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Studie: Schwarze Löcher explodieren womöglich viel häufiger als angenommen


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Bereits aktive Observatorien könnten unter Umständen explodierende Schwarze Löcher beobachten und zahlreiche grundlegende Fragen zur Natur des Universums beantworten. Das zumindest meint ein Forschungsteam von der University of Massachusetts, das seine Arbeit nun vorstellt. Die Gruppe meint, dass sogenannte primordiale Schwarze Löcher deutlich häufiger explodieren könnten als bislang angenommen. Sollte das stimmen, läge die Wahrscheinlichkeit, das in den nächsten zehn Jahren beobachten zu können, bei über 90 Prozent. Das wäre dann nicht nur die Bestätigung, dass es diese Objekte überhaupt gibt. Solch eine Explosion würde uns auch eine definitive Liste aller subatomaren Partikel geben, verspricht das Team. Auch jener, die bislang nicht beobachtet wurden.

Als primordiale Schwarze Löcher werden winzige Objekte bezeichnet, die kurz nach dem Urknall direkt aus der damals vorhandenen Materie entstanden sein sollen und nicht aus dem Kollaps eines Sterns. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Wort „primordium“ („erster Anfang“) ab. Bislang wurden diese PBH (Abkürzung der englischen Bezeichnung) nur theoretisch beschrieben. Es ist unklar, ob es sie wirklich gibt. Weil sie deutlich leichter und kleiner sein dürften als die uns bekannten Schwarzen Löcher und nach Stephen Hawking benannte Strahlung aussenden sollten, müssten sie immer heißer und leichter werden, bis sie irgendwann explodieren.

Bislang sind Forscher davon ausgegangen, dass sich solche Explosionen in der unmittelbaren Nachbarschaft unserer Sonne nur einmal alle 100.000 Jahre ereignen. Die Wahrscheinlichkeit, das direkt beobachten zu können, wäre folglich extrem gering. Das Team um den Physiker Michael Baker meint nun aber, dass sich die Explosionen in einem Umkreis von 0,3 Lichtjahren eher einmal im Jahrzehnt ereignen müssten. Gleichzeitig meint die Gruppe, dass aktive Gammastrahlenobservatorien wie das High Altitude Water Cherenkov Experiment (HAWC) in Mexiko oder das Large High Altitude Air Shower Observatory (LHAASO) in China diese Explosionen nachweisen könnten. Wenn das stimmt, wäre der Erkenntnisgewinn gigantisch, ergänzt das Team.

Den Modellierungen liegt demnach die Annahme zugrunde, dass die primordialen Schwarzen Löcher entgegen bisheriger Erkenntnisse nicht elektrisch neutral sind. Dann sollten sie vorübergehend stabilisiert werden, bevor sie explodieren. Sollte das stimmen und der prophezeite Nachweis gelingen, wäre das nicht nur der erste direkte Nachweis eines solchen Schwarzen Lochs, sondern auch der Hawking-Strahlung. Gleichzeitig würden wir aber auch eine definitive Auflistung aller Teilchen bekommen, die es gibt – sowohl der bereits bekannten als auch der bislang nicht gefundenen: „Das würde die Physik vollständig revolutionieren und uns dabei helfen, die Geschichte des Universums neu zu schreiben“, meint Co-Autor Joaquim Iguaz Juan. Die Arbeit ist in den Physical Review Letters erschienen.


(mho)



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Wendelstein 7-X: Vor zehn Jahren begann die Fusionsforschung in Greifswald


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Im Kontrollraum herrschte gespannte Stille am 10. Dezember 2015. Alle Augen waren auf einen großen Monitor im Kontrollzentrum gerichtet. Thomas Klinger, Leiter des Wendelstein 7-X, forderte die anwesenden Wissenschaftler, Gäste und Journalisten zu einem zehn Sekunden langen Countdown auf – dann blitzte es kurz auf dem Monitor auf: das First Plasma in der Fusionsforschungsanlage in Greifswald.

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Der Wendelstein 7-X ist ein Versuchsreaktor, in dem Gas auf mehrere Millionen Grad aufgeheizt wird, damit es in den Plasmazustand übergeht. Nur in diesem Zustand ist es möglich, positiv geladene Atomkerne miteinander zu verschmelzen. Der Wendelstein 7-X, den heise online im vergangenen Jahr besuchte, dient jedoch nur der Plasmaforschung, Fusionen werden hier nicht durchgeführt.

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Wie Kernfusion funktioniert: Wir besuchen Wendelstein 7-X

An jenem Tag im Dezember vor zehn Jahren gelang es erstmals, ein Milligramm Heliumgas in das Plasmagefäß, in dem ein Vakuum herrscht, einzuspeisen und mit der Mikrowellenheizung mit einer Leistung von 1,3 Megawatt auf eine Temperatur von einer Million Grad Celsius aufzuheizen. Eine Zehntelsekunde lang ging das Helium in den Plasmazustand über.

Zwei Monate später, im Februar 2016, leitete die damalige Bundeskanzlerin und promovierte Physikerin Angela Merkel die Erzeugung des ersten Wasserstoff-Plasmas ein, das heißer ist als ein Heliumplasma. Damit konnte der wissenschaftliche Betrieb an der Forschungsanlage des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik (IPP) starten.

Dem ersten Plasma war eine Bauzeit von neun Jahren vorangegangen: Im April 2005 begann die Arbeiten an dem Plasmagefäß, im Mai 2014 wurde die äußere Hülle der Anlage geschlossen und die Betriebsvorbereitungen begannen.

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Kern des Wendelstein 7-X ist ein Torus, ein wulstartiger Ring, mit einem Durchmesser von 16 Metern, der von 50 supraleitenden Magnetspulen umgeben ist. In dieser Kammer mit der Bezeichnung Stellarator werden die Bedingungen erzeugt, die die Wasserstoffisotopen Deuterium (D) und Tritium (T) dazu bringen, zu einem Heliumkern zu verschmelzen. Dabei werden Neutronen und Energie freigesetzt, die dazu genutzt werden soll, um Strom zu erzeugen.

Die Kernfusion bildet den Prozess nach, der im Inneren von Sternen abläuft, auch in der Sonne. Diese setzt immerhin so viel Energie frei, dass wir in einer Entfernung von etwa 150 Millionen Kilometern mit ausreichend Licht und Wärme versorgt werden. Allerdings lassen sich die Bedingungen in der Sonne – ein Druck von 200 Milliarden Bar und eine Temperatur von 15 Millionen Grad Celsius – auf der Erde so nicht nachbilden. Weil sich hier kein so hoher Druck erzeugen lässt, muss die Zündtemperatur höher sein: 100 Millionen Grad und mehr.

Allerdings hält kein Material solchen Temperaturen stand. Das Plasma muss deshalb in der Schwebe gehalten werden. Dafür sorgen 50 Magnetspulen, deren Feld das Plasma einschließt. Das Feld hat eine komplexe Form: Es ist ringförmig und gleichzeitig in sich verdreht. Um ein solches zu erzeugen, haben die Magnetspulen besondere Formen: Sie ähneln zerquetschten Ringen. Um diese Form zu errechnen, bedurfte es jedoch eines Supercomputers.



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Gutachten: Massive Datenschutzverstöße bei PayPal


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Ein Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise zeichnet ein düsteres Bild vom Umgang des Bezahldienstleisters PayPal mit Nutzerdaten. Die Experten listen eine Vielzahl von Verstößen gegen die DSGVO und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) auf. Die zentralen Vorwürfe betreffen eine unzulässige Datenverarbeitung für Werbezwecke und unwirksame Einwilligungen.

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Das Netzwerk Datenschutzexpertise begründet seine Untersuchung auch mit dem Status von PayPal als US-Unternehmen, dessen Datenpraktiken potenziell politischem Einfluss ausgesetzt sein könnten. Ein Hauptkritikpunkt der Gutachter ist die Nutzung von Transaktionsdaten für das neue Werbegeschäft „Offsite Ads“. PayPal, das in jüngster Vergangenheit mit Störungen zu kämpfen hatte und Konkurrenz durch die datenschutzfreundlichere europäische Wallet Wero bekommen soll, werte dafür „Kaufdaten aus dem eigenen Netzwerk“ aus, um zielgruppengesteuerte Werbung auf Webseiten Dritter und in Apps auszuspielen.

Laut dem Gutachten (PDF) handelt es sich dabei um eine rechtlich unzulässige Zweckänderung. Das ZAG sehe klar vor, dass Zahlungsdienstleister „die für das Erbringen ihrer Zahlungsdienste notwendigen personenbezogenen Daten nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Zahlungsdienstnutzer abrufen, verarbeiten und speichern“ dürfen. Genau diese Zustimmung holt PayPal laut den Experten jedoch nicht wirksam ein. So sei bei der Einrichtung eines Kontos die Einwilligung zur Werbung voreingestellt, was dem Grundsatz „Privacy by Default“ (Art. 25 DSGVO) widerspreche. Eine wirksame Einwilligung setze aber ein aktives Tun voraus. Die Autoren stellen fest: „Beim Einrichten eines PayPal-Accounts erhält der Kunde keine Information über die Bedeutung der vorangekreuzten Einwilligung. Dies entspricht nicht den Anforderungen an eine informierte (ausdrückliche) Einwilligung.“

Besonders kritisch bewerten die Experten die Weitergabe von Daten an Dritte. In seiner Datenschutzerklärung verlinkt PayPal auf eine Liste mit rund 600 Unternehmen aus „vielen Staaten der Welt“, an die Daten weitergegeben werden können – darunter Kreditauskunfteien, Marketingfirmen und US-Unternehmen wie Google und Facebook. Für Nutzer sei es unmöglich, nachzuvollziehen, welche Daten an wen fließen. Das Gutachten bemängelt, dass die Liste „für viele Nutzende nicht verständlich“ sei, da sie aktuell nur auf Englisch verfügbar und hinter einem Link mit der „irreführenden Überschrift ‚Hinweis zu Bankvorschriften‘“ versteckt ist.

Die Liste der im Gutachten festgestellten Verstöße ist lang und betrifft nahezu alle Aspekte der Datenverarbeitung. So sei „die Information der Betroffenen über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Datenempfänger, über die konzerninterne Kooperation und über die genutzten automatisierten Entscheidungsverfahren“ ungenügend. Der konzerninterne Datenaustausch wird als intransparent kritisiert, und PayPal verleugne entgegen den Vorgaben der DSGVO seine „gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit“ mit Händlern und Banken.

Darüber hinaus seien die eingeholten Einwilligungen auch in weiteren Aspekten rechtlich unwirksam, was insbesondere für die gesetzlich geforderte „ausdrückliche Einwilligung“ bei der Verarbeitung sensibler Daten oder für Werbezwecke gelte. Auch der Schutz von Gesundheitsdaten oder Berufsgeheimnissen sei „nicht gewährleistet“. Kritisiert wird zudem die Speicherdauer, die mit pauschal zehn Jahren nach Vertragsende „das rechtlich zulässige Maß“ überschreite. Schließlich werfen die Gutachter „viele offene Fragen“ bezüglich der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung auf und äußern Zweifel, dass die dafür genutzten Regeln (Binding Corporate Rules) den Anforderungen der DSGVO zu genügen.

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Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise kommentiert die Ergebnisse scharf: „US-BigTechs stehen zu Recht wegen ihrer aggressiven und rechtswidrigen Datenverarbeitung in der öffentlichen Kritik. Es ist erschreckend, dass PayPal bisher unter dem öffentlichen Radar geblieben ist. Dies muss sich ändern, insbesondere nachdem der Finanzdienstleister seit Frühjahr 2025 massiv ins Werbegeschäft eingestiegen ist und sensible Zahlungsdaten von Verbrauchern hierfür zweckentfremdet.“ Die Aufsichtsbehörden hätten sich bisher nicht ausreichend gekümmert. Auf eine Bitte um Stellungnahme hat PayPal bisher nicht reagiert. Die Autoren hatten PayPal mit einem umfassenden Fragenkatalog konfrontiert, jedoch wurden – trotz weiterer Nachfrage – nur wenige Fragen beantwortet.

Paypal prüft das Gutachten derzeit, wie eine Anfrage von heise online ergeben hat. „Wir sind uns des Gutachtens bewusst und prüfen es derzeit eingehend. Die Einhaltung der EU-Datenschutzanforderungen ist für uns sowohl für die Entwicklung als auch den Betrieb unserer Produkte von zentraler Bedeutung, um ein qualitativ hochwertiges Erlebnis und Sicherheit im Zahlungsverkehr für unsere Kund:innen sicherzustellen,“


(mack)



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OpenAI: Video-KI Sora darf Disney-, Marvel- und Star-Wars-Charaktere animieren


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Der US-Medienkonzern Disney lizenziert mehr als 200 Charaktere für die Nutzung in dem Videogenerator Sora und investiert außerdem eine Milliarde US-Dollar in das dafür verantwortliche KI-Unternehmen OpenAI. Das haben die beiden Firmen mitgeteilt und sie erklären, dass es um Figuren von Disney sowie animierte oder illustrierte Versionen von Charakteren aus dem Marvel-Universum, aus Pixar-Filmen und aus Star Wars handelt. Mit wenigen Worten sollen sich Nutzer und Nutzerinnen dadurch kurze Videos mit den Charakteren generieren lassen können, explizit ausgenommen sind demnach aber Videos auf Basis von Schauspielern oder Schauspielerinnen sowie deren Stimmen. Weiterhin soll Disney einen exklusiven Zugang zu KI-Technik von OpenAI bekommen, etwa für die Erschaffung von Inhalten für Disney+.

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Für Disney ist der Schritt eine Kehrtwende zum bisherigen Umgang mit den eigenen Marken. Nicht-lizenzierte Verwendungen von Mickey Mouse & Co. wurden immer verfolgt, vor 20 Jahren hat der Konzern zudem starken Einfluss auf eine Gesetzesänderung in den USA genommen, mit der die Copyright-Fristen dort enorm verlängert wurden. Noch im Sommer hat Disney gegen die Verantwortlichen des KI-Bildgenerators Midjourney geklagt, weil man damit Darstellungen urheberrechtlich geschützter Figuren erschaffen konnte. Der Deal mit OpenAI bedeutet nun, dass Disney die Kontrolle über die eigenen Charaktere teilweise aufgibt, denn was genau die KI auf die Prompts hin ausspuckt, ist nicht abzusehen. Losgehen soll es ab „Anfang 2026“, eine Auswahl der Inhalte soll sogar im Streamingdienst Disney+ landen.

„Disney ist der Goldstandard für das Geschichtenerzählen“ und man freue sich, dass das nun auch mit Sora und ChatGPT möglich sein werde, sagt OpenAI-Chef Sam Altman. Die Einigung zeige, wie KI-Firmen und Kreative verantwortungsvoll zusammenarbeiten könnten. Eine vollständige Auflistung aller Charaktere, die Disney für Sora freigibt, enthält die Mitteilung nicht, es werden aber zahlreiche bekannte Namen genannt: Neben Mickey und Minnie Mouse, sowie Lilo, Stitch, Arielle, Simba, Mufasa und Figuren aus Encanto, Frozen, Alles steht Kopf, Oben, Zoomania und vielen mehr, geht es demnach auch um Black Panther, Captain America, Deadpool, Groot, Iron Man, Loki, Thor, Thanos, Darth Vader, Han Solo, Luke Skywalker, Leia, den Mandalorian, Sturmtruppler und Yoda.


(mho)



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