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Datenschutz & Sicherheit

„Trumpsche Gesetzgebungspraktiken“: Max Schrems kritisiert Grundrechte-Kahlschlag


Max Schrems ist eigentlich schwer aus der Ruhe zu bringen. Der Jurist aus Österreich zerrte unter anderem Facebook vor Gericht, treibt Datenschutzbehörden vor sich her und brachte vor dem Europäischen Gerichtshof gleich zwei transatlantische Datenabkommen zu Fall. Doch bei einer spontan anberaumten Pressekonferenz am Montagmorgen merkt man selbst ihm eine gewisse Fassungslosigkeit an.

Noch vor wenigen Wochen war der Gründer der Nichtregierungsorganisation noyb auf Einladung der Europäischen Kommission in Brüssel. Die Meinung bei einem Treffen zur Zukunft der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war einhellig, so erzählt es Schrems: Es gibt Reformbedarf, aber der müsse sorgfältig austariert werden. Ein für 2026 geplanter Fitness-Check sei der richtige Rahmen.

Noch Anfang November gingen deshalb alle Beobachter:innen davon aus, dass die DSGVO im geplanten Gesetz zum „digitalen Omnibus“ nicht wesentlich angefasst wird. Mit dem Paket will die Kommission Teile ihrer Digitalregulierung vereinfachen.

Im Laufe der vergangenen Woche dann kocht die Brüsseler Gerüchteküche. Die Anzeichen verdichten sich, dass die Kommission am 19. November überraschend weitreichende Änderungen vorschlagen wird. Am Freitag platzt die Bombe: Wir veröffentlichen die Entwürfe der Kommission, die belegen, dass die Kommission eine Reform mit der Abrissbirne plant.

„Das wäre der extremste Angriff auf die Privatsphäre der Europäer:innen im Zeitalter der DSGVO“, schreibt Schrems in einer Pressemitteilung. „Im Kern handelt es sich um einen massiven Deregulierungsversuch, der 40 Jahre europäische Grundrechtsdoktrin über den Haufen wirft.“

Freifahrtschein für Werbe-Tracking und Datenhändler

Nach der Lektüre des ersten Entwurfs sei klar, dass der Schaden für die DSGVO riesig wäre, so Schrems weiter. Dem Gesetz, das die Europäische Kommission selbst gerne als weltweiten Goldstandard im Datenschutz feiert, drohe ein „Tod durch 1.000 Schnitte“. Große Teile des Entwurfs würden gegen europäische Konventionen, die Charta der Grundrechte und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstoßen.

Das wohl größte Schlupfloch könnte laut noyb durch eine Neudefinition dessen entstehen, was als personenbezogenes Datum zu verstehen und somit von der DSGVO erfasst sei. Weitgehend ausgenommen werden sollen nämlich offenbar pseudonymisierte Daten, also solche, bei denen Firmen die Daten nicht einem Namen zuordnen, sondern einem Pseudonym wie „user12473“ oder einer ID aus einem Tracking-Cookie. Die EU-Kommission wolle hier einen „subjektiven Ansatz“ einführen, bei dem Daten nicht mehr als personenbezogen gelten, wenn ein Unternehmen die Person hinter dem Pseudonym nicht identifizieren könne.

Erst vor wenigen Tagen hatte eine Recherche von netzpolitik.org mit internationalen Partnermedien demonstriert, wie leicht sich aus pseudonymisierten Daten metergenaue Bewegungsprofile erstellen lassen. Das Rechercheteam erhielt von Datenhändlern kostenlos Datensätze mit 278 Millionen Standortdaten aus Belgien. Die Daten enthalten weder Namen noch Telefonnummern, sondern nur pseudonyme Identifier, und doch war es möglich, mit den Daten das Leben von Spitzenpersonal der Europäischen Union auszuspionieren.

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Während sich die EU-Kommission besorgt über die Recherchefunde äußerte und neue Sicherheitshinweise für ihre Beamten veröffentlichte, würde ihr Vorschlag für den digitalen Omnibus die aufgedeckte Praxis legalisieren, so Schrems. „Dies würde bedeuten, dass ganze Industriezweige, die mit Pseudonymen oder zufälligen ID-Nummern arbeiten, nicht mehr (vollständig) von der DSGVO abgedeckt wären. Dies könnte für fast alle Bereiche des Online-Trackings, der Online-Werbung und die meisten Datenbroker gelten.“

Wildcard für KI

Weiter kritisiert noyb eine mögliche „DSGVO-Wildcard“ für KI-Systeme, von der insbesondere große Tech-Konzerne wie Google, Meta, Microsoft oder OpenAI profitieren würden. Denn nicht nur das Training, auch der Betrieb von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten könnte dann mit dem „berechtigten Interesse“ gerechtfertigt werden.

„Das bedeutet, dass eine Hochrisikotechnologie, die mit den persönlichsten Gedanken und sensiblen Daten der Menschen gespeist wird, im Rahmen der DSGVO ein generelles ‚OK‘ erhält. Gleichzeitig bleibt jede herkömmliche Datenbank oder Überwachungskamera streng reguliert“, so noyb.

Die DSGVO sieht ein solches Interesse als Rechtsgrundlage zwar grundsätzlich vor, bislang ist aber umstritten, ob es für KI-Systeme anwendbar ist. Im Rahmen der Abwägung mit den Interessen der betroffenen Personen sollen Betreiber nach den Ideen der Kommission bestimmte „Schutzmaßnahmen“ ergreifen. Es wird jedoch nicht näher definiert, wie diese aussehen.

Der einzige angebliche Schutz sei ein Widerspruchsrecht, das in der Praxis jedoch scheitern werde, analysiert noyb. Nutzer:innen müssten „hunderte Unternehmen ausfindig machen und einzelne Formulare ausfüllen“. Widersprüche und eine mögliche Informationspflicht könnten die Unternehmen kaum umsetzen.

Betroffenenrechte unter Druck

Unter Druck ist außerdem eine zentrale Errungenschaft der DSGVO: die Betroffenenrechte. Anträge auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten sollen künftig abgelehnt werden können, wenn sie „missbräuchlich“ seien. Die Ausübung dieser Rechte soll nur noch gestattet sein, wenn sie „Datenschutzzwecken“ dient.

„Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass zum Beispiel ein Arbeitgeber einen Antrag auf Auskunft als ‚missbräuchlich‘ ablehnen könnte, wenn ein Arbeitnehmer diesen im Rahmen eines Arbeitskonflikts über unbezahlte Arbeitsstunden stellt – zum Beispiel, um einen Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden zu erhalten.“ Das Gleiche würde für Journalist:innen oder Forschende gelten, so noyb.

Massiv eingeschränkt werden soll zudem der Schutz für sensible Daten nach Artikel 9 der DSGVO. Dazu zählen beispielsweise Daten zu ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, politischer oder gewerkschaftlicher Zugehörigkeit sowie Gesundheitsdaten. Entgegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs will die Kommission den Schutz nur dann gewähren, wenn solche sensiblen Informationen „direkt offenbart“ werden, kritisiert noyb.

Nicht mehr geschützt wären Menschen, bei denen etwa auf die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen geschlossen werde. „Die Kommission scheint sich vor allem um Unternehmen zu kümmern, die solche Daten für das KI-Training nutzen wollen.“

Kritisch sieht noyb auch erweiterte Befugnisse, Daten auf Endgeräten zu speichern und auszulesen. Tracking-Cookies könnten dann statt wie bisher nicht mehr nur nach Einwilligung, sondern zum Beispiel ebenfalls auf Basis des berechtigten Interesses platziert werden. Auch die Zwecke, zu denen Daten von Geräten ausgelesen werden dürfen, sollen erweitert werden. Zu den Verarbeitungen auf der „weißen Liste“ würden nun auch „aggregierte Statistiken“ und „Sicherheitszwecke“ landen. Das sei zwar grundsätzlich verständlich, könne Unternehmen jedoch zu vermeintlichen Sicherheitszwecken die komplette Durchleuchtung von Privatgeräten erlauben.

Kritik am verstolperten Vorstoß

Alles in allem helfe der Entwurf nicht wie versprochen „kleinen Unternehmen“, sondern komme „wieder einmal hauptsächlich ‚Big Tech‘ zugute“, so das Fazit von Max Schrems und noyb. Der Entwurf sei außerdem „auch sehr schlecht formuliert“, so Schrems. Auch andere Jurist:innen hatten in den vergangenen Tagen die juristische Qualität bemängelt.

Erklärt werden kann dies wohl unter anderem durch massiven Zeitdruck. „Brüsseler Insider berichteten, dass bestimmte Referate nur fünf (!) Arbeitstage Zeit hatten, um einen über 180-seitigen Gesetzesentwurf zu kommentieren“, so Schrems. Ein Teil der EU-Kommission scheint alle anderen in Brüssel überrennen zu wollen.

„Sie scheinen alle Regeln der Gesetzgebung zu missachten, mit potenziell schrecklichen Folgen. Es ist besorgniserregend, wie sich Trumpsche Gesetzgebungspraktiken in Brüssel durchzusetzen scheinen.“

Danke, Deutschland?

Motiviert werde die Kommission offenbar durch einen Tunnelblick auf den KI-Hype und der Sorge, Europa könne abgehängt werden, mutmaßt Schrems. „Bei diesem Vorschlag wird übersehen, dass die meisten Datenverarbeitungen nicht auf KI basieren.“ Eine Änderung, die KI „befreien“ würde, hätte jedoch massive unbeabsichtigte Folgen für viele andere Bereiche der DSGVO. Schrems weiter: „Auch der Schutz von Gesundheitsdaten, Minderheiten oder Arbeitnehmer:innen wäre durch diesen Entwurf vorbei. Große Teile der Online-Werbebranche könnten aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen ihre Pflichten nach der DSGVO umgehen.“

Verantwortlich macht der Jurist dafür auch die deutsche Bundesregierung. Diese hatte in einem Arbeitspapier, das wir kürzlich veröffentlicht haben, weitreichende Einschnitte bei der DSGVO angeregt. Die EU-Kommission sei auf diesen Zug aufgesprungen, obwohl zuvor eigentlich sowohl Interessengruppen als auch die Mitgliedstaaten ausdrücklich darum gebeten hätten, die DSGVO nicht wieder zu öffnen.

Dazu Schrems: „Deutschland hat traditionell eine extreme Anti-DSGVO-Position in Europa eingenommen. Es scheint einfacher zu sein, ein EU-Gesetz für die deutschen Probleme mit der Digitalisierung verantwortlich zu machen, als die Dinge auf nationaler Ebene zu regeln.“



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Datenschutz & Sicherheit

MongoDB: kritische Sicherheitslücke in NoSQL-Datenbank


Das Sicherheitsteam der NoSQL-Datenbank-Software MongoDB hat am Freitag in eine schwerwiegende Sicherheitslücke dokumentiert: „Ein clientseitiger Exploit der zlib-Implementierung des Servers kann nicht initialisierten Heap-Speicher zurückgeben, ohne dass eine Authentifizierung am Server erforderlich ist. Wir empfehlen dringend, so schnell wie möglich auf eine korrigierte Version zu aktualisieren.“

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Angreifer können einen Fehler in der Kompressionssoftware zlib ausnutzen, um auf nicht zurückgesetzten dynamischen Arbeitsspeicher (heap memory) zuzugreifen, wo möglicherweise noch alte Daten, etwa Passwörter, Schlüssel oder andere sensible Daten liegen. Die Zugangsdaten für die Datenbank bräuchte ein Angreifer dafür nicht. Eine Benutzerinteraktion ist dafür laut BleepingComputer nicht nötig.

Die Schwachstelle betrifft die folgenden MongoBB-Server-Versionen:

MongoDB 8.2.0 bis 8.2.3
MongoDB 8.0.0 bis 8.0.16
MongoDB 7.0.0 bis 7.0.26
MongoDB 6.0.0 bis 6.0.26
MongoDB 5.0.0 bis 5.0.31
MongoDB 4.4.0 bis 4.4.29

Sowie jeweils alle

MongoDB Server v4.2 Versionen
MongoDB Server v4.0 Versionen
MongoDB Server v3.6 Versionen

Diese sind jeweils auf MongoDB 8.2.3, 8.017, 7.0.28, 6.0.27, 5.0.32 oder 4.4.30 upzugraden.

Die unter CVE-2025-14847 veröffentlichte Sicherheitslücke gilt als kritisch und hat einen CVSS-Score von 8,7.
Wer nicht sofort auf eine der gepatchten Versionen upgraden kann, soll die zlib-Komprimierung auf dem MongoDB-Server deaktivieren. Das geht laut der MongoDB-Warnung, „indem man mongod oder mongos mit einer networkMessageCompressors – oder net.compression.compressors -Option startet, die zlib explizit ausschließt.“

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MongoDB wird weltweit von mehr als 62.000 Kunden genutzt. Das Datenbankmanagementsystem sichert Daten in BSON-Dokumenten (Binary JSON) statt in wie klassische relationale SQL-Datenbanken wie MySQL oder PostgreSQL in Tabellen.


(kst)



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Datenschutz & Sicherheit

Talk-Tipps für die Zeit zwischen den Jahren


Die Tickets für den Chaos Communication Congress sind auch dieses Jahr wieder ausverkauft. Das Programm auf den drei Hauptbühnen könnt ihr aber auch von zu Hause verfolgen. Unsere Favoriten für ein ausgewogenes Unterhaltungsprogramm zwischen den Jahren haben wir hier für euch zusammengestellt.

Wie immer gilt: Diese Sammlung ist garantiert unvollständig, denn selbst auf den Hauptbühnen findet schon mehr statt, als wir in diesem Überblick unterbringen konnten. Wir empfehlen daher, diese Auswahl mit einem Blick ins Gesamtprogramm zu ergänzen.

Auch Menschen aus unserer Redaktion werden wieder auf der Bühne stehen, podcasten und über ihre Recherchen aus dem vergangenen Jahr sprechen. Eine Übersicht über die netzpolitik.org-Talks haben wir an anderer Stelle für euch zusammengestellt.

Tag 1: Samstag, der 27. Dezember

Los geht es mit einem Aufreger-Thema: Den derzeitigen Versuchen, im Namen des Jugendschutzes das Netz zu regulieren – von der Chatkontrolle bis zu verpflichtenden Altersüberprüfungen. Kate Sim arbeitet seit Jahren zum Thema, zuletzt etwa im Safety-Team von Google, und verspricht in ihrem Vortrag „Not an Impasse: Child Safety, Privacy, and Healing Together“ Lösungen vorzustellen, die nicht das Wohl von Kindern gegen die Rechte von Erwachsenen ausspielen.

Die Omnibus-Gesetze der EU laden nicht nur zur vielen, wirklich vielen lustigen Wortspielen ein. Sie bergen auch große Gefahren für digitale Grundrechte. Der Vortrag „Throwing your rights under the Omnibus“ von Thomas Lohninger und Ralf Bendrath erklärt, welche Auswirkungen das Gesetzespaket mit dem euphemistischen Namen „Digital Simplification Package“ haben würde – und verspricht doch einen hoffnungsvollen Ausblick.

Neurowissenschaftlerin Elke Smith erforscht an der Universität Köln, was sich bei Glücksspiel im Gehirn abspielt und wie sich die Branche das zunutze macht. Im Talk „Neuroexploitation by Design“ spricht sie über die offenen und verdeckten Mechanismen, die Glücksspielprodukte einsetzen, um das Belohnungssystem zu aktivieren und welche Folgen das haben kann.

Es gibt bekanntlich fast nichts, was sich mit „KI“ nicht vermeintlich lösen ließe, etwa die Krise des deutschen Gesundheitssystems. Manuel Hofmann von der Deutschen Aidshilfe knöpft sich in seinem Talk die techgläubigen Heilserzählungen vor und fragt, was es statt Selbstoptimierung und „KI-Assistent*innen“ tatsächlich bräuchte.

Eine „wilde, unterhaltsame Fahrt“ verspricht Katika Kühnreich zu einem erstmal eher bedrückenden Thema: die Zusammenhänge zwischen der Macht von Tech-Bros und Faschismus. Auch eine Betrachtung von Widerstandsmöglichkeiten soll in ihrem Talk „All Sorted by Machines of Loving Grace?“ nicht fehlen.

Christoph Saatjohann ist Professor für eingebettete und medizinische IT-Sicherheit und hat vor zwei Jahren mehrere Schwachstellen im Kommunikationsdienst im Medizinwesen KIM aufgedeckt. Nun schaut er wieder auf die Telematikinfrastruktur und offenbar ist er fündig geworden. Die Fundstücke zeigt er in „KIM 1.5: Noch mehr Kaos In der Medizinischen Telematikinfrastruktur (TI)“.

Tag 2: Sonntag, der 28. Dezember

Christiane Mudra inszeniert ihre Arbeiten sonst in Form von „investigativem Theater“. Ihr Vortrag „freiheit.exe – Utopien als Malware“ basiert auf den Recherchen für ihr gleichnamiges Stück und dreht sich um die ideologischen Wurzeln der Tech-Oligarchen – von Transhumanismus und Neo-Eugenik bis zur „Akzeleration als politische Strategie“.

Ministerien und Behörden lassen ihre offiziellen Domains manchmal einfach auslaufen, so dass sich andere diese sichern können. Was soll da schon schief gehen? Was schief gegangen ist, darüber spricht der Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers von Mint Secure im Talk „Was alte Behördendomains verraten“.

Juchu, Abgeordnete packen aus. Anna Kassautzki saß für die SPD von 2021 bis 2025 im Bundestag – auch im Digitalausschuss. Ihre Mitarbeiterin Rahel Becker ebenso. Jetzt erklären sie im Talk „Power Cycles statt Burnout, wie politische Einflussnahme auf Entscheidungen wirklich funktioniert und was zivilgesellschaftliche Organisationen daraus ableiten sollten, wenn sie ihre Energie effizient einsetzen wollen.

Hoffnung auf die Kraft sozialer Bewegungen verspricht auch der Beitrag von Mustafa Mahmoud Yousif. Im Vortrag Hatupangwingwi: The story how Kenyans fought back against intrusive digital identity systems geht es um die kolonialen Wurzeln von Identifikationssystemen und den Widerstand der kenianischen Zivilgesellschaft gegen die Datenbank Huduma Namba.

In „Current Drone Wars“ beleuchtet Leonard Veränderungen in der Kriegsführung mit Drohnen: von den großen und schwerfälligen Apparaten des US-amerikanischen „War on Terror“ zu den billig produzierten Massendrohnen des Ukraine-Krieges. Mittlerweile mischen auch deutsche Rüstungskonzerne und -Start-ups im Geschäft mit dem Kriegsgerät der Zukunft mit.

Tag 3: Montag, der 29. Dezember

Jürgen Bering und Simone Ruf von der Gesellschaft für Freiheitsrechte berichten davon, wie die NGO für strategische Klagen seit ihrer Gründung vors Bundesverfassungsgericht und andere Rechtsprechungsorgane zieht. In „Hacking Karlsruhe – 10 years later“ geht es um Erfolge, Fehlentscheidungen und was sich daraus lernen lässt.

Künstlerin Esther Mwema spricht über Unterseekabel und andere Internetinfrastrukturen in Afrika als Schauplätze des digitalen Kolonialismus: „Undersea Cables in Africa: New Frontiers of Digital Colonialism“.

Forschende haben sich Bikesharing-Daten vorgenommen und zwar jede Menge davon. Im Talk „What Makes Bike-Sharing Work?“ fragen sie: Was können wir aus 43 Millionen Kilometern an Bikesharing-Fahrten aus 268 europäischen Städten für eine zeitgemäße Mobilitätsplanung lernen?



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Hannah Vos und Vivian Kube arbeiten als Anwältinnen für die Transparenzplattform FragDenStaat. In ihrem Beitrag sezieren sie, wie „Neutralität“ zu einem neuen Kampfbegriff wurde. „Zivilcourage kann nicht neutral sein – und soll es auch nicht“, sagen die beiden und erklären, warum das so ist.

Im letzten Jahr sorgten die von Bianca Kastl und Martin Tschirsich vorgestellten Sicherheitsprobleme bei der elektronischen Patientenakte für Aufregung. Ein Jahr später blickt Bianca zurück, was seit dem Talk und der tatsächlichen Einführung der ePA für alle passiert ist – in „Schlechte Karten – IT-Sicherheit im Jahr null der ePA für alle“.

Informatiker Rainer Rehak spricht über die automatisierten Zielsysteme des israelischen Militärs und warum IT-Fachleute dazu nicht schweigen sollten. Es geht unter anderem um das Völkerrecht, sogenannte Künstliche Intelligenz und die Verantwortung großer Tech-Konzerne: „Programmierte Kriegsverbrechen? Über KI-Systeme im Kriegseinsatz in Gaza und warum IT-Fachleute sich dazu äußern müssen“.

Laufen auf .onion-Seiten im Darknet vor allem kriminelle Aktivitäten oder findet sich da die letzte Bastion der Freiheit? Selbst in wissenschaftlichen Papern widersprechen sich die Zahlen extrem. Tobias Höller leuchtet aus, wie das zu interpretieren ist.

„Ein analoger Überwachungskrimi mit sauberen Städten, lichtscheuen Elementen, queerem Aktivismus, und kollektiver Selbstorganisation“ verspricht Simon Schultz in seinem Vortrag zu einem Überwachungssystem in Hamburger Toiletten aus den 1980ern, das vor allem auf queere Menschen abzielte.

Tag 4: Montag der 30. Dezember

Wir haben immer wieder über Linas Recherchen zur CUII, der Clearingstelle Urheberrecht im Internet, berichtet. Auf dem Congress stellt sie gemeinsam mit Elias Zeidler alias Northernside im Talk „Wie Konzerne heimlich Webseiten in Deutschland sperren“ die neuesten Entwicklungen in der Causa CUII vor.

Was hat KI mit Gaskraftwerken zu tun? Das erklären Friederike Karla Hildebrandt von Bits und Bäume und Moritz von urgewald in ihrem Vortrag „Fossile Industrie liebt KI“.

Mit Hilfe der YouTube-Datenspende von 1.064 Dänen haben Forschende untersucht, wie die Plattform ihre Besuche beeinflusst. Es geht aber auch um europäische Regeln, die Wissenschaftler:innen mehr Zugang zu Daten geben sollten, aber in der Praxis noch nicht ausreichend funktionieren: „We, the EU, and 1064 Danes decided to look into YouTube“.



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Datenschutz & Sicherheit

Die Bundesregierung muss jetzt scharf protestieren


Am Dienstagabend hat das US-Außenministerium Visa-Sanktionen gegen Mitglieder eines angeblichen „globalen Zensur-industriellen Komplexes“ verhängt. Der bekannteste Sanktionierte ist der frühere EU-Kommissar Thierry Breton, der eine tragende Rolle für den europäischen Digital Services Act (DSA) spielte.

Daneben gehören die Gründerin des britischen Global Disinformation Index (GDI), Clare Melford, und der Gründer des in Großbritannien und USA tätigen Center for Countering Digital Hate (CCDH), Imran Ahmed, zu denjenigen, die künftig Einreisebeschränkungen für die USA unterliegen. In Deutschland haben die USA mit Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon die Geschäftsführerinnen von HateAid sanktioniert.

Feindlicher Akt gegen europäische Souveränität

Die Sanktionen erfüllen zwei Funktionen: Sind sind einerseits ein feindlicher Akt gegen die europäische Gesetzgebung des Digital Services Acts, dem auch die US-amerikanischen Tech-Konzerne unterworfen sind. Die EU-Verordnung enthält vor allem für sehr große Tech-Konzerne zahlreiche Pflichten: etwa zu Moderation und Transparenz, zur Löschung illegaler Inhalte oder dem Schutz von Nutzer:innen vor manipulativem Design.

Diese Gesetzgebung versuchen die mittlerweile sehr nahe an den autoritären Trump gerückten Tech-Milliardäre von Musk bis Zuckerberg schon seit Langem und nun mit verstärkter Hilfe der Trump-Regierung zu attackieren. Früher mit massiver Lobbyarbeit in Brüssel, jüngst auch mit Zoll-Drohungen und jetzt mit Sanktionen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, die die Umsetzung des DSA mitgestalten.

Es handelt sich bei den jetzigen Sanktionen um einen direkten Angriff auf die Souveränität Europas, selbst digitale Märkte zu regulieren und die eigenen Gesetze gegen Konzerne auch durchzusetzen. Die Sanktionen sind Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit, denn nichts anderes ist die Durchsetzung von Recht und Gesetz.

Bestrafung und Einschüchterung

Die zweite Ebene ist die Bestrafung, Markierung und Einschüchterung politischer Gegner:innen. Die jetzt durch ihre Mitglieder sanktionierten Nichtregierungsorganisationen sind alle gegen Hassrede, illegale Inhalte und Desinformation tätig. Natürlich sind solche Organisationen denjenigen ein Dorn im Auge, deren Aufstiegs- und Machterhaltungsstrategie auf Hass, Lügen und Desinformation aufbaut. HateAid ist nicht umsonst hierzulande ein Lieblingsgegner der rechtsradikalen AfD und ihrer rechtskonservativen Steigbügelhalter.



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Während US-Präsident Trump in den USA mit der New York Times die renommierteste Zeitung des Landes zum „Gegner des Volkes“ deklariert und die „Einschläferung“ des Satirikers Stephen Colbert fordert, malen er und seine Anhänger:innen das Schreckgespenst eines allmächtigen europäischen Zensurapparates an die Wand. Gleichzeitig übernehmen Trump-Getreue die US-Medienlandschaft und ein regierungsnahes global agierendes autoritäres Netzwerk von Tech-Konzernen hat sich gebildet. Die Realität ist also: Die Meinungsfreiheit ist in den USA in Gefahr – und weniger in Europa.

Bei den jetzt verhängten Einreiseverboten für die Betroffenen dürfte es nicht bleiben. Die Mitarbeitenden von HateAid wurden als „radikale Aktivisten“ klassifiziert, die ihre Organisationen als Waffe einsetzen würden. Es kann gut sein, dass die Organisationen ihre Social-Media- und sonstigen Accounts bei US-Konzernen verlieren könnten. Die Sanktionen gegen HateAid sind als Drohung gegen alle zu verstehen, die sich kritisch mit US-amerikanischen Tech-Konzernen auseinandersetzen.

Jetzt scharf und entschieden protestieren

Gegen das Vorgehen der US-Regierung müssen die Bundesregierung und die EU-Kommission scharf und entschieden protestieren. Es geht dabei um nicht weniger als die europäische Unabhängigkeit, selbst über die hier geltenden Gesetze zu entscheiden. Es geht darum, dass wir in der EU mit unseren 450 Millionen Einwohner:innen selbst aushandeln, welche Regeln bei uns gelten. Und dass wir uns nicht alles von den Konzernen der Oligarchen gefallen lassen, auch wenn diese bei Donald Trump auf dem Schoß sitzen.

Neben der europäischen Souveränität geht es auch darum, hier tätige zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer Handlungsfreiheit zu schützen. Sonst müssen in Zukunft alle möglichen Akteure damit rechnen, von den USA bestraft zu werden, wenn dies der autoritären Führung der USA und ihren Oligarchen nicht in den Kram passt. Es geht also um nicht weniger als um die politische und wissenschaftliche Freiheit unserer Zivilgesellschaft.

Jetzt sind also Bundeskanzler Merz und Kommissionspräsidentin von der Leyen gefragt, deutliche Worte und eine politische Antwort zu finden, damit dieser Präzedenzfall der Einschüchterung nicht unerwidert bleibt. Auch wenn heute Heiligabend ist.



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