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Verbraucherschutz: Kalifornien schränkt Schiedsgerichtsklauseln ein
Schiedsgerichtsklauseln in Verbraucherverträgen gelten in Kalifornien jetzt nur noch für das konkrete Rechtsgeschäft, nicht auf alle Ewigkeit für neue Verträge. Gouverneur Gavin Newsom hat am Montag eine entsprechende Gesetzesnovelle unterzeichnet. Die im Kleingedruckten versteckten Klauseln verbieten regelmäßig den Gang zu ordentlichen Gerichten und verunmöglichen Sammelklagen. Stattdessen sollen Verbraucher sich einzeln nicht-öffentlichen Schiedsgerichten unterwerfen, die von der Gegenseite ausgesucht und bezahlt werden.
Grundsätzlich bleibt das auch in Kalifornien erlaubt. Was nicht mehr geht, ist, vereinbarte Schiedsgerichtsklauseln auf andere, später geschlossene Verträge derselben Vertragspartner auszudehnen. Die knapp gehaltene Novelle gilt für alle Vereinbarungen mit Verbrauchern über Erhalt oder Nutzung von Sachen, Dienstleistungen, Geld oder Krediten. Da viele große Unternehmen in Kalifornien zu Hause sind, könnte die Maßnahme auch Konsumenten aus anderen Landesteilen schützen. Anlässe zu der Verbraucherschutzmaßnahme gibt es viele.
Uber, Disney und andere Verdächtige
Besondere Aufmerksamkeit erregte der Versuch Disneys, eine Klage nach einem Todesfall im Keim zu ersticken: Ein Disney-Restaurant, das mit besonderer Vorsorge für Allergiker wirbt, soll einer Frau trotz mehrerer ausdrücklicher Hinweise auf ihre Allergien Speisen serviert haben, auf die sie allergisch war. Die Frau ist daran gestorben, ihr Witwer verklagt Disney.
Der Unterhaltungskonzern verwies vor Gericht jedoch darauf, dass der Mann Jahre vor dem tödlichen Restaurantbesuch ein Testabo des Streamingdienstes Disney+ genutzt hat. Und in dessen Nutzungsbedingungen sei ein Dokument mit einer Schiedsgerichtsklausel verlinkt gewesen. Nach einem öffentlichen Aufschrei zog Disney dieses juristische Argument zurück.
Uber hingegen bleibt in einem vergleichbaren Fall hart: Ein Ehepaar, das bei einer von Uber vermittelten Beförderung schwer verletzt wurde, kann nicht Klage führen, weil seine minderjährige Tochter Monate vor dem Unfall über Uber eine Speisenlieferung bestellt hatte. Das Kind nutzte dafür eine App auf dem Handy der Mutter, mit deren Genehmigung. Doch nickte die Tochter dabei ohne Wissen der Mutter neue Geschäftsbedingungen mit der Schiedsgerichtsklausel ab. Obwohl die Essensbestellung nichts mit dem Verkehrsunfall zu tun hat, gilt die Klausel auch dafür.
Der kalifornische Senator Thomas Umberg, der den Gesetzesantrag eingebracht hat, verweist auf ähnliche Fälle mit Airbnb, DirecTV und Walmart. „Niemand sollte den Zugang zu Gericht verlieren, weil er bei einem Streamingtest oder einer Supermarktapp Jahre vorher ‚Ich stimme zu‘ angeklickt hat“, sagte Umberg, „(Die Novelle) SB82 stellt sicher, dass Schiedsgerichtsklauseln nur für den tatsächlich unterzeichneten Vertrag gelten, nicht für jeden zukünftigen Konflikt, den sich Unternehmen ausdenken können.“
(ds)