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Stromversorgung: Deutschland greift Habecks Gaskraft-Plan wieder auf


Deutschland hält in weiten Teilen an früheren Plänen für seine Stromversorgung fest – das zeigt die Einigung zwischen EU-Kommission und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Nach monatelangen Verhandlungen steht jetzt fest, dass die Bundesregierung nur wenig von dem abweichen wird, was die Vorgängerregierung geplant hat.

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Es ist ein großes Ziel: Deutschland soll dekarbonisiert werden. Trotz Ausbau von Sonnen- und Windkraft reichen Erneuerbare Energien zumindest in Zeiten längerer Dunkelflauten auf absehbare Zeit nicht. Vor allem dann, wenn sowohl Autofahrer als auch Industrie auf Strom umstellen. Davon geht – vereinfacht – das Bundeswirtschaftsministerium aus, das für die Energiepolitik zuständig ist. Bis 2035 braucht Deutschland, auch wegen des Kohleausstieges, mehr Stromerzeugungskapazität. Über die Art der gut regelbaren und nur bei Bedarf zugeschalteten Stromquellen wurde in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert.

Weil es dabei um staatliche Garantien geht, muss die EU-Kommission dem deutschen Plan zustimmen. Und die erteilte den ursprünglichen Plänen der Bundeswirtschaftsministerin, Gaskraftwerke mit einer Leistung von 20 Gigawatt zu errichten, eine deutliche Absage. Nach monatelangen Verhandlungen gibt es nun eine Einigung zur sogenannten Kraftwerksstrategie. Reiche gibt es kleiner: „Mit den kurzfristigen Ausschreibungen über zwölf Gigawatt neuer, zusätzlicher steuerbarer Leistung schaffen wir auch für die Zukunft die Grundlage für gesicherte Stromversorgung in Deutschland“, sagt die Ministerin.

Noch 2026 sollen Kraftwerkskapazitäten in dieser Größenordnung ausgeschrieben werden. Die Verträge des Bundes mit potenziellen Betreibern werden 15 Jahre laufen.

Zehn Gigawatt davon müssen bis 2031 nicht nur zur Verfügung stehen, sondern auch in der Lage sein, über längere Zeiträume durchgehend Strom zu liefern. Kleinere Speicher scheiden somit von vornherein aus. Allerdings soll, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium, die Aggregation von Kapazitäten zulässig sein: Mehrere kleinere Anlagen könnten gemeinsam mitbieten. Vieles spricht dafür, dass die zehn Gigawatt Leistung vor allem aus neuen Gaskraftwerke kommen werden.

Die neuen Gaskraftwerke sollen alle „H2-ready“, also in der Lage sein, auch mit Wasserstoff betrieben zu werden. Spätestens ab 2040 soll stückweise der Umstieg beginnen, 2045 will auch Reiche kein Erdgas mehr verfeuern lassen. Das ist deutlich später als in der früheren und von Reiche verworfenen Kraftwerkstrategie des Ampel-Wirtschaftsministers Robert Habeck geplant war: Der hat 2024 ebenfalls zwölf Gigawatt zusätzliche Kapazität geplant, die acht Jahre nach Errichtung schrittweise auf Wasserstoff hätten umgerüstet werden sollen – also ab etwa 2035. Habecks Pläne wurden mit dem vorzeitigen Regierungsende jedoch ad acta gelegt.

Bislang mangelt es an Erzeugungskapazitäten für Wasserstoff, der für die Umrüstung genutzt werden könnte. Auch der Aufbau des sogenannten Wasserstoffkernnetzes, das den Energieträger sicher durch Deutschland transportieren und die bisherige Erdgasinfrastruktur zumindest teilweise ablösen soll, steckt noch in den Kinderschuhen. Mit der jetzt getroffenen Einigung verpflichtet sich aber auch die neue Bundesregierung zu Wasserstoff.

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Zwei weitere Gigawatt wird Deutschland technikoffen ausschreiben. Speicherverbünde könnten dafür ebenso infrage kommen wie virtuelle Kraftwerke mit Mindesterzeugungskapazitäten. Details dazu will das Wirtschaftsministerium noch veröffentlichen, nicht förderfähig sollen allerdings Kapazitätsgarantien durch Lastabwurf („Demand Side Response“) sein.

Die Ministerin sieht in ihrer Kraftwerksstrategie einen „Startpunkt für umfassende, technologieoffene Kapazitätsmärkte“. Am Ausstieg aus der Kohleverstromung 2038 und dem Ausstieg aus der fossilen Stromerzeugung 2045 hält die Einigung mit der EU-Kommission fest. Deutschland muss die Pläne noch formell bei der EU-Kommission einreichen.


(ds)



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Minneapolis: ICE-Beamte tragen GoPros und Smart Glasses von Meta


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Beamte der US-Einwanderungsbehörde ICE sollen während ihrer Einsätze in Minneapolis unter anderem GoPro-Kameras, Smartphones sowie Metas Smart Glasses getragen und zur Videoaufzeichnung genutzt haben. Das berichtet das US-Nachrichtenportal Gizmodo.

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Im Umfeld der andauernden Proteste gegen die ICE-Razzien in Minneapolis nutzen Beamte Gizmodo zufolge nicht nur die üblichen Bodykameras zur Videoaufzeichnung. Vielmehr kämen sowohl auf Helmen montierte GoPro-Kameras und Smartphones als auch die in Kooperation mit dem Brillenhersteller Ray-Ban entstandenen AI Glasses von Meta zum Einsatz. Unter anderem auf Bluesky kursiert ein Bild, das einen mutmaßlichen ICE-Beamten mit den Smart Glasses von Meta zeigen soll. Auf dem Bild sind die beiden am äußersten Rand der Brille sitzenden Objektivlöcher und die weiß leuchtende LED, die eine Videoaufzeichnung signalisiert, klar zu erkennen.

Die KI-gestützte Brille von Meta und Ray-Ban kann Videos und Fotos mittels Sprachbefehlen aufnehmen und direkt auf Facebook und Instagram streamen. Dafür ist die Brille mit fünf Mikrofonen ausgestattet. Außerdem verfügen die Smart Glasses über KI-basierte Fähigkeiten zur Bild- und Szenenerkennung. Mittels des Sprachassistenten Meta AI können Nutzer so Fragen zur unmittelbaren Umgebung stellen. Antworten gibt die smarte Brille über Knochenschall wieder. Auch Anrufe und Nachrichten lassen sich mittels der Smart Glasses beantworten.

Weshalb ICE-Beamte Personen auf den Straßen von Minneapolis überhaupt derart umfassend aufzeichnen, bleibt laut Gizmodo unklar. Eine offen zur Schau getragene konstante Videoüberwachung könne einerseits einschüchternd wirken, andererseits wie im Fall der KI-gestützten Smart Glasses von Meta ein tatsächliches Mehr an Informationen liefern. Offen sei auch, ob Geräte wie GoPros und Smart Glasses privat angeschafft worden seien oder infolge eines offiziellen Beschaffungsverfahrens zum Einsatz kämen, schreibt Gizmodo. Ob das aufgezeichnete Videomaterial ausgewertet wird und wo es gespeichert wird, bliebe ebenfalls fraglich.

Die aktuellen Beobachtungen sind nicht die ersten dieser Art. Bereits im August hatte das unabhängige US-Nachrichtenportal 404 Media von einem Beamten der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CPB berichtet, der eine smarte Brille von Meta während einer Razzia in Los Angeles getragen haben soll.

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Seit voriger Woche Montag führt die Bundesbehörde ICE eine großangelegte Operation in den US-Städten Minneapolis und St. Paul im Bundesstaat Minnesota durch. Nach Angaben des US-Heimatschutzministeriums sollen mehr als 2.000 Beamte an den Einsätzen beteiligt sein. Auslöser der Aktion sei ein mutmaßlicher Betrugsskandal in einer Kindertagesstätte im Umfeld der somalischen Community, schreibt das Time-Magazin.

Bei ihren Razzien gehen ICE-Beamte mit teils außergewöhnlicher Brutalität vor. Immer wieder kommt es dabei zu Zusammenstößen mit Protestierenden. Erst am vergangenen Mittwoch war die unbewaffnete Aktivistin Renee Good von einem ICE-Beamten erschossen worden. In der Folge gingen tausende Menschen in Minneapolis auf die Straße. Die meisten Kundgebungen verliefen vonseiten der Demonstrierenden friedlich. Vergangene Nacht kam es in der Stadt erneut zu einem schwerwiegenden Vorfall. Ein ICE-Beamter schoss einem Venezolaner ins Bein, nachdem dieser sich der Festnahme widersetzte.


(rah)



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Statt Scraping: KI-Firmen schließen Verträge mit Wikipedia für Datenzugriff


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Pünktlich zum 25. Geburtstag der Wikipedia hat die Wikimedia Foundation bekannt gegeben, dass inzwischen auch mehrere KI-Firmen dafür zahlen, dass sie ihre Modelle mit Inhalten der beliebten Onlineenzyklopädie trainieren dürfen. Für speziell dazu eingerichtete Zugänge von Wikimedia Enterprise hätten jetzt Microsoft, Mistral AI, Perplexity, Pleias und ProRata die Lizenzierungsvereinbarungen unterschrieben, heißt es in der Stellungnahme. Hinzu kommt der Suchmaschinenanbieter Ecosia aus Deutschland. Genutzt worden sei die Schnittstelle vorher bereits von Amazon, Google und Meta, schreibt die Gesellschaft noch. Zusammen unterstützten sie die Wikipedia und könnten gleichzeitig mit der benötigten Geschwindigkeit auf Inhalte zugreifen.

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Noch vor weniger als einem Jahr hat die Wikimedia Foundation beklagt, dass Scraper für das Training von KI-Modellen für einen drastischen Anstieg der Bandbreite für Downloads von Multimedia-Inhalten verantwortlich seien. Besonders problematisch war, dass sie kontinuierlich auf alle und auch sonst selten abgerufene Inhalte zugriffen. Dabei sei die Wikipedia eigentlich so aufgebaut, dass sie auf plötzlich ansteigendes Interesse an einzelnen Inhalten vorbereitet sei, hieß es damals. Die KI-Scraper wurden dann dafür verantwortlich gemacht, dass während der Zugriffsspitzen alle Besucher und Besucherinnen mit längeren Ladezeiten konfrontiert waren, einfach weil die Grundlast zu hoch war.

Im Herbst hat die Wikimedia Foundation deshalb begonnen, darauf zu drängen, dass KI-Firmen für ihre Zugriffe die separate Schnittstelle (API) benutzen, die für automatisierte, strukturierte Abfragen geschaffen wurde. Deren Tarife sind dabei nicht öffentlich, und auch jetzt nennt die Wikimedia Foundation keine Zahlen zu den Einnahmen, die die neuen Verträge versprechen. Für sie dürfte sich das Vorgehen aber schon lohnen, wenn die Grundlast bei den Zugriffen sinkt und die damit verbundenen Kosten geringer werden. Man habe etwas gebraucht, um zu verstehen, was die Firmen genau bräuchten, sagte Lane Becker von Wikimedia Enterprise der Nachrichtenagentur Reuters. Aber jetzt sähen alle Partner ein, dass sie sich für die Aufrechterhaltung der Wikipedia einsetzen müssten.


(mho)



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Tschechien: Oberster Gerichtshof kippt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung


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Millionen von Tschechen waren über Jahre hinweg einer gesetzlich verordneten Überwachungsmaßnahme ausgesetzt, die der Oberste Gerichtshof als rechtswidrig eingestuft hat. Der Nejvyšší soud bestätigte in einem Urteil vom 8. Januar (Az.: 30 Cdo 2556/2025), dass die nationale Vorschrift zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstoße. Damit endete ein langjähriger Prozess, den der Journalist Jan Cibulka mit Unterstützung der Datenschutzorganisation IuRe gegen das Ministerium für Industrie und Handel geführt hatte.

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Im Zentrum des Falls stand die Pflicht für Telekommunikationsanbieter, Verbindungs- und Standortdaten aller Nutzer sechs Monate lang präventiv aufzubewahren. Erfasst wurde dabei zwar nicht der Inhalt der Kommunikation, aber wer mit wem wann und von wo aus telefonierte oder Textnachrichten austauschte. Diese Metadaten erlauben laut dem Gericht sensible Rückschlüsse auf das Privatleben nahezu aller Bürger. Polizei und Geheimdienste konnten auf diese Informationen zugreifen, ohne dass im Einzelfall eine konkrete Bedrohung vorliegen musste.

Die Richter stellten klar, dass eine solche anlasslose und flächendeckende Speicherung nur in Ausnahmefällen zulässig sei. Dies gelte etwa bei einer unmittelbaren und realen Bedrohung der nationalen Sicherheit. Da das tschechische Gesetz die Datensammlung aber pauschal und ohne Rücksicht auf die Sicherheitslage anordnete, verletzt es laut dem Urteil die E-Privacy-Richtlinie der EU. Das Gericht wies das Argument des Staates zurück, wonach die aktuelle globale Sicherheitslage – etwa durch den Krieg in der Ukraine – eine solche Überwachung rechtfertige.

Das Verfassungsgericht hielt auch fest, dass bereits das bloße Gefühl des Überwachtwerdens und der damit einhergehende Kontrollverlust über die eigenen Daten einen entschädigungspflichtigen, immateriellen Schaden darstellen. Für Journalisten wie Cibulka wiegt dieser Eingriff besonders schwer, da der Schutz von Informanten durch die unkontrollierte Datenspeicherung untergraben worden sein könnte. Infolge des Urteils ist das Ministerium nun zu einer offiziellen Entschuldigung gegenüber dem Kläger verpflichtet.

Die Entscheidung rückt Tschechien näher an die Datenschutzstandards anderer EU-Staaten wie Deutschland oder Belgien, in denen ähnliche Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bereits durch Gerichte gestoppt oder stark eingeschränkt wurden. Bürgerrechtler drängen auf eine schnelle Gesetzesreform, um die massenhafte Datensammlung zu beenden und den Zugriff der Behörden auf das notwendige Maß zu beschränken.

Hierzulande treibt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aktuell die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen voran. Auch die EU-Kommission plant eine neue EU-weite Initiative auf diesem umstrittenen Gebiet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte eine frühere einschlägige Richtlinie schon vor Jahren für nichtig und lockerte seine Rechtsprechung mit der Zeit nur teilweise – etwa mit Blick auf IP-Adressen. Die Luxemburger Richter betonen immer wieder, dass ein solches grundrechtsrelevantes Ermittlungsinstrument auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden müsse.

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(wpl)



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