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TKG-Reform: Wie Mieter von neuen Glasfaserregeln profitieren können


Von der Reform des Telekommunikationsgesetz (TKG) könnten Mieter profitieren. Für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten ist Vollausbaupflicht geplant. So eine Vorgabe erleichtert es, Mehrfamilienhäuser vollständig zu erschließen.

Dass der Ausbau in den Häusern – also die sogenannte Netzebene 4 – mehr in den Fokus rückt, zeigt die Fortschritte beim Glasfaserausbau. Beobachten ließ sich das auch bei der Glasfasermesse Fiberdays, die der Breko am 25. und 26. März in Frankfurt am Main veranstaltet hat. Während es in den letzten Jahren vor allem um das Verlegen der Kabel ging, ist der Ausbau in Gebäuden ein neuer Schwerpunkt.

Diskutiert und in Workshops behandelt wurde daher auch die Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Einen Entwurf hatte das Bundesdigitalministerium Anfang März vorgelegt. Ein zentraler Punkt: Der Ausbau im Gebäude soll insbesondere durch ein Recht zum Vollausbau und verbindliche technische Mindestvorgaben effizienter erfolgen.

Widerstand für Gebäudeeigentümer wird schwieriger

Bislang hatten Mieter das Recht, einen Glasfaseranschluss zu erhalten. Komplett musste ein Gebäude aber nicht ausgebaut werden. Dementsprechend umständlich und wenig attraktiv war es daher für Netzbetreiber, nur einzelne Wohnungen anzuschließen.

Das soll sich mit der TKG-Reform ändern. Die geplanten Regelungen sehen vor: Wenn ein Gebäude eine Glasfaseranbindung hat (oder der Ausbau kurz bevorsteht), besteht das Recht, die Anschlüsse für sämtliche Wohnungen im Haus auszubauen. Das Zustimmungsrecht der Eigentümer existiert zwar weiterhin, wenn diese allerdings nicht wollen, dass ein Netzbetreiber tätig wird, müssen diese selbst tätig werden. Die Optionen sind dann, eigenständig im Haus die Kabel zu verlegen oder einen anderen Telekommunikationsanbieter zu beauftragen. Dafür besteht eine Frist von 20 Monaten.

Im Endeffekt heißt es: Wenn Glasfaser vorhanden ist, erfolgt der Ausbau auch – zumindest irgendwann. Das Widerspruchsrecht der Gebäudeeigentümer wird auf alle Fälle erschwert, was Mietern die Verhandlungen erleichtern dürfte.

Bundesnetzagentur als Schiedsrichter in Streitfragen

Einige Probleme und Hürden wird es aber weiterhin geben. Dazu zählt etwa die Frage, ob und inwieweit ein Netzbetreiber die bestehende Infrastruktur im Haus nutzen kann. Für solche Streitfragen ist die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter vorgesehen.

Relevant dürfte das etwa für Häuser sein, die einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehören. Je größer die Anzahl der Eigentümer und je unterschiedlicher die Interessen , desto komplexer ist es, sich auf eine einfache Lösung zu verständigen.

Viele Wohneinheiten auf einmal erleichtern den Glasfaserausbau

Für Netzbetreiber ist es wichtig, möglichst viele Wohnungen pro Gebäude anzuschließen. Das senkt die Preise pro Kunden, wie eine Kostenanalyse des Breko zeigt, von der ComputerBase im Januar berichtet hat.

  • Analyse: Wie hoch die Mehrkosten des Glasfaserausbaus auf dem Land sind

Ein Haus in der Stadt mit sechs Wohneinheiten mit Glasfaser auszustatten, kostet demnach im Durchschnitt 3.330 Euro. Davon entfallen 2.750 Euro auf die Glasfaseranbindung, danach sind nochmals 580 Euro für die Inhouse-Verkabelung (Netzebene 4) fällig. Weil auf diese Weise sechs Wohneinheiten erschlossen werden, sinkt der Preis pro Wohneinheit aber auf 555 Euro.

Damit ist der Ausbau in der Stadt deutlich günstiger als ein Einfamilienhaus auf dem Land, bei dem die Glasfaserversorgung im Durchschnitt 3.000 Euro kostet. Der entscheidende Faktor in der Rechnung ist die Anzahl der Wohneinheiten.

Branchenverband bewertet Vollausbaurecht als positiv

Der Breko bewertet das Vorhaben an sich positiv. „Das vorgeschlagene Vollausbaurecht kann den Ausbau in Gebäuden schneller und effizienter machen“, heißt es in der Stellungnahme. Kritisch sieht man hingegen die geplante Pflicht, dass ausbauende Unternehmen einem Dritten einen passiven Zugang zu Gebäudenetzen einräumen müssen. Das reduziere Anreize für den Ausbau und förderte zudem einen potenziellen Doppelausbau in der Straße.

In der Branche gibt es aber unterschiedliche Ansichten zu dem Punkt. Andere Netzbetreiber sprechen sich dafür aus, dass beim Ausbau in Gebäuden solche Kapazitäten geschaffen werden, dass mehrere Anbieter die Chance haben, eigene Infrastrukturen zu betreiben.

Die TKG-Reform befindet sich derzeit noch in der Abstimmungsphase. Bis zum 27. März hatten Länder und Verbände Zeit, um Stellung zu nehmen. Ebenso konnten sich weitere Ressorts aus der Bundesregierung dazu äußern. Als nächstes steht der Kabinettsbeschluss für einen finalen Entwurf an, der dann in den Bundestag geht.



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Gemini for Business: KI soll Integration von Note­bookLM und Skills erhalten


Google bereitet laut TestingCatalog die Integration von NotebookLM sowie vorgefertigter Skills für Gemini for Business vor. Darauf sollen Hinweise in jüngst veröffentlichten Builds hindeuten, die bereits entsprechende, bislang jedoch noch versteckte Funktionen enthalten.

Zu den augenscheinlich neuen Funktionen von Gemini for Business zählt unter anderem eine nun beobachtete tiefere Integration mit NotebookLM. Diese könnte es Nutzern der Business-Stufe ermöglichen, ihre eigenen NotebookLM-Notebooks direkt über die Startseite von Gemini einzusehen. Im Bereich der Agenten scheint darüber hinaus bereits ein vorgefertigter NotebookLM-Agent vorhanden zu sein, der als Werkzeug zum Zusammenfassen und Strukturieren von Rechercheinhalten mithilfe künstlicher Intelligenz beschrieben wird. Dies soll laut dem Artikel von TestingCatalog darauf hindeuten, dass mit dieser Funktion Daten aus Notizbüchern abgerufen und innerhalb der Konversationsoberfläche von Gemini bereitgestellt werden könnten.

Das neue Build führt bereits vorgefertigte NotebookLM-Agents
Das neue Build führt bereits vorgefertigte NotebookLM-Agents (Bild: TestingCatalog)

Diese Annahme erscheint plausibel, da eine vergleichbare Integration bereits im Januar 2026 für Privatnutzer sowie Anwender von Workspace Enterprise und Education eingeführt wurde. Eine entsprechende Ausweitung auf den Business-Bereich würde folglich eine einheitliche Funktionsbasis über alle kostenpflichtigen Workspace-Tarife von Google hinweg schaffen.

Gerade für kleine und mittelgroße Teams, die auf kuratierte Wissensdatenbanken innerhalb von NotebookLM angewiesen sind, könnte eine solche Integration den Arbeitsalltag deutlich vereinfachen, da der Zugriff auf relevante Informationen künftig ohne Wechsel zwischen verschiedenen Anwendungen erfolgen würde.

Skill mit weiteren Funktionen

Parallel dazu scheint Google auch bei den sogenannten Skills für Gemini for Business Fortschritte zu erzielen. Obwohl die entsprechende Registerkarte derzeit noch ausgeblendet ist, werden bereits mehrere vorgefertigte Skills von Google angezeigt. Dazu zählen unter anderem Optionen für Code-Reviews, das Erstellen von PRDs sowie ein Meta-Skill mit der Bezeichnung „Skill Architect“, der Anwender dabei unterstützen soll, eigene benutzerdefinierte Skills zu entwickeln.

In der neuen Version von für Gemini for Business werden auch neue Skills aufgeführt
In der neuen Version von für Gemini for Business werden auch neue Skills aufgeführt (Bild: TestingCatalog)

Darüber hinaus konnten die Experten von TestingCatalog ein neues Menü zur Erstellung von Skills identifizieren, das bereits Eingabefelder für Name, Beschreibung und Anweisungen umfasst. Das zugrunde liegende Konzept ist nicht neu, sondern existiert bereits in Googles Entwicklerwerkzeugen wie Gemini CLI und Antigravity, wo Nutzer spezialisierte Befehlssätze installieren und verwalten können. Mit der Integration in Gemini for Business würde diese Funktion jedoch einer deutlich breiteren Nutzerschaft zugänglich gemacht werden. Zudem deutet die Einbindung von „Skill Architect“ laut Bericht darauf hin, dass Google Unternehmen künftig ermöglichen möchte, wiederverwendbare und domänenspezifische KI-Assistenten zu erstellen, ohne dass dafür tiefgehendes technisches Fachwissen erforderlich ist.

Auch die Erstellung eigener Skills soll möglich sein
Auch die Erstellung eigener Skills soll möglich sein (Bild: TestingCatalog)

Zusätzlich haben die Experten eine weitere, bislang versteckte Schaltfläche mit der Bezeichnung „AI Coding“ entdeckt. Diese scheint derzeit jedoch kaum mehr als ein Verzeichnis zu sein, das Nutzer auf bestehende Werkzeuge verweist. Konkret werden dort offenbar bereits vorhandene Lösungen wie Antigravity und Gemini CLI inklusive entsprechender Installationshinweise für die Gemini-Befehlszeilenschnittstelle gebündelt.

Die neue Schaltfläche „AI Coding“ scheint aktuell nur bestehende Funktionen zu bündeln
Die neue Schaltfläche „AI Coding“ scheint aktuell nur bestehende Funktionen zu bündeln (Bild: TestingCatalog)

Kein Zeitpunkt für offiziellen Start erkennbar

TestingCatalog weist zudem darauf hin, dass für keine der entdeckten Funktionen bislang ein bestätigter Veröffentlichungstermin vorliegt, weshalb sich ein konkreter Startzeitpunkt derzeit nicht prognostizieren lässt. Die erkennbaren Fortschritte in der Entwicklung deuten jedoch darauf hin, dass Google sein Business-Angebot konsequent weiter ausbauen dürfte, was nicht zuletzt im Zusammenhang mit der zunehmend wachsenden Konkurrenz zu sehen ist.



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Gaming-Grafikkarten: Was hat sich über den Winter in euren Gaming-PCs getan?



Mit welchen Anteilen sind die drei maßgeblichen Grafikkarten-Hersteller im ComputerBase-Forum vertreten, wann haben die Leser ihre aktuelle Grafikkarte gekauft und welche Modelle werden konkret genutzt? Auf diese und weitere Fragen gibt es mit dem halbjährlichen Format der heutigen Sonntagsfrage abermals Antworten.



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Die RAMpocalypse breitet sich aus: Immer mehr Handheld-Her­steller geraten unter Druck


Die allgemein steigenden Preise bei gleichzeitig sinkender Verfügbarkeit setzen auch etablierte Retro-Spezialisten zunehmend unter Druck. Inzwischen haben weitere Hersteller Einschnitte angekündigt, teils werden angesichts der immer unsicherer werdenden Lage ganze Produktreihen vollständig eingestellt.

Ayaneo streicht Sortiment massiv zusammen

So hat in diesen Tagen unter anderem Ayaneo für manche Retro-Fans unangenehme Nachrichten verlauten lassen: Zwar wurden alle per Crowdfunding bestellten Einheiten des Flip 1S an die entsprechenden Unterstützer ausgeliefert, zudem hat der Versand des Konkr Pocket Fit 8 Elite inzwischen endlich begonnen, gleichzeitig wird jedoch die noch junge Elite-8-Reihe mit Qualcomms Snapdragon 8 Elite bereits wieder eingestellt. Als Begründung nennt das Unternehmen in einer Mitteilung explizit die steigenden Kosten infolge der nach wie vor anhaltenden Speicherkrise. Diese würden die Produktionskosten deutlich erhöhen, wodurch die bisherigen Preise nicht mehr haltbar seien und entsprechende Produkte nicht länger rentabel produziert werden könnten. „Infolgedessen wird der Pocket FIT 8 Elite nach dieser bevorstehenden Nachlieferung sehr wahrscheinlich die letzte Produktionscharge sein“, heißt es von Ayaneo im Update auf Indiegogo Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass derzeit keine weiteren Lieferungen geplant sind.

Höhere Preise, kleinere Stückzahlen

Die leistungstechnisch kleinere Variante mit Snapdragon G3 Gen 3 soll hingegen, nachdem „die meisten der aktuellen Vorbestellungen ausgeliefert wurden“, wieder verfügbar sein – allerdings nur, solange der Vorrat reicht. Parallel dazu hat der Hersteller bereits Preissteigerungen für zahlreiche Modelle angekündigt, zudem könnten einzelne Geräte vollständig aus dem Verkauf verschwinden, sobald die Lagerbestände erschöpft sind. So sollen Pocket VERT und Pocket S Mini nur noch in sehr begrenzten Stückzahlen verfügbar sein, was danach folgt, bleibt ungewiss. Beim Pocket DS hat der Vorverkauf gerade erst begonnen, wobei diese erste Charge lediglich rund 200 Einheiten umfasst. Auch hier ist unklar, ob und in welchem Umfang eine weitere Produktion erfolgen wird. Vor wenigen Tagen wurde darüber hinaus der Verkauf des Ayaneo Next II ausgesetzt, da „die Gesamtkosten des Produkts weit über unseren aktuellen Verkaufspreis gestiegen sind“, wie der Hersteller mitteilte.

Auch andere Hersteller betroffen

Doch Ayaneo ist nicht der einzige Hersteller, der durch die aktuelle Entwicklung unter Druck gerät. Bereits Mitte des Monats hatte auch Retroid Konsequenzen aus den kontinuierlich steigenden Preisen gezogen und neben Preiserhöhungen für verschiedene Modelle seines Portfolios das Pocket G2 „vorübergehend aus dem Sortiment genommen“. Ob das Handheld zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgelegt wird, bleibt fraglich und dürfte maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Speicherknappheit abhängen. Anfang März hatte der Hersteller zudem angekündigt, die Modellreihe Pocket 6 in der Variante mit 12 GB einzustellen und gleichzeitig den Preis für das weiterhin verfügbare 8-GB-Modell anzuheben. Ebenso wurde der Preis für das Retroid Classic in der Ausführung mit 6 GB RAM und 128 GB internem Speicher um 20 US-Dollar auf nunmehr 149 US-Dollar erhöht. Das Modell mit 4 GB RAM und 64 GB Speicher, das bereits seit einiger Zeit nicht mehr im hauseigenen Shop gelistet wird, fand hingegen keine Erwähnung. Es liegt daher nahe, dass Retroid dieses Modell vorerst nicht mehr anbieten wird oder bereits vollständig aus dem Sortiment gestrichen hat.

Nicht einmal 24 Stunden zuvor hatte auch Ayn die Preise für Thor und Odin 3 deutlich angehoben, die je nach Ausstattung um 10 bis 40 US-Dollar teurer geworden sind. Lediglich die Lite-Version des Thor blieb von den Anpassungen – zumindest bislang – verschont, während das Odin 3 Ultra unmittelbar eingestellt wurde.

Nur die Spitze des bekannten Eisberges

Auch wenn die aktuelle Speicherkrise inzwischen den Retro-Bereich erreicht und dort bereits deutliche Spuren hinterlassen hat, könnte es sich hierbei erst um den Anfang handeln, der im weiteren Verlauf noch mehr Hersteller vor erhebliche Herausforderungen stellen wird. Bereits jetzt zeichnet sich jedoch ab, dass sich das Angebot spürbar verkleinern wird und entsprechende Produkte künftig möglicherweise nur noch in geringeren Stückzahlen gefertigt werden. Für interessierte Käufer dürfte es damit nicht nur aufgrund der gestiegenen Preise, sondern auch wegen der eingeschränkten Verfügbarkeit schwieriger werden, das gewünschte Retro-Gerät überhaupt noch zu erstehen zu können.



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