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Künstliche Intelligenz

Supercomputer-Patente: Deutscher Hersteller Partec geht gegen Nvidia vor


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Nvidia soll Technik der deutschen Firma Partec in den eigenen DGX-Servern verwenden. Das wirft Partec Nvidia in zwei Klagen am Münchener Bundespatentgericht vor und eröffnet dabei auch kartellrechtliche Fragen.

Im Kern geht es um das Patent EP2628080B1 „Computer-Cluster-Anordnung zur Verarbeitung einer Berechnungsaufgabe und Betriebsverfahren dafür“ beziehungsweise in den USA Patentnummer US20240168823A1 aus dem Jahr 2010. Es beschreibt, wie Server bestehend aus mehreren Prozessoren und Beschleunigern die Last dynamisch auf verschiedene Chips verteilen können, noch während die Berechnungen laufen.

Partec vermarktet sein Lastverteilungssystem als dynamische Modulare System Architektur (dMSA) und entwickelt zur Steuerung die Parastation-Software. Sie kommt auch bei europäischen Supercomputern zum Einsatz, einschließlich des deutschen Exascale-Systems Jupiter Booster, das Partec zusammen mit der französischen Firma Eviden gebaut hat.

Nach eigenen Angaben hat Partec bei Supercomputer-Projekten zahlreiche Jahre mit Nvidia zusammengearbeitet. 2019 sollen konkrete Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit bei der Entwicklung von GPU-Beschleunigern stattgefunden haben. In diesem Zuge stellte Partec eigenen Angaben zufolge die dMSA, die Parastation-Software sowie die wichtigsten Patente vor und stellte Kopien bereit. Nvidia soll das Gemeinschaftsprojekt anschließend nicht mehr weiterverfolgt, aber noch mit Partec beim Bau von Supercomputern zusammengearbeitet haben.

Inzwischen soll Nvidia allerdings alle Gespräche abblocken. Außerdem will Nvidia angeblich keine GPUs mehr für Supercomputer liefern, an deren Bau Partec beteiligt ist. Nvidia soll erklärt haben, dass diese Entscheidung auf Partecs Patentklage gegen Microsoft vom Juni 2024 basiert. Darin wirft Partec Microsoft die gleichen Patentverletzungen wie gegen Nvidia vor. Microsoft ist einer der wichtigsten Kunden für Nvidias KI-Beschleuniger, wäre indirekt also von möglichen Gerichtsurteilen betroffen.

„Diese Ablehnung besteht bis heute fort und könnte wettbewerbs- und kartellrechtliche Auswirkungen haben“, heißt es in einer Mitteilung.

Partec beantragt, „den Vertrieb wesentlicher Produkte des DGX-Produktportfolios in 18 patentgeschützten Ländern in Europa zu unterlassen“. Zudem verlangt Partec die Offenlegung früherer Vertriebsaktivitäten sowie Schadenersatz. Üblicherweise kommt es bei solchen Auseinandersetzungen zu weniger dramatischen, außergerichtlichen Einigungen.


(mma)



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Künstliche Intelligenz

Fraunhofer benutzt Sensormatten für Überwachung des Straßenzustands


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Forscher des Wilhelm-Klauditz-Instituts (WKI) des Fraunhofer-Instituts für Holzforschung haben ein Sensorsystem auf Basis von Flachsfasern entwickelt, die in Asphaltstraßen eingebracht Aufschluss über den Zustand der Fahrbahn geben können. Beschädigungen, wie Risse und Löcher, sollen sich so in Echtzeit feststellen lassen.

Wie es mit einer Asphaltstraße im Inneren tatsächlich bestellt ist, lässt sich nur mit aufwendigen Messverfahren feststellen, heißt es in einer Mitteilung des Fraunhofer-Instituts. Um Schäden in tieferen Schichten aufzuspüren, müssen Bohrproben genommen und der Asphalt dabei teilweise zerstört werden. Das ist nicht wirtschaftlich.

Das Verfahren der WKI-Wissenschaftler setzt deshalb auf in den Asphalt eingelassene Sensormatten, um Schäden frühzeitig erkennen zu können. Das Trägermaterial bildet ein Gewebe aus Flachsfasern, in denen 1 mm dicke leitfähige Sensordrähte eingewebt sind. Die Sensorik erstellen die Wissenschaftler mit einer Doppelgreifer-Webmaschine, die Sensormatten mit einer Breite von 50 cm und beliebiger Länge erstellen kann.

Die Festigkeit wird dabei durch eine hohe Garnstärke erreicht, was auch zu einer hohen Verschiebefestigkeit führt. Denn: Das Gewebe muss so stabil sein, dass es im Asphalt zu keinen unerwünschten Gefügestörungen kommt. Dabei helfen auch größere Garnabstände, erläutern die Forscher. Die Festigkeit sei hoch, heißt es, Belastungen bei der Installation und später durch die Witterung und die allgemeine Straßenbelastung halte das Sensormaterial aus. Die Sensormatte tauge so für eine kontinuierliche Messung von Daten, die Rückschlüsse auf den Straßenzustand geben.

Über eine Messeinrichtung werden Widerstandsänderungen in den Sensordrähten gemessen, die sich aus Beschädigungen in der Asphaltschicht ergeben. Die Daten werden dann von einer Analysesoftware ausgewertet. Die Software basiert auf Künstlicher Intelligenz (KI). Sie bestimmt bereits aufgetretene Schäden, kann jedoch auch Prognosen für zu erwartende Schäden abgeben. So sollen Probleme frühzeitig von Straßenbaubehörden erkannt und von Straßenbauern ausgebessert werden – noch bevor es teuer wird.

Die Daten sollen über eine Internet-Plattform verständlich aufbereitet und visualisiert werden, um sie Behörden, Anliegern, Unternehmen, Verkehrsteilnehmern und anderen von eventuellen Baumaßnahmen betroffenen Personen an die Hand zu geben.

Erste Tests im Labor seien erfolgreich verlaufen. Derzeit erfolgen Praxistests auf einer Straße in einem Gewerbegebiet, die komplett mit dem Sensormaterial ausgestattet ist. Messstellen erfassen bereits Daten zu den Widerstandsänderungen. Diese seien so genau, dass sich bei Überfahrten eines Belastungsfahrzeugs sogar die genauen Achslasten ablesen lassen. Weitere Tests müssen noch zeigen, ob sich auch genaue Rückschlüsse auf Straßenschäden ziehen lassen.

Das Forschungsprojekt des WKI wird vom Bundesministerium für Verkehr gefördert. Beteiligt sind an dem Projekt außerdem Uhlig & Wehlig GmbH, AS+BE Asphalt- und Betonstraßenbau GmbH, Time4Innovation UG sowie die beiden Hochschulen Magdeburg-Stendal und Hannover.


(olb)



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Das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI hilft Fachkräften dabei, sichere IT-Konzepte zu entwickeln. Es bietet Best Practices und Empfehlungen zum Schutz von Netzwerken, Daten und besonders sensiblen Informationen sowie zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), um die Informationssicherheit in Unternehmen zu verbessern.

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(ilk)



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Drohnen am Flughafen München: 3.000 Passagiere gestrandet


Wegen Drohnensichtungen sind am Flughafen in München in der Nacht zahlreiche Flüge ausgefallen – rund 3.000 Passagiere waren davon betroffen. Hunderte Menschen mussten die Nacht auf in den Terminals aufgestellten Feldbetten verbringen. Andere sollten in Hotels gebracht werden.

Am frühen Morgen wurde der Flugbetrieb wieder aufgenommen, wie die Bundespolizei informierte. Der Betrieb laufe jetzt normal, teilte ein Sprecher des Flughafens mit. Die Flüge, die für den 3. Oktober geplant waren, sollen stattfinden, so der Sprecher weiter.

Nach Angaben der Bundespolizei hatten mehrere Menschen am Abend von einer Drohne in der Nähe des Flughafens berichtet. Später habe es auch Sichtungen über dem Flughafengelände gegeben. Ob es sich um eine oder mehrere Drohnen handelte, war zunächst unklar. Unklar blieb auch, wer für den Vorfall verantwortlich sein könnte.

Die Deutsche Flugsicherung habe daraufhin am späten Abend die Start- und Landebahnen gesperrt, hieß es. Die Beamten der Landes- und Bundespolizei hätten das Gelände überwacht und nach Flugobjekten sowie Verdächtigen abgesucht – ohne Erfolg. Auch ein Polizeihubschrauber war demnach im Einsatz.

Insgesamt fielen nach Angaben des Betreibers am Donnerstagabend 17 Flüge aus. Ein Passagier sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass das Flugzeug schon auf der Startbahn gewesen sei, dann aber wieder zurück zum Terminal gerollt sei. Ab etwa 22.15 Uhr waren auch Landungen nicht mehr möglich: 15 Flüge seien stattdessen nach Stuttgart, Nürnberg, Wien und Frankfurt umgeleitet worden, wie der Betreiber auf der Internetseite des Flughafens schrieb.

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Nach Angaben des Betreibers wurden Decken, Getränke und Snacks an die gestrandeten Passagiere verteilt. Zudem seien in den Terminals Feldbetten aufgestellt worden.

Am Münchner Flughafen gilt ein Nachtflugverbot für den regulären Passagierverkehr zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens. Grundsätzlich sind nach Angaben des Betreibers nur Nachtluftpost- und Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung in dieser Zeit zugelassen.

Bis Sonntag läuft noch das Münchner Oktoberfest. Das größte Volksfest der Welt zieht jährlich mehrere Millionen Besucherinnen und Besucher aus anderen Städten und Ländern an. Auch sie könnten durch die Einschränkungen im Flugverkehr betroffen sein. Das Oktoberfest war am Mittwoch wegen einer Bombendrohung für einen halben Tag geschlossen worden.

Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV (Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen), Ralph Beisel, sagte, der Vorfall zeige einmal mehr, wie verletzlich der Luftverkehr gegenüber illegalen Drohnenflügen sei. „Der Luftverkehr braucht klare Zuständigkeiten und eine schlagkräftige Drohnendetektion und Abwehr.“ Die Entscheidung, ob eine Drohne eine Gefahr darstelle und wie sie abgewehrt werde, sei und bleibe eine hoheitliche Aufgabe von Bundes- und Landespolizei.

Erst vergangene Woche waren über Schleswig-Holstein Drohnen gesichtet worden. Die Behörden prüfen den Verdacht, wonach Drohnen über kritische Infrastruktur geflogen sind, unter anderem über ein Kraftwerk in Kiel. Die Staatsanwaltschaft Flensburg leitete in der Nacht zum Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Wegen der teilweise im Verbund erfolgten Drohnenüberflüge liege der Anfangsverdacht einer Straftat des „sicherheitsgefährdenden Abbildens“ vor.

Mehrfach hatten Drohnen in der vergangenen Woche auch den Luftverkehr in Dänemark gestört und für Verunsicherung und Chaos gesorgt.

Störungen mit Drohnen an den Flughäfen hierzulande haben nach Angaben der Deutschen Flugsicherung deutlich zugenommen. Vor gut einer Woche hatte das Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört, mitgeteilt, im laufenden Jahr 2025 seien bis Ende August bereits 144 Behinderungen durch Drohnen registriert worden.

Im Vorjahr seien es im selben Zeitraum 113 Vorkommnisse gewesen, im Jahr 2023 nur 99. Allein am Flughafen Frankfurt am Main, dem größten deutschen Drehkreuz, wurden in diesem Jahr bereits 35 Behinderungen gezählt.


(nen)



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