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Urteil im Abgas-Skandal: Thermofenster bei Volkswagen rechtswidrig
Der Betrug von Volkswagen ist auch zehn Jahre nach der Offenlegung juristisch nicht vollständig abgearbeitet. In einem Fall geht es darum, wie ein Thermofenster zu bewerten ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und Volkswagen halten das grundsätzlich für zulässig, um den Motor vor Schäden zu bewahren. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht darin eine rechtswidrige Abschalteinrichtung. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied nun im Sinne der DUH. Doch damit ist die Angelegenheit nicht abgeschlossen.
Thermofenster hätte keine Freigabe bekommen dürfen
Das Gericht argumentierte im aktuellen Berufungsverfahren, dass das KBA keine Freigabe für ein Thermofenster erteilen durfte. Dabei ging es um die Genehmigung eines bestimmten Software-Updates in der Motorsteuerung, das VW nach dem Betrug durchgeführt hatte. Eine Funktion dieser Aktualisierung für den VW Golf Plus 2.0 TDI (Motortyp EA 189, Abgasnorm Euro 5) war das sogenannte Thermofenster, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Software verringert die Wirkung der Abgasnachbehandlung, etwa bei niedrigeren Temperaturen. Da diese Maschine in zahlreichen Modellen des Konzerns verbaut wurde, dürfte ein abschließendes Urteil weitreichende Folgen haben.
DUH und Volkswagen streiten seit Jahren darüber, ob ein Thermofenster zulässig ist. Das OVG in Schleswig wies nun die Berufungen des in Flensburg ansässigen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und der Volkswagen AG gegen eine Verwaltungsgericht-Entscheidung zurück, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Das Verwaltungsgericht hatte 2023 entschieden, dass die Freigabe rechtswidrig war. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, und sie hatte vom Verwaltungsgericht weitgehend recht bekommen.
Volkswagen will sich weiterhin wehren
Das Urteil ist laut Gericht noch nicht rechtskräftig. Zwar wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Das KBA und die Volkswagen AG können jedoch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erheben. Über diese hätte dann das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden. Volkswagen kündigte nach dem Urteil an, sich weiterhin juristisch wehren zu wollen. „Volkswagen wird Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen“, teilte der Konzern auf Anfrage der dpa mit. „Das nicht rechtskräftige Urteil hat keine Maßnahmen des KBA, wie z.B. behördliche Stilllegungen von Fahrzeugen oder Hardware-Nachrüstungen wegen des Thermofensters, zur Folge.“ Die Entscheidung betreffe „eine niedrige fünfstellige Zahl“ von Fahrzeugen.
In dem Urteil des OVG geht es konkret um den Freigabebescheid aus dem Jahr 2016. „Das Software-Update für die Motorsteuerung dieses Fahrzeugtyps enthielt zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung“, so das Gericht. „Das KBA ist daher verpflichtet, die Volkswagen AG umgehend aufzufordern, innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen.“
Unzulässig wenn …
KBA und Volkswagen sehen das Thermofenster als zulässig an. Es schütze vor unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfall. Die Risiken wiegen demnach so schwer, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs darstellen können. Das Thermofenster ist nach Auffassung von Volkswagen auch nach den Maßstäben der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 unverändert zulässig. Der EuGH hatte klargestellt, dass eine Software, die „einen überwiegenden Teil des Jahres“ einen höheren Ausstoß von Schadstoffen zulasse, grundsätzlich unzulässig sei. Thermofenster zum Schutz des Motors seien nur dann rechtens, wenn keine andere Lösung Risiken abwenden könne. Die DUH führt weitere Verfahren gegen Diesel-Fahrzeuge verschiedener Hersteller, die mit den Abgasnormen Euro 5 bis Euro 6c auf den Markt kamen.
Autos mit der Abgasnorm Euro 5 konnten in der EU bis zum 31. August 2015 erstmals zugelassen werden. Für Neuzulassungen mit der Abgasnorm Euro 6c war Ende August 2019 in der EU Schluss. Seit dem ersten September 2024 ist für alle Erstzulassungen in der EU die Euro 6e verbindlich. Sie wird am 1. Januar 2028 von der Abgasnorm Euro 7 abgelöst. Sie wird aller Voraussicht nach die letzte Verschärfung für Autos mit Verbrennungsmotor sein.
Lesen Sie mehr zum Diesel-Skandal
(mfz)
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Ruhe, bitte! Wärmepumpen müssen ab 2026 deutlich leiser werden
Die EU reguliert in den Ökodesign-Verordnungen die Emissionen unter anderem von Wärmeerzeugern. Die relevanteste lokale Emission einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist Lärm. Die EU-Verordnung Nr. 813/2013 gibt hier den maximalen Schalldruck am Erzeugungsort nach Leistungsklassen vor (siehe Tabelle). Die deutschen Fördervorgaben sind noch strenger. Bis Ende 2025 gilt noch: Wer Fördergeld will, muss Geräte installieren, die 5 dB leiser sind. Ab 1. Januar 2026 müssen Geräte 10 dB leiser sein als nach EU-Verordnung gefordert, sonst sind sie nicht förderfähig. 10 dB entsprechen in etwa einer Halbierung der Lautstärke. Anlagen ohne Förderung sind nicht betroffen.
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| 0 < n ≤ 6 kW | 65 dBA | 60 dBA | 55 dBA |
| 6 < n ≤ 12 kW | 70 dBA | 65 dBA | 60 dBA |
| 12 < n ≤ 30 kW | 78 dBA | 73 dBA | 68 dBA |
| 30 < n ≤ 70 kW | 88 dBA | 83 dBA | 78 dBA |
Emissionen, Immissionen
Die gesetzlichen Vorgaben für die Förderung sind unabhängig von den Lärmschutzvorschriften und anders aufgebaut. Die Lärmschutzvorschriften gelten weiterhin unverändert. Da sie zum Schutz Dritter existieren, gelten ihre Werte am Ort des Eintreffens, also zum Beispiel am Schlafzimmerfenster der Nachbarn. Es handelt sich also um Immissionswerte. Diese Werte können vorab mit einfachen Entfernungsformeln aus den Emissionen errechnet werden. Bei vielen Herstellern liegen die Schallpegelwerte nach Entfernung zur Vereinfachung auch tabellarisch vor. Im Zweifel präzisiert der Installations-Fachbetrieb per Simulator, ob die Immissionen passen.
Die EU-Verordnung dagegen reguliert den Schall am Entstehungsort, unabhängig vom Lärmschutz. Es geht also um Emissionswerte. Und die nationale deutsche Förderverordnung setzt noch einen obendrauf mit ihrer Vorgabe: Wer Steuergeld will, muss Geräte installieren, die deutlich leiser sind als diese Vorgabe. Wenn Sie also eine besonders günstige Wärmepumpe finden, die in der EU nach Ökodesign-Vorgaben verkauft werden darf, aber aufgrund der Lautstärke nicht förderfähig ist, dürfen Sie dieses Gerät einbauen, erhalten aber keine Förderung dafür.
In der Praxis
Die Ökodesign-Richtlinie gibt es schon über 10 Jahre, die Förderbedingungen standen ebenfalls von Anfang an in der Aktualisierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die zusammen mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unter dem damaligen Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck erschien („Habecks Heiz-Hammer“ nach Bild-Zeitung). Deshalb gibt es praktisch keine neuen Geräte auf dem deutschen Markt, die diese Vorgaben nicht einhalten.
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In unserer in Kürze erscheinenden Marktübersicht war unter 44 Modellen mit Wärmenennleistung 12 +-1 kW kein Gerät, das die Vorgaben für 2026 nicht einhalten könnte. Das schließt die günstige Midea M thermal mono ein, die in der Leistungsklasse 12 kW inklusive Heizungssteuerungsgerät und 9-kW Zuheizer für faire 6500 Euro angeboten wird. Insofern muss sich niemand wirklich Sorgen machen.
Ausblick 2028
Wider alle Ankündigungen hat die Regierung bisher gar nichts an den Gesetzen rund um die Heizung geändert, sodass Sie bis auf Weiteres am besten davon ausgehen, dass die beschlossenen Regeln bestehen bleiben. Die nächste Verschärfung der Förderregeln kommt 2028. Dann müssen förderfähige Geräte natürliche Kältemittel wie Propan (R290) verwenden. Auch hier sind schon jetzt praktisch alle neu konstruierten Geräte am europäischen Markt auf diese Änderung hin gebaut, sodass wir den letzten Satz aus dem vorigen Absatz Ende 2027 wahrscheinlich einfach copypasten können.
(cgl)
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Meta verdient Milliarden mit betrügerischer Werbung
Alleine im vergangenen Jahr soll Meta rund 16 Milliarden US-Dollar dank betrügerischer Werbung eingenommen haben. Meta widerspricht den Zahlen, über die Reuters berichtet. Aber selbst, wenn die Zahlen niedriger liegen – wir alle wissen um reichlich Scam und KI-Müll auf Facebook und Instagram, den wir jeden Tag selbst sehen und erleben können. Es wirkt erstaunlich, dass Metas automatisierte Systeme vieles davon nicht als Betrugsversuche erkennen können (wollen).
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Reuters beruft sich auf interne Dokumente, die ihnen zugespielt worden seien. Es handelt sich um Prognosen für das Jahr 2024. Darin schätzt Meta, dass die verschiedenen Plattformen den Menschen insgesamt rund 15 Milliarden risikoreiche Anzeigen am Tag ausspielen würden. Risikoreich bedeutet, dass es sich um konkrete Betrugsversuche handelt, also Links zu Webseiten mit betrügerischen Absichten, um illegale Glücksspiel-Seiten sowie verbotene Produkte, die verkauft werden – etwa aus dem Bereich Gesundheit.
Ein echter Clou von Meta, wenn der Verdacht besteht, es könne sich um Betrug handeln, wird die Anzeige einfach zunächst teurer. Erst bei einer Betrugs-Wahrscheinlichkeit von mehr als 95 Prozent reagieren die Systeme und sperren die Anzeige.
Wie Meta Betrug und Scam bekämpft
Meta sagt, Reuters gebe eine „selektive Sichtweise“ wieder und verzerre das Vorgehen des Unternehmens gegen Betrug. Ein Sprecher widerspricht zwar nicht der Zahl aus dem vorliegenden Bericht, dass Meta geschätzt hat, rund zehn Prozent der Umsätze aus Betrügereien einzunehmen, aber er sagt auch, die Schätzung sei nur grob gewesen. Die tatsächlichen Einnahmen seien deutlich niedriger gewesen. „Wir bekämpfen Betrug und Scam aggressiv, weil die Nutzer unserer Plattformen solche Inhalte nicht wollen, seriöse Werbekunden sie nicht wollen und wir sie auch nicht wollen“, sagt der Sprecher. Auch das steht bereits ähnlich in dem Bericht, der Reuters vorliegt.
Allerdings fällt immer wieder auf, dass die Systeme dann offensichtlich nicht sonderlich gut funktionieren. Zumindest haben viele Menschen das Gefühl, Facebook bestehe fast nur noch aus ausgedachten Schlagzeilen, dubiosen Anzeigen und Vorschlägen, von denen man nicht versteht, warum man sie bekommt. Gleichwohl muss man auch sagen, dass die Betrüger immer besser werden. Es handelt sich sicherlich oft um eine Art Katz-und-Maus-Spiel. Betrügerische Anzeigen verbergen sich inzwischen oftmals hinter seriös aussehenden, vermeintlichen Artikeln. Webseiten und passende Bilder sind dank KI immer einfacher, realistischer und schneller zu erstellen. Auffällig ist auch, dass betrügerische Anzeigen deutlich häufiger bei Facebook auftauchen als beispielsweise bei Instagram. Möglicherweise liegt das am höheren Durchschnittsalter der Nutzer.
Dabei sagt der Meta-Sprecher gegenüber Reuters auch, dass die Zahl der Meldungen von betrügerischen Anzeigen durch Nutzer in den vergangenen 18 Monaten um 58 Prozent zurückgegangen sei. Im Jahr 2025 habe Meta bereits 134 Millionen betrügerische Anzeigeninhalte entfernt. Dieser Zahl steht freilich keine Aussage über die Gesamtanzahl an Anzeigen gegenüber.
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Reuters berichtet außerdem darüber, dass potenzielle Strafen niedriger ausfallen würden, als die Einnahmen durch betrügerische Anzeigen seien. Zwar gäbe es sowohl in den USA, Großbritannien und mit dem Digital Services Act (DSA) auch in der EU neue Regulierungsvorstöße, nach denen Meta vermehrt verantwortlich für die Inhalte auf den Plattformen gemacht werden könnte. Doch noch hat es nicht mal Strafen gegeben, sondern es wurden lediglich Untersuchungen eingeleitet.
(emw)
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Mac als lokales KI-System: So geht’s
Ein eigener KI-Server klingt zunächst nach einer komplexen Infrastruktur, doch es genügt bereits ein Mac mit Apple-Chip, um moderne Sprachmodelle (LLMs) selbst zu betreiben. Die Vorteile gegenüber KI-Diensten wie ChatGPT, Grok, Copilot, Claude oder Gemini: Ihr eigener Server bearbeitet alle Anfragen lokal – unabhängig vom Internet, externen Anbietern und mit vollständiger Kontrolle über Ihre Daten. Für die komfortable Bedienung eignet sich eine Weboberfläche wie Open WebUI, mit der Sie die Modelle ebenso einfach nutzen können wie kommerzielle Chatbots. Das klappt sogar mit jedem Computer oder Smartphone im lokalen im Netzwerk.
- Der eigene KI-Server lässt sich via Web-Interface im gesamten lokalen Netzwerk nutzen.
- Sie können zahlreiche lokale KI-Modelle wie DeepSeek oder LLaMA installieren.
- Sie haben volle Kontrolle über den Datenschutz und bestimmen selbst, ob Zugriffe auf das Internet erlaubt sind.
Ein eigener KI-Server eröffnet zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten im Alltag. Sie können damit Dokumente erstellen, analysieren, übersetzen, zusammenfassen oder sich risikolos an das Thema KI herantasten. Auch Audioaufnahmen kann eine lokale KI transkribieren und damit Inhalte gezielt durchsuchbar oder gehörlosen Menschen zugänglich machen.
Zudem eignet sich die lokale KI hervorragend zur automatischen Textgenerierung. Persönliche E-Mails, Blogbeiträge oder sogar kreative Geschichten entstehen lokal, ohne dass sensible Informationen nach außen gelangen. Künstler, Designer und Musiker erhalten Unterstützung bei Bildbearbeitung, Kompositionen und kreativen Aufgaben. Entwickler können KI-Modelle zudem direkt in lokale Anwendungen integrieren oder Programmierarbeiten beschleunigen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mac als lokales KI-System: So geht’s“.
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