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Steam Frame: Wie deutsche VR-Entwickler die VR-Brille bewerten


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Steam Frame erscheint Anfang des nächsten Jahres. Die hybride VR-Brille ist für das Streaming von PC-Inhalten optimiert, läuft aber wie Meta Quest 3 auch ohne Computer, Kabel und externes Tracking-Zubehör. Steam Frame unterstützt dabei sowohl VR-Spiele als auch klassische Bildschirmtitel und die neuen Controller verbinden Eingabeschemata beider Gaming-Welten. In unserer Analyse der Steam Frame finden Sie weitere Informationen darüber, was die VR-Brille besonders macht.

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Valves erneuter Vorstoß weckt bei Entwicklern vorsichtigen Optimismus. In den vergangenen drei Jahren sind zahlreiche VR-Brillen erschienen, darunter Playstation VR2, Meta Quest 3 und Apple Vision Pro, die VR in unterschiedliche Richtungen weiterentwickelt haben. Den Markt entscheidend vergrößern konnte keines dieser Geräte. Auch für die Steam Frame erwarten deutsche VR-Entwickler keinen solchen Effekt.

„Wir freuen uns, dass Valve weiterhin in VR investiert und wieder in die Headset-Entwicklung einsteigt. Steam Frame wird den Markt nicht über Nacht verändern, stärkt aber das Ökosystem und bietet echte Konkurrenz zur Quest 3. Das ist gut für Spieler und für die VR-Branche insgesamt“, sagt Yacine Salmi, Gründer des Münchner VR-Studios Salmi Games, das den Shooter „Sweet Surrender“ entwickelte und derzeit an einem spirituellen Nachfolger arbeitet.

Das Berliner Studio Realities.io, das den Quest-Hit „Puzzling Places“ schuf, begrüßt Valves Fokus auf Gaming. Dadurch seien das Geschäftsmodell von Drittentwicklern und die Ausrichtung der Plattform viel stärker im Einklang – anders als bei Meta, das langfristig ein anderes Ziel verfolge, als nur eine Spielkonsole zu sein.

Studiogründer Daniel Sproll bezeichnet die Ankündigung der Steam Frame als „glückliche Fügung“, da das Studio Anfang des Jahres eine Steam-Version von „Puzzling Places“ veröffentlichen wird, die sowohl in VR als auch als flache Version spielbar ist. „Bei allem Enthusiasmus über die lang vermisste, Gaming-fokussierte Alternative erwarten wir aber keinen massiven Umbruch oder signifikantes Wachstum im VR-Markt. Meta Quest wird vorerst weiter das weitverbreitetste Headset bleiben“, sagt Sproll.

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Das Schweizer Studio Holonautic, das mit der Handtracking-Sandbox „Hand Physics Lab“ eines der 50 erfolgreichsten VR-Spiele der Quest-Plattform entwickelte, bezeichnet den Preis als große Unbekannte. „Das Gerät sieht vielversprechend aus, aber letztlich wird der Preis entscheidend dafür sein, ob es den VR-Markt wirklich beleben kann“, sagt Studiovertreter Phil Küng. Bisher ist nur bekannt, dass Valve einen Preis unter 1.000 US-Dollar anpeilt. Zum Vergleich: Aktuelle Quest-Modelle kosten zwischen 300 und 500 Dollar und dominieren den Markt zusammen mit der älteren Meta Quest 2.

Daniel Pohl, der Entwickler der VR-Media-Players „immerGallery“, bietet seine App bislang nur für Meta Quest an, eine Steam-Version ist jedoch in Entwicklung. Weil Steam Frame auch Android-Apps ausführen kann, fällt der Portierungsaufwand laut Pohl überschaubar aus. Ein Umstand, der die Übertragung von Quest-Apps auf die Steam-Plattform begünstigen dürfte. „Ich freue mich sehr über diese weitere VR-Plattform, die sicherlich viele Gamer in die VR bringen wird, die mit Headsets anderer Hersteller bisher nicht erreicht wurden“, sagt Pohl.


Eine Frau spielt im Garten mit Steam Frame.

Eine Frau spielt im Garten mit Steam Frame.

Der Preis wird ein entscheidender Erfolgsfaktor sein.

(Bild: Valve)

Während Meta Quest einen Schwerpunkt auf Mixed Reality setzt, unterstützt Valve diese gar nicht erst und konzentriert sich ausschließlich auf VR. Ob das ein Vor- oder Nachteil ist, wird von Entwicklern unterschiedlich bewertet. Fest steht, dass einige einzigartige Spiele wie Laser Dance vorerst Meta Quest vorbehalten bleiben dürften. „Wir finden es schade, dass Steam Frame keinen Fokus auf Mixed Reality und Handtracking legt“, sagt Fabian Knauer vom Hamburger Studio Cosmorama. „Die Quest-Plattform bleibt für unser Spiel ‚Table Troopers‘ aufgrund dieser Funktionen weiterhin die primäre Plattform.“ Auch wenn Cosmorama auch in Zukunft Projekte mit Mixed-Reality-Komponente angehen wolle, hat es trotzdem schon ein Devkit bestellt. „Wir werden die Entwicklung der Plattform genau beobachten, da wir glauben, dass Valve neben Meta gute Chancen hat, VR-Gaming näher an den Mainstream zu führen.“

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Längst nicht alle Entwickler fiebern der Steam Frame entgegen. Kai Kramhöft und Claudia Bölling haben ihre Sportsimulation „Boule Petanque“ bewusst für die Meta Quest entwickelt, da sie die mit Abstand größte VR-Plattform ist und für viele Entwickler die einzige Chance bietet, mit VR-Spielen Geld zu verdienen. Die Umsätze auf Steam fallen für die meisten Entwickler deutlich geringer aus, und daran dürfte auch die Steam Frame vorerst wenig ändern. Auf Nachfrage meinte Kramhöft: „Über die Steam Frame habe ich bisher nicht nachgedacht. Für uns wird sich nichts ändern, denke ich.“


(tobe)



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Europäische Temu-Büros durchsucht | heise online


Temus Europaniederlassung ist vergangene Woche von Ermittlern im Auftrag der Europäischen Kommission durchsucht worden. Das berichtet Reuters unter Berufung auf einen Eingeweihten. Die EU-Kommission bestätigt das indirekt, ohne jedoch den Namen der chinesischen Einzelhandelsplattform zu nennen.

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„Wir können bestätigen, dass die Kommission eine nicht angekündigte Inspektion in den Räumlichkeiten einer im Online-Handel in der EU tätigen Firma durchgeführt hat”, sagte ein Sprecher zu der Nachrichtenagentur, „unter der Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen.” Daraus lässt sich schließen, dass die EU-Kommission den Verdacht hegt, Temu werde von der Volksrepublik China in unzulässiger Weise subventioniert.

Parallel wirft die EU-Kommission Temu vor, Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) unzureichend nachzukommen. Eine Untersuchung hat hohes Risiko illegaler Produkte aufgezeigt. Auch das deutsche Bundeskartellamt ermittelt gegen Temu. Dabei geht es um die auf dem Onlinemarktplatz für Deutschland verwendeten Konditionen für Händler, sowie tatsächliches Verhalten Temus gegenüber den Händlern. Diese könnten, so die Befürchtung, das allgemeine Preisniveau zu Lasten der Verbraucher anheben.

Solche Subventionen können einem Unternehmen Vorteile im Wettbewerb verschaffen. Beispielsweise könnten künstlich niedrige Preise andere Anbieter, die nicht subventioniert werden, aus dem Markt drängen. Staatliche Subventionen können auch direkt zur Beseitigung von Konkurrenten genutzt werden, indem sie die Übernahme anderer Unternehmen finanzieren.

Solche Verzerrungen kosten nicht nur Arbeitsplätze und reduzieren Steueraufkommen, sondern können langfristig auch Verbrauchern schaden. Denn hat das subventionierte Unternehmen einmal erhebliche Marktmacht erreicht, kann es die Preise anheben, ohne fürchten zu müssen, viel Geschäft an starke Konkurrenten zu verlieren, denn diese gibt es ja dann nicht mehr. Als Gegenmaßnahme ist Mitte 2023 die EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen in Kraft getreten (Foreign Subsidies Regulation, FSR).

heise online hat Temu gefragt, welche Subventionen es erhält, seit wann es von der Untersuchung Kenntnis hat, und wie es auf die Untersuchung sowie die Hausdurchsuchung reagiert. Das Unternehmen tritt selbst nicht als Verkäufer auf, sondern betreibt seine Webseite als Plattform für Dritte. Temu gehört zur chinesischen Pinduoduo-Gruppe (PDD Holdings).

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(ds)



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Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten


Die Debatte um die digitale Souveränität Europas und den strategischen Einsatz US-amerikanischer Cloud-Infrastrukturen in sensiblen Bereichen erhält neuen Zündstoff. Ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das Rechtswissenschaftler der Uni Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellten, ist nun im Zuge einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) öffentlich zugänglich geworden. Es kommt zu dem Schluss, dass US-Behörden weitreichenden Zugriff auch auf Daten haben, die in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.

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Die Gutachter sollten klären, ob und in welchem Umfang US-Geheimdienste und andere staatliche Stellen ein rechtliches Zugriffsrecht auf Daten in der Cloud besitzen, selbst wenn die Infrastrukturen außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden. Laut dem Gutachten erlauben insbesondere der Stored Communications Act (SCA), der durch den Cloud Act erweitert wurde, sowie Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) US-Behörden, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten.

Ein brisanter Punkt ist die Feststellung zur Reichweite der US-Jurisdiktion. Unternehmen sind demnach angehalten, Daten auch dann herauszugeben, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Entscheidend ist demnach nicht der physikalische Speicherort der Informationen, sondern die Kontrolle darüber durch die betroffene Firma. Das impliziert, dass selbst Daten, die in Rechenzentren auf europäischem Boden liegen und über deutsche Tochtergesellschaften verwaltet werden, dem Zugriff unterliegen. Voraussetzung ist, dass die US-Muttergesellschaft die letztliche Kontrolle ausübt.

Die Reichweite der US-Gesetze endet hier jedoch nicht. Die Jurisdiktion der Vereinigten Staaten kann laut dem Gutachten nicht nur europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen erfassen. Sie hat auch das Potenzial, rein europäische Unternehmen zu treffen, sofern diese relevante geschäftliche Verbindungen in die USA unterhalten. Damit wird die Gefahr eines indirekten oder direkten Datenzugriffs auf einen weiten Kreis von Unternehmen ausgedehnt, die im europäischen Binnenmarkt operieren.

Obwohl ein Cloud-Anbieter technisch etwa durch Verschlüsselung verhindern könnte, selbst auf die Daten zuzugreifen, vermeidet dies die Herausgabepflicht nicht zwingend. Das US-Prozessrecht verlangt von Parteien, verfahrensrelevante Informationen schon vor Beginn eines Rechtsstreits zu speichern. Ein Cloud-Dienstleister, der regelmäßig mit Herausgabeverlangen konfrontiert ist, könnte daher zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet sein. Schließt er sich durch technische Maßnahmen vom Zugang aus, riskiert er erhebliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.

In Europa dürfen Aufsichtsbehörden auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Offenlegungen von Informationen an Behörden in Drittstaaten untersagen. Datenübermittlungen in die USA können derzeit auf den wackeligen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission – das EU-US Data Privacy Framework – gestützt werden. Das Gutachten verdeutlicht aber die rechtlichen Spannungsfelder, die durch die globale Reichweite der US-Gesetze entstehen. Es verweist auf die Notwendigkeit, europäische Alternativen zur Stärkung der digitalen Souveränität zu entwickeln.

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Die Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse trotzdem zum Schluss, dass ein datenschutzkonformer Einsatz der cloudbasierten Lösung Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Das abstrakte Risiko, das sich aus den extraterritorialen US-Befugnissen speise, begründe allein keine automatische Unzuverlässigkeit des Auftragsverarbeiters, solange keine systematischen Verstöße gegen europäisches Recht belegt seien. Verantwortliche müssten sich auf ihre Compliance-Pflichten konzentrieren und bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Andere Experten sehen das nicht so.


(vbr)



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Digitales Vertrauen in Gefahr: Wenn Behörden ihre alten Domains vergessen


Die Umbenennung einer Bundesbehörde erfordert nicht nur den Austausch von Schildern und Briefköpfen, sondern auch den der zugehörigen Internetadresse. Werden solche vormals staatlich genutzten Domains nach einiger Zeit aufgegeben, kann dies erhebliche Sicherheitsprobleme nach sich ziehen.

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Aufgrund ihrer Historie genießen diese Adressen weiterhin ein hohes Vertrauen, werden in wissenschaftlichen Arbeiten oder von Nachrichtenmedien verlinkt und sind in Suchmaschinen leicht auffindbar. Diese Faktoren machen sie zu einem idealen Ziel für Betrüger und Verbreiter von Desinformation. Unter ehemaligen Behörden-Webadressen finden sich heute teils Werbung für illegales Glücksspiel, Online-Casinos, Wettanbieter und sogar Schadsoftware.

Ein prägnantes Beispiel dafür ist die alte Domain des heutigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das bis 2005 noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) hieß. Nach der Umbenennung wechselte die Adresse von bafl.de zu bamf.de. Obwohl die alte URL jahrelang auf die neue weiterleitete, wurde sie schließlich aufgegeben. 2025 entdeckte der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers, dass bafl.de erneut zur Registrierung frei war. Zuvor hatte dort zeitweise eine seltsame, aber scheinbar harmlose Website mit fragwürdigen Informationen über Asylthemen ihr Domizil aufgeschlagen.

Schäfers, der beim BAMF bereits skurrilen Testkonten auf die Spur gekommen war, sicherte sich laut einem jetzt veröffentlichten Bericht die Domain. Er stellte überraschend fest, dass weiterhin Anfragen aus den Netzen des Bundes an bafl.de gesendet wurden. Diese Infrastruktur verbindet Behörden und Tausende Mitarbeiter.

Das deutete darauf hin, dass interne IT-Systeme – möglicherweise aufgrund einer Fehlkonfiguration – weiterhin automatisiert auf die nicht mehr kontrollierte Adresse zugriffen. Eine solche hartnäckige Verankerung in den Systemen birgt dem Entdecker zufolge ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Angreifer könnten durch die beständigen Anfragen Informationen über die interne IT-Infrastruktur ausspionieren und im schlimmsten Fall Systeme manipulieren.

Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das BAMF auf die Meldung des Sicherheitsexperten reagierten und die Löschung des Verweises auf bafl.de aus allen Konfigurationen beim ITZBund veranlassten, rissen die automatisierten Anfragen nicht ab. Der Vorfall unterstreicht, dass die Freigabe einer Domain erst erfolgen sollte, wenn sichergestellt ist, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird. Das BAMF teilte diese Einschätzung laut Netzpolitik.org nachträglich. Es will stärker darauf achten, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.

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Dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, belegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach wurden mehrere vormals von Ministerien oder ihren Geschäftsbereichsbehörden genutzte Domains von Dritten registriert und missbräuchlich genutzt. Ein Beispiel ist eine alte URL des Landwirtschaftsministeriums. Diese informiert heute zwar noch über Bioenergiepflanzen, aber blendet Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern ein.

Auch das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG), ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kämpft mit ungenutzten Domains aus früheren Aufklärungskampagnen. Diese verlinken nun ebenfalls auf illegale Online-Casinos. Eine andere, einst für Kinderlieder genutzte Domain verbreitet sogar Schadsoftware. Während einige Ministerien entsprechende Fälle meldeten, signalisierten andere nur „Fehlanzeige“. Das erscheint angesichts der Dimension staatlicher Domainverwaltung und des BAFl-Falls unglaubwürdig.

Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt beklagt ein „Totalversagen“ bei der Sicherung vertrauenswürdiger Webauftritte. Unzureichend erscheint Vogtschmidt die Situation, weil es laut Regierung keine einheitlichen Regeln für den Umgang mit nicht mehr benötigten Domains gibt: Die Zuständigkeit liege bei der jeweiligen Behörde.

Die Regierung lehnt es ab, eine systematische Liste aller in Bundeshand befindlichen Domains und deren Kosten offenzulegen, da dies die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könnte. Diese Geheimhaltung erschwert ein internes Inventar-Management sowie externe Transparenz und notwendige Sicherheitsforschung. Die Schätzungen zur Anzahl der Domains mit staatlichen Inhalten gehen in die Tausende, was die Größe des potenziellen Sicherheitsproblems verdeutlicht.

Um Vertrauen zu schaffen und Missbrauch von Anfang an zu verhindern, könnte die konsequente Nutzung von Subdomains unter bund.de oder der neuen digitalen Dachmarke gov.de helfen. Letztere, die offizielle Websites kennzeichnen soll, befindet sich aber noch in der Pilotphase und ist keine Pflicht. Ein konsequentes Domain-Management, starke Authentifizierung und Kontrolle anstelle von Geheimhaltung wären laut IT-Experten effektiver, um die digitalen Auftritte des Bundes resilienter gegen Missbrauch zu machen.


(wpl)



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