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Tödlicher Titanic-Tauchgang: Vernichtender Untersuchungsbericht | heise online
„The company was economically very stressed and as a result, (they) were making decisions that compromised safety.“ Zu Deutsch etwa: „Die Firma war finanziell schwer angeschlagen und daher haben sie Entscheidungen getroffen, die die Sicherheit beeinträchtigten.“ So zitiert der aktuelle Untersuchungsbericht des US Coast Guard Marine Board of Investigation (MBI) auf Seite 237 einen ehemaligen Mitarbeiter der US-Firma Oceangate. Sie baute das Tauchboot Titan. Bei einer Besichtigungsfahrt zum Wrack der Titanic am 18. Juni 2023 implodierte Titan, alle fünf Personen an Bord waren sofort tot.
Das Unglück, bei dem auch Firmenchef Stockton Rush ums Leben kam, war vermeidbar; das macht der über 300 Seiten dicke Bericht deutlich. Er lässt kein gutes Haar am Management der Firma. Diplomatischer formuliert sind die Feststellungen der Unzulänglichkeiten bei Behörden und Gesetzgeber, die das verantwortungslose Vorgehen Oceangates zugelassen haben.
„Ab einem gewissen Punkt ist Sicherheit nur noch Verschwendung.“ So zitiert eine Klage der Familie eines Opfers den Mitgründer und Chef Oceangates, Stockton Rush. Er ist selbst eines der fünf Todesopfer.
Whistleblower ignoriert
Beispielhaft für die mangelnde Sicherheitskultur ist der Fall des 2016 bis 2018 tätigen Betriebsleiters (Director of Marine Operations for Oceangate). Er machte firmenintern wiederholt auf Sicherheitsprobleme aufmerksam, was auf Feindseligkeit des Managements stieß. Am 18. 1. 2018 stellte er für die erste Karbonfaser-Hülle des Tauchboots (damals noch Cyclops II genannt) einen Quality Inspection Control Report aus. Die Inspektion fiel in mehr als zwei Dutzend Punkten negativ aus – bei nur neun erledigten Problemen.
Das kam bei Firmenchef Stockton Rush gar nicht gut an. Er und weitere Manager baten den Betriebsleiter schon am nächsten Tag zu einem Gespräch, das auch aufgenommen wurde. Aus der nun veröffentlichten Abschrift geht hervor, dass Stockton wusste, dass das von Boeing als abgelaufene Ware günstig eingekaufte Material von schlechter Qualität war. Gleich zu Beginn des mehr als zweistündigen Gespräches wird Stockton in folgender Form zitiert: „Ich werde kein Geld dafür verschwenden, Boeing dieses Stück Scheiße testen zu lassen. Ich weiß, dass es Mist ist … Am Ende des Tages muss ich damit tauchen.“
Stockton bestätigt die Aussage grundsätzlich, nicht aber die konkrete Formulierung „Stück Scheiße“, und meint, ein akustisches Warnsystem würde rechtzeitig vor Probleme warnen. Es folgt eine lange, hitzige Diskussion über Sicherheitsmängel, die das Management weitgehend zur Seite wischt. Wenige Tage später wird der Betriebsleiter gefeuert. Dabei verbietet ein US-Bundesgesetz namens Seaman’s Protection Act ausdrücklich solche Rache an Mitarbeitern in der Marinebranche, die auf Sicherheitsprobleme hinweisen.
Racheklage wirkt
Der geschasste Betriebsleiter alarmiert die US-Arbeitssicherheitsbehörde OSHA; diese versucht, den Whistleblower-Bericht an die US-Küstenwache per E-Mail weiterzuleiten. Doch diese Nachricht kommt nie an. Die OSHA selbst hat nicht genügend Mitarbeiter, sodass es einen erheblichen Rückstau unbearbeiteter Whistleblower-Berichte gibt.
Als Rache für die Anzeige verklagt Oceangate seinen ehemaligen Betriebsleiter wegen angeblicher Verstöße gegen Immaterialgüterrecht. Das alarmiert den zuständige OSHA-Mitarbeiter, weil solche Unterdrückungsklagen (SLAP) erstens ein schlechtes Zeichen und zweitens in den meisten US-Staaten unzulässig sind. Doch die Klage wirkt: Nach fast elf Monaten ohne Fortschritte in der behördlichen Untersuchung, zieht der Betriebsleiter seinen Anzeige zurück, weil er und seine Frau den psychischen Druck nicht mehr aushalten. Die Anzeige wird nie untersucht, weder von der OSHA noch von der Küstenwache.
Die damals durchgefallen Karbonfaserhülle wird später so stark beschädigt, dass Oceangate eine neue herstellt. Diese wird zur Todesfalle, auch für Firmenchef Rush selbst.
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Enormer Finanzanlage-Betrug: 9 Europäer verhaftet
Über dutzende Kryptowährungs-Angebote soll ein europäisches Verbrechernetzwerk mehr als 600 Millionen Euro eingenommen und über Blockchains gewaschen haben. Vergangene Woche wurden neun Personen an ihren jeweiligen Wohnsitzen verhaftet: in Köln, Katalonien und auf Zypern.
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Gleichzeitig gab es Hausdurchsuchungen, wie Eurojust mitteilt. Dabei wurden lediglich 300.000 Euro in bar beschlagnahmt. Auf Bankkonten wurden demnach 800.000 Euro sichergestellt, in Kryptowährungen weitere umgerechnet 415.000 Euro. Federführend waren Behörden in Frankreich und Belgien. Koordiniert wurden die Ermittlungen und Zugriffe über Eurojust, die Koordinierungsstelle der Europäischen Union für die Strafjustiz.
Den Verhafteten wird vorgeworfen, durch Versprechungen hoher Renditen Kryptowährungen eingenommen und nie wieder hergegeben zu haben. Die Opfer wurden mittels Reklame in Sozialen Netzwerken, nicht bestellter Telefonanrufe, als Nachrichtenmeldungen verkleideter Texte, Prominenten untergeschobener Testimonials und Erzählungen über angeblich reich gewordene Investoren angelockt.
Mehr nordkoreanische Geldwäscher auf US-Sanktionsliste
Die Unterwelt der Kryptowährungen ist seit Jahren auch ein gefundenes Fressen für Staatsverbrecher Nordkoreas – einerseits als Einnahmequelle, andererseits als Methode zur Geldwäsche und Umgehung internationaler Sanktionen. Am Dienstag haben die USA wegen Geldwäsche zwei Unternehmen und acht Nordkoreaner auf die Sanktionsliste gesetzt. Die Acht sind allesamt Männer; fünf leben nach US-Angaben in der Volksrepublik China, zwei in der Russischen Föderation und einer in Nordkorea selbst.
In den ersten neun Monaten des Jahres 2025 konnten die elf Mitgliedsländer des Multilateral Sanctions Monitoring Teams (MSMT) nicht weniger als 1,645 Milliarden US-Dollar in Kryptowährungsdiebstählen auf nordkoreanische Täter zurückführen. Die IT-Beratung Elliptic schätzt noch höher. Neben der Lieferung von Waffen, Munition und Soldaten an die Russische Föderation dürfte das die größte Einnahmequelle der Erbdiktatur sein, sagt der jüngste Bericht des MSMT vom Oktober. Es schätzt, dass Nordkorea aus diesen beiden Tätigkeitsfeldern inzwischen pro Jahr mehr lukriert, als das Land vor den ab 2016 in Kraft getretenen internationalen Sanktionen insgesamt jährlich verdient hat.
Zusätzlich hat das Land eine Armee an Agenten, die sich bei ausländischen Unternehmen unter falschen Identitäten als Mitarbeiter verdingen, speziell im IT-Bereich. Dabei eingenommene Gehälter sowie erbeutete Informationen fließen ebenfalls an das Regime. Eine Gegenmaßnahme sind persönliche Vorstellungsgespräche.
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(ds)
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Bundesdatenschutzbehörde erkennt ersten Dienst gegen die Cookie-Banner-Flut an
Erstmals ist ein Dienst zur automatischen (Nicht-)Einwilligung in Browser-Cookies in Deutschland amtlich anerkannt. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hat festgestellt, dass das Browser-Plugin Consenter die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
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Die Anerkennung datiert vom 17. Oktober. Consenter soll Einwilligungen und Ablehnungen rund um Cookies über verschiedene Webseiten hinweg verwalten und Ende November der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Hinter dem Plugin steht die Berliner Legal-Tech-Firma Law & Innovation Technology. Zum Entwicklerteam gehören Experten der Universität der Künste Berlin (UdK), des Einstein Centers sowie des Alexander-von-Humboldt-Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG).
Zustimmungsmüdigkeit unterläuft Datenschutz
Automatisierte Cookie-Verwalter stellten einen wichtigen Schritt „zu mehr Transparenz, Nutzerfreundlichkeit und Wirksamkeit im Datenschutz“ sowie zu nutzerfreundlicherer Verwaltung einschlägiger Einstellungen dar, meint Specht-Riemenschneider. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der BfDI habe ergeben, dass sich die Mehrheit der deutschen Internetnutzer mehr Kontrolle über ihre Daten wünscht.
„Cookie-Banner führen eher zu Verwirrung als zu mehr Transparenz“, weiß Specht-Riemenschneider. User seien „zunehmend frustriert“, was zu „Zustimmungsmüdigkeit“ führe. Dem könnten Dienste zur automatischen Einwilligungsverwaltung entgegenwirken.
Unwissen und Skepsis gegenüber Cookies
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Basis für die Anerkennung von Cookie-Managern durch die BfDI ist die Einwilligungsverwaltungsverordnung der deutschen Bundesregierung, die Anfang April in Kraft getreten ist. Nutzer müssen demnach grundsätzlich nicht mehr immer wieder neu über die umstrittenen Browser-Dateien entscheiden. Stattdessen sollen sie ihre Vorgaben dauerhaft hinterlegen können. Die Verordnung setzt einen Rechtsrahmen für ein Verfahren, das die Einbindung unabhängiger Dienste ermöglicht. In Betracht kommen dafür etwa Personal Information Management Systems (PIMS) oder Single-Sign-on-Lösungen.
Trotz der aktuellen Cookie-Banner-Flut wissen nur 43 Prozent der deutschen Internetnutzer genau, was Cookies sind und wie sie verwendet werden. Das hat eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Rahmen des BfDI-Datenbarometers ergeben. 83 Prozent der Teilnehmer wollen demnach selbst festlegen können, ob und wofür ihre Daten im Internet verwendet werden. 60 Prozent lehnen Cookies pauschal ab, wenn dies mit nur einem Klick möglich ist.
Zwei Drittel der Befragten können sich vorstellen, einen Cookie-Manager einzusetzen. Über 70 Prozent erwarten, dass ein solches Instrument ihnen das Gefühl gibt, bessere Übersicht über ihre Daten zu haben. Dafür müssten die Einstellungen aber auf allen Webseiten gelten, fordern 83 Prozent. Verbraucherschützer monieren, dass Webseitenbetreiber abgegebene Entscheidungen gar nicht akzeptieren müssten. Erteilten Anwender keine Zustimmung zum Setzen von Cookies, könnten Online-Dienste erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten.
(ds)
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Analyse: Wie die Dominanz von Big-Tech und der KI-Hype die Wirtschaft bedrohen
Technik hat etwas Faszinierendes: Viele bekommen leuchtende Augen, wenn ein neuer Prozessor den PC beschleunigt, Computerspiele fotorealistische Welten zaubern oder eine künstliche Intelligenz die Antwort auf jede Frage der Welt zu kennen scheint. Für deren Entwicklung schien die Marktwirtschaft lange das ideale Umfeld zu sein: Ideen und Produkte treten in freien Wettbewerb, die besten setzen sich durch und erleichtern das Leben aller – so jedenfalls die Idealvorstellung von Adam Smith, der am Vorabend der Französischen Revolution die Grundlagen der kapitalistischen Ordnung entwarf.
Mehr als zweihundert Jahre später tritt der Kapitalismus jedoch in eine neue Phase. Statt Fabrikhallen und Eisenbahnnetze entstehen heute gigantische Rechenzentren und immer schnellere Datenautobahnen. Doch diese globale Infrastruktur wird nicht von einer Vielzahl konkurrierender Unternehmen errichtet, sondern von einer Handvoll US-Giganten dominiert. Zu diesen „Magnificent Seven“ (M7), wie sie an den Börsen heißen, gehören Nvidia, Microsoft, Apple, Amazon, Alphabet, Meta sowie das Firmenkonglomerat von Elon Musk um Tesla und SpaceX. Gemeinsam erreichen sie inzwischen einen Marktwert von 18 Billionen Euro.
Damit scheint ein ökonomischer Kipppunkt erreicht: Eine kleine Gruppe von Konzernen verfügt – zumindest nach aktuellem Handelswert ihrer Anteilsscheine – über eine Kapitalmacht, die der Jahreswirtschaftsleistung aller Unternehmen und knapp 450 Millionen Bürgern der Europäischen Union entspricht. Auf den folgenden Seiten analysieren wir, wie es zu diesem kometenhaften Aufstieg kommen konnte und welche Rolle künstliche Intelligenz dabei spielt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Analyse: Wie die Dominanz von Big-Tech und der KI-Hype die Wirtschaft bedrohen“.
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