Künstliche Intelligenz
Urteil: Landgericht untersagt Google Gmail-Bevorzugung bei Android-Einrichtung
Das Landgericht Mainz hat es Google untersagt, den eigenen E-Mail-Service Gmail bei der Einrichtung eines Android-Smartphones zu bevorzugen. Vielmehr soll Google für das Erstellen eines Kontos für die Nutzung des Mobil-Betriebssystems E-Mail-Adressen von alternativen Anbietern gleichberechtigt zulassen. Das hat die für Handelssachen zuständige 12. Zivilkammer des Gerichts mit einem heise online vorliegenden Urteil vom 12. August entschieden (Az.: 12 HK O 32/24). Geklagt hatten im Oktober die E-Mail-Anbieter GMX und Web.de, vertreten durch ihre Muttergesellschaft 1&1 Mail & Media.
Der Streit dreht sich um die Einhaltung des Digital Markets Acts (DMA) der EU und die Frage, ob Google gegen das Kopplungsverbot aus Artikel 5 dieses neuen Wettbewerbsgesetzes verstößt. Die Kläger sind der Ansicht, dass Nutzer für die Erstellung eines Google-Kontos zur Nutzung der Dienste Android OS, Google Play, Google Chrome und YouTube faktisch gezwungen werden, eine Gmail-Adresse anzulegen. Sie sehen darin eine unzulässige Benachteiligung im Vergleich zu anderen E-Mail-Anbietern. Zwar war die Nutzung von Nicht-Gmail-Adressen in Google-Konten bereits über Umwege über den Webbrowser möglich. Doch im entscheidenden Registrierungsprozess beim Neueinrichten eines Android-Endgerätes habe es für Besitzer nur wenige Anreize gegeben, eine andere E-Mail-Adresse für ihre Kommunikation zu verwenden.
Von der EU beabsichtigte Marktöffnung wirkt sich aus
Im Verlauf des Verfahrens bot Google eine weitere Option an. So ist es seit Mai möglich, mit einer Telefonnummer ein Google-Konto anzulegen. Dabei wird aber automatisch im Hintergrund aus technischen Gründen wieder eine Gmail-Adresse eingerichtet. Das stellte die Mainzer Richter nicht zufrieden. Sie verpflichteten Google Irland unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, das Verhalten beim Anlegen von Google-Konten für die besagten Dienste zu unterlassen und zu beenden. Der Internetkonzern muss künftig entweder das gleichberechtigte Erstellen von E-Mail-Adressen alternativer Provider direkt im Anmeldeprozess ermöglichen oder bei anderen Anmeldevarianten wie per Telefonnummer das automatische Generieren von sichtbaren und nutzbaren Gmail-Adressen unterlassen.
„Solange die Beklagte im Anmeldeprozess die Möglichkeit bereithält, eine Gmail-Adresse zu erstellen, macht sie die Nutzung ihrer jeweiligen Plattformdienste von der Registrierung bei Gmail abhängig“, betonte die Kammer. Googles Argument, dass bereits bestehende E-Mail-Adressen von Drittanbietern genutzt werden könnten und sich die Einrichtung überspringen lasse, wies das Gericht zurück: Diese Optionen seien nicht gleichberechtigt. Es lehnte auch eine Aussetzung des Verfahrens ab, da keine konkreten Informationen über eine bevorstehende Entscheidung der EU-Kommission vorlagen. Michael Hagenau, Geschäftsführer von GMX und Web.de, sprach von einem „guten Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher“. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst für einen europäischen Anbieter mit Rechenzentrum vor Ort und strengem Datenschutz entscheiden, was die digitale Souveränität stärke. Die vom DMA beabsichtigte Öffnung der Märkte zeige Wirkung.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Freitag: Festnahmen nach Kryptofonds-Aus, Android kompatibel mit Apples AirDrop
Zwei Männer wurden festgenommen, während die britische Betrugsbehörde wegen Betrugs und Geldwäsche gegen ein millionenschweres Kryptowährungsschema ermittelt. „Basis Markets“ hatte 2021 mehr als 24 Millionen Euro für einen Krypto-Hedgefonds eingesammelt, doch im Jahr darauf das Projekt eingestellt, ohne Anleger auszuzahlen. Erfreulich ist dagegen, dass Googles Quick Share und Apples AirDrop jetzt zusammenarbeiten für die kabellose Übertragung von iPhones und Android-Handys. Damit lassen sich Bilder und Videos unkompliziert zu Freunden in der Nähe transferieren, egal ob sie iPhone oder Android nutzen, zunächst aber nur für Pixel 10. Derweil ist die Bundesnetzagentur im Streit um die Vergabe von 5G-Lizenzen vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Denn das Verfahren der ersten Frequenzauktion der Bundesrepublik ist nicht sauber verlaufen. Ein jahrelanger juristischer Disput endet damit. Über die Folgen darf die Bundesnetzagentur nun selbst entscheiden – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die britische Strafverfolgungsbehörde Serious Fraud Office (SFO) untersucht im Zusammenhang mit einem gescheiterten Krypto-Investmentprogramm namens „Basis Markets“ mutmaßliche Straftaten wie Betrug und Geldwäsche. Das Unternehmen hatte umgerechnet 24,3 Millionen Euro von Investoren eingesammelt. Es ist die erste große Untersuchung zu Betrug im Zusammenhang mit Kryptowährungen durch die Behörde. Im Rahmen der Untersuchung führten die Ermittler Razzien in Räumlichkeiten in West Yorkshire und London durch und verhafteten zwei Männer. Diese wurden wegen des Verdachts auf mehrfachen Betrug und Geldwäsche festgenommen. Welche Funktion sie innerhalb des Kryptowährungsschemas innehatten, wurde nicht mitgeteilt zu „Basis Markets“: Britische Behörde untersucht Zusammenbruch eines Kryptofonds.
Nutzer von Android-Smartphones greifen üblicherweise auf Messaging-Apps zurück, wenn sie etwa Bilder oder Videos an iPhone-Besitzer senden wollen, selbst wenn sie sich in unmittelbarer Nähe befinden. Bei anderen Android-Handys ist dies mit „Quick Share“ möglich, vergleichbar mit Apples AirDrop. Doch jetzt erweitert Google diese Android-Systemfunktion um die Zusammenarbeit mit Apples Ökosystem, sodass Dateien nun auch vom Android-Handy direkt und kabellos zum iPhone geschickt werden können – und umgekehrt. Zunächst ist das erweiterte Quick Share für Smartphones der Pixel-10-Serie verfügbar. Wann diese Funktion auf weitere Android-Geräte ausgedehnt wird und ob der Datentransfer auch für macOS kommt, erwähnt Google bislang nicht: Google erlaubt den direkten Datenaustauch von iPhone und Android-Smartphones.

Quick Share auf Android-Handy mit AirDrop auf iPhone
(Bild: Google)
Die Bundesnetzagentur ist mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Damit ist ein jahrelanger Streit juristisch entschieden. Es war die erste Frequenzauktion der Bundesrepublik, bei der ausdrücklich auch 5G-Lizenzen vergeben wurden: Zwischen März und Juni 2019 wurden durch die Bundesnetzagentur an vier Mobilfunknetzbetreiber Blöcke im Bereich von 2 und 3,6 Gigahertz vergeben. Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica und erstmals auch 1&1 Drillisch lieferten sich dabei ein Bietergefecht, an dessen Ende 6,55 Milliarden Euro gezahlt wurden. Doch das Verfahren dazu war nicht sauber, wie das Verwaltungsgericht Köln im vergangenen Jahr festgestellt hat. Es war nicht unabhängig genug von politischer Einflussnahme. Das ist jetzt bestätigt: 5G-Auktion 2019 endgültig rechtswidrig.
Mona TeleICU von Clinomic soll für eine bessere Datenverfügbarkeit in der Telemedizin sorgen und die teleintensivmedizinische Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg ermöglichen. Die Plattform ist als zugelassenes Medizinprodukt der Risikoklasse IIa zertifiziert. Sie nutzt Ende-zu-Ende-verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindungen für den sicheren Datenaustausch in Echtzeit. Anders als herkömmliche Video- oder Konferenzsysteme überträgt Mona dabei nicht nur Audio und Video, sondern auch medizinische Daten direkt aus angeschlossenen Systemen. So entsteht eine vollständige Sicht auf alle relevanten Patienteninformationen, unabhängig vom Standort: Aachener Projekt Mona stellt Teleintensivmedizin für Europa bereit.
Ein Klick zu schnell, ein gespeicherter Account, ein Umzug, schon ist es passiert: Die Online-Bestellung geht an die falsche Adresse. Meist gibt es zwar eine Karenzzeit, in der man selbst Änderungen oder Stornierungen vornehmen kann. Noch besser kontrolliert man aber direkt vor dem Klick auf den Kaufen-Button noch einmal die Lieferadresse. Wer eine falsche Adresse bemerkt, sollte sofort handeln und am besten den Händler anrufen und parallel versuchen, die Adresse online zu ändern. Solange der Händler das Paket noch nicht an den Versanddienstleister übergeben hat, ist ihm eine Adressänderung zumutbar, sodass dieser weiterhin in der Pflicht steht. Wie Kunden ihr Recht auf bestehende Verträge am besten einfordern, klären wir im c‘t-Podcast Vorsicht Kunde: Vertragskonditionen gelten nach Fehllieferung weiter.
Weiterlesen nach der Anzeige
Auch noch wichtig:
(fds)
Künstliche Intelligenz
Google erlaubt den direkten Datenaustauch von iPhone und Android-Smartphones
Nutzer von Android-Smartphones greifen üblicherweise auf Messaging-Apps zurück, wenn sie etwa Bilder oder Videos an iPhone-Besitzer senden wollen, selbst wenn sie sich in unmittelbarer Nähe befinden. Bei anderen Android-Handys ist dies mit „Quick Share“ möglich, vergleichbar mit Apples AirDrop. Doch jetzt erweitert Google diese Android-Systemfunktion um die Zusammenarbeit mit Apples Ökosystem, sodass Dateien nun auch vom Android-Handy direkt und kabellos zum iPhone geschickt werden können – und umgekehrt. Zunächst ist das erweiterte Quick Share für Smartphones der Pixel-10-Serie verfügbar.
Weiterlesen nach der Anzeige
Das kommt nicht überraschend. Schon Ende August wurde bekannt, dass Google mit Quick Share für iPhones und Macs experimentiert, nachdem entsprechende Hinweise im Code einer Beta-Version von Googles Play-Services-App gefunden wurden. Das deutete darauf hin, dass der Konzern daran arbeitet, Android besser mit iOS und macOS zu verzahnen. Damals ging man allerdings noch davon aus, dass iPhone- oder Mac-Nutzer eine entsprechende App für Quick Share auf ihren Geräten installieren müssten.
Quick Share mit Apple zunächst nur mit Pixel 10
Das erspart Google den Apple-Anwendern, indem Quick Share direkt mit Apples AirDrop kombiniert wird. Das ist bislang allerdings auf Pixel-10-Handys beschränkt. Wird Quick Share auf einem solchen Android-Smartphone aktiviert und eine oder mehrere Dateien zum Versand ausgewählt, findet das System nun auch iPhones in der näheren Umgebung. Wenn der Datentransfer gestartet wird, zeigt das Apple-Gerät eine entsprechende AirDrop-Benachrichtigung und fragt, ob die Datei(en) akzeptiert werden soll(en).

Quick Share auf Android-Handy mit AirDrop auf iPhone
(Bild: Google)
Umgekehrt können iPhone-Nutzer jetzt auch per AirDrop Dateien zu Android-Smartphones der Pixel-10-Serie schicken. Dafür ist es allerdings notwendig, auf dem Pixel 10 zunächst den Empfang zu aktivieren. Ansonsten wird das Android-Gerät nicht von Apples AirDrop gefunden.
Google betont Sicherheit, Macs und weitere Handys unklar
Google betont im eigenen Blog-Beitrag, dass diese Funktion „mit höchstem Sicherheitsanspruch entwickelt“ wurde und die Daten „von unabhängigen Sicherheitsexperten geprüften Sicherheitsvorkehrungen geschützt“ sind. Die Erweiterung von Quick Share ist demnach der nächste Schritt zu der „von Nutzern gewünschten besseren Kompatibilität zwischen Betriebssystemen“. Wann diese Funktion auf weitere Android-Geräte neben der Pixel-10-Serie ausgedehnt wird, erwähnt Google dabei allerdings nicht.
Weiterlesen nach der Anzeige
Diese Systemfunktion Androids war früher als „Nearby Share“ bekannt und hieß dann „Quick Share from Google“. Anfang dieses Jahres wurde Googles AirDrop-Alternative erneut umbenannt – in Quick Share. Ob und wann Quick Share künftig auch mit weiteren Apple-Geräten wie MacBooks funktionieren wird, ist ebenfalls noch unklar.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test
Axel Grell ist einer der profiliertesten Kopfhörer-Entwickler weltweit. Für Sennheiser erschuf er Ende der 90er den HD 600, der noch heute in vielen Studios als neutraler Standard gilt. Mit seiner Firma Grell Audio legt er nun seinen zweiten offenen Kopfhörer OAE2 mit Kabelanschluss vor.
Während der Vorgänger OAE1 über den Onlineshop Drop in den USA vertrieben wurde, soll der neue Kopfhörer Anfang Dezember 2025 für 500 Euro auch in den deutschen Fachhandel kommen.
Die dynamischen Wandler hat Grell noch etwas weiter angewinkelt als früher, damit die Ohren den Eindruck haben, der Schall komme von vorn. Davon profitiert die Stereobühne, die der OAE2 natürlicher auffächert als andere Modelle.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
UX/UI & Webdesignvor 1 MonatIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenGalaxy Tab S10 Lite: Günstiger Einstieg in Samsungs Premium-Tablets
-
Datenschutz & Sicherheitvor 3 MonatenHarte Zeiten für den demokratischen Rechtsstaat
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenJetzt patchen! Erneut Attacken auf SonicWall-Firewalls beobachtet
-
Online Marketing & SEOvor 3 Monaten„Buongiorno Brad“: Warum Brad Pitt für seinen Werbejob bei De’Longhi Italienisch büffeln muss
-
Online Marketing & SEOvor 3 MonatenCreator und Communities: Das plant der neue Threads-Chef
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenEventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
