Künstliche Intelligenz

Supercomputer-Patente: Deutscher Hersteller Partec geht gegen Nvidia vor


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Nvidia soll Technik der deutschen Firma Partec in den eigenen DGX-Servern verwenden. Das wirft Partec Nvidia in zwei Klagen am Münchener Bundespatentgericht vor und eröffnet dabei auch kartellrechtliche Fragen.

Im Kern geht es um das Patent EP2628080B1 „Computer-Cluster-Anordnung zur Verarbeitung einer Berechnungsaufgabe und Betriebsverfahren dafür“ beziehungsweise in den USA Patentnummer US20240168823A1 aus dem Jahr 2010. Es beschreibt, wie Server bestehend aus mehreren Prozessoren und Beschleunigern die Last dynamisch auf verschiedene Chips verteilen können, noch während die Berechnungen laufen.

Partec vermarktet sein Lastverteilungssystem als dynamische Modulare System Architektur (dMSA) und entwickelt zur Steuerung die Parastation-Software. Sie kommt auch bei europäischen Supercomputern zum Einsatz, einschließlich des deutschen Exascale-Systems Jupiter Booster, das Partec zusammen mit der französischen Firma Eviden gebaut hat.

Nach eigenen Angaben hat Partec bei Supercomputer-Projekten zahlreiche Jahre mit Nvidia zusammengearbeitet. 2019 sollen konkrete Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit bei der Entwicklung von GPU-Beschleunigern stattgefunden haben. In diesem Zuge stellte Partec eigenen Angaben zufolge die dMSA, die Parastation-Software sowie die wichtigsten Patente vor und stellte Kopien bereit. Nvidia soll das Gemeinschaftsprojekt anschließend nicht mehr weiterverfolgt, aber noch mit Partec beim Bau von Supercomputern zusammengearbeitet haben.

Inzwischen soll Nvidia allerdings alle Gespräche abblocken. Außerdem will Nvidia angeblich keine GPUs mehr für Supercomputer liefern, an deren Bau Partec beteiligt ist. Nvidia soll erklärt haben, dass diese Entscheidung auf Partecs Patentklage gegen Microsoft vom Juni 2024 basiert. Darin wirft Partec Microsoft die gleichen Patentverletzungen wie gegen Nvidia vor. Microsoft ist einer der wichtigsten Kunden für Nvidias KI-Beschleuniger, wäre indirekt also von möglichen Gerichtsurteilen betroffen.

„Diese Ablehnung besteht bis heute fort und könnte wettbewerbs- und kartellrechtliche Auswirkungen haben“, heißt es in einer Mitteilung.

Partec beantragt, „den Vertrieb wesentlicher Produkte des DGX-Produktportfolios in 18 patentgeschützten Ländern in Europa zu unterlassen“. Zudem verlangt Partec die Offenlegung früherer Vertriebsaktivitäten sowie Schadenersatz. Üblicherweise kommt es bei solchen Auseinandersetzungen zu weniger dramatischen, außergerichtlichen Einigungen.


(mma)



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