Künstliche Intelligenz
UltraFine evo 32U990A: LGs 6K-Monitor mit Thunderbolt 5 kommt im Oktober
Der südkoreanische Hersteller LG hat zehn Monate nach dem ersten Lebenszeichen des UltraFine-evo-6K-Monitors mit der Modellnummer 32U990A-S alle Informationen inklusive eines Preises veröffentlicht. Laut Hersteller ist der 31,5-Zoll-Bildschirm vor allem für „Kreativprofis mit anspruchsvollen Workflows“ bestimmt.
Der im Zuge der CES im Januar präsentierte Monitor bietet eine nochmals höhere Auflösung von 6144 × 3456 Pixeln als die bisher von LG angebotenen Ultrafine-5K-Modelle. Derzeit bietet nur Dells UltraSharp U3224KBA diese Auflösung. Die Pixeldichte steigt auf 224 Pixel pro Zoll (ppi) – 60 Prozent mehr als bei gleich großen 4K-Modellen (3840 × 2160 Pixel). LG setzt ein eigenes Panel vom Typ Nano IPS Black ein, das dunklere Schwarzwerte und damit höhere Kontraste erreicht als klassische IPS-Panels. Die Farbraumabdeckung mit 10-Bit-Abstufung pro Farbkanal beziffert LG auf 99,5 Prozent Adobe RGB sowie 98 Prozent DCI-P3. Der Hersteller kalibriert das Display ab Werk.

So viel zusätzliche Bildfläche haben Nutzer durch die 6K-Auflösung.
(Bild: LG)
Über längere Zeit schafft die Hintergrundbeleuchtung flächendeckend 450 cd/m². Kurzfristig sind bis zu 600 cd/m² möglich, womit der Monitor die Anforderung für VESA DisplayHDR 600 erfüllt. Der Standfuß ist höhenverstellbar, zudem lässt sich das Display um 90 Grad drehen (Pivot).
Als Gaming-Monitor ist der Bildschirm aufgrund seiner Bildwiederholrate von 60 Hertz weniger geeignet. LG macht in seiner Ankündigung ohnehin deutlich, dass er vor allem für Grafik- und Videobearbeitung geeignet sei. Laut LG ist der Bildschirm unter anderem durch einen Studio-Modus mit drei voreingestellten Farboptionen für Mac-Geräte geeignet.
Highspeed-Hub mit Thunderbolt 5
Anschlussseitig kommt der UltraFine evo 32U990A mit zweimal Thunderbolt 5 (inklusive Displayport 2.1 und einmal 96-Watt-Laden), HDMI 2.1, Displayport 2.1 und dreimal USB 3.2 Gen 2 (10 Gbit/s). Einer der beiden Thunderbolt-Anschlüsse und zwei USB-Ports dienen als Hub: Per Thunderbolt können Nutzer etwa ein weiteres Display verbinden (Daisy Chain) oder eine eGPU beziehungsweise SSD anschließen, an die normalen USB-Ports zum Beispiel Peripherie oder einen Ethernet-Adapter. Wer kein Thunderbolt oder das eng verwandte USB4 hat, kann den dritten USB-C-Anschluss als Upstream für den USB-Hub verwenden. Ein integrierter KVM-Switch erlaubt den Wechsel zwischen Bildquellen mit derselben angeschlossenen Peripherie.
Mit dem L-förmigen Standfuß lässt sich der Monitor kippen als auch in der Höhe verstellen. Außerdem lässt sich das Display um 90 Grad drehen (Pivot), etwa um lange Tabellen zu bearbeiten oder YouTube-Shorts anzusehen beziehungsweise zu bearbeiten. Alternativ kann der Monitor mittels VESA-Halterung (100 × 100 mm) auch an Standfüße und Monitorarme von Drittherstellern angebracht werden.

Das LG-Ultrafine-6K-Display bietet verschiedene ergonomische Anpassungsoptionen.
(Bild: LG Display)
Während der Bildschirm in einigen Ländern bereits verfügbar ist, soll er in Deutschland gegen Ende Oktober in den Handel kommen. Preislich ist er mit einer unverbindlichen Preisempfehlung von 2000 Euro günstiger als Dells UltraSharp U3224KBA, der mit einer UVP um die 2900 Euro gestartet war, mittlerweile aber für etwa 2200 Euro zu haben ist.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Kommentar zum AWS-Fail: Hinter dem Sündenbock DNS steht Hyperscaler-Inkompetenz
Am 19. und 20. Oktober 2025 gab es einen Ausfall der AWS-Cloud in der Region us-east-1 (North Virginia), einem der Kernstandorte von AWS. Dieser Ausfall erschütterte populäre und auch weniger sichtbare, aber kritische Internetdienste. Ausgelöst durch den Ausfall waren diese Dienste nicht oder nur sehr eingeschränkt erreichbar. Darunter waren Amazons eigene Streamingangebote, Atlassian, Docker, der Epic Game Launcher und der Messenger Signal.
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Carsten Strotmann unterstützt als Consultant bei der sys4 AG Kunden beim Betrieb von DNS/DNSSEC/DANE-Infrastrukturen und arbeitet als Trainer fürs Internet Software Consortium und Linuxhotel.
Amazon berichtete von DNS-Auflösungsproblemen, und schnell wurde wieder das Meme „It’s always DNS“ ausgepackt, um den Ausfall zu erklären. DNS als *der* Infrastrukturdienst des Internets scheint eine Art Naturgewalt zu sein, der selbst die allgewaltigen Hyperscaler schutzlos ausgeliefert sind. Eine Woche später, am 29. Oktober, hatte dann auch Microsoft Azure mit einem Ausfall zu kämpfen – der angegebene Auslöser: DNS!
Garbage in, Garbage out
Ist DNS nun die Nemesis der Cloud? AWS schreibt in der Post-Mortem-Analyse: „a latent race condition in the DynamoDB DNS management system“ – ein Fehler im DNS-Managementsystem der Amazon DynamoDB hatte falsche Daten in das DNS geschrieben. Das DNS, ein weltweiter Verzeichnisdienst, der es erlaubt, hinter Domainnamen Daten abzulegen und wieder abzurufen, hat zuverlässig funktioniert: Er hat die eingetragenen – falschen – Daten ausgeliefert.
Der Fehler lag nicht im DNS, er lag in der DynamoDB. DNS arbeitet nach dem in der IT bekannten GIGO-Prinzip: Garbage in – Garbage out. DNS weiß nicht, welche Daten korrekt sind und welche nicht. Es gibt die Daten zurück, die Menschen oder Maschinen dort hinterlegen.
Man kann den Eindruck gewinnen, dass große Teile der Internetdienste, Fachpresse und Hyperscaler-Kunden auf der Suche nach einem Sündenbock sind: Es zeigt sich, dass auch die hoch spezialisierten Experten der Hyperscaler die Komplexität der Systeme nicht beherrschen. Statt zu der Erkenntnis zu gelangen, dass ein Cloud-Anbieter den Verantwortlichen im Unternehmen nicht die Arbeit abnimmt, einen hochverfügbaren Dienst zu erstellen und Gegenmaßnahmen für Ausfälle zu implementieren, zeigt man lieber auf das Naturereignis DNS. DNS lässt sich anscheinend nicht bändigen, nicht einmal von den Hyperscalern.
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Vor dem DNS gab es im Internet einen zentralen Dienst für die Namensauflösung, die Datei hosts.txt. Sie wurde am Stanford Research Institute zentral verwaltet und auf alle Rechner des Internets verteilt. Die frühen Baumeister des Internets erkannten, dass die zentral ausgelieferte hosts.txt die Verfügbarkeit von Diensten im Internet gefährdet, und ersetzten sie 1983 durch DNS als explizit dezentralen Dienst.
Es ist eine Ironie der Geschichte, dass heute bei Ausfällen zentralisierter Dienste die Schuld bei ebendiesem dezentralen Dienst gesucht wird, der aber bestens und fehlerfrei funktioniert. Die Erkenntnis aus dem Jahr 1983, dass sich Ausfallsicherheit und die Zentralisierung von Diensten im Internet ausschließen, ist wohl in den letzten Jahren in Vergessenheit geraten.
Dieser Kommentar ist das Editorial der iX 12/2025, die am 21. November 2025 erscheint.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Bundestag ermöglicht Online-Verfahren an Gerichten
Deutschlands Justiz soll digitaler werden. Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag den Weg dafür freigemacht, Online-Verfahren an einzelnen Zivilgerichten zu erproben. Ein von den Abgeordneten verabschiedetes Gesetz eröffnet die Möglichkeit, zivilrechtliche Klagen über ein digitales Eingabesystem einzureichen – allerdings nur in jenen Bundesländern, die sich freiwillig an einem entsprechenden Pilotprojekt beteiligen.
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Bei der Einführung der elektronischen Justiz-Akte wird den Gerichten hingegen eine längere Übergangsfrist eingeräumt. Ein ebenfalls zu nächtlicher Stunde verabschiedetes Gesetz eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Akten bis Ende 2026 in Ausnahmefällen auch in Papierform anzulegen. Eigentlich sollte die E-Akte schon zum 1. Januar 2026 verbindlich sein. Es bestehe aber „das Risiko des Auftretens etwaiger Digitalisierungslücken“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Belkin ruft Produkte wegen Brandgefahr zurück
Laut Belkin sind sowohl der „Auto-Tracking Stand Pro“ (MMA008) als auch die „BoostCharge USB-C PD Power Bank 20K“ (BPB002) von dem Rückruf betroffen. Der Rückruf betrifft auch das Modell PB0003 der Powerbank, die laut Belkin jedoch nicht in Deutschland angeboten wird. Der Hersteller bietet gegen Vorlage eines gültigen Kaufbelegs oder der Seriennummer eine vollständige Rückerstattung an oder eine Gutschrift in voller Höhe plus 20 Prozent auf den Kauf eines Produkts über die Belkin-Webseite.
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Herstellungsfehler
Wie Belkin in seiner Meldung zum Rückruf schreibt, kann der Lithium-Ionen-Akku aufgrund eines Herstellungsfehlers zur Überhitzung der Zellen der Produkte führen. Dies könnte eine Brandgefahr für Verbraucher darstellen, heißt es. Der Hersteller rät ausdrücklich von der weiteren Nutzung der beiden Produkte ab.

Neben der Powerbank ruft Belkin auch den „Auto-Tracking Stand Pro“ zurück.
(Bild: Belkin)
Zudem solle man sie von der Stromversorgung oder anderen Produkten trennen und mit Belkin für weitere Anweisungen in Kontakt treten. Ferner rät Belkin, die Modelle mit den Modellnummern „BPB002“ und „MMA008“ an „einem sicheren, trockenen Ort“ aufzubewahren und von „brennbaren Gegenständen oder anderen Gegenständen, die die Powerbank beschädigen könnten“ fernzuhalten.
Nicht in den Hausmüll
Laut Belkin können Kundinnen und Kunden feststellen, ob ihr Gerät von der Rückrufaktion betroffen ist, indem sie die Modellnummer auf der Rückseite oder Seite des Produkts suchen. Sollte auf dem Belkin-Produkt die Modellnummer „MMA008“ oder „BPB002“ lauten, sollten Besitzer die Seriennummer und/oder den Kaufbeleg heraussuchen und das Rückrufformular ausfüllen. Die Seriennummer befindet sich laut Hersteller auf dem Produktetikett an der Rück- oder Unterseite des Produkts.
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Die Powerbank und der Auto-Tracking-Ständer dürfen auf keinen Fall im Hausmüll entsorgt werden. Betroffene müssen sie bei Einrichtungen, die Lithiumbatterien annehmen, wie etwa Wertstoffhöfen oder Händlern, die Batterien verkaufen, abgeben.
Es ist nicht der erste Rückruf eines Belkin-Produkts wegen Brandgefahr: Zuletzt hatte der Hersteller im Oktober 2024 das Ladegerät Belkin BoostCharge Pro BPD005 für iPhones und die Apple Watch wegen „großer Wärmeentwicklung“ zurückgerufen.
(afl)
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