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Urteil im Abgas-Skandal: Thermofenster bei Volkswagen rechtswidrig


Der Betrug von Volkswagen ist auch zehn Jahre nach der Offenlegung juristisch nicht vollständig abgearbeitet. In einem Fall geht es darum, wie ein Thermofenster zu bewerten ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und Volkswagen halten das grundsätzlich für zulässig, um den Motor vor Schäden zu bewahren. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht darin eine rechtswidrige Abschalteinrichtung. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied nun im Sinne der DUH. Doch damit ist die Angelegenheit nicht abgeschlossen.

Das Gericht argumentierte im aktuellen Berufungsverfahren, dass das KBA keine Freigabe für ein Thermofenster erteilen durfte. Dabei ging es um die Genehmigung eines bestimmten Software-Updates in der Motorsteuerung, das VW nach dem Betrug durchgeführt hatte. Eine Funktion dieser Aktualisierung für den VW Golf Plus 2.0 TDI (Motortyp EA 189, Abgasnorm Euro 5) war das sogenannte Thermofenster, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Software verringert die Wirkung der Abgasnachbehandlung, etwa bei niedrigeren Temperaturen. Da diese Maschine in zahlreichen Modellen des Konzerns verbaut wurde, dürfte ein abschließendes Urteil weitreichende Folgen haben.

DUH und Volkswagen streiten seit Jahren darüber, ob ein Thermofenster zulässig ist. Das OVG in Schleswig wies nun die Berufungen des in Flensburg ansässigen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und der Volkswagen AG gegen eine Verwaltungsgericht-Entscheidung zurück, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Das Verwaltungsgericht hatte 2023 entschieden, dass die Freigabe rechtswidrig war. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, und sie hatte vom Verwaltungsgericht weitgehend recht bekommen.

Das Urteil ist laut Gericht noch nicht rechtskräftig. Zwar wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Das KBA und die Volkswagen AG können jedoch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erheben. Über diese hätte dann das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden. Volkswagen kündigte nach dem Urteil an, sich weiterhin juristisch wehren zu wollen. „Volkswagen wird Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen“, teilte der Konzern auf Anfrage der dpa mit. „Das nicht rechtskräftige Urteil hat keine Maßnahmen des KBA, wie z.B. behördliche Stilllegungen von Fahrzeugen oder Hardware-Nachrüstungen wegen des Thermofensters, zur Folge.“ Die Entscheidung betreffe „eine niedrige fünfstellige Zahl“ von Fahrzeugen.

In dem Urteil des OVG geht es konkret um den Freigabebescheid aus dem Jahr 2016. „Das Software-Update für die Motorsteuerung dieses Fahrzeugtyps enthielt zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung“, so das Gericht. „Das KBA ist daher verpflichtet, die Volkswagen AG umgehend aufzufordern, innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen.“

KBA und Volkswagen sehen das Thermofenster als zulässig an. Es schütze vor unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfall. Die Risiken wiegen demnach so schwer, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs darstellen können. Das Thermofenster ist nach Auffassung von Volkswagen auch nach den Maßstäben der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 unverändert zulässig. Der EuGH hatte klargestellt, dass eine Software, die „einen überwiegenden Teil des Jahres“ einen höheren Ausstoß von Schadstoffen zulasse, grundsätzlich unzulässig sei. Thermofenster zum Schutz des Motors seien nur dann rechtens, wenn keine andere Lösung Risiken abwenden könne. Die DUH führt weitere Verfahren gegen Diesel-Fahrzeuge verschiedener Hersteller, die mit den Abgasnormen Euro 5 bis Euro 6c auf den Markt kamen.

Autos mit der Abgasnorm Euro 5 konnten in der EU bis zum 31. August 2015 erstmals zugelassen werden. Für Neuzulassungen mit der Abgasnorm Euro 6c war Ende August 2019 in der EU Schluss. Seit dem ersten September 2024 ist für alle Erstzulassungen in der EU die Euro 6e verbindlich. Sie wird am 1. Januar 2028 von der Abgasnorm Euro 7 abgelöst. Sie wird aller Voraussicht nach die letzte Verschärfung für Autos mit Verbrennungsmotor sein.

Lesen Sie mehr zum Diesel-Skandal


(mfz)



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Rheinland-Pfalz plant fächendeckenden Einsatz von Handy-Blitzern


Handy-Blitzer sollen in Rheinland-Pfalz künftig flächendeckend eingesetzt werden. Nach dem erfolgreichen Einsatz einer Kamera plant das Innenministerium die Ausstattung aller Polizeipräsidien im Land mit sogenannten Monocams. Dies teilte ein Sprecher auf dpa-Anfrage mit.

Seit April 2025 ist das Land im Besitz einer Monocam. Zuletzt wurde es vom Mainzer Polizeipräsidium auf der A60 bei Ingelheim eingesetzt, die Standorte wechseln aber. Täglich wurden seitdem im Durchschnitt etwa zehn Menschen mit Handy am Steuer ertappt. Das Fazit der Pilotphase: Die Kameras inklusive Software seien als gut befunden worden, so der Sprecher.

Jetzt sollen nach Angaben des Ministeriums die fünf regionalen Polizeipräsidien in Mainz, Trier, Kaiserslautern, Ludwigshafen und Koblenz mit je einer Monocam ausgestattet werden. Die jeweiligen Einsatzorte liegen dann in der Hand der Präsidien und können variiert werden. Pflicht sei es allerdings immer, im Verkehr mit Schildern auf die Handy-Blitzer hinzuweisen.

„Die Beschaffung eines solch speziellen Gerätes nimmt einige Zeit in Anspruch“, sagte der Sprecher. „Wir sind zuversichtlich, dass das zeitnah erfolgt.“ In der Übergangsphase kommt ein Gerät der niederländischen Polizei an wechselnden Standorten zum Einsatz.

Bei der sogenannten Monocam handelt es sich um eine Kamera, die in den Niederlanden schon länger genutzt wird. Grob gesagt, analysiert eine Software Bilder von Fahrzeugen und erkennt, ob der Fahrer oder die Fahrerin einen Handyverstoß begeht. Wer mit Mobiltelefon am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Handy-Blitzer sollen dazu beitragen, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Innenminister Michael Ebling (SPD) hatte Mitte April erklärt, rund 1000 Unfälle pro Jahr seien im Land auf eine Ablenkung am Steuer zurückzuführen. 2024 seien bei solchen Unfällen drei Menschen ums Leben gekommen.

Da die Kameras Fotos machen, bevor ein Vergehen festgestellt wurde – anders als beim Geschwindigkeit-Blitzer –, brauchte es für den Regelbetrieb der speziellen Kamera eine Änderung im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes. Diese trat am 1. März in Kraft.


(olb)



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Montag: Digitale ID für Briten, Bundeswehr-Digitalfunk zu komplex


In Großbritannien soll die neue digitale ID den Zugang zu staatlichen sowie privaten Leistungen vereinfachen und gleichzeitig illegale Einwanderer abschrecken. In dem Land gibt es keine Passpflicht und frühere Versuche, eine vergleichbare ID-Card einzuführen, waren bisher gescheitert. In Deutschland könnte es zu einer Rüstungskrise kommen, denn in einem wichtigen Zukunftsprojekt der Streitkräfte scheiterten die neuen Funksysteme an simpler Bedienbarkeit. Sie gelten aktuell als „nicht truppentauglich“. Die softwarebasierte Bedienung des Digitalfunks zeigte sich in einem Praxistest als zu kompliziert. Derweil hat Microsoft bestätigt, dass Windows-10-Nutzer in Europa nach dem Supportende ein weiteres Jahr kostenlose Sicherheitsupdates erhalten. Windows 10 wird selbst auf die neue Möglichkeit hinweisen. Microsoft empfiehlt aber weiterhin, langfristig auf Windows 11 oder neue Geräte umzusteigen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Die britische Regierung plant die Einführung einer digitalen ID für alle legal in Großbritannien lebenden Einwohner. Laut einer Ankündigung der Regierung soll die kostenfrei erhältliche ID sicher auf dem Smartphone gespeichert werden und dem Nachweis der Identität einschließlich des Alters und des Aufenthaltsstatus dienen. Neben Namen, Geburtsdatum, Nationalität oder Aufenthaltsstatus soll es auch ein biometrisch verwertbares Foto enthalten. In Großbritannien, das keine Passpflicht kennt, ist die Pflicht zu einem Identitätsnachweis, der auch ein Foto enthält, ein Novum: Digitale ID soll in Großbritannien verpflichtend werden.

Eines der wichtigsten Modernisierungsvorhaben der Bundeswehr, das milliardenschwere Projekt „Digitalisierung Landbasierte Operationen“ (D-LBO), steckt noch immer in massiven Schwierigkeiten. Im Kern geht es dabei um den Kauf neuer Funkgeräte. Interne Dokumentationen enthüllen nun, dass ein Praxistest für den neuen Digitalfunk der Streitkräfte im Mai abgebrochen werden musste, da die Systeme als „nicht truppentauglich“ eingestuft wurden. Diese Panne bedroht die ambitionierte Zeitlinie für die dringend notwendige Digitalisierung des Heeres. Für Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ist es eine neue Rüstungspanne: Bundeswehr-Digitalfunk fällt in Praxistest durch.

Erstmals hat Microsoft selbst direkt bestätigt, was bereits zuvor durchgesickert war: Windows-10-Nutzerinnen und -Nutzer in Europa werden auch nach dem offiziellen Supportende weiterhin Sicherheitsupdates erhalten – und zwar kostenlos. In einem aktuellen Beitrag im deutschen Microsoft Newsroom bekräftigt der Konzern damit die zuvor von Medienberichten angestoßene Diskussion rund um den erweiterten Sicherheitssupport. Dort heißt es, dass Microsoft für Privatkundinnen und -kunden ab dem 15. Oktober 2025 ein „Extended Security Update (ESU)“-Programm ohne zusätzliche Kosten bereitstellt – allerdings nur für ein Jahr, also bis zum 13. Oktober 2026: Microsoft bestätigt kostenlose Windows-10-Sicherheitsupdates.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Die Bundesregierung hat das nationale Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten verpflichtet, massiv entschärft. Das von Katherina Reiche (CDU) geführte Wirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit dem Arbeitsressort unter Bärbel Bas (SPD) die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), am Freitag angewiesen, künftig bei der Durchsetzung der Vorgaben „zurückhaltend und unternehmensfreundlich“ vorzugehen. Diese faktische Entkernung gehört zu den Plänen der Regierung, die Bürokratie radikal einzudämmen, doch damit werden dem Lieferkettengesetz praktisch die Zähne gezogen – Wirtschaftsministerium schafft Lieferkettengesetz faktisch ab.

Ein Anreiz zum Kauf eines neuen Elektroautos steht ab dem kommenden Jahr auf der Kippe: Die Befreiung von der Kfz-Steuer. Von Jahresbeginn an neu zugelassene E-Autos könnten nicht mehr von dieser Entlastung profitieren. In der Bundesregierung gibt es noch keine Entscheidung über eine Verlängerung. Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, sagte, die Koalition müsse schnellstmöglich die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 sicherstellen, wie im Koalitionsvertrag zugesagt. Das bestätigt die Regierung, doch „die Umsetzung wird aktuell geprüft„: Kfz-Steuerbefreiung für neue E-Autos steht auf der Kippe.

Auch noch wichtig:

  • Digitale Souveränität fängt in der Schule an. Offene Plattformen sollen Microsoft und Apple ersetzen. Und was ist mit Informatik-Unterricht? Ein Gespräch bei Missing Link: Tech-Monopole gegen digitale Souveränität an Schulen.
  • „Es ist grundsätzlich falsch, wenn der Staat einseitig Technologien vorgibt“, meint Merz. Verbindliche CO2-Ziele seien richtig, aber nicht fixe Lösungswege. Der Kanzler verlangt „Technologieoffenheit“: Merz will Verbrennerverbot in der EU kippen.
  • US-Medien berichten von einem der größten Buyouts der Geschichte: EA könnte für 50 Milliarden Dollar von der Börse genommen werden: Saudische Investoren könnten Electronic Arts übernehmen.
  • Die Lufthansa plant, ein Fünftel der Stellen in der Verwaltung zu streichen. Was das für die Belegschaft bedeutet, dürfte am Montag bekannt werden: Lufthansa vor massivem Stellenabbau.
  • Glitzernde Skylines, konzentrierte Blicke, nebelumhüllte Seen und farbiges Abendlicht zeigen die Vielfalt fotografischer Erzählungen. Das sind die Bilder der Woche 39: Licht, Stille und Ausdruckskraft.
  • Alltagstaugliche Brillen mit überraschenden Funktionen: Wir stellen Smart Glasses vor, blicken in die Zukunft und diskutieren Kinderkrankheiten und Datenschutz. Das ist Thema im c’t uplink: Smart Glasses 2025 – vielseitig, unauffällig und fast schon nützlich.
  • Die Bundesregierung plant schärfere Regeln im Kampf gegen Spionage und Sabotage durch illegale Drohnen. Auch durch neue Befugnisse für die Bundeswehr: Dobrindt will mehr Befugnisse für Drohnenabwehr.
  • Das Echtheitssiegel nach CAI/C2PA verliert an Glaubwürdigkeit, weil Nikon eine Firmware verpatzt hat. In unserer Foto-Kolumne gibt es diesmal nur ein Thema. Das sind die Fotonews der Woche 39/2025: Die Lehren aus dem C2PA-Debakel.
  • Auf der KonfBD war wieder zu beobachten, wie stark Beharrungskräfte das deutsche Bildungssystem prägen. Politiker wirkten hilflos, meint Kristina Beer in ihrem Kommentar: „Speed it up“ – ein Konzept, das auf Implementierung wartet.
  • Bei der geplanten Abspaltung des US-Tiktok-Geschäfts sichert sich der Mutterkonzern gute Einnahmen; den Kern des Algorithmus gibt er nicht aus der Hand beim Tiktok-Deal: 50 Prozent der US-Einnahmen sollen an Bytedance fließen.
  • Ob Cloud-, KI-Apps oder KI-Agenten, die bisher an verschiedenen Stellen geführten Angebote – auch von Drittanbietern – alle wandern in Microsofts Marketplace: Microsoft bringt seine Cloud- und KI-Marktplätze unter einen Hut.


(fds)



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Kommentar: Drei unbequeme Wahrheiten – und wie das E-Auto helfen kann


Es gibt mindestens drei unbequeme Wahrheiten, die allen, die sich ernsthaft an der Debatte beteiligen möchten, klar sein sollten. Es mag sein, dass es auf der politischen Bühne derzeit vereinfachende Darsteller gibt, die einen Wandel des Klimas zu unseren Ungunsten und die daraus resultierenden Folgen leugnen. Beides ist jedoch schon eingetreten und schreitet weiter voran. Vermeidung oder zumindest eine angegangene Reduzierung dürften letztlich sehr viel billiger sein als die Chose einfach ungehemmt Richtung Abgrund rennen zu lassen. Die Energiewende ist keine deutsche Erfindung, sondern wird in vielen Ländern vorangetrieben, und das Elektroauto ist ein Teil von ihr.

Die Erderwärmung ist in vollem Gange, und wir sollten im ureigensten Interesse nicht so weitermachen wie bisher. Lokale Wetterextreme gab es schon immer, doch sie nehmen zu – auch in Europa. Sie mögen schnell wieder aus den Toplisten der täglichen Nachrichtenflut verschwunden sein, bedeuten für die Betroffenen vor Ort aber eine lange nachwirkende Katastrophe. Dabei sind diese Dinge inzwischen nah, wer zweifelt, möge einmal recherchieren, was lokal in den vergangenen 18 Monaten in einigen EU-Ländern diesbezüglich los war. Es hat nichts mit Panikmache zu tun, wenn man nüchtern festhält, dass dies erst der Anfang war. Wettertrends deuten darauf hin, dass beispielsweise Trocken- und regenreiche Perioden künftig jeweils sehr viel länger andauern. Das stellt nicht nur die Landwirtschaft vor neue Herausforderungen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kommentar: Drei unbequeme Wahrheiten – und wie das E-Auto helfen kann“.
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