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Künstliche Intelligenz

Tschüss, Big Tech: Gmail-Postfach exportieren und E-Mails löschen


Hand aufs Herz: Wie viele ungelesene E-Mails liegen in Ihrem Gmail-Postfach? Google warb zur Einführung von Gmail damit, dass man nie wieder Nachrichten löschen müsse: Dank einer guten Suchfunktion sollten sich Nutzer gar keine Gedanken mehr um ihren Posteingang machen müssen. Aber was machen Sie mit diesem „Datenschatz“, wenn Sie jetzt den Abschied von Big Tech wagen wollen?

  • Ein überfülltes Postfach, überflüssige KI-Funktionen oder Sorge um den Datenschutz: Es gibt viele Gründe, Gmail den Rücken zu kehren.
  • Mit Google Takeout bietet der Konzern Nutzern eine Möglichkeit, all Ihre Daten als lokale Datei zu exportieren.
  • Der Umzug von einem zum anderen E-Mail-Anbieter kostet Sie weder viel Zeit, noch benötigen Sie technischen Sachverstand.

Gründe, sich von Gmail zu verabschieden, gibt es mittlerweile viele – von Datenschutzbedenken bis zum Kostendruck, wenn Google plötzlich Geld für mehr Speicher will. Die wirklich wichtigen Informationen sollten Sie zwischen Versandbestätigungen und Werbespam dennoch nicht zurücklassen. Da hilft nur die Migration zu einem neuen Anbieter.

Dieser Artikel erklärt, wie Sie Ihr Gmail-Postfach als Archiv lokal speichern oder gleich direkt zu einem neuen E-Mail-Provider umziehen. Außerdem erklären wir den etwas umständlichen Vorgang, den Google zum Leeren Ihres Posteingangs anbietet.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Tschüss, Big Tech: Gmail-Postfach exportieren und E-Mails löschen“.
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EU-weite Untersuchung: Jeder dritte Online-Händler trickst beim Black Friday


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer am Black Friday oder Cyber Monday im November auf Schnäppchenjagd ging, wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit hinters Licht geführt. Eine Untersuchung des europäischen Verbraucherschutz-Netzwerks CPC hat ergeben, dass der Online-Handel es mit der Wahrheit bei Preisnachlässen oft nicht genau nimmt. Zwischen November und Dezember 2025 nahmen Behörden aus 23 EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen 314 Online-Shops und Apps unter die Lupe. Das Ergebnis dieser konzertierten Aktion („Sweep)“ ist ernüchternd: Nahezu alle untersuchten Händler werben massiv mit Preisnachlässen, doch bei mindestens 30 Prozent hielten sich die Unternehmen nicht an gesetzliche Vorgaben.

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Besonders im Fokus stand die Einhaltung der Preisangabenrichtlinie. Sie schreibt vor, dass bei jeder Preisermäßigung der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage als Referenzwert angegeben werden muss. Damit soll verhindert werden, dass Preise kurz vor einer Rabattaktion künstlich angehoben werden. Die Realität sieht anders aus: Lediglich in knapp 40 Prozent der geprüften Fälle war die Referenzangabe korrekt. Oft entpuppte sich der angebliche reguläre Preis als Fiktion: Die Rabattaktionen wurden so lange ausgedehnt, dass der höhere Preis kaum jemals tatsächlich verlangt wurde.

Die Verbraucherschutzbehörden stießen auch auf fragwürdige Methoden zur Manipulation der Kaufentscheidung. Gut jeder dritte Händler versuchte, Kunden ungefragt zusätzliche Artikel in den virtuellen Einkaufskorb zu legen – oft ohne klar erkennbare Zustimmung. Auch Preisvergleiche dienen häufig eher der Verschleierung als der Transparenz: Sechs von zehn Händlern blieben eine Erklärung schuldig, worauf sich ein herangezogener Vergleichspreis überhaupt bezog.

Besonders aggressiv agierten Unternehmen, die auf künstlichen Zeitdruck setzten. Fast jeder fünfte Shop nutzte Methoden wie fingierte Bestandsverknappungen oder ablaufende Zeitmesser. Mehr als die Hälfte dieser Fälle stufte das Netzwerk als irreführend ein. Ebenfalls verbreitet ist das „Tröpfchen-Preissystem“, bei dem Gebühren für Versand oder Service erst ganz am Ende des Bezahlvorgangs hinzugefügt werden, um den Einstiegspreis niedriger erscheinen zu lassen.

In Deutschland koordinierte die Ermittlungen zunächst das Umweltbundesamt, bevor die Zuständigkeit zum Jahreswechsel auf das Bundesamt für Justiz (BfJ) überging. Die Präsidentin der Behörde, Veronika Keller-Engels, hob hervor, dass die zunehmende Digitalisierung einen wehrhaften Verbraucherschutz erfordere. Die betroffenen Unternehmen aus dem EU-Ausland wurden bereits den jeweiligen nationalen Behörden gemeldet. Diese müssen nun sicherstellen, dass die Rechtsverstöße abgestellt werden.

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Obwohl es sich nicht um eine repräsentative Branchenstudie handelt, zeigen die Ergebnisse ein systemisches Problem auf. Die enge Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission und nationalen Behörden soll den Druck auf schwarze Schafe erhöhen. Kunden sollten künftig noch stärker bedenken: Ein rotes Preisschild im Netz entspricht selten der ganzen Wahrheit.


(mho)



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Astronomie: Komet 41P hat schon 2017 seine Rotationsrichtung umgekehrt


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Mit dem Weltraumteleskop Hubble wurden schon vor etwa neun Jahren erstmals Hinweise dafür gefunden, dass ein Komet nach dem Vorbeiflug an der Sonne seine Drehrichtung umgekehrt hat. Das hat David Jewitt von der University of California in Los Angeles anhand von Archivaufnahmen ermittelt, wie die NASA berichtet. Diese und Daten des NASA-Weltraumteleskops Swift zeigen demnach, dass sich der Komet 41P/Tuttle-Giacobini-Kresák im Mai 2017 erst langsamer und im Dezember desselben Jahres viel schneller gedreht hat. Die einfachste Erklärung sei, dass seine Rotation durch Ausgasungen gebremst und schließlich umgedreht wurde. Am Ende habe er sich innerhalb von 14 Stunden einmal um sich gedreht, nachdem er für eine Rotation in der Gegenrichtung vorher 46 bis 60 Stunden gebraucht habe.

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Der Komet 41P benötigt für einen Umlauf um die Sonne etwa 5,4 Jahre, bekannt ist er schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Daten des Weltraumteleskops Hubble stammen von seiner Sonnenannäherung (Perihel) im Frühjahr 2017, damals wurde er auch mit dem Swift-Teleskop beobachtet. Die Daten zeigen laut der NASA, dass seine Aktivität deutlich zurückgegangen war. Gegenüber 2001 habe er deutlich weniger Gas ausgestoßen. Trotzdem hat das offenbar ausgereicht, um seine Drehrichtung umzukehren. Die Messdaten zeigen zudem, dass der Komet einen Durchmesser von etwa einem Kilometer hat, womit er vergleichsweise klein ist. Dadurch können die Ausgasungen seine Bewegungen auch leichter beeinflussen.

Auch wenn Kometen eher zu den kurzlebigeren Himmelskörpern gehörten, vollziehen sich Änderungen ihrer Struktur normalerweise über Jahrhunderte oder länger, erklärt die NASA. Verantwortlich dafür ist die Sonne, vor allem, wenn sie auf ihrer Umlaufbahn der Sonne besonders nahekommen. Bei jedem dieser Annäherungen verlieren Kometen an Masse, weil flüchtiges Material herausgerissen wird. Die rasche Umkehrung der Rotation deute nun aber große Veränderungen bei solch einem Himmelskörper an, die sich auf einer für den Menschen nachvollziehbaren Zeitskala abspielten. Jewitt geht sogar davon aus, dass der Komet bald zerstört wird. 41P wird 2028 zum nächsten Mal an der Sonne vorbeikommen. Die Forschungsarbeit ist in The Astronomical Journal erschienen.


(mho)



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293.000 E-Mail-Konten geleakt: IT-Vorfall bei Plug-in-Hersteller Sound Radix


Rund 293.000 E-Mail-Adressen hat das Have-I-Been-Pwned-Projekt neu aufgenommen. Die stammen aus einem Datenleck beim Musik-Plug-in-Hersteller Sound Radix.

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Das Unternehmen Sound Radix teilt in E-Mails an Kunden und auf der Webseite Details zum Datenleck nach einem IT-Angriff mit. „Wir haben kürzlich entdeckt, dass unbefugte Dritte Zugriff auf unsere externe Kundensupport-Plattform (Freshdesk) erlangt haben“, erklärt Sound Radix dort. Der oder die Angreifer haben auf das Konto eines Supportmitarbeiters zugegriffen und darüber betrügerische E-Mails versendet. Diese zeigen als Absendernamen „Eviivo Support“ und als E-Mail-Adresse „bnc@soundradix.freshdesk.com“ an. Empfänger sollen E-Mails von dieser Adresse umgehend löschen, rät das Unternehmen.

Als Sound Radix die unbefugten Zugriffe mitbekommen hat, hat das Unternehmen das betroffene Konto umgehend geschützt und weitere Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Bei der Untersuchung des Vorfalls stellte sich heraus, dass der unbefugte Zugriff auf Namen und E-Mail-Adressen von Nutzerinnen und Nutzern möglich war, die mit dem technischen Support in Kontakt standen. Es gibt uneindeutige Hinweise, dass unbefugter Zugriff über die Support-Plattform hinaus erfolgte und Namen, E-Mail-Adressen und Passwort-Hashes der größeren Nutzerdatenbank umfasste.

Sound Radix betont, dass sensible Finanzdaten wie Kreditkarteninformationen nicht zugreifbar waren. Das Have-I-Been-Pwned-Projekt (HIBP) hat von Sound Radix die Informationen zu dem Vorfall erhalten und die rund 293.000 betroffenen E-Mail-Adressen zur Datenhalde der geleakten Konten hinzugefügt.

Bei HIBP können Kunden, die Sound-Radix-Plug-ins gekauft haben, ihre E-Mail-Adresse eingeben und damit schauen, ob sie betroffen sind. Die Information, dass mit der Adresse Plug-ins für die Musikproduktion gekauft wurden, können Phisher missbrauchen, um glaubhaftere Betrugsmails zu versenden.

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Derartige IT-Vorfälle sind inzwischen täglich zu beobachten. Anfang des Jahres wurde etwa die europäische Raumfahrtagentur ESA Opfer eines Datenlecks. Inzwischen ist die Masche häufiger zu beobachten, wodurch Cyberkriminelle mittels Phishing etwa Zugang zu Support-Systemen und den dort hinterlegten Kundendaten erlangen; Mitte vergangenen Jahres standen insbesondere Salesforce-Nutzer im Fokus von derartigen Kampagnen.


(dmk)



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