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Verbraucherschutz im Netz: Minister fordern härteres Vorgehen gegen Fake-Shops


Die Digitalisierung bestimmt zunehmend den Alltag, bringt aber auch wachsende Risiken für Verbraucher mit sich. Auf der 22. Verbraucherschutzministerkonferenz in Potsdam haben die Ressortchefs von Bund und Ländern daher am Freitag ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt, um den digitalen Raum für Konsumenten besser abzusichern. Im Zentrum des Treffens stand die zunehmende Bedrohung durch betrügerische Aktivitäten auf Online-Marktplätzen und die erschwerte Identifizierung von Fake-Shops.

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Bislang stoßen die Behörden bei der Bekämpfung betrügerischer Webseiten auf erhebliche bürokratische und rechtliche Hürden. Den Ministern reichen hier die aktuellen Instrumente des Digital Services Act (DSA) nicht aus. Die darin verankerte komplexe Kaskadenregelung führe in der Praxis dazu, dass Sperrverfahren langwierig und ineffizient seien.

Die Konferenz verabschiedete daher einen Antrag von Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, der einen nationalen Aktionsplan unter Federführung des Bundes fordert. Ziel ist es, die zersplitterten Zuständigkeiten von Polizei, Justiz, des Digital-Service-Koordinators bei der Bundesnetzagentur sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu bündeln.

Zudem soll der Bund prüfen, ob nach belgischem Vorbild ein beschleunigtes „Notice and Action“-Verfahren etabliert werden kann, um betrügerische Internetseiten mit einer .de-Domain auch außerhalb von langwierigen Strafverfolgungsverfahren rasch abzuschalten. Dabei müssen Plattform- oder Domainbetreiber nach dem Hinweis auf rechtswidrige Inhalte oder betrügerische Aktivitäten unverzüglich handeln, um diese zu entfernen oder zu sperren.

Auch das Löschen von Fake-Shop-Werbung in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken soll künftig erleichtert werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstützte die Stoßrichtung und verwies auf den gerade in Kraft getretenen Widerrufsbutton sowie den anstehenden Digital Fairness Act der EU-Kommission, um manipulative Praktiken im Netz einzudämmen.

Ein weiteres Thema der Konferenz war der Einzug von Künstlicher Intelligenz in den Online-Handel etwa durch KI-Agenten. Im Rahmen von Agentic Commerce sollen solche Systeme eigenständig handeln, Flüge buchen, Stromanbieter wechseln oder Produkte kaufen. Da sich der klassische Verbraucherschutz bisher primär auf das Design von Benutzeroberflächen konzentrierte, fordert die Konferenz neue, umfassende europäische Schutzmechanismen. Verbraucher müssen ihr zufolge jederzeit die Kontrolle behalten.

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Die Minister verlangen, dass KI-Systeme zwingend so zu gestalten sind, dass Nutzer maßgebliche Voreinstellungen wie Preisspannen, Anbietergrenzen und Kündigungsoptionen selbst festlegen können. Ferner müsse sichergestellt sein, dass der Mensch zu jedem Zeitpunkt den Prozess unterbrechen und die finale Kaufentscheidung bestätigen könne. KI-Agenten dürften ausschließlich im Interesse der Verbraucher und nicht im Interesse der Anbieter handeln. Bei KI-gestützten Beratungsangeboten sehen die Politiker Potenzial zur Entlastung von Beratungsstellen, sofern hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards garantiert sind.

Neben dem digitalen Handel befassten sich die Minister mit dem Verbraucherschutz bei Software- und Medien-Downloads. Da Nutzer hier oft nur noch zeitlich oder an unklare Rahmenbedingungen geknüpfte Lizenzen statt klassischer Eigentumsrechte erwerben, seien mehr Transparenz und verbraucherfreundliche Regelungen vom Bund nötig.

Auch die amtliche Lebensmittelüberwachung soll digitaler werden. Um im wachsenden Online-Handel mit der täglichen Nahrung ein identisches Schutzniveau wie in stationären Märkten zu gewährleisten, drängen die Länder auf rechtssichere Grundlagen für anonyme Testbestellungen durch Kontrolleure. Zahlungs- und Versanddienstleister sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, verdeckte behördliche Zahlungen und die diskrete Umleitung von Probesendungen zu ermöglichen.

Daneben stand die Elektromobilität im Fokus. Die Ressortchefs bemängeln die unübersichtlichen Tarifstrukturen sowie die fehlende Preistransparenz an öffentlichen E-Ladesäulen, die viele Menschen vom Umstieg auf ein E-Auto abhielten. Ihnen schwebt eine Verpflichtung zur transparenten Angabe aller Kosten inklusive Blockier- und Startgebühren vor. Die geplante Mobilitätsplattform des Bundes (Mobilithek) soll zügig zu einer zentralen und verbindlichen Preistransparenzstelle für Ad-hoc-Ladepreise ausgebaut werden.

Nicht zuletzt sprach sich die Konferenz für einen besseren Jugendschutz aus und bat die Bundesregierung um die zügige Umsetzung des angekündigten Verbots von Einweg-E-Zigaretten sowie um strengere Beschränkungen für deren Bewerbung in sozialen Medien.


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Hunderte Milliarden Euro an Klimaschäden durch deutschen Solarstrom gespart


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die rund sechs Millionen installierten Solarstromanlagen in Deutschland haben in den vergangenen Jahren großen volkswirtschaftlichen Nutzen gebracht. Nach Berechnungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) wurden zwischen 2020 und 2025 fossile Energieimporte im Wert von rund 20 Milliarden Euro ersetzt und zugleich Klimaschadenskosten von bis zu 250 Milliarden Euro vermieden.

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Der Verband beruft sich auf Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA). Demnach wurden in diesem Zeitraum knapp 390 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom erzeugt. Laut BSW-Solar verdrängte diese Strommenge im deutschen Stromsystem vor allem Erdgas- und Steinkohlekraftwerke und verringerte damit sowohl den Bedarf an fossilen Brennstoffimporten als auch die damit verbundenen Treibhausgasemissionen.

Durch die Nutzung von Solarstrom in Deutschland wurden demnach in den vergangenen 20 Jahren rund 500 Millionen Tonnen Treibhausgase (CO₂-Äquivalente, netto) vermieden. Mehr als die Hälfte davon entfiel allein auf die Jahre 2020 bis 2025. In diesem Zeitraum wurden rund 270 Millionen Tonnen Treibhausgase vermieden. Die Berechnungen basieren auf Zahlen des UBA (Tabelle 8.1)

Letzteres entspricht auf Basis von Schätzungen des UBA (siehe Seite 11) vermiedenen Klimaschadenskosten von bis zu rund 250 Milliarden Euro, wenn heutige und zukünftige Generationen gleichwertig berücksichtigt werden. Hinzu kommen vermiedene Energieimporte. Nach Schätzungen des BSW-Solar summiert sich deren Wert allein in den vergangenen sechs Jahren auf über 20 Milliarden Euro.

Der in Deutschland erzeugte Strom stammte 2025 wie in den beiden Jahren zuvor überwiegend aus erneuerbaren Quellen. 58,6 Prozent der ins Netz eingespeisten Strommenge wurden aus Windkraft, Sonne und Biogas gewonnen.

Insgesamt blieb die Strommenge aus erneuerbaren Quellen mit 256,9 Milliarden Kilowattstunden im Jahresvergleich nahezu unverändert und ihr Anteil an der Gesamtmenge sank um knapp einen Prozentpunkt. Dagegen legten konventionelle Energieträger zu, vor allem Kohle und Erdgas: Sie lieferten 181,3 Milliarden Kilowattstunden (plus 3,6 Prozent) und kamen auf einen Anteil von 41,4 Prozent.

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Wichtigster Energieträger war trotz einer abnehmenden Menge erneut Windkraft, die 30 Prozent zur gesamten Stromproduktion beitrug. Unterdessen nahm die Stromeinspeisung aus Photovoltaik 2025 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 17,4 Prozent auf 70,1 Milliarden Kilowattstunden zu.

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Komponist für „Doom“ und „Duke Nukem 3D“ verstorben


Im Alter von 81 Jahren ist der US-amerikanische Komponist und Jurist Robert Caskin Prince III, genannt Bobby, am vergangenen Dienstag verstorben. Der schon zu Lebzeiten legendäre Musiker prägte den Sound von Computerspielen der 1990er Jahre und blieb der Branche auch darüber hinaus verbunden.

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Bevor es jedoch so weit kam, strebte Prince gleich mehrere Karrieren an. Zwar spielte er schon zu seiner Schulzeit in einer Band, studierte danach aber erst einmal bis zum Bachelor-Abschluss Psychologie. Nachdem er nach Angaben seiner Familie von 1969 bis 1970 im Vietnam-Krieg kämpfte, machte er auch noch den Master-Abschluss und hätte Counselor werden können, vergleichbar mit dem Beruf des Psychotherapeuten. Dann wandte er sich jedoch der Jura zu, promovierte 1980 und wurde als Rechtsanwalt zugelassen.

Seiner Familie zufolge ließ ihn die Musik jedoch nie los, und so antwortete er Anfang der 1990er Jahre auf eine Online-Nachricht von Scott Miller – dem Gründer von Apogee Software, bei denen später „Wolfenstein 3D“ erscheinen sollte. Miller suchte Komponisten für Spiele, zunächst die erfolgreiche Serie „Commander Keen“. Während bei großen japanischen Spielefirmen die Musiker oft fest angestellt waren, arbeiteten zu dieser Zeit in den USA viele Komponisten auf Basis von Aufträgen.

Und da muss man sich an die Vorgaben der Designer halten und immer weiterempfohlen werden. Das konnte Bobby Prince offenbar sehr gut, zu seinem größten Erfolg, dem Soundtrack des ersten „Doom“ (1993), kam es auch durch exakte Umsetzung dessen, was die Designer wollten. Der inhaltliche Doom-Mastermind, John Romero, gab Prince einige CDs, darunter aktuelle Werke von Alice in Chains, Pantera und Metallica – und so klingen die Stücke in „Doom“ dann eben auch: Wie der moderner gewordene Metal und Grunge der frühen 1990er, nicht mehr nach dem hektischen, brutalen Thrash, mit dem Metallica neben anderen Anfang der 1980er der harten US-Rockmusik eine ganz neue Richtung gegeben hatten.

Von Romeros Studio, id Software, kam vor „Doom“ auch schon 1992 „Wolfenstein 3D“, das ebenfalls auf Rock bis Metal setzt. Die Möglichkeiten der PC-Soundsysteme, vor allem des allgegenwärtigen „Sound Blaster“ von Creative Labs waren da aber noch sehr begrenzt. Für „Doom“ konnte Bobby Prince dann aber die Möglichkeiten des General-Midi-Standards ausreizen. Dass insbesondere die charakteristische Musik des ersten Levels (E1M1) je nach Qualität des Gitarren-Samples der Soundkarte unterschiedlich klingt, fiel auch damals schon auf. In einem Video über einen Besuch bei id Software vom November 1993 erklärt Prince seine Arbeitsweise mit General Midi an dieser Stelle.

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Doom – E1M1

Der Song „At Doom’s Gate“, abgespielt von einem vernünftigen General-Midi-System. So gut klang das 1993 nur auf den wenigsten PCs, weil die Synthi-Hardware dafür sehr teuer war.

Wie viele Computermusiker dieser Zeit nutzte er also die technischen Möglichkeiten so gut wie möglich aus. Die Plattformen, neben einer Vielzahl von PC-Soundsystemen auch Konsolen, waren damals auch in ihren musikalischen Fähigkeiten sehr unterschiedlich. Dass der „Doom“-Soundtrack zum Klassiker, und schließlich sogar zum US-Kulturgut wurde, ist aber vor allem der klaren, einfachen Komposition zu verdanken. Bobby Biggs traf die von Romero gewünschte Horror- und Metal-Atmosphäre sehr genau, und war auch insgesamt für das Sounddesign verantwortlich. Die Effekte stören die Musik nicht, sondern passen ins Gesamtkonzept.

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Nach dem Welterfolg von „Doom“, der 3D-Shooter als Genre fest etablierte, arbeitete Prince auch an dessen unmittelbaren Konkurrenten „Duke Nukem“ (1996) von 3D Realms, da er ja nicht fest an id Software gebunden war. Dessen unverkennbares Titelstück „Grabbag“, das schließlich auch die Thrash-Band Megadeth coverte, stammt jedoch nicht von ihm. Diesen Song steuerte Lee Jackson bei, mit dem Prince häufiger zusammenarbeitete. Für „Duke“ schrieb und arrangierte Prince jedoch mindestens zwei andere Songs.

Als id Software sich dann kurz nach dem „Duke“ 1996 aufmachten, das Shooter-Genre mit „Quake“ erneut umzukrempeln – unter anderem mit echter 3D-Grafik samt Hardware-Beschleunigung – war Prince jedoch aus dem Rennen. id Software, namentlich Co-Designer American McGee, wollten für die dann auch als Audio-CD verfügbare Musik einen noch größeren Namen haben. Die Wahl fiel auf Trent Reznor und dessen Projekt „Nine Inch Nails“.

Seine letzte bekannte Arbeit für ein Spiel lieferte Bobby Prince erst 2014 ab. „Wrack“ ist eine in knallbuntem Comic-Stil gehaltene Hommage an frühe Shooter, und da passte das Sounddesign von Prince gut. Seine Familie schreibt in einem Nachruf davon, dass Prince zuletzt krank gewesen sei. Es bleibt nur zu hoffen, dass er die Aufnahme seines Werks für „Doom“ in die US-Nationalbibliothek vor wenigen Wochen noch bewusst miterlebt hat.

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Lyten übernimmt Northvolt-Gelände wohl für 60 Millionen Euro


Über die Zukunft der deutschen Vermögenswerte des insolventen schwedischen Batteriezellherstellers Northvolt gibt es offensichtlich eine Einigung. Das US-Start-up Lyten habe sich mit der staatlichen Förderbank KfW und den Regierungen von Bund und Schleswig-Holstein für die Brache bei Heide auf einen Übernahmepreis in Höhe von rund 60 Millionen Euro verständigt, heißt es in einem Bericht des Spiegel.

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Das deckt sich mit Informationen, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Eine offizielle Bestätigung steht jedoch noch aus. „Die Landesregierung ist weiter in Gesprächen mit Lyten“, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. In der kommenden Woche würden sich das Kabinett und zwei Landtagsausschüsse mit dem Thema befassen. Bis dahin werde sich die Regierung nicht zu dem Thema äußern.

Lyten will auf dem Grundstück bei Heide eine Batteriezellenfabrik, einen Batteriespeicher und ein Rechenzentrum bauen. Statt der ursprünglich von Northvolt angedachten rund 3000 Jobs soll es aber nur noch etwa 1000 geben. Vor der Northvolt-Pleite hatte die staatlichen Förderbank KfW eine Wandelanleihe in Höhe von rund 600 Millionen herausgegeben. Bund und Land bürgten jeweils zur Hälfte.

Im Zuge der Übernahme der deutschen Northvolt-Tochter durch Lyten konnten Bund und Land noch 153 Millionen Euro sichern. Der finanzielle Schaden Schleswig-Holsteins liegt damit bei mehr als 200 Millionen Euro, wird jedoch durch den Grundstücksverkauf noch etwas sinken.

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