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Vera-C.-Rubin-Observatorium: Wie das Teleskop in Chile funktioniert


Stellen Sie sich vor, Sie könnten ein Foto von allem machen, was über Ihrem Kopf am Himmel steht. Auf dem Bild erkennen Sie jedoch nicht nur schwache Lichtpunkte auf schwarzem Grund, sondern Sie können bis auf feinste Details heranzoomen: Sie erkennen Kometen und Sterne, farbenfrohe Nebel und Galaxien. Selbst das Unsichtbare können Sie darauf erkennen: Dunkle Energie und Dunkle Materie. Genau das plant das Vera-C.-Rubin-Observatorium, jede Nacht für die nächsten zehn Jahre.

Das Rubin-Observatorium steht in Chile und wird finanziert von der US-amerikanischen National Science Foundation (NSF) und dem Energieministerium (United States Department of Energy, DOE). Rubins Kernstücke sind das Teleskop und die Kamera. Die Kamera mit 3200 Megapixeln ist so groß wie ein Kleinwagen und wiegt mit 2,8 Tonnen etwa doppelt so viel. Es ist die größte Digitalkamera der Welt.

  • Das Vera-C.-Rubin-Observatorium steht auf dem Berg Cerro Pachón in Chile. Finanziert wird es von der US-amerikanischen National Science Foundation und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten.
  • Rubins Herzstück, das Simonyi Survey Telescope, wird in den kommenden zehn Jahren jeden Punkt am südlichen Himmel insgesamt etwa 800-mal abtasten und so hochauflösende Zeitrafferaufnahmen des Universums anfertigen.
  • Mit dem Rubin-Observatorium verfolgen Forscher diverse wissenschaftliche Ziele. Sie wollen etwa Dunkle Energie und Dunkle Materie ergründen, Bewegungen am Nachthimmel detektieren und die Milchstraße erforschen.

In den kommenden zehn Jahren wird Rubin den südlichen Himmel Nacht für Nacht abtasten und dabei jeden einzelnen Punkt insgesamt etwa 800-mal fotografieren. Gemeinsam ergeben die Bilder den größten astronomischen Film aller Zeiten. Mithilfe dieser gigantischen Datenmengen wollen Wissenschaftler auf der ganzen Welt das bekannte und unbekannte Universum erforschen: Sie wollen Dunkle Energie und Dunkle Materie finden, das Sonnensystem und die Milchstraße kartografieren, kosmische Ereignisse filmen – und Fragen beantworten, von denen sie heute noch gar nicht wissen, dass sie sie stellen sollten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vera-C.-Rubin-Observatorium: Wie das Teleskop in Chile funktioniert“.
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Plattformaufsicht: Über 800 Beschwerden und vier Verfahren wegen DSA-Verstößen


Viele Beschwerden, wenige Verfahren – und noch keine Bußgelder. So lässt sich der erste Tätigkeitsbericht des Digital Services Coordinator (DSC) zusammenfassen. Seit das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) Mitte Mai in Kraft getreten ist, fungiert diese Koordinationsstelle bei der Bundesnetzagentur als zentrale Plattformaufsicht für Deutschland. Sie ist gemeinsam mit weiteren zuständigen Ämtern wie Landesmedienanstalten oder der Bundesdatenschutzbehörde dafür zuständig, die Einhaltung des Digital Services Act (DSA) der EU hierzulande sicherzustellen.

2024 verzeichnete die mit Startschwierigkeiten behaftete Koordinationsinstanz, die seit Juli mit Johannes Heidelberger ein Digitalisierungsexperte der Bundesnetzagentur leitet, laut dem jetzt veröffentlichten Bericht 884 Eingänge über das DSC-Beschwerdeportal. Bei 824 Fällen handelte es sich um Eingaben nach Artikel 53 DSA, also um solche, die einen möglichen Verstoß gegen das Plattformgesetz anzeigen.

60 Eingänge über das Beschwerdeportal hatten keinen Bezug zum DSA. Für Einzelfälle wie üble Beleidigungen oder einen Verkauf von Elektrogeräten ohne CE-Kennzeichen ist der Koordinator nicht zuständig. Er soll nur eingreifen, wenn solche Fälle vielfach vorkommen und ein „systemisches Versagen“ vorliegen könnte.

Von den Beschwerden nach Artikel 53 DSA leitete die Plattformaufsicht zwei an die Landesmedienanstalten weiter. Daneben schickte sie insgesamt 87 einschlägige Eingaben an Koordinatoren anderer EU-Mitgliedstaaten. 83 davon gingen nach Irland, wo die meisten großen US-Internetkonzerne ihren EU-Hauptsitz haben. Eine Beschwerde übermittelte der deutsche DSC per E-Mail an die EU-Kommission.

Der hiesige Koordinator erhielt im Berichtszeitraum parallel selbst sieben Beschwerden von DSCs anderer EU-Mitgliedsstaaten. Je zwei kamen aus Irland und den Niederlanden und je eine aus Finnland, Österreich und der Slowakei.

Bis Ende 2024 leitete der DSC insgesamt vier Verwaltungsverfahren gegen Diensteanbieter ein. Drei davon betrafen mögliche Mängel bei der Melde- und Abhilfepflicht (Artikel 16 DSA), der Begründung von Maßnahmen gegenüber Nutzern (Artikel 17 DSA) und dem internen Beschwerdemanagementsystem (Artikel 20 DSA). Eines dieser Verfahren beendete die Behörde bereits voriges Jahr, weil der betreffende Diensteanbieter die Mängel schnell behoben hatte. Die anderen zwei laufen noch, die Ermittlungen dauern an.

Das vierte Verfahren bezieht sich auf einen Diensteanbieter außerhalb der EU. Dieser hat es versäumt, einen gesetzlichen Vertreter in der EU zu benennen (Artikel 13 DSA). Ordnungswidrigkeitenverfahren sind noch keine anhängig, entsprechend hat der Koordinator auch noch keine Bußgelder etwa gegen Big-Tech-Konzerne verhängt. Ferner wirkte der DSC 2024 nach eigenen Angaben aktiv bei Verfahren der EU-Kommission gegen AliExpress, Temu, TikTok, und X mit.

Zusätzlich gingen bei der Regulierungsstelle 336 Beschwerden zu Digitalthemen ein, die beantwortet oder hausintern weitergeleitet wurden. Dabei handelte es sich nur teilweise um DSA-Fälle, bei denen der DSC die Einreicher auf das Beschwerdeportal verwies. Der Großteil dieser Eingänge betraf Verstöße gegen die Impressumspflicht oder den Datenschutz, Beschwerden über betrügerische Webseiten, Geschäftsmodelle oder Dienstleister. Dazu kamen Hinweise auf Abo-Fallen, Probleme bei der Abwicklung oder Aufhebung von Online-Käufen, Rufnummernmissbrauch sowie Ungereimtheiten mit Zugangsanbietern oder beim Hostproviderwechsel.

Artikel 9 und 10 DSA regeln, was Anbieter von Vermittlungsdiensten machen müssen, wenn sie von nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden eine Anordnung erhalten. Dabei kann es sich um einen Verwaltungsakt oder eine gerichtliche Entscheidung handeln, gegen illegale Inhalte vorzugehen. Sobald ein Anbieter eine solche Verfügung erhält, muss er die ausstellende oder eine andere benannte Behörde informieren, ob und wann er sie umgesetzt hat.

Das Portal des DSC für die Übermittlung solcher Anordnungen steht Justiz- und Verwaltungsbehörden erst seit November zur Verfügung. Bis Ende 2024 gingen darüber 53 Verfügungen ein. Die meisten davon stammten von den Landesmedienanstalten und monierten rechtswidrige Inhalte wie Pornografie, sexuelles Missbrauchsmaterial zu Kindern, oder Hass und Hetze gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Eine Anordnung erging auf Basis des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. Sehr genau setzten sich die Verfasser der Ersuchen offenbar nicht immer mit den Inhalten auseinander. In dem Bericht heißt es: „Einige der Angaben bestanden aus allgemein gehaltenen Textbausteinen.“

Daneben gibt es unverbindliche Lösch- und Auskunftsaufforderungen („Referrals“). Die Landesmedienanstalten verschickten voriges Jahr 4225 solcher nicht mit Rechtswirkung versehenen Hinweise, die mit dem DSA zunächst nichts zu tun haben. Folgen die betroffenen Anbieter diesen Meldungen nicht, können die Medienwächter aber ein Verwaltungsverfahren einleiten und in diesem Rahmen eine DSA-Anordnung ausstellen.

Schon vor einem Jahr zertifizierte der DSC die User Rights als erste außergerichtliche Streitbeilegungsstelle. Im Oktober bestätigte er die Meldestelle REspect! bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg als vertrauenswürdige Hinweisgeberin. Im Juni – also nicht mehr im Berichtszeitraum – erkannte der Koordinator auch den Bundesverband Onlinehandel, die Organisation HateAid und den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) als „Trusted Flagger“ an.

Die Rolle dieser Hinweisgeber ist umstritten, da sie Bedenken rund um die Meinungsfreiheit und die staatliche Kontrolle ausgelöst haben. Manchmal ist der Vorwurf der Zensur und mangelnder Unabhängigkeit zu hören. Diese sei aber die Voraussetzung für eine Tätigkeit als Trusted Flagger, betont die Regulierungsbehörde. Es handele sich auch „stets um Organisationen, die über besondere Sachkenntnis und Expertise im Erkennen und Melden rechtswidriger Inhalte verfügen“. Deren Ziel ist es, Effizienz und Geschwindigkeit beim Entfernen illegaler Inhalte zu verbessern. Anordnungen können sie nicht erlassen.

Noch nicht ganz rosig ist dem Bericht zufolge die Personalsituation: In Summe stünden für die Aufgaben des DSC nach dem Entwurf des Haushalts 2025 insgesamt 47,8 Planstellen zur Verfügung. Die Finanzierung von Personaleinzelkosten und anteiligen Sachkosten für zehn davon sei im Entwurf zum Haushalt 2025 allerdings nicht enthalten. Sie könnten somit noch nicht besetzt werden. Mit dem Haushalt 2026 solle sich dies aber ändern.

Die für den DSC im DDG-Entwurf ausgewiesenen jährlichen Sachkosten in Höhe von 1,7 Millionen Euro stellte die Bundesnetzagentur über ihren Haushalt 2024 bereit. Die Mittel waren veranschlagt für den Betrieb und die Weiterentwicklung erforderlicher IT-Verfahren, die Nutzung von Software und Lizenzen, Forschung, Fortbildung, Schulungen, Netzwerkarbeit und die Durchführung von Konferenzen.


(vbr)



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Ohne Open Source keine digitale Souveränität, warnt die OSBA


Die Open Source Business Alliance (OSBA) hat der Großen Koalition nach 100 Tagen im Amt vorgeworfen, zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zur Förderung von Open-Source-Software bislang nicht einzulösen. Trotz angekündigter Rekordinvestitionen im Bundeshaushalt 2025 würden Open Source und digitale Souveränität in den bisherigen Projekten der Bundesregierung praktisch keine Rolle spielen, kritisierte der Branchenverband.

Wichtige Projekte wie das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS), openCode oder openDesk würden nur mit Minimalbeträgen bedacht. Laut OSBA benötigt das ZenDiS jährlich mindestens 30 Millionen Euro, geplant seien jedoch nur 2,6 Millionen – zu wenig, um die angekündigten Ziele umzusetzen.

Auch beim kürzlich beschlossenen Entwurf für das Vergabebeschleunigungsgesetz sieht die OSBA ungenutztes Potenzial. Eine gesetzliche Vorgabe „Open Source by Default“ im Beschaffungsrecht könnte die Position europäischer IT-Anbieter stärken und Abhängigkeiten von US-Konzernen reduzieren – fehle jedoch im aktuellen Entwurf.




Ob Cloud, KI oder M365: Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Software und Servcies aus den USA auf. Angesichts der politischen Verwerfungen seit Beginn der Präsidentschaft von Donald Trump fragen sich immer mehr IT-Verantwortliche: Wie kann ich Abhängigkeiten vermindern und die eigene IT souveräner, resilienter und damit zukunftssicherer aufstellen?

Der IT Summit by heise 2025 am 11. und 12. November im München liefert Antworten. Renommierte Experten erklären, was europäische Cloud-Hoster im Vergleich zu US-Hyperscalern leisten und wie man KI-Lösungen lokal betreibt. Lernen Sie aus Fallstudien, wie andere Unternehmen ihre digitale Abhängigkeit vermindert haben. Erfahren Sie, wie Open Source Ihre Software-Landschaft unabhängiger macht und warum mehr digitale Souveränität die IT-Sicherheit verbessert.

Der IT Summit by heise 2025, die neue Konferenz für IT-Verantwortliche, findet am 11. und 12. November im Nemetschek Haus in München statt. Veranstalter ist heise conferences, das Programm kommt aus der iX-Redaktion.

Im Digitalministerium werde derzeit am Deutschland-Stack gearbeitet – einem interoperablen, souveränen IT-Framework. Die OSBA kritisiert, dass bislang kein klares Bekenntnis zu Open Source erkennbar sei. Nur mit offenen Standards und quelloffener Software könne das Projekt zur digitalen Souveränität beitragen.

OSBA-Vorstand Peter Ganten forderte die Regierung auf, schnell eine eigenständige Open-Source-Strategie im Digitalministerium zu etablieren, bestehende Projekte angemessen zu finanzieren, Open-Source-Standards im Deutschland-Stack fest zu verankern und eine „Open Source by Default“-Regelung im Vergaberecht zu verankern. Andernfalls würden Milliarden an US-amerikanische Big-Tech-Konzerne abfließen und bestehende Abhängigkeiten verfestigt.

Auch die Free Software Foundation Europe sieht die Forderung nach freier Software in der öffentlichen Verwaltung unerfüllt. „Wenn die Bundesregierung es mit technologischer Souveränität ernst meint, muss sie konsequent auf freie Software setzen. Das ist die entscheidende Voraussetzung für Herstellerunabhängigkeit, Wechselfähigkeit, Interoperabilität und echte Innovation“, erklärt Johannes Näder, Senior Policy Project Manager der FSFE. Die Regierung müsse eine sichere, langfristige Finanzierung freier Software und ihrer Initiativen wie dem ZenDiS gewährleisten und freie Software bei der öffentlichen Beschaffung Vorrang haben. Nur so ließe sich die riskante Abhängigkeit der Verwaltung von proprietären Anbietern lösen.

Die Open Source Business Alliance vertritt über 240 Unternehmen der Branche in Deutschland. Sie sieht Open Source und offene Standards als zentrale Grundlage für digitale Souveränität, Innovationsfähigkeit und Sicherheit im digitalen Wandel. Die Free Software Foundation Europe (FSFE) setzt sich für die Förderung und den Schutz freier Software sowie die Stärkung digitaler Freiheitsrechte und Selbstbestimmung in Europa ein.


(odi)



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Wero: Der europäische Bezahldienst unter der Lupe


Eher leise ist im Juli 2024 das neue paneuropäische Smartphone-Bezahlsystem Wero gestartet. Mithilfe des Dienstes können sich Nutzer mittels ihrer Banking-Apps oder einer eigens entwickelten Wero-App gegenseitig Geld auf ihre Girokonten überweisen. Sie brauchen dabei nicht fehleranfällig mit IBANs zu hantieren, es genügt eine Handynummer oder Mailadresse des Gegenübers. Privatnutzer zahlen dafür nichts extra.

  • Mit Wero bauen europäische Banken einen eigenen Smartphone-Bezahldienst auf.
  • Bisher kann Wero nur Zahlungen zwischen zwei Personen abwickeln, im Lauf der nächsten Monate sollen aber Onlinehandel und Ladenkassen hinzukommen.
  • Die praktische Nutzung ist bisher einfach. Die Chance, mit US-Diensten wie PayPal konkurrieren zu können, ist groß.

Vergleichbares bieten schon länger PayPal und andere Zahlungsdienste in vielen Ländern. Das Konsortium hinter Wero will dennoch nichts Geringeres als eine schlagkräftige europäische Alternative dazu aufbauen. Hinter Wero stehen 14 deutsche, französische, niederländische und belgische Banken, die das System in Kürze auch zum Onlinehandel und an die Ladenkassen bringen wollen.

Wir haben uns Wero in der Praxis angesehen und erklären, wie es funktioniert und was es beim Nutzer voraussetzt. Außerdem erklären wir, welche Erweiterungen geplant sind und wann sie kommen sollen.


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