Apps & Mobile Entwicklung
Viel Smartphone für wenig Geld
Xiaomi hat das Poco F7 am 24. Juni 2025 in Deutschland auf den Markt gebracht. Dieses Mittelklasse-Smartphone für unter 500 Euro hat ein vielversprechendes Datenblatt zu einem relativ erschwinglichen Preis. Ein leistungsstarkes SoC, ein großer Akku und sogar die IP68-Zertifizierung.
Poco F7: Aggressives Design und ein sehr, sehr helles Display
Das Poco F7 ist in drei Farben erhältlich: Schwarz, Weiß und Silber. Die Rückseite des Smartphones ist optisch diagonal in zwei Hälften geteilt, was bei der weißen und schwarzen Version einen Ton-in-Ton-Effekt erzeugt. Die silberne Variante geht mit einem „mechanischen“ Look und sichtbaren Schrauben noch einen Schritt weiter. Diese Sonderedition trägt auch das Snapdragon-Logo rechts neben dem Kameramodul, um die leistungsstarke Seite des Smartphones zu betonen.
Der Rahmen des Poco F7 besteht aus Metall und das Smartphone ist nach IP68 für Wasser- und Staubbeständigkeit zertifiziert. Die Abmessungen von 163,1 x 77,9 x 8,2 mm und das Gewicht von 215,7 g machen es eindeutig nicht zu einem kompakten Smartphone.
Der Bildschirm des Poco F7 ist ein 6,83 Zoll großes LCD-Panel mit einer Bildwiederholrate von 120 Hz. Die Auflösung des Bildschirms beträgt 2772 x 1280 Pixel und er wird durch Gorilla Glass 7i geschützt. Die Helligkeit des gesamten Bildschirms liegt bei 1700 Nits und kann auf einem Teil der Platte auf 3200 Nits steigen. Auf dem Papier sind das sehr gute Werte für diese Preisklasse und sogar darüber hinaus.
Großer SoC, großer Akku – das übliche Rezept von Poco.
Xiaomi hat einen Snapdragon 8s Gen 4 SoC in das Poco F7 eingebaut. Dieser Chip von Qualcomm, der im April dieses Jahres auf den Markt kam, verspricht eine Leistung, die sehr nahe an der Oberklasse liegt, vor allem in den Bereichen KI und Bildverarbeitung. Wir befinden uns nicht auf dem Niveau eines SoCs der Elite-Reihe, mit dem die meisten Android-Flaggschiffe ausgestattet sind.
Aber dieser Snapdragon 8s Gen 4 bringt einige Verbesserungen im Vergleich zu seinem Vorgänger, dem 8s Gen3. Wir haben acht Kryo-Kerne, die mit bis zu 3,2 GHz getaktet sind (im Vergleich zu 3 GHz beim 8s Gen 3). Der Grafikprozessor ist eine Adreno 825, die 49 % stärker ist als die Adreno 735 des Snapdragon 8s Gen 3. Kurz gesagt, das Poco F7 wird keine Probleme damit haben, ihre Handyspiele aus dem Play Store zum Laufen zu bringen. Es sollte auch „AI-ready“ sein und nicht ins Stocken geraten, wenn ihr chatGPT bittet, ein seltsames Bild für euhc zu „erstellen“.
Wer Poco sagt, muss auch einen großen Akku haben. Das Poco F7 ist keine Ausnahme und verfügt über einen 6500 mAh Akku. Der Akku kann per Kabel mit bis zu 90 Watt und kabellos mit bis zu 22,5 Watt aufgeladen werden.
Für Fotos hat das Poco F7 ein Doppelmodul auf der Rückseite: ein Hauptobjektiv mit 50 MP (f/1,5) und OIS und ein Ultraweitwinkelobjektiv mit 8 MP. Die Selfie-Kamera auf der Vorderseite hat eine Auflösung von 20 MP.
Poco F7: Preis und Verfügbarkeit in Deutschland
Das Poco F7 ist seit dem 24. Juni 2025 in Deutschland erhältlich. Xiaomi verkauft das Mittelklasse-Smartphone in zwei Speicherkonfigurationen:
- Poco F7 12/256 GB: 453 € (399,90 € mit dem Einführungsangebot).
- Poco F7 12/512 GB: 503€ (449,90€ mit dem Einführungsangebot).
Bis zum 7. Juli 2025 bietet Xiaomi in seinem offiziellen Shop ein Einführungsangebot an. Der Preis für jede Variante des Poco F7 sinkt um 53 Euro. Du profitierst außerdem von einem kostenlosen Geschenk:
- Redmi Buds 6 Active (im Wert von 39,99€)
- Xiaomi Smart Band 9 (im Wert von 39,99€)
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Amazon Music Unlimited: Jeden Monat ein Hörbuch aus Audible Premium inkludiert
Abonnenten von Amazon Music Unlimited in Deutschland können jetzt jeden Monat ein Hörbuch aus einer Auswahl von über 900.000 Titeln von Audible Premium, darunter über 91.000 deutschsprachige Hörbüchern, hören. Für kurze Zeit erhalten neue Abonnenten die ersten vier Monate Amazon Music Unlimited darüber hinaus kostenlos.
Start in 5 weiteren Ländern
Wie Amazon heute bekannt gibt, können Abonnenten von Amazon Music Unlimited in Deutschland, Italien, Spanien, Japan und Brasilien ab sofort jeden Monat ein Hörbuch aus dem Premium-Audioangebot von Audible hören. Dieses umfasst für Kunden in Deutschland über 900.000 der Hörbücher weltweit. Diese Ankündigung folgt auf den kürzlichen Start des Hörbuch-Angebots bei Amazon Music Unlimited in den USA, Großbritannien, Kanada, Frankreich, Australien und Neuseeland. Das Hörbuch-Angebot ergänzt die über 100 Millionen Songs in HD-Audio und werbefreien Podcasts von Amazon Music Unlimited.
Ab sofort können Abonnenten der Amazon Music Unlimited Standardmitgliedschaft sowie Hauptnutzer des Familienabonnements jeden Monat ein Hörbuch – unabhängig von der Länge – hören. Kunden können ihre Auswahl jederzeit streamen und auch nach Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums weiterhören oder ein neues Hörbuch wählen. Wer mehr als ein Hörbuch pro Monat hören möchte, kann zusätzlich ein Audible-Abonnement abschließen oder einzelne Titel über die Audible-App kaufen.

Amazon Music Unlimited bietet nun eine Auswahl an Hörbüchern verschiedener Genres sowie Audible Originals und exklusive Produktionen wie „Der Insasse: Das Hörspiel“, ein Thriller von Sebastian Fitzek, „Die Tribute von Panem L. Der Tag bricht an“ von Suzanne Collins und „Moriarty“, unter anderem gespielt von Christoph Maria Herbst, Matthias Koeberlin und Benito Bause. Audible, wo es auch die komplette Harry-Potter-Hörbuchsammlung gibt, kündigte kürzlich eine neue Koproduktion der Originalgeschichten auf Englisch an. Die neuen Produktionen erscheinen Ende 2025 und erwecken die Geschichten mit neuem Sounddesign in Dolby Atmos, aufwendiger Musik, hunderten Sprecherrollen und realistischen Tonaufnahmen zu neuem Leben, so das Unternehmen.
Neu-Abonnement 4 Monate kostenlos
Das Amazon Music Unlimited Einzelabonnement kostet 10,99 Euro/Monat. Für kurze
Zeit (bis 14. Juli 2025) erhalten neue Abonnenten die ersten vier Monate kostenlos*.
(*) Bei den mit Sternchen markierten Links handelt es sich um Affiliate-Links. Im Fall einer Bestellung über einen solchen Link wird ComputerBase am Verkaufserlös beteiligt, ohne dass der Preis für den Kunden steigt.
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Datei-Manager: Total Commander in Version 11.55 erschienen
Nach sieben Release Candidates ist das Urgestein unter den Datei-Managern für Windows in der Version 11.55 erschienen und bringt neben zahlreichen Fehlerbehebungen auch mehrere Neuerungen mit, wobei insbesondere die Möglichkeiten beim Kopieren deutlich erweitert wurden.
Urgestein der Datei-Welt
Der Datei-Manager hatte seinerzeit das Zwei-Fenster-Prinzip des Norton Commanders übernommen. Seit 1993 vom Schweizer Christian Ghisler entwickelt, ist Total Commander mittlerweile auch für zahlreiche andere Systeme erschienen. Darüber hinaus ebnete er den Weg mit einem vergleichbaren Konzept wie das von FreeCommander oder dem muCommander.
Neue Funktionen
Mit der nun veröffentlichten Version wird das Kopieren von Verzeichnissen an beliebigen Stellen innerhalb von Unterverzeichnissen unterstützt. Dadurch lassen sich sämtliche Verzeichnisse mit einem bestimmten Namen in einem Verzeichnisbaum auffinden und in einem Schritt kopieren. Zudem werden beim Kopieren von Sparse-Dateien fortan ausschließlich jene Bereiche berücksichtigt, die tatsächlich Nicht-Null-Daten enthalten.
Auch die Organisation von Dateien hat Verbesserungen erfahren: Das Werkzeug zum mehrfachen Umbenennen enthält nun einen neuen Platzhalter, der das Einfügen von Millisekunden ermöglicht. Zusätzlich werden in Betriebssystemversionen ab Windows 7 mit 64 Bit mehrere Threads zur Berechnung von Blake3-Prüfsummen eingesetzt. Neue Undo-Parameter sorgen darüber hinaus dafür, dass beim Einsatz des internen Multirename-Befehls die letzte Umbenennungsaktion rückgängig gemacht werden kann. Wird ein Bestätigungsdialog zur Dateibeschreibung geöffnet, während sich Total Commander nicht im Vordergrund befindet, erscheint nun ein entsprechendes Overlay-Symbol in der Taskleiste.
Weitere Änderungen und Verbesserungen listen die ausführlichen Release Notes auf.
Ab sofort verfügbar
Total Commander 11.55 kann ab sofort über die Website des Entwicklers heruntergeladen oder bequem über den Link am Ende dieses Artikels aus dem Download-Bereich von ComputerBase bezogen werden.
Downloads
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4,9 Sterne
Total Commander ist ein weit verbreiteter Dateimanager mit sehr großem Funktionsumfang.
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Erfolge für Anthropic und Meta: Millionen Bücher für KI-Training zu verwenden, kann legal sein
Rückschläge für die Kläger in den AI-Copyright-Fällen: Sowohl Anthropic als auch Meta konnten erste Teileerfolge verzeichnen. Bemerkenswert ist vor allem der Anthropic-Fall, in dem ein Richter entschied, dass das KI-Training mit Büchern unter Fair Use fällt. Eine Strafe droht dennoch – und es ist erst der Anfang.
Die Klage geht auf drei Autoren zurück. Anthropic nutzte für das KI-Training unter anderem den Books3- und einen LibGen-Datensatz, beide enthalten Millionen von Büchern, viele davon illegal. Anthropic-Mitgründer Ben Mann soll diese Datensätze heruntergeladen haben, obwohl er sich bewusst war, dass die Inhalte nicht legal sind, heißt es in dem Urteil (PDF) eines Bundesbezirksgerichts aus Kalifornien. Diese Bücher waren dann Teil des Materials, das Anthropic zum Training der Modelle verwendet.
KI-Training ist „transformativ“ – und damit Fair Use
Ein Verstoß gegen das Urheberrecht, sagen die Autoren in der Klage, weil Anthropic sich keine Erlaubnis einholte. Alles von den „Fair-Use“-Regeln gedeckt, erklärte Anthropic. Und der Richter William Alsup, den The Register in technischen Fragen als sehr visiert beschreibt, gibt Anthropic in einer der zentralen Fragen recht: Wenn geschützte Werke für das Training eines Large Language Models (LLM) verwendet werden, entsteht etwas Neues, das Vorgehen sei also transformativ.
In short, the purpose and character of using copyrighted works to train LLMs to generate
new text was quintessentially transformative. Like any reader aspiring to be a writer,
Anthropic’s LLMs trained upon works not to race ahead and replicate or supplant them — but to turn a hard corner and create something different.
Richter William Alsup
Wie ComputerBase vor kurzem analysierte, müssen neue Technologien „transformativ“ sein, um unter die Fair-Use-Regeln zu fallen. Ein prominentes Beispiel hierfür ist Google Books. Die Büchersuchmaschine zeigt zwar geschützte Inhalte aus Büchern an, Google kann diese Inhalte aber ohne Erlaubnis verwenden, weil sich der Anwendungszweck einer Suchmaschine fundamental von dem eines Buches unterscheidet.
- Copyright-Klagen: Wie AI-Firmen das Internet „klauen“ und womöglich damit durchkommen
Im Fall der LLMs nutzt Alsup nun den Vergleich mit dem, was Autoren ohnehin machen. Sie lesen Texte und verwenden diese Inhalte dann in irgendeiner Form. „Sie müssen vielleicht dafür bezahlen, den Text erst einmal in den Händen zu halten. Aber es wäre undenkbar, jemanden für die Nutzung eines Buchs zahlen zu lassen; jedes Mal, wenn sie es aus dem Gedächtnis abrufen, jedes Mal, wenn sie darauf zurückgreifen, um neue Dinge in einer neuen Weise zu schreiben“, so Alsup.
Print-Bücher für KI-Training legalisieren ist ebenfalls legal
Bezahlen, um ein Buch zu erhalten, ist aber ein Aspekt, der Anthropic betrifft. Generell gibt es auch hier einen Erfolg für die KI-Firma. Neben den illegalen Datensätzen hat Anthropic auch zwei Millionen Print-Bücher gekauft und diese digitalisiert, damit man sie für das KI-Training verwenden konnte. Dieses Vorgehen bewertet Alsup ebenfalls als legitim, es sei von den Fair-Use-Regeln gedeckt.
KI-Training ist legal – Piraterie hingegen nicht
Verurteilt wird Anthropic aber, weil man sich urheberrechtlich geschützte Werke aus illegalen Quellen beschafft und behalten hat. Copyright-Piraterie wie bei dem Books3- und LibGen-Datensatz ist durch Fair Use nicht abgedeckt.
Wie Timothy B. Lee in Understanding AI argumentiert, geht das Verfahren nun also weiter. Interessant wird etwa das Strafmaß. Laut dem Rechtsprofessor James Grimmelmann wären Strafen von 750 US-Dollar bis 30.000 US-Dollar pro geschütztem Werk denkbar. Für die KI-Branche sei das Urteil dennoch ein Erfolg, so Lee. Das Training ist legal, ebenso lassen sich legal beschaffte Werke nutzen. Somit zeige das Urteil einen Weg, wie rechtmäßiges Training der Modelle möglich ist.
Noch in der Schwebe: Stoßrichtungen der Klagen und Bestand der Urteile
Was Alsup in dem Verfahren aber ebenfalls anspricht: Die drei Kläger hätten sich ausschließlich auf den Input konzentriert, also die geschützten Inhalte, die Anthropic für das KI-Training verwendet. Ob etwa die Claude-Modelle diese Inhalte später wieder ausspucken können, war explizit nicht Teil des Verfahrens.
Es geht also um das sogenannte Memorization, das zuletzt bei einer Studie für Aufsehen sorgte. Bei Metas Llama-3.1-Modell gelang es Forschenden, insgesamt 42 Prozent der Inhalte aus dem ersten Harry-Potter-Band abzurufen. Ebenso wirft der New-York-Times-Verlag OpenAI vor, dass man Originalartikel aus der Zeitung sich über ChatGPT abrufen lassen könne. Inwieweit Inhalte, die generative AI-Modelle generieren, mit den Werken der Rechteinhaber übereinstimmen, dürfte künftig also besonders relevant sein.
Die Frage wird zudem sein, inwieweit Alsups Urteil Bestand hat. In einem Verfahren gegen Meta erklärte der Bundesbezirksrichter Vince Chhabria in einem Verfahren vor einem Gericht in San Francisco: Das Training mit urheberrechtlich geschütztem Material sei unter „vielen Umständen“ rechtswidrig. Eine Aussage, die im Widerspruch zum Anthropic-Fall steht, berichtet Reuters.
Meta zieht sich aus der Affäre
Chhabria hatte schon bei einer Anhörung in dem Verfahren im April erklärt, er könne sich nicht vorstellen, wie das KI-Training mit geschützten Werken legal sein könne, wenn man damit praktisch das Geschäftsmodell der Rechteinhaber aushebele. Dennoch wurde die Klage vorerst zurückgewiesen.
Das hat aber weniger mit Meta zu tun, sondern mit „falschen Argumenten“ der Kläger, so Chhabria. Diese hätten es nicht geschafft, einen Fall so aufzubereiten, dass klar würde, wie die neuen KI-Dienste die bisherigen Märkte umkrempeln.
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