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Top 10: Das beste Handy-Ladegerät bis 65 W im Test – auch günstig schnell laden
Um Handys zu laden, benötigt man kein teures Ladegerät. Wir haben über zehn USB-Netzteile unter 65 Watt auf ihre Leistung getestet und zeigen die besten.
Die Hersteller haben einen neuen Weg gefunden, bei ihren Smartphones Geld zu sparen: Sie legen kein Ladegerät mehr bei. Apple hat es 2021 bei seiner iPhone-12-Reihe vorgemacht, Samsung und Google zogen nach und legen den meisten Smartphones ebenfalls kein Netzteil mehr bei. Offiziell geht es nicht um Kostenreduktion, sondern um Nachhaltigkeit. Schließlich hat so ziemlich jeder mindestens ein funktionierendes Ladegerät zu Hause herumliegen. Das mag stimmen, allerdings unterstützen die alten Netzteile häufig keine aktuellen Standards und laden das Handy deshalb weniger schnell auf.
Wir haben uns für diesen Vergleichstest USB-C-Netzteile unter 65 Watt angeschaut und sie getestet. Die Geräte decken ein breites Spektrum aus beliebten Marken und verschiedenen Schnellladetechniken ab.
Was ist das beste Ladegerät fürs Handy?
Um ein Smartphone laden zu können, genügt in der Regel ein günstiges Ladegerät unter 65 Watt. Es gibt wenige Smartphones, die schneller laden können, aber meist auf eigene Schnellladestandards setzen. Dazu erklären wir mehr im Rat-gebenden Teil unter der Top 10.
Viele Handys unterstützen weiterhin nur Ladeleistungen bis etwa 30 Watt oder weniger. So lädt etwa das iPhone 15 Pro Max nur mit 20 Watt, ein Pixel 8 Pro (Testbericht) schafft bei einem Ladegerät mit der richtigen PPS-Range immerhin 30 Watt. Ein Ladegerät dieser Leistungsklasse ist zwar preiswert sowie kompakt, allerdings nur für Handys und nicht für Laptops oder leistungsstarke Tablets geeignet, da diese einen höheren Ladestrom benötigen.
Alle Ladegeräte in dieser Bestenliste setzen auf USB-C und liegen unter 65 Watt. Micro-USB spielt keine Rolle mehr, USB-A ist manchmal mit an Bord.
Testverfahren
Zur Vergleichbarkeit machen wir eine Auswertung der Effizienz der Ladegeräte, beantworten also die Frage, wie groß die Abweichung zwischen aus dem Hausnetz bezogener und beim Endgerät ankommender Leistung ist. Dieser Wert zeigt, welche Ladegeräte auf die effizienteste Elektronik setzen und welche nicht. Ansonsten achten wir auf Verarbeitung, Optik und weitere Auffälligkeiten, wie störende Dauerbeleuchtung oder Fiepgeräusche der Elektronik.
Zur Ermittlung von Effizienz und Leistung nutzen wir das Messgerät F-nirsi FNB58, das uns Banggood zur Verfügung gestellt hat, und hängen es zwischen USB-C-Stecker und Smartphone. Es gibt über ein integriertes LCD unter anderem die Leistung in Watt aus. Zudem zeigt es an, auf welche Schnellladetechnik sich das Netzteil und das Mobilgerät geeinigt haben. Den eigenen Energiebedarf stillt es über das angeschlossene USB-C-Kabel. Dieser ist jedoch so gering, dass wir ihn in unserer Messung ignorieren. Eine Dokumentation gibt es nicht. Das Messgerät verfügt obendrein über eine Funktion zum Lauschen am Power-Delivery-Protokoll und gibt dessen Spezifikationen an.
| Anker 313 Ace Charger | 45 | ✔ | 91,26 | ||
| Baseus PicoGo 45W | 45 | ✖ | ✔ | 90 | |
| Nohon 35W Mini PD-Charger (NX-CD029) | 35 | ✔ | ✔ | 89,41 | |
| Iniu 45W USB-C-Ladegerät GaN II | 45 | ✖ | ✔ | 88,5 | |
| Pearl Revolt ZX-3658-675 | 30 | ✔ | ✔ | 89 | |
| Anker 511 Charger | 30 | ✖ | ✔ | 89 | |
| Ugreen Nexode 30W | 30 | ✖ | ✔ | 87 | |
| Ugreen Nexode 45W | 45 | ✖ | ✔ | 85 | |
| Google Pixel Ladegerät | 30 | ✖ | ✔ | 86 | |
| Apple 30W Netzteil | 30 | ✖ | ✔ | 84 |
Zudem verwenden wir ein haushaltsübliches Strommessgerät vor dem Lader, um dessen Stromverbrauch zu erkennen. Je höher der Wirkungsgrad, desto effizienter ist ein Netzteil. Je niedriger, desto mehr Energie wird in Wärmeenergie umgewandelt. Bei all diesen Messmethoden kann es allerdings zu Messungenauigkeiten kommen, weshalb dieser Wirkungsgrad nur als ungefährer Vergleichswert zu verstehen ist.
Im Test lädt jedes Gerät etwa 20 Minuten, von uns protokolliert wird ein gerundeter Mittelwert. Um eine konstante Last zu haben, nutzen wir einen elektronischen Lastsimulator. Mit diesem prüfen wir außerdem, ob die Abschaltung bei Überlast klappt, indem wir stufenweise die Leistung über die Maximalangabe hinaus hochschalten. Verwendet wurde ein hochwertiges USB-C-auf-USB-C-Kabel, das 240 Watt übertragen kann – also genug für Ladegeräte bis 65 Watt. Was ein gutes USB-C-Kabel ausmacht, zeigen wir in der Kaufberatung USB-C-Kabel: Nicht jedes kann alles.
Aus Vergleichszwecken haben wir auch ältere USB-A-Ladegeräte getestet, deren Ergebnisse finden sich weiter unten in der Tabelle.
Auch wenn ein Netzteil mehrere USB-C-Ports und/oder einen USB-A-Port bietet, haben wir zwecks der Vergleichbarkeit immer nur ein einzelnes Gerät über einen USB-C-Port gemessen. Die Lader, die nur einen USB-A-Port bieten, testen wir darüber.
Schnellladetechnik
Zu den wichtigsten und am weitesten verbreiteten Ladetechniken gehört Quick Charge (QC) und Power Delivery (PD). Während Quick Charge Android-Smartphones mit Qualcomm SoC unterstützt, nutzt unter anderem Apple den Power-Delivery-Standard.
Bei den Schnellladetechniken handeln Lader und Endgerät die Kombination aus Spannung und Strom aus. Üblicherweise bietet das Netzteil verschiedene Kombinationen an, aus denen sich das Endgerät die passende heraussucht. Das geschieht über den Control Channel (CC) des USB-C-Steckers. Auch deswegen ist es wichtig, das richtige Kabel zu wählen. Arbeitet der Chip im Kabel nicht korrekt, überträgt das Ladegerät maximal drei Ampere.
Dabei ist USB Power Delivery 3.0 der erste Standard, der Qualcomms Quick Charge und Apple Lightning ersetzen kann. Mit USB-PD 3.0 werden die bisherigen Power-Profile mit der festen Zuordnung von Spannung und Maximalstrom durch flexible Power Rules abgelöst. Dabei gilt, je höher die Nennleistung, desto mehr Kombinationen sind möglich. Deswegen laden USB-Ladegeräte mit USB-PD 3.0 auch kompatible Geräte über den Schnellladestandard Quick Charge.
Wer mehr über Power Delivery erfahren möchte, dem empfehlen wir den Heise-Beitrag: Passt irgendwie.
Proprietäre Schnelllade-Funktionen
Immer mehr Hersteller setzen jedoch auf eigene Schnellladestandards, was die Bemühungen von Power Delivery wieder zur Makulatur macht. Denn geht ein Hersteller beim Schnellladen seinen eigenen Weg, lassen sich diese Smartphones ausschließlich mit den herstellereigenen Netzteilen schnell aufladen. An fremden Ladegeräten fallen sie auf Ladegeschwindigkeiten von teils unter 20 Watt zurück, wodurch ein Ladevorgang enorm lang dauert.
Bei vergangenen Tests hat sich das bei unseren Versuchs-Smartphones Honor Magic 5 Pro (Testbericht) und Xiaomi Redmi Note 12 Pro+ (Testbericht), die beide über 60 Watt laden können, als großes Problem herausgestellt. Keines der getesteten Ladegeräte hat die beiden Handys auch nur ansatzweise mit ihrer maximal möglichen Ladeleistung versorgt. Die Werte betrugen unter 10 Watt und wichen bis auf einzelne Ausreißer kaum mehr als 3 Watt voneinander ab, was Laden zur Geduldsprobe macht.
Was ist PPS und wofür benötigt man es?
In unserer Praxiserfahrung und vielen Smartphone-Tests hat sich zudem gezeigt, dass diese Besonderheit teils von Smartphone zu Smartphone unterschiedlich auftritt. Während das eine problemfrei lädt, verweigert ein anderes die Schnellladung. Eine Spielart, die dahinterstecken kann, ist die PD-Erweiterung PPS (Programmable Power Supply) – eigentlich dazu da, um Spannung und Strom automatisch in Echtzeit dynamisch ändern zu können.
Dadurch soll jederzeit die maximal mögliche Ladeleistung nutzbar sein. Doch diese Technologie kann dafür sorgen, dass Ladegeräte, die nicht auf die exakt gleiche Spannung einsetzen, auf die nächst niedrigere, mit Ladegerät und Endgerät kompatible Spannung zurückfallen (Einblicke im Artikel von heise online).
Das ist gerade dann ärgerlich, wenn man grundsätzlich schnell laden könnte, aber Kabel und Lader nicht zum Standard des Endgeräts passen. Hier muss man also auf die Leistungsdaten im Detail schauen oder bei den Herstellerladegeräten bleiben. Wir geben entsprechend dazu die Angaben der Hersteller zu PPS an und prüfen die Anschluss-Spezifikationen mit einem PD-Listener.
Standardladegeräte
Um zu zeigen, dass sich der Umstieg auf ein Schnellladegerät mit USB-C lohnt, testen wir auch ältere Lader. Mit dabei ist als einziges USB-C-Ladegerät der Google-Charger G1000-EU. Die Netzteile von Xiaomi, Samsung und Oneplus verfügen über einen gewöhnlichen USB-A-Anschluss. Der Google-Charger bietet als Schnellladetechnik Quick Charge, nicht jedoch Power Delivery 3.0. Damit lädt er zwar die Smartphones von Samsung, Google und Oneplus schnell, nicht jedoch das iPhone 13 Mini. Die Netzteile von Xiaomi und Samsung laden alle getesteten Smartphones deutlich langsamer als die hier gezeigten USB-C-Ladegeräte.
Eine Ausnahme bildet der Oneplus Warp Charger in Verbindung mit dem Oneplus 7T Pro. Diese kommunizieren über einen eigenen, proprietären Schnellladestandard und erreichen so ausgezeichnete 25 Watt. Bei den Smartphones von Samsung und Apple erreicht es gute normale Werte, beim Google Pixel 7 fällt es jedoch durch.
Wireless-Charger: Qi oder Magsafe
Neben den kabelgebundenen Lademöglichkeiten kann man je nach Handy auch kabellos laden. Beim iPhone gelingt das per Magsafe, Android-Smartphones verwenden Qi – wobei sich die Techniken neben dem verwendeten Ladeprotokoll im Wesentlichen dadurch unterscheiden, dass Magsafe das iPhone magnetisch festhält. Legt man allerdings ein Qi-fähiges Smartphone ohne Magneten auf ein Magsafe-Pad, beginnt der Ladevorgang dennoch. So sind die Geräte zwar kompatibel, das Magsafe-Protokoll kann ein offizielles Magsafe-Handy allerdings schneller laden.
Fazit
Der Vergleichstest zeigt, dass USB-C-Ladegeräte mit Schnellladetechniken die Smartphones teilweise bis zu doppelt so schnell laden wie alte Netzteile mit USB-A-Port. Überdies verdeutlicht der Test, dass ein Schnellladegerät mit 20 Watt für das Laden eines einzelnen Handys ausreicht. Das sind gute Nachrichten, schließlich kosten die Ladegeräte mit geringerer Leistung in Watt auch deutlich weniger Geld. Die höhere Leistung ist nur nötig, wenn entweder mehrere Geräte gleichzeitig geladen werden sollen oder ein Notebook oder Macbook mit am Ladegerät hängt.
Als Vergleichssieger küren wir den Anker 313 Ace Charger. Er bietet eine große PPS-Range, 45 W an Leistung und einen kleinen Formfaktor zum fairen Preis. Im Gegensatz dazu ist das Apple Ladegerät mit 30 Watt für 30 Euro geradezu teuer. Trotzdem sind beides keine schlechten Netzteile, letzteres richtet sich vorwiegend an Apple-Geräte.
Insgesamt zeigt unser Vergleich, dass man für ein gutes Ladegerät für Smartphone, Tablet oder Zubehör nicht mehr über 25 Euro ausgeben muss. Modelle für nur ein Gerät kosten inzwischen sogar weniger als 15 Euro und bieten teilweise noch Extras wie Steckeraufsätze. Solche Reiseadapter und was man dazu wissen sollte, stellen wir auch in unserem Ratgeber Reiseadapter und Multistecker fürs Ausland: Überall Steckdosen nutzen ab 7 Euro vor.
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Gefährlicher Elektroschrott: Umwelthilfe fordert Pfand auf Hochenergieakkus
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sorgt sich um die Sicherheit von gefährlichen Energiespeichern. Vor allem die von Hochenergieakkus ausgehenden Brandgefahren stellen Entsorger und Kommunen laut der zivilgesellschaftlichen Organisation vor gewaltige Herausforderungen. Zwar sehe die ab Juli 2026 geltende jüngste Reform des Elektrogerätegesetzes vor, dass Altgeräte auf Wertstoffhöfen nur noch unter Aufsicht von Fachpersonal nach dem sogenannten Thekenmodell angenommen werden dürften. Doch für den Handel fehle eine vergleichbare Sicherheitslösung bisher komplett.
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Um diese Lücke zu schließen und gleichzeitig die Rücklaufquoten zu steigern, fordert die DUH die Einführung eines flächendeckenden Pfandsystems für Hochenergieakkus. Nur ein finanzieller Anreiz könne sicherstellen, dass die brandgefährlichen Lithium-Ionen-Energieträger kontrolliert zurückgegeben werden, heißt es. Sonst lagerten diese in Kellern oder verursachten potenziell gefährliche Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen.
Hochenergieakkus zeichnen sich durch eine maximale Energiedichte aus, um bei geringem Gewicht und Volumen eine möglichst lange Betriebsdauer für Anwendungen wie Elektroautos oder Smartphones zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Hochleistungsakkus liegt ihr Fokus weniger auf schnellen Entladeströmen, als vielmehr auf der effizienten Speicherung großer Energiemengen über lange Zeiträume. Zur Gruppe der Hochenergieakkus zählen etwa auch Feststoffbatterien und Lithium-Schwefel-Akkus.
Handelsbedarf auch bei E-Zigaretten
Im Bereich der Einweg-E-Zigaretten und Tabakerhitzer sieht die Organisation ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Ohne einen klaren finanziellen Anreiz wie ein Pfand werde hier die geplante Rücknahmepflicht im Handel nach Einschätzung der Experten weitestgehend ins Leere laufen, da die Produkte weiterhin über den Hausmüll oder in der Umwelt entsorgt würden. Die DUH begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung für ein generelles Verbot von Wegwerf-Vapes grundsätzlich. Zugleich mahnt sie aber eine sofortige Umsetzung dieses Vorhabens über die Tabakerzeugnisverordnung an, um der Ressourcenverschwendung und den Entsorgungsrisiken zeitnah ein Ende zu setzen.
Das Pochen auf schärfere Maßnahmen begründen die Umweltaktivisten mit einer ernüchternden Bilanz der bisherigen Sammelbemühungen in Deutschland. 2023 habe auf Basis der aktuellsten verfügbaren offiziellen Zahlen die Sammelquote für Elektroaltgeräte bei nur 29 Prozent gelegen. Damit sei das gesetzliche Ziel von 65 Prozent schon zum sechsten Mal in Folge drastisch verfehlt worden.
Hersteller und Händler in die Pflicht nehmen
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DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz macht dafür vor allem die mangelnde Haftung von Herstellern und Händlern verantwortlich. Da das Verfehlen der Quoten bislang keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehe, fehle der Industrie der Antrieb, die Rückgabe für Verbraucher wirklich kundenfreundlich und attraktiv zu gestalten. Die Umwelthilfe ruft daher dazu auf, Hersteller gesetzlich zum Einhalten der Vorgaben zu verpflichten. Nur dies baue den nötigen Druck für eine offensive Informationspolitik und bessere Rücknahmesysteme auf.
Die fürs kommende Jahr anstehenden gesetzlichen Anpassungen, zu denen ein einheitliches Sammelstellenlogo und Hinweispflichten zur Getrenntsammlung direkt am Produkt gehören, wertet die DUH als wichtige Schritte. Diese reichten aber bei weitem nicht aus. Ein großes Hindernis bleibe die Erreichbarkeit der Rückgabestellen. Aktuelle Ausnahmeregelungen, die sich an der Verkaufsfläche der Läden oder der Größe der Geräte orientieren, führten dazu, dass viele Händler gar keine Altgeräte annehmen müssten.
Die DUH plädiert deshalb für eine Rücknahmepflicht für alle Elektrohändler, unabhängig von der Ladengröße. Zudem sollte die Kantenlänge für Geräte, die ohne Neukauf zurückgegeben werden können, von derzeit 25 auf 50 Zentimeter angehoben werden. Allein bei einer solchen Kombination aus finanziellen Anreizen, strengen Quoten und einem barrierefreien Zugang zur Entsorgung könne die Kreislaufwirtschaft bei E-Schrott endlich funktionieren.
(jpw)
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100 Millionen in Italien: Strafen für Apples App-Tracking-Transparenz sind teuer
Apples sogenannte App-Tracking-Transparenz, kurz ATT, sorgt in einem weiteren Land für den Konzern für Ärger: Die italienische Marktaufsicht AGCM (Autorità garante della concorrenza e del mercato) möchte laut Pressemitteilung aus der vergangenen Woche insgesamt 98,6 Millionen Euro sehen, weil die Funktion, mit der Nutzer App-übergreifende Werbeverfolgung auf dem iPhone unterbinden können, „den Wettbewerb behindert“. Damit folgen die Italiener ähnlichen Einschätzungen aus anderen europäischen Regionen, darunter darunter Deutschland, Frankreich, Polen und Großbritannien.
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Behörde: Entwickler müssen doppelt nach Daten fragen – und das schadet ihnen
„Die Feststellungen der Behörde bestätigten aus wettbewerbsrechtlicher Sicht den restriktiven Charakter der App‑Tracking‑Transparency‑Richtlinie (…) gegenüber Drittentwicklern von Apps, die über den App Store vertrieben werden“, so der Regulierer. Drittanbieter‑App‑Entwickler müssten über den ATT‑Dialog eine gesonderte Einwilligung für die Erhebung und Verknüpfung von Daten zu Werbezwecken einholen. Die Strafe erklärt die AGCM mit einer interessanten Begründung: Dieser Dialog erfülle nicht die Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung, sodass Entwickler gezwungen seien, für denselben Zweck eine zweite – eigene – Einwilligungsabfrage vorzunehmen.
„Die doppelte Einwilligungsabfrage, die sich zwangsläufig aus der ATT‑Richtlinie in ihrer derzeitigen Umsetzung ergibt, schränkt die Erhebung, Verknüpfung und Nutzung solcher Daten ein“, schreibt die Behörde. Der Ansatz der AGCM unterscheidet sich von anderen Einschätzungen gegenüber ATT – wie etwa die des Bundeskartellamtes. Dort hieß es, Hauptgrund der Bedenken sei, dass die „engen Anforderungen“ des ATT-Systems nur für andere App-Anbieter, aber nicht für Apple selbst gelten. Allerdings hatte schon Frankreich in seinem Vorgehen gegen das Apple-System ähnlich argumentiert wie die AGCM. Entwicklern falle es übermäßig schwer, mit ATT die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten, wenn sie doch tracken wollten.
Ende von ATT in Deutschland und anderswo naht
Apple dürfte gegen die Kartellstrafe der AGCM vorgehen. Der Konzern teilte in einer Stellungnahme mit, dass er der Einschätzung deutlich widerspricht. Wie schon in Frankreich gäbe es zudem ein Schlupfloch: Das ATT-Pop-up könnte „konformer“ zur DSGVO gemacht werden. Wie, ist allerdings unklar, zumal sich die Einschätzungen regelmäßig auf EU-Ebene zu wandeln scheinen.
Grundsätzlich ist die Funktion sehr beliebt – viele Nutzer wollen nicht, dass Daten von einer App zur anderen übergeben werden. Anbieter bedienen sich mittlerweile Tricks, Apples Einschränkungen zu umgehen, gegen die der iPhone-Hersteller vorgeht. Im Oktober hatte Apple öffentlich davor gewarnt, dass man die Anti-Tracking-Funktion in Deutschland womöglich abschalten müsste – sowie in anderen EU-Ländern.
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(bsc)
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39C3: Weiterhin ePA-Experimente am lebenden Bürger
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Auf dem 39. Chaos Communication Congress übt die IT-Sicherheitsexpertin Bianca Kastl erneut massive Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Trotz gegenteiliger Beteuerungen von Politik und Gematik sei das System zum bundesweiten Start 2025 nicht ausreichend abgesichert gewesen. Der CCC forderte daraufhin ein „Ende der ePA-Experimenten am lebenden Bürger“. Kastl spricht von einem „Jahr null der IT-Sicherheit“ und warnt erneut vor den strukturellen Schwächen, die seit Jahren bekannt seien.
Im Zentrum ihrer Kritik stehen Identitäts- und Authentifizierungsprobleme innerhalb der Telematikinfrastruktur. Wiederholt habe der Chaos Computer Club gezeigt, dass sich Zugänge zur ePA unter bestimmten Voraussetzungen missbräuchlich erlangen lassen – etwa über fehleranfällige Ersatzverfahren, unzureichend geschützte Zugangsmittel oder organisatorische Schwächen bei der Ausgabe von eGK, PINs und Heilberufsausweisen. Viele der daraufhin eingeführten Gegenmaßnahmen – Rate Limits, zusätzliche Prüfziffern oder nachträgliche Einschränkungen – seien lediglich Flickwerk und änderten nichts an grundlegenden Designproblemen. Bei Identitäts- und Vertrauensdiensteanbietern, wie D‑Trust kam es beispielsweise zu Versandpannen. Dort wurden elektronische Heilberufsausweise falsch zugeordnet und an andere Ärzte verschickt.
Besonders kritisch sieht Kastl die Diskrepanz zwischen offizieller Risikokommunikation und tatsächlicher Lage. Während öffentlich von „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ und „keinem Zugriff der Krankenkassen“ die Rede sei, liegen bei den Kassen faktisch alle Daten vor, die technisch eine Simulation von Karten und Identitäten ermöglichen könnten, um damit auf die Daten der ePA zuzugreifen. Eine Antwort auf eine Kleine Anfrage hatte beispielsweise ergeben, dass das Bundesgesundheitsministerium keine Kenntnis über die Verträge zwischen den Betreibern und den Krankenkassen hat. Gleichzeitig würden zentrale Dokumente wie ein Architecture Decision Record sowie eine Datenschutzfolgenabschätzung nicht oder nur eingeschränkt veröffentlicht – Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz seien teils abgelehnt worden.
Hinzu kommen wiederkehrende Ausfälle und Instabilitäten der Telematikinfrastruktur. Eine offiziell genannte Verfügbarkeit von 96 Prozent bedeute rechnerisch mehr als zwei Wochen Ausfall pro Jahr – mit direkten Folgen für Praxen und Patient:innen. Sicherheitsprobleme bei Praxissoftware, Kartenherstellern und Vertrauensdiensten verschärften die Lage zusätzlich.
Kastl kritisiert zudem die politische Strategie: Sicherheitswarnungen externer Experten seien monatelang ignoriert worden, Verantwortung werde zwischen Ministerium, Gematik und Dienstleistern hin- und hergeschoben. Die Risiken trügen am Ende die Versicherten selbst – durch mögliche Datenschutzverletzungen, Manipulationen oder Systemausfälle.
Die zentrale Forderung aus dem Umfeld des CCC bleibt daher unverändert: eine unabhängige und belastbare Bewertung der Sicherheitsrisiken, transparente Kommunikation gegenüber den Betroffenen und ein offener Entwicklungsprozess über den gesamten Lebenszyklus der ePA. Vertrauen. Kastls Fazit: „Vertrauen lässt sich nicht verordnen“ – schon gar nicht bei den sensiblen digitalen Großprojekten des Landes.
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(mack)
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