Künstliche Intelligenz

Strengere Social-Media-Algrorithmen für Kinder: Grünes Licht in Kalifornien


In Kalifornien rücken strengere Jugendschutzregeln für Social-Media-Algorithmen ein Stück näher. Der Versuch, entsprechende Teile eines Gesetzes zu stoppen, blieb erfolglos. Der „Protecting Youth from Social Media Addiction Act (SB 976)“ sieht unter anderem vor, dass minderjährigen Nutzern von Instagram, Facebook & Co. ohne elterliche Zustimmung nur noch chronologisch sortierte Feeds angezeigt werden dürfen.

Die Sortierung von Social-Media-Feed-Inhalten orientiert sich häufig am Nutzerverhalten: Anhand daran abgeleiteter Interessen werden passende Inhalte angezeigt. Die Macher des Gesetzes hatten argumentiert, dass Betreiber der Plattformen süchtig machende Inhalte nutzen würden, um Kinder zu exzessiver Nutzung zu verleiten. Um das zu unterbinden, soll die Nutzung solcher personalisierter Feeds durch Minderjährige in Zukunft nur noch mit elterlicher Zustimmung möglich sein.

NetChoice, ein Interessenverband von Plattformbetreibern, darunter Google, Meta, Snap und X, wollte die Durchsetzung des Gesetzes stoppen. Die Begründung: Es verstoße gegen das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung nach dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung. Zur wesentlichen Funktion der betroffenen Plattformen gehöre die Wahrnehmung dieses Rechts, auch mithilfe der Empfehlungsalgorithmen, welche Inhalte vorschlügen, die zur eigenen Meinung passen.

Doch genau das verhinderten die neuen Regeln für Minderjährige, monieren die NetChoice-Anwälte in ihrer Klageschrift (Aktenzeichen 5:24-cv-07885). Der Fall landete schließlich vor dem neunten US-Berufungsgericht, das in diesem Punkt aber gegen NetChoice entschied. Ob die jeweils genutzten Algorithmen wirklich unter die freie Meinungsäußerung gemäß der US-Verfassung fielen, sei eine „faktenintensive Frage“, betonte ein Berufungsrichter. „Personalisierte Algorithmen können die eigene Botschaft einer Plattform gegenüber der Welt zum Ausdruck bringen oder die von den Nutzern offenbarten Präferenzen widerspiegeln. Um zu wissen, wo der Algorithmus jedes NetChoice-Mitglieds in diesem Spektrum anzusiedeln ist, ist die Beteiligung einiger einzelner Plattformen erforderlich“, schrieb er in einer Stellungnahme zu der Entscheidung.

Auch die NetChoice-Einwände gegen eine verpflichtende Altersverifikation für alle Nutzer hielt das Gericht für ungerechtfertigt – weil diese Auflage nicht vor 2027 in Kraft treten soll. Eine andere Vorgabe des neuen Gesetzes kassierte das Gericht: das Verbot, Kindern anzuzeigen, wie viele Likes und andere Kommentare ihre Beiträge erhalten. Diese Vorschrift sei nicht die am wenigsten einschränkende Maßnahme zum Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern, urteilten die Berufungsrichter.

Ein NetChoice-Vertreter sagte in einer Stellungnahme, er sei „schwer enttäuscht“ über die Entscheidung. „Wir werden alle verfügbaren Möglichkeiten prüfen, um den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung zu verteidigen“, bekräftigte er. Das neue Gesetz reiße die Rolle der Eltern an sich und gebe der Regierung mehr Macht darüber, wie legale Äußerungen online geteilt werden dürfen.

Der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Unsere Kinder können nicht warten. Unternehmen haben uns unverhohlen gezeigt, dass sie bereit sind, süchtig machende Designmerkmale wie algorithmische Feeds und Benachrichtigungen zu jeder Tages- und Nachtzeit einzusetzen, um Kinder und Jugendliche anzusprechen, nur um ihre Gewinne zu steigern.“ Damit liegt der Fall nun wieder bei einem US-Bezirksgericht, welches vorher andere Teile des Gesetzes verboten hatte.


(nen)



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