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Video: Das passiert mit Social-Media-Accounts nach dem Tod


Was passiert mit E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen, Chats und privaten Fotos nach dem Tod? Sie werden vererbt. Das hat der Bundesgerichtshof 2018 in einem Urteil bestätigt. Die Mehrheit der Deutschen kümmert sich zu Lebzeiten aber kaum um ihren „Digitalen Nachlass“ – zum Nachteil der Angehörigen.

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Wie kommen Hinterbliebene nun an Accounts und ihre Daten? Wie veranlasst man die Löschung von Nutzerkonten? Und wie sorgt man vor, damit die Liebsten nicht im Wirrwarr aus Formularen, Vollmachten und Erbscheinen versinken? Das erklären wir im Video.


(rah)



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c’t-Story: Der emotional nicht unterstützte Staubsaugerbesitzer


Die rothaarige Frau mit der goldfarbenen Brille sah mich verständnislos über den Cafétisch hinweg an. „Wieso bringst du einen Staubsaugroboter mit zu unserem Date?“, fragte sie.

Ich schob die Tischdekoration vorsichtig zur Seite und stellte den CleaningChap 7000 vor mir ab. Ingrid und ich hatten einander im Internet gefunden und nun fand unser erstes persönliches Treffen statt. Als Erkennungssignal trug sie einen gelben Schal und ich meinen Staubsaugroboter.


Titelmotiv-Museum der c’t-Stories

Titelmotiv-Museum der c’t-Stories

Was ist das: Es dreht sich um Technik, ist mal spannend, mal bestürzend, mal amüsant und hat nur sehr selten ein Happy End? Richtig: die c’t-Story. Seit gut 37 Jahren hat sie ihren festen Platz im Magazin – und seit einiger Zeit auch auf heise+. Mal kommt sie aus der Feder preisgekrönter Belletristik-Profis, mal sind die Verfasser hochkarätige Wissenschaftler – oder eigenwillige junge Science-Fiction-Debütanten. Viele unserer c’t-Story-Autoren haben in den vergangenen Jahren für ihre Werke renommierte Preise wie den Kurd-Laßwitz-Preis (KLP) oder den Deutschen Science-Fiction-Preis (DSFP) errungen.

„Das ist sie?“, fragte mein Roboter.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Der emotional nicht unterstützte Staubsaugerbesitzer“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Schulen in Rheinland-Pfalz: Strenge Regeln für Handys in Planung


Neue Regeln für die Nutzung von Handys in der Schule will die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Ute Eiling-Hütig (CDU) nach Möglichkeit bis zum nächsten Schulhalbjahr vorlegen. Mindestens bis zum Ende der 10. Klasse sollte für die Schülerinnen und Schüler ein Verbot der privaten Handynutzung während der Schulzeit gelten, skizzierte die Bildungsministerin ihre Pläne.

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Es werden aber noch Gespräche mit den Schulträgern, Verbänden und innerhalb der Landesregierung laufen. Erörtert werde dabei auch, wie eine Regelung für Ganztagskinder, Berufsschulen und die Oberstufe umgesetzt werden könne, erklärte die Bildungsministerin.

Grundsätzlich gehe es ihr aber nicht um ein reines Handyverbot, sondern die private Nutzung während der Schulzeit, betonte Eiling-Hütig. Das umfasse auch die Pausen und die Wege auf dem Schulgelände zu den Klassenräumen. Es gebe bereits Schulen in Rheinland-Pfalz, die freiwillig mit Fächern zur Ablage der Mobilfunkgeräte und Handygaragen agierten. Nun gehe es darum, verbindliche und verpflichtende Regelungen zu schaffen.

Für ein allgemeines Handyverbot für die Schülerinnen und Schüler sei sie aber nicht, sagte die Bildungsministerin. Alleine aus Sicherheitsgründen, für die Erreichbarkeit auf dem Schulweg und für die Nutzung des ÖPNV bei Verspätungen von Bus und Bahn könne ein Handy wichtig für die Kinder und Jugendlichen sein. „Aber dafür braucht ein Handy keine Apps“, betonte die Mutter einer mittlerweile erwachsenen Tochter.

Sie könne sich daher eine Art „Kinderhandy“ vorstellen, das die Erreichbarkeit sicherstelle. Gleichzeitig müsse aber dafür gesorgt sein, dass die nicht zu kontrollierenden Inhalte aus den Apps nicht auf die Schülerinnen und Schüler einprasselten, sagte Eiling-Hütig. Entscheidend sei daher, die Eltern mit in diese Diskussionen einzubeziehen.

„Ich finde die Auffassung, dass man Kindern soziale Teilhabe wegnimmt, wenn man sie auffordert: Nutzt das Handy weniger – das zeugt von einer falschen Einstellung zu diesem Gerät“, erklärte die Bildungsministerin. „Denn dieses Gerät sorgt dafür, dass ich einen Mangel an sozialer Teilhabe habe, einen Mangel an sozialen Kontakten. Mir ist es wichtiger, dass Kinder in Präsenz Kontakt haben.“

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„Ein Gespräch über WhatsApp finde ich nicht so gelungen wie eins, das ich direkt in Präsenz führe“, betonte die 58-Jährige. Erfahrungen aus Schulen mit privatem Handyverbot zeigten, dass dann wieder Grüppchen von Kindern auf dem Flur zusammenstünden, miteinander redeten „und nicht mit ihrem rechteckigen digitalen Kasten kommunizieren“. Es werde wieder auf dem Schulhof Fußball gespielt und sich miteinander beschäftigt.

Im Unterricht sollten die Lehrkräfte aber auch gezielt mit dem Handy oder Tablet arbeiten. „In Sozialkundeunterricht holt man das Handy raus, geht auf TikTok und schaut sich eine Sequenz an. Und dann erklären die Kinder, was sie davon halten“, skizzierte die Ministerin eine Möglichkeit. Auf diesem Weg könne es im Unterricht um das Erkennen von Fake News, den Umgang mit KI oder die Aufbereitung von Ereignissen gehen.

Rückenwind für ihre Pläne bekommt die Bildungsministerin von Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU). „Weil uns Lernruhe und soziales Miteinander in den Schulen sehr am Herzen liegt, gilt: Die private Handynutzung in der Unterrichtszeit und in der Schulzeit muss Lehr- und Lernzwecken vorbehalten sein“, hatte er jüngst betont und Handlungsempfehlungen für verbindliche Regelungen zum Umgang mit Smartphones angekündigt.

Der Landkreistag unterstützt diese Haltung. Die SPD als Koalitionspartner innerhalb der schwarz-roten Landesregierung hatte vor der Landtagswahl dagegen ein generelles Handyverbot an Schulen abgelehnt. Stattdessen sollte ein Handyverbot nach Alter gestaffelt sein, in Abstimmung mit der Schule und der Medienpädagogik.

Eine von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Expertengruppe hat jüngst die Empfehlung ausgesprochen, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse 7 zu verbieten. Die Fachleute plädieren dafür, das einheitlich in allen Schulgesetzen festzulegen. Ab Klasse 8 sollen Schulen demnach verpflichtet werden, verbindliche Nutzungskonzepte zu erarbeiten.

Die Landesschülerinnen- und Landesschülervertretung (LSV) warnt eindringlich vor pauschalen Handyverboten an Schulen sowie möglichen Social-Media-Verboten. Cybermobbing, problematische Inhalte oder exzessive Mediennutzung dürften nicht ignoriert werden. Doch pauschale Verbote seien keine nachhaltige Lösung. Sie beseitigten die Ursachen nicht, sondern würden die Probleme lediglich aus dem Blickfeld verschieben.

Cybermobbing mache nicht vor der Schule halt und verschwinde nicht, wenn das Smartphone in die Tasche stecke, mahnt die LSV. Ein Handyverbot bekämpfe nicht den Hass im Netz, sondern schiebe das Problem nur ins Private ab. „Was wir an den Schulen wirklich brauchen, ist emotionale Unterstützung, echte Aufklärung und die Kompetenz, respektvoll miteinander umzugehen.“ Die Schülerinnen und Schüler müssten befähigt werden, digitale Medien verantwortungsvoll zu nutzen, Risiken zu erkennen und sich wirksam vor Gefahren wie Cybermobbing, Hassrede oder Desinformation zu schützen.

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(nen)



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PV-Direktvermarktung: Wie kleine Dachanlagen ohne Verluste in den Markt wechseln


Die geplante Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) könnte den Ausbau privater Photovoltaikanlagen ausbremsen. Das bestätigt eine Analyse der Denkfabrik Agora Energiewende, die auf Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) basiert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die bewährte feste Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen bis 25 Kilowatt-Peak zu streichen.

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Stattdessen sollen Privathaushalte ihren überschüssigen Solarstrom selbst über den Markt vertreiben oder die Einspeisung unterbinden. Was nach Marktintegration klingt, droht an hohen bürokratischen und finanziellen Hürden zu scheitern und den Solarmarkt für Privatleute empfindlich zu treffen.

Kleine PV-Dachanlagen auf Wohngebäuden sind der Studie zufolge mit rund 38 Gigawatt-Peak installierter Leistung für fast ein Drittel des deutschen Solarstroms verantwortlich. Bislang garantierte die gesetzliche Einspeisevergütung eine verlässliche und kalkulierbare Refinanzierung der Investitionen. Fällt sie weg, wird der Betrieb eines Solarsystems für viele Eigentümer unwirtschaftlich. Betroffen sind vor allem Haushalte in der Wendephase: Sie haben oft ihren Energiebedarf noch nicht ganz elektrifiziert, besitzen also weder eine Wärmepumpe noch ein E-Auto, und speisen so den Großteil ihres sauberen Stroms ins Netz ein.

Laut der Untersuchung müsste ein 4-Personen-Haushalt seinen Strom über die derzeit am Markt verfügbaren, ungeförderten Direktvermarktungsmodelle verkaufen. Damit entstünden jährliche Mehrkosten von 185 bis 277 Euro gegenüber dem heutigen System – je nach Höhe des Eigenverbrauchs. Ursache für die Verschlechterung sind die Dienstleistungs- und Transaktionskosten der Vermarkter, die derzeit bei rund 140 Euro im Jahr plus Einrichtungsgebühren liegen.

Bei geringem Eigenverbrauch schrumpft der finanzielle Vorteil der Anlage dadurch so stark zusammen, dass der Bezug von reinem Netzstrom wirtschaftlich attraktiver wird. Vor allem Haushalte der unteren Einkommensschichten, die ohnehin geringere finanzielle Spielräume für die Energiewende haben, würden als Investoren wegbrechen.

Noch drastischer fallen die Konsequenzen der Nulleinspeisung aus. Diese Option erhöht die jährliche Belastung für einen Haushalt im Bestand um 281 bis 333 Euro. Ökonomisch und ökologisch ist das die schlechteste Variante: Wertvolle Solarenergie, die zur Mittagszeit die Strompreise an der Börse dämpfen könnte, geht verloren. Gleichzeitig steigen die Stromkosten für alle, da die verbrauchsnahe Erzeugung künstlich verknappt wird.

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Agora Energiewende plädiert daher für einen sanfteren und längeren Übergang. Die vorgesehenen zwei Jahre Vorlaufzeit seien viel zu kurz, um die notwendige digitale Infrastruktur aufzubauen. Nötig sei eine Verschiebung der verpflichtenden Direktvermarktung auf 2031. In der Übergangszeit müssten die Voraussetzungen für eine digitale und unkomplizierte Marktteilnahme geschaffen werden.

Dazu gehören laut den Experten standardisierte digitale Schnittstellen, eine automatisierte Marktkommunikation und ein beschleunigter Smart-Meter-Ausbau. Erst dann könnten Vermarkter und Aggregatoren in einen echten Wettbewerb um effiziente Lösungen treten. Ziel müsse es sein, die jährlichen Vermarktungskosten für Kleinanlagen durch digitale Prozesse auf unter 50 Euro zu senken.

Die Verlängerung der fixen Einspeisevergütung würde das staatliche EEG-Konto 2030 mit nur rund 160 Millionen Euro an zusätzlichen Förderkosten für Neuanlagen belasten. Angesichts der Gesamtausgaben von aktuell rund 8 Milliarden Euro für die Solarförderung sind das Peanuts. Zumal die Kosten des EEG-Kontos ab Beginn der nächsten Dekade einbrechen dürften, da die teuren Altanlagen aus den Boomjahren um 2010 sukzessive aus der zwanzigjährigen Förderung fallen.

Sollte die Direktvermarktung die Wirtschaftlichkeitsschwelle bis 2031 trotzdem nicht erreichen, schlägt der Thinktank eine Rückfalloption vor. Die Verteilnetzbetreiber sollten dann verpflichtet werden, den Strom privater Kleinanlagen gebündelt zum aktuellen Börsenstrompreis zu vermarkten und die Erlöse abzüglich Bearbeitungsgebühr an die Prosumer weiterzureichen.

Zugleich warnen die Forscher vor einer Überforderung der Anlagenbetreiber bei der parallel debattierten Reform der Netzentgelte. Zwar sei eine stärkere Beteiligung von Solaranlagenbesitzern an den Netzkosten prinzipiell fair, da sie die Infrastruktur weiter als Backup nutzten. Ein geplanter Grundpreis dürfe aber rund 100 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Alles darüber würde die Rentabilität privater Solarsysteme endgültig vernichten und den Ausbau zum Erliegen bringen.

Die Energiewende im Eigenheim bleibt der Studie zufolge dennoch ein Erfolgsmodell, wenn sie ganzheitlich gedacht wird. Wer Solaranlage, Speicher, Wärmepumpe und E-Mobil kombiniert, senkt seine Gesamtenergiekosten im Vergleich zu fossilen Technologien um rund ein Drittel und schützt sich vor künftigen Preisschocks auf den Rohstoffmärkten. Damit dieser Kostenvorteil nicht nur einkommensstarken Haushalten vorbehalten bleibt, fordert die Denkfabrik eine staatliche Unterstützung für finanziell schwächere Familien. Durch soziale Leasingmodelle für E-Fahrzeuge und Wärmepumpen sowie maßgeschneiderte Förderprogramme ließe sich die soziale Teilhabe an der Energiewende sichern.

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(nie)



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