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Trotz Kritik aus der Wirtschaft: Kabinett beschließt höhere Ausweisgebühr


Der Personalausweis soll teurer werden: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die Gebühr von 37 auf 46 Euro zu erhöhen. Hinzu soll unverändert eine Fotogebühr in Höhe von 6 Euro kommen, wenn man das Passbild von der Behörde anfertigen lässt. In Kraft treten die Änderungen, wenn nach dem Kabinett auch noch der Bundesrat zustimmt.

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Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante Gebührenerhöhung allerdings scharf und hoffen, sie noch verhindern zu können. Es handele sich um eine „unzulässige Quersubventionierung“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Denn mit der Anhebung werde das Foto-Aufnahmesystem „PointID“ der staatlichen Bundesdruckerei finanziert, „zulasten des Einzelhandels und privater Automatenanbieter“.



Aufnahmesystem PointID: Kosten von geschätzt 171 Millionen Euro über fünf Jahre.

(Bild: Bundesdruckerei GmbH)

Hintergrund des Streits: Theoretisch können Kommunen frei wählen, ob sie das PointID-System der Bundesdruckerei oder Systeme privater Anbieter in ihren Bürgerämtern einsetzen. Im Frühjahr entschied das Bundesinnenminsterium (BMI) jedoch überraschend, dass die Kommunen PointID kostenlos nutzen können. Entwicklung, Produktion und Support der Geräte sollen nun laut BMI „nach dem Solidarprinzip“ über die allgemeine Ausweisgebühr finanziert werden.

„Es kann nicht sein, dass der Staat auf dem Rücken von Kunden und Privatwirtschaft die Bundesdruckerei subventioniert und ihr praktisch ein Monopol verschafft“, kritisiert Dirk Binding, Bereichsleiter Digitale Wirtschaft bei der DIHK. Der faktische Zwang zu PointID stelle nun Fotohändler, Drogerien und Automatenbetreiber vor existenzielle Herausforderungen. Für viele Fotofachgeschäfte mache die Passfotoerstellung bis zu 50 Prozent des Umsatzes aus, sagte Binding.

Den Vorwurf der Diskriminierung privater Anbieter weist das BMI zurück. Das kostenlose Angebot diene der Daseinsfürsorge und der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet, argumentiert das Ministerium. Die Kosten für PointID wirken sich nach Darstellung des Ministierums zudem „eher geringfügig“ auf die geplante Gebührenerhöhung aus.

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Unabhängig vom Streit um die Finanzierung gibt es mit PointID ein weiteres Problem: Aktuell besitzt das Bundesdruckerei-System laut einer Übersicht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kein gültiges BSI-Zertifikat für den Einsatz. Das ursprüngliche Zertifikat war lediglich vom 30.4.2025 bis 31.10.2025 gültig. Es ist also mittlerweile abgelaufen. Anstatt wie sonst üblich fünf Jahre lang, galt es lediglich ein halbes Jahr.

„Das Zertifikat wurde unter Auflagen erteilt und ist daher auf ein halbes Jahr befristet“, erklärte ein BSI-Sprecher auf Anfrage. Laut dem Konformitätsreport, der c’t vorliegt, bestand PointID in den technischen Prüfungen 21 Testfälle und scheiterte an acht Fällen. Unter anderem funktionierte die Hintergrundersetzung schlecht: In mehreren Fällen waren Teile des Hintergrunds zu sehen und „im Kernbereich des Gesichtes (z. B. Augen) wurden größere Änderungen vorgenommen und/oder der Umriss der Frisur verändert“, heißt es im Report.

Außerdem übertraf die Dauer des Aufnahmeprozesses die geforderte maximale Zeit von 30 Sekunden und die Beleuchtung war so dunkel eingestellt, dass „der Nutzer gehäuft die Meldung erhält, dass er/sie die Augen offen halten soll“. Kurz gesagt: Die Software des Gerätes war offenbar zum Prüfzeitpunkt noch ziemlich unreif.

Trotzdem dürfen die Kommunen weiterhin PointID für Passfotos nutzen. „Die Bundesdruckerei hat aktuell eine vorläufige Betriebserlaubnis für den Betrieb der PointID-Systeme, die den Betrieb auch ohne gültiges Zertifikat ermöglicht“, erklärte ein Sprecher des BMI auf Anfrage. Mit einer auflagenfreien Zertifizierung rechne man zeitnah.

Die Kosten für Entwicklung, Produktion und Support der staatlichen PointID-Systeme schätzte das BMI im Jahr 2020 auf 171 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die nun vom Bundeskabinett beschlossene Gebührenerhöhung ist Teil zahlreicher weiterer Änderungen im Rahmen der „Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften„.


(cwo)



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