Künstliche Intelligenz
Urteil: Landgericht untersagt Google Gmail-Bevorzugung bei Android-Einrichtung
Das Landgericht Mainz hat es Google untersagt, den eigenen E-Mail-Service Gmail bei der Einrichtung eines Android-Smartphones zu bevorzugen. Vielmehr soll Google für das Erstellen eines Kontos für die Nutzung des Mobil-Betriebssystems E-Mail-Adressen von alternativen Anbietern gleichberechtigt zulassen. Das hat die für Handelssachen zuständige 12. Zivilkammer des Gerichts mit einem heise online vorliegenden Urteil vom 12. August entschieden (Az.: 12 HK O 32/24). Geklagt hatten im Oktober die E-Mail-Anbieter GMX und Web.de, vertreten durch ihre Muttergesellschaft 1&1 Mail & Media.
Der Streit dreht sich um die Einhaltung des Digital Markets Acts (DMA) der EU und die Frage, ob Google gegen das Kopplungsverbot aus Artikel 5 dieses neuen Wettbewerbsgesetzes verstößt. Die Kläger sind der Ansicht, dass Nutzer für die Erstellung eines Google-Kontos zur Nutzung der Dienste Android OS, Google Play, Google Chrome und YouTube faktisch gezwungen werden, eine Gmail-Adresse anzulegen. Sie sehen darin eine unzulässige Benachteiligung im Vergleich zu anderen E-Mail-Anbietern. Zwar war die Nutzung von Nicht-Gmail-Adressen in Google-Konten bereits über Umwege über den Webbrowser möglich. Doch im entscheidenden Registrierungsprozess beim Neueinrichten eines Android-Endgerätes habe es für Besitzer nur wenige Anreize gegeben, eine andere E-Mail-Adresse für ihre Kommunikation zu verwenden.
Von der EU beabsichtigte Marktöffnung wirkt sich aus
Im Verlauf des Verfahrens bot Google eine weitere Option an. So ist es seit Mai möglich, mit einer Telefonnummer ein Google-Konto anzulegen. Dabei wird aber automatisch im Hintergrund aus technischen Gründen wieder eine Gmail-Adresse eingerichtet. Das stellte die Mainzer Richter nicht zufrieden. Sie verpflichteten Google Irland unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, das Verhalten beim Anlegen von Google-Konten für die besagten Dienste zu unterlassen und zu beenden. Der Internetkonzern muss künftig entweder das gleichberechtigte Erstellen von E-Mail-Adressen alternativer Provider direkt im Anmeldeprozess ermöglichen oder bei anderen Anmeldevarianten wie per Telefonnummer das automatische Generieren von sichtbaren und nutzbaren Gmail-Adressen unterlassen.
„Solange die Beklagte im Anmeldeprozess die Möglichkeit bereithält, eine Gmail-Adresse zu erstellen, macht sie die Nutzung ihrer jeweiligen Plattformdienste von der Registrierung bei Gmail abhängig“, betonte die Kammer. Googles Argument, dass bereits bestehende E-Mail-Adressen von Drittanbietern genutzt werden könnten und sich die Einrichtung überspringen lasse, wies das Gericht zurück: Diese Optionen seien nicht gleichberechtigt. Es lehnte auch eine Aussetzung des Verfahrens ab, da keine konkreten Informationen über eine bevorstehende Entscheidung der EU-Kommission vorlagen. Michael Hagenau, Geschäftsführer von GMX und Web.de, sprach von einem „guten Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher“. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst für einen europäischen Anbieter mit Rechenzentrum vor Ort und strengem Datenschutz entscheiden, was die digitale Souveränität stärke. Die vom DMA beabsichtigte Öffnung der Märkte zeige Wirkung.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Google erlaubt den direkten Datenaustauch von iPhone und Android-Smartphones
Nutzer von Android-Smartphones greifen üblicherweise auf Messaging-Apps zurück, wenn sie etwa Bilder oder Videos an iPhone-Besitzer senden wollen, selbst wenn sie sich in unmittelbarer Nähe befinden. Bei anderen Android-Handys ist dies mit „Quick Share“ möglich, vergleichbar mit Apples AirDrop. Doch jetzt erweitert Google diese Android-Systemfunktion um die Zusammenarbeit mit Apples Ökosystem, sodass Dateien nun auch vom Android-Handy direkt und kabellos zum iPhone geschickt werden können – und umgekehrt. Zunächst ist das erweiterte Quick Share für Smartphones der Pixel-10-Serie verfügbar.
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Das kommt nicht überraschend. Schon Ende August wurde bekannt, dass Google mit Quick Share für iPhones und Macs experimentiert, nachdem entsprechende Hinweise im Code einer Beta-Version von Googles Play-Services-App gefunden wurden. Das deutete darauf hin, dass der Konzern daran arbeitet, Android besser mit iOS und macOS zu verzahnen. Damals ging man allerdings noch davon aus, dass iPhone- oder Mac-Nutzer eine entsprechende App für Quick Share auf ihren Geräten installieren müssten.
Quick Share mit Apple zunächst nur mit Pixel 10
Das erspart Google den Apple-Anwendern, indem Quick Share direkt mit Apples AirDrop kombiniert wird. Das ist bislang allerdings auf Pixel-10-Handys beschränkt. Wird Quick Share auf einem solchen Android-Smartphone aktiviert und eine oder mehrere Dateien zum Versand ausgewählt, findet das System nun auch iPhones in der näheren Umgebung. Wenn der Datentransfer gestartet wird, zeigt das Apple-Gerät eine entsprechende AirDrop-Benachrichtigung und fragt, ob die Datei(en) akzeptiert werden soll(en).

Quick Share auf Android-Handy mit AirDrop auf iPhone
(Bild: Google)
Umgekehrt können iPhone-Nutzer jetzt auch per AirDrop Dateien zu Android-Smartphones der Pixel-10-Serie schicken. Dafür ist es allerdings notwendig, auf dem Pixel 10 zunächst den Empfang zu aktivieren. Ansonsten wird das Android-Gerät nicht von Apples AirDrop gefunden.
Google betont Sicherheit, Macs und weitere Handys unklar
Google betont im eigenen Blog-Beitrag, dass diese Funktion „mit höchstem Sicherheitsanspruch entwickelt“ wurde und die Daten „von unabhängigen Sicherheitsexperten geprüften Sicherheitsvorkehrungen geschützt“ sind. Die Erweiterung von Quick Share ist demnach der nächste Schritt zu der „von Nutzern gewünschten besseren Kompatibilität zwischen Betriebssystemen“. Wann diese Funktion auf weitere Android-Geräte neben der Pixel-10-Serie ausgedehnt wird, erwähnt Google dabei allerdings nicht.
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Diese Systemfunktion Androids war früher als „Nearby Share“ bekannt und hieß dann „Quick Share from Google“. Anfang dieses Jahres wurde Googles AirDrop-Alternative erneut umbenannt – in Quick Share. Ob und wann Quick Share künftig auch mit weiteren Apple-Geräten wie MacBooks funktionieren wird, ist ebenfalls noch unklar.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test
Axel Grell ist einer der profiliertesten Kopfhörer-Entwickler weltweit. Für Sennheiser erschuf er Ende der 90er den HD 600, der noch heute in vielen Studios als neutraler Standard gilt. Mit seiner Firma Grell Audio legt er nun seinen zweiten offenen Kopfhörer OAE2 mit Kabelanschluss vor.
Während der Vorgänger OAE1 über den Onlineshop Drop in den USA vertrieben wurde, soll der neue Kopfhörer Anfang Dezember 2025 für 500 Euro auch in den deutschen Fachhandel kommen.
Die dynamischen Wandler hat Grell noch etwas weiter angewinkelt als früher, damit die Ohren den Eindruck haben, der Schall komme von vorn. Davon profitiert die Stereobühne, die der OAE2 natürlicher auffächert als andere Modelle.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test“.
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Künstliche Intelligenz
KI soll für Wirtschaftswachstum trotz schrumpfender Bevölkerung sorgen
KI-Einsatz könnte der deutschen Wirtschaft zu neuem Wachstum verhelfen, prognostiziert ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach könnte das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) innerhalb der nächsten 15 Jahre im Schnitt 0,8 Prozentpunkte pro Jahr stärker wachsen. Höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder, die durch KI ermöglicht werden, sollen laut IAB für den zusätzlichen Schub sorgen.
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Zugleich erwarten die Experten erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen: So sollen durch KI etwa 1,6 Millionen Stellen in den nächsten 15 Jahren entweder wegfallen oder neu entstehen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze soll in dem Zukunftsszenario aber weitgehend stabil bleiben, weil sich die gegenläufigen Effekte insgesamt ausgleichen würden.
Besonders günstig fällt die Prognose dabei für Jobs bei IT- und Informationsdienstleistern aus, bei denen der Arbeitskräftebedarf um rund 110.000 Personen steigen soll. In Bereichen wie Unternehmensdienstleistungen könnten hingegen 120.000 Arbeitsplätze entfallen.
Vor allem Spezialistenjobs betroffen
„KI führt primär zu einem Umbruch am Arbeitsmarkt. Gefragt sind künftig andere Tätigkeiten und Kompetenzen, nicht weniger Arbeit“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Entscheidend sei aber, dass Unternehmen neue Geschäftsmodelle entwickeln und die notwendige Infrastruktur für den KI-Einsatz geschaffen wird.
Wer von den Auswirkungen der KI betroffen ist, hängt laut Prognose auch von der eigenen Qualifikation ab. Besonders treffe es Tätigkeiten auf Spezialisten- und Experten-Niveau: Jobs dieser Stufe würden zwar weiter zunehmen, aber einen deutlichen Dämpfer gegenüber Szenarien ohne breiten KI-Einsatz aufweisen. An der Nachfrage nach Hilfs- und Anlernkräften ändere sich im Wesentlichen nichts, der Bedarf an Fachkräften fiele vergleichsweise stärker aus.
„KI kann zur Brücke zwischen wirtschaftlichem Wachstum und einer schrumpfenden Bevölkerung werden. Damit dieses Potenzial realisiert wird, braucht es gezielte Qualifizierungsstrategien und eine hohe Anpassungsbereitschaft in Wirtschaft und Gesellschaft“, resümiert IAB-Forscher Christian Schneemann die Prognose.
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(axk)
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