Datenschutz & Sicherheit
Ursula von der Leyen als Papagei der Tech-Bosse
Ursula von der Leyen steht blamiert da. Sie wollte aufspringen auf die KI-Welle, von der aber längst klar ist, dass viele damit verbundene Erwartungen übertrieben sind. Vor allem das Geraune um die alsbald kommende Künstliche Intelligenz, die uns intellektuell ebenbürtig oder uns gar in den Schatten stellen wird, verursacht bei Menschen Kopfschütteln, die sich wissenschaftlich mit dem Thema befassen.
Die EU-Kommissionspräsidentin hatte behauptet, KI werde sich schon nächstes Jahr dem menschlichen Denken und Verstehen annähern. Sie sagte das in einer Rede auf der EU-Haushaltskonferenz im Mai in Brüssel: „Als der aktuelle Haushalt ausgehandelt wurde, dachten wir, dass die KI erst um 2050 dem menschlichen Verstand nahekommt. Jetzt gehen wir davon aus, dass das bereits nächstes Jahr der Fall sein wird.“
Wissenschaftler, die zu Künstlicher Intelligenz forschen und lehren, widersprechen ihr jetzt öffentlich in einem Brief (pdf). Sie drängen von der Leyen, Abstand davon zu nehmen, dem KI-Hype hinterherzuhecheln und einer unmittelbar bevorstehenden Allgemeinen Künstlichen Intelligenz (Artificial General Intelligence, AGI) das Wort zu reden.
Sie fordern, dass die Kommission stattdessen die Behauptungen der Tech-Konzerne „sorgfältig prüfen“ und „unparteiisch und wissenschaftlich“ analysieren sollte. Potentiell sinnvolle KI würde nicht dadurch befördert, „dass unwissenschaftliche Marketingaussagen von US-Technologieunternehmen“ wiedergekäut würden.
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Was die Forscher besonders erzürnte: Anlässlich der Rede fragte ein Wissenschaftler bei der Kommission nach Belegen (pdf), wie von der Leyen auf dieses schmale AGI-Brett gekommen wäre. Als Antwort erhielt er jedoch keinerlei wissenschaftliche Fakten. Stattdessen zog die Kommission ernsthaft ein paar Blog-Einträge oder Aussagen auf Konferenzen von Tech-Broligarchen wie Anthropic-Chef Dario Amodei oder OpenAI-Chef Sam Altman als angebliche Beweise aus dem Hut.
Desinformation aus der Spitzenpolitik
Es ist gut, wenn jemand Kompetentem mal der Kragen platzt und angesehene Wissenschaftler übertriebenen Quatsch als solchen benennen und auf Fehlentwicklungen hinweisen. Denn Desinformation sollte nicht auch noch aus der Spitzenpolitik kommen. Die Kommissionspräsidentin sollte nicht eine solch kühne Behauptung in den Raum zu stellen, die unbelegt ist.
Die noch immer anschwellende KI-Blase blubbert nun seit drei Jahren. Weder Anthropics Claude noch OpenAIs ChatGPT rentieren sich auch nur annähernd, im Gegenteil: Sie kosten die Ex-Start-ups Unmengen Geld. Und sie kosten uns alle Unmengen Strom und Wasser und Elektronik-Hardware, die bald zu Bergen von Elektronikschrott werden könnten, wenn das drastische Wachstum der KI-Großrechenzentren so weitergeht. Die notwendige Umstellung der Energieproduktion hin zu Erneuerbaren wird buchstäblich von KI aufgefressen.
„KI“-Platzhirsche bauen massiv aus
Wir sollten aufhören, Software zu anthropomorphisieren, ihnen also menschliche Fähigkeiten anzudichten. Wir müssen weg von dem Glauben an KI und dem Nachplappern von Versprechungen der Tech-Bosse. Es vernebelt nicht nur von der Leyen die Sinne, sondern auch uns, wenn wir informiert und sachlich einschätzen wollen, welche Fähigkeiten der Sprachmodelle wir wo sinnvoll einsetzen können und was schlicht Bullshit ist.
Wir müssen auch weg von einer allzu freundlichen Sichtweise auf die Tech-Konzerne. Denn sie sind eben keine Heilsbringer, denen nun auch noch mit einer Anti-DSGVO-Agenda entgegengearbeitet werden sollte. Sondern es gehört ihnen mit gesunder Skepsis begegnet sowie dem Willen, geltendes EU-Recht durchzusetzen statt rückzubauen.
Im Vergleich zu der Rede von der Leyens zur sogenannten „State of the Union“ noch im September ist eine Umkehr zu beobachten. Damals betonte die Kommissionspräsidentin in ihrer Rede noch, dass sie „europäische Unabhängigkeit“ und die „Kontrolle über die Technologien […], die unsere Volkswirtschaften antreiben“, anstrebe. Sie wolle eine gute Regulierung der US-Konzerne, sagte die CDU-Politikerin. Explizit zur Digitalregulierung posaunte sie gar: „Wir setzen unsere eigenen Standards. Und unsere eigenen Regeln.“
Davon lässt ihre Anti-DSGVO-Agenda wenig übrig. Kein Wunder, wenn sie offenbar lieber den Übertreibungen und Halbwahrheiten der Tech-Bosse als der Wissenschaft zuhört.
Datenschutz & Sicherheit
Patchday Adobe: Schadcode-Lücken bedrohen InDesign & Co.
Angreifer können Systeme mit Adobe-Anwendungen attackieren und im schlimmsten Fall Schadcode ausführen. Sicherheitsupdates stehen im Rahmen des Adobe-Patchdays zum Download bereit.
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Die Sicherheitslücken finden sich in Format Plugins, InCopy, InDesign, Illustrator, Illustrator on iPad, Photoshop, Pass und Substance 3D Stager. In den meisten Fällen können Angreifer auf einem nicht näher beschriebenen Weg Speicherfehler auslösen und im Anschluss eigenen Code ausführen. Davon sind die Apps unter den Betriebssystemen Android, macOS und Windows betroffen. Bislang gibt es keine Berichte zu Attacken.
Adobes Entwickler versichern, die Schwachstellen in den folgenden Ausgaben geschlossen zu haben:
- Format Plugins 1.1.2
- InDesign ID 20.5.1, ID21.0
- Illustrator on iPad 3.0.10
- Illustrator 2025 29.8.3, 2026 30.0
- Photoshop 2025 26.9
- Substance 3D Stager 3.1.6
- InCopy 20.5.1, 21.0
- Pass Authentication Android SDK 3.8.0
Im Oktober hatte Adobe insgesamt zwölf Sicherheitsmitteilungen zu Schwachstellen in den Kreativ-Apps aus dem Hause veröffentlicht.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Bundesregierung: IT-Sicherheit im Kanzleramt ist über-geheim
Die deutsche Bundesregierung erachtet die Sicherheit der IKT-Systeme des Kanzleramts als Staatsgeheimnis. Sie weigert sich daher, wesentliche Informationen zur IT-Sicherheit der Regierungszentrale preiszugeben. Die Regierung begründet diesen außergewöhnlichen Schritt in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion so: Sämtliche Auskunft zu dem Thema berührten derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl dem parlamentarischen Auskunftsrecht überwiege.
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Selbst die Einstufung der Information als Verschlusssache (VS) und deren Hinterlegung bei der Geheimschutzstelle des Bundestages wäre zu riskant, sagt das Kanzleramt. Denn auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens könne unter keinen Umständen hingenommen werden.
Die IT-Sicherheitslage sei „angespannt bis kritisch“. Staatliche Akteure und andere Kriminelle professionalisierten ihre Arbeitsweise und agierten zunehmend aggressiv. Die Situation habe sich durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierenden vermehrten Angriffe auf Verbündete wie Deutschland weiter verschärft. Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft und die zunehmende Vernetzung erweiterten ferner die Angriffsflächen.
Bundes-IT wäre enorm gefährdet
Die Veröffentlichung von Details über Resilienz und Schutzmaßnahmen der Bundes-IT würde diese erheblich gefährden, schreibt das Kanzleramt. Angaben etwa zur Anzahl, zum Ort und zur Ausstattung von Rechenzentren, den Ergebnissen technischer Sicherheitsüberprüfungen und der Entwicklung der IT-Sicherheitsstellen könnten potenziellen Übeltätern konkrete Hinweise auf die im Kanzleramt eingesetzten Schutzmaßnahmen liefern. Insbesondere in Zusammenschau mit anderen Regierungsantworten und unter Nutzung von Techniken KI wären Angreifer in der Lage, Schwachstellen gezielt auszumachen und daraus konkrete Angriffsvektoren abzuleiten.
Eine solche Preisgabe der Verteidigungsstrategie würde die Lage in den Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und Schadwirkung dramatisch verschlechtern, heißt es in der Nicht-Antwort. Dies könnte „unmittelbar die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Bundesregierung gefährden“.
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BSI ist gegen Security by Obscurity
Das Kanzleramt macht lediglich einzelne operationelle Angaben: Alle einschlägigen Rechenzentren verfügten über Notstromversorgung. Die Funktionsfähigkeit des Kanzleramtes werde durch redundante Systeme gesichert.
Kritik des Bundesrechnungshofes werde bei einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess berücksichtigt. Derzeit seien keine Stellen im IT-Sicherheitsbereich unbesetzt. Generell sieht die Regierung die Notwendigkeit, die IT-Systeme des Kanzleramtes besonders zu schützen, was sich im Entwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie niedergeschlagen habe.
Security by Obscurity (Sicherheit durch Verschleierung) funktioniert Experten zufolge nicht als primäre oder alleinige Sicherheitsstrategie, da sie Angreifer allenfalls kurzzeitig bremst. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt davor, da Angreifer automatisierte Werkzeuge nutzten und damit regelmäßig Schwachstellen in verborgenen Systemen fänden.
(ds)
Datenschutz & Sicherheit
GEMA klagt erfolgreich gegen OpenAI

Fast ein Jahr hatte das Verfahren vor dem Landgericht München gedauert. Am Dienstag gab das Gericht dann der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) recht. Die GEMA verwaltet die Lizenzrechte zu den Werken vieler tausend Musiker*innen und hatte gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI geklagt. Das Gericht urteilte, OpenAI dürfe urheberrechtlich geschützte Songtexte nicht ohne eine entsprechende Lizenz verwenden. Außerdem verurteilte es OpenAI zu Schadensersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits im November 2024 hatte die GEMA eine Klage gegen den US-amerikanischen Technologiekonzern eingereicht. Der Vorwurf: OpenAI benutze gesichert GEMA-Werke, um seine KI zu trainieren, zum Beispiel „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Streitgegenstand war die Frage, ob ChatGPT diese memorisiert und dann auf Anfrage reproduziert oder nur aus ihnen lernt und sehr ähnliche Texte neu produziert.
Das Gericht schloss sich der ersteren Position und damit der GEMA an. Prof. Silke von Lewinski, Wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, sieht darin ein Urteil von „grundlegender Bedeutung für alle Werke, sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst, Fotografie oder jegliche andere Werke, die für Generative KI benutzt werden“.
KI-Unternehmen sollen für geschützte Werke zahlen
Es ist allerdings zu erwarten, dass OpenAI das Urteil nicht auf sich beruhen lassen wird. Auch eine Weiterverweisung an den Europäischen Gerichtshof wäre wohl möglich. OpenAI beharrt darauf, dass ChatGPT die Songtexte durch eine „sequenziell-analytische, iterativ-probabilistische Synthese“ selbst neu erstellt hätte und diese keineswegs einfach kopiert seien.
Die Klage gegen OpenAI ist nicht die einzige der GEMA gegen einen KI-Anbieter. Im Januar 2025 reichte der Verein zusätzlich Klage gegen Suno AI ein, eine Plattform, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz Musik generiert. Suno AI erstelle Lieder, die von der GEMA geschützten Werken wie „Cheri Cheri Lady“ oder „Daddy Cool“ zum verwechseln ähnlich seien, so der Vorwurf der GEMA. Eine Anhörung hat bis jetzt noch nicht stattgefunden.
Die GEMA verfolgt mit den Klagen das Ziel, ein Lizenzmodell durchzusetzen. Wer seine KI-Modelle mit einem bestehenden Lied trainieren will, soll dafür zahlen. Ein entsprechendes Lizenz-Modell für generative KI hatte die GEMA im vergangenen Jahr eingeführt. „Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme“ sagt GEMA-CEO Tobias Holzmüller in einem Statement auf der Website. „Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten.“
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