniger-Chips von AMD.
Radeon erst mit 256, dann ohne
Im April 2000, ein gutes dreiviertel Jahr nach Nvidias GeForce 256, kündigte ATI die Radeon 256 an – beide trotz der Zahl ohne entsprechend breite Schnittstelle zum Grafikspeicher. Am 17. Juli standen dann die ersten Tests online, zu kaufen gab es die neuen Karten aber erst ab August 2000.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „25 Jahre Radeon-Grafikkarten“.
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