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Künstliche Intelligenz

Viele EU-Staaten wollen USA Zugriff auf biometrische Polizeidaten erlauben


Die Forderung der USA nach einem direkten und weitreichenden Zugriff auf biometrische Polizeidatenbanken der EU und ihrer Mitgliedstaaten, hat unter den EU-Ländern eine Debatte über die Modalitäten, die Rechtsbasis und den Datenschutz bei einer solchen Übereinkunft ausgelöst. Grundsätzlich lehnen die europäischen Regierungen die ihnen angetragene „Partnerschaft für verstärkten Grenzschutz“ nicht ab, wie aus einem von der Bürgerrechtsorganisation Statewatch geleakten Papier des Ministerrats mit Positionen der EU-Staaten hervorgeht. Doch im Detail gibt es noch Bedenken.

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Im Kern verlangen US-Strafverfolgungsbehörden und das Department of Homeland Security (DHS), Zugang zu nationalen polizeilichen Einwanderungsdatenbanken. Sie wollen damit Personen identifizieren, die eine „Bedrohung für die US-Sicherheit“ darstellen könnten. Die als Enhanced Border Security Partnership (EBSP) titulierte Initiative zielt darauf ab, die Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Reisenden mit Daten aus eigenen Datenbanken im Bereich Kriminalität und Terrorismus abzugleichen.

Die EU-Kommission präsentierte 2023 einen Vorschlag für einen Rahmenvertrag, der bilaterale Abkommen zwischen den US-Behörden und den EU-Ländern ermöglichen soll. Der größte Anreiz für diese, dem Verlangen nachzukommen, liegt in der Aufrechterhaltung ihrer Teilnahme am Visa Waiver Program (VWP). Dieses erlaubt ihren Bürgern das visafreie Reisen in die USA. Washington droht mit dem Entzug dieses Privilegs, sollte die EU die geforderten Zugriffsrechte verwehren. Da fast alle EU-Länder am VWP teilnehmen, besteht laut dem vertraulichen Ratsdokument der Wille, grundsätzlich zu einer Einigung zu kommen.

Umkämpft ist aber etwa die Reichweite des US-Zugriffs. Washington hat großes Interesse daran, nicht nur nationale Datenbanken abzufragen, sondern auch direkten Zugriff auf große zentrale EU-Informationssysteme wie das Visa-Informationssystem (VIS), das geteilte Biometrische Abgleichsystem (sBMS) und den gemeinsamen Identitätsspeicher (CIR) zu erhalten. Ein solcher direkter Zugang eines Drittstaates zu EU-Datenbanken wäre beispiellos und würde über den Rahmen des aktuellen Kommissionsvorschlags hinausgehende Abkommen erfordern. Österreich etwa signalisiert aber Offenheit, Wege zu prüfen.

Die Sorgen vieler Mitgliedstaaten konzentrieren sich auf den Schutz der sensiblen Daten und die Automatisierung der Prozesse. Länder wie die Niederlande, Österreich, Frankreich und Italien lehnen eine automatisierte Übermittlung von persönlichen Hintergrundinformationen und biometrischen Merkmalen im Falle eines Treffers ohne menschliche Überprüfung ab.

Die Niederlande fordern stattdessen einen Informationsaustausch auf der Basis von „Hit/No-Hit“-Anfragen, bei denen nach einem Treffer zusätzliche Informationen nur bei Zustimmung der zuständigen Behörden über geeignete Kanäle geteilt werden. Die Bundesregierung signalisiert zwar Offenheit für ein EU-Abkommen, will den US-Behörden darin aber klare Schranken auferlegen. Sie verwehrt den direkten Zugriff auf ausländische Datenbanken strikt und will eine Lösch-Regelung.

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Italien betont, es dürfe keinesfalls ein Direktzugriff erfolgen. Systematische oder routinemäßige Abfragen von Individuen ohne vorherigen Verdacht müssten ausgeschlossen sein. Demgegenüber steht Tschechien, das für eine möglichst weitreichende Vereinbarung – einschließlich automatisierter Entscheidungsfindung – wirbt.

Die vorgeschlagene Datenweitergabe soll der Überprüfung dienen, ob die Einreise oder der Aufenthalt eines Reisenden ein Risiko für die „öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ darstellen könne. Litauen und Belgien fordern eine präzisere Definition dieser „zweideutigen“ Begriffe. Sie wollen sicherstellen, dass die Vereinbarung nur die Bekämpfung von Kriminalität oder terroristischen Straftaten betrifft.

Auch die Wahl der Rechtsgrundlage in den EU-Verträgen ist ein Thema. Frankreich argumentiert, dass die Verhandlung eines EBSP-Rahmenabkommens keine ausschließliche EU-Kompetenz sei, da die Vorschläge auch Bereiche nationaler Zuständigkeiten berührten. Zusammen mit Irland drängt Paris daher auf eine engere Einbindung der Mitgliedstaaten in den Verhandlungsprozess. Irland, das nicht Teil des Schengen-Raums ist, befürchtet zudem, trotz seiner VWP-Teilnahme von den Gesprächen ausgeschlossen zu werden.

Schließlich sorgen die von den USA gesetzten engen Fristen für Unmut. Das Ansinnen, alle relevanten Abkommen bis Ende 2026 abzuschließen, erachten Estland und die Niederlande als unrealistisch. Letztere verweisen dabei auf die Komplexität der Materie, die notwendige Zustimmung des EU-Parlaments und die anschließende Aushandlung und Genehmigung der bilateralen Abkommen durch nationale Parlamente. Die Diskussionen im Rat über den weitreichenden biometrischen Datentransfer dauern noch an.


(mki)



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300 Terabyte an Spotify-Dateien: Anna’s Archive beginnt mit Veröffentlichung


Die Schattenbibliothek Anna’s Archive hat damit begonnen, einen Teil der im vergangenen Jahr gesicherten Spotify-Datenbank als Torrent zu veröffentlichen. Das berichtet die Webseite TorrentFreak. Insgesamt wurden demnach 2,8 Millionen Dateien veröffentlicht, darunter 6 Terabyte Musik. Zudem habe Anna’s Archive weitere Metadaten veröffentlicht.

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Spotify hat am 20. Januar gemeinsam mit mehreren Musiklabels eine einstweilige Verfügung vor einem US-Gericht gegen Anna’s Archive erwirkt, die eine Veröffentlichung der Dateien untersagt. Dennoch hat sich Anna’s Archive nun offenbar dafür entschieden, mit der Veröffentlichung zu beginnen. Bei den aktuell verfügbaren Dateien handelt es sich nur um einen Teil des von Anna’s Archive heruntergeladenen Datensatzes. Der Rest soll schrittweise folgen, wurde bei einer früheren Ankündigung in Aussicht gestellt.

Laut Torrentfreak liegen die Musikdateien nicht mit Klarnamen, sondern als IDs vor. Um zu entschlüsseln, welche Tracks hinter den IDs stecken, müssen die Namen mithilfe einer 29 GByte Metadatei abgeglichen werden. Die Dateien können in insgesamt 47 Torrents heruntergeladen werden, die Nutzer laut TorrentFreak in der Datei torrents.json gefunden haben, die auf Anna’s Archive gehostet wird. Dort wurden bereits am 8. Februar neue Links eingetragen.

Anna’s Archive wird üblicherweise als Meta-Suchmaschine vor allem für Dokumente und Bücher genutzt. Im Dezember hatte das Archiv-Projekt bekannt gegeben, insgesamt 86 Millionen Musikstücke von Spotify heruntergeladen zu haben. Dabei handele es sich um 37 Prozent der gehosteten Aufnahmen, die zusammen aber 99,6 Prozent aller tatsächlichen Streams ausmachten. Kopiert wurden also auch und vor allem populäre Stücke. Zusätzlich hat Anna’s Archive eigenen Angaben zufolge Metadaten von 256 Millionen Aufnahmen gesichert.

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Ende Januar reichte Spotify mit den Musiklabels Universal, Sony und Warner Klage gegen Anna’s Archive ein. Darin sprechen die Kläger von „dreistem Diebstahl von Millionen Dateien“ und fordern Schadensersatz in Höhe von bis zu 150.000 US-Dollar pro kopiertem Werk – in den USA der gesetzliche Höchstbetrag für Urheberrechtsverletzungen. Bei insgesamt 86 Millionen Musikstücken könnte das rechnerisch eine Billionensumme bedeuten. Anna’s Archive reagierte auf die Klage nicht.

Am 20. Januar erließ Richter Jed Rakoff vom Southern District Court in New York eine einstweilige Verfügung (PDF bereitgestellt von Music Business Worldwide), nach der Anna’s Archive die gesicherten Dateien nicht veröffentlichen darf. Zudem müssen Provider den Zugang zu der Webseite sperren, die über verschiedene Domains aber weiterhin erreichbar ist.

Weder Spotify noch Verantwortliche von Anna’s Archive haben sich bislang zu der Veröffentlichung der Daten geäußert.


(dahe)



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Lehramtsstudium: Mehr Pflicht in Sachen Digitalkompetenz und KI bleibt Kür


Auch heute ist es noch möglich, in Deutschland ein Lehramtsstudium ohne den Erwerb von Digitalkompetenzen abzuschließen, da dies nicht überall verpflichtend ist. Und geht es um den Erwerb von KI-Kompetenzen im Lehramtsstudium, sieht es auf der Angebotsseite der Hochschulen noch dürftig aus. Selbst der freiwillige Erwerb ist momentan kaum möglich. Das geht aus dem aktuellen „Monitor Lehrkräftebildung“ hervor.

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Der Monitor ist ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung, des CHE (Centrum für Hochschulentwicklung), der Robert Bosch Stiftung und des Stifterverbands. Dem aktuellen Factsheet zufolge gibt es zwar seit dem Jahr 2020 deutlich erkennbare Fortschritte bei der Verankerung des Themas „Medienkompetenz in einer digitalen Welt“ als verpflichtender Bestandteil des Lehramtsstudiums an den Hochschulen. Allerdings konnten im Jahr 2024 immer noch gut ein Drittel der zukünftigen Lehrkräfte ihr Studium ohne einen entsprechenden Erwerb abschließen. Im Jahr 2020 mussten sich nur zwischen 15 und 25 Prozent der Studierenden verpflichtend mit diesem Thema beschäftigen. Im Jahr 2024 lagen die Werte zwischen 64 und 74 Prozent.


Screenshot aus dem Facesheet mit Balkendiagramm und Deutschlandkarte

Screenshot aus dem Facesheet mit Balkendiagramm und Deutschlandkarte

Verpflichtende Studiumsbestandteile zum Erwerb von KI-Kompetenzen gibt es bisher kaum.

(Bild: Monitor Lehrkräftebildung)

Die Zahlen für verpflichtende Angebote für den Erwerb von KI-Kompetenzen im Lehramtsstudium waren im Jahr 2024/2025 wesentlich geringer. Sie bewegten sich nur zwischen 7 und knapp 10 Prozent. Wie der Monitor angibt, waren aber auch die optionalen Angebote noch rar. Zum Zeitpunkt der Befragung gab es diese lediglich an rund einem Viertel der Standorte. Nur Rheinland-Pfalz hatte im Wintersemester 2024/2025 als erstes Bundesland Künstliche Intelligenz als Querschnittsthema im Lehramtsstudium festgeschrieben.

Andrea Frank, stellvertretende Generalsekretärin des Stifterverbands, kritisiert dies: „Es gibt zwar Fortschritte, dennoch sind die Ergebnisse alles andere als zufriedenstellend. Damit Schülerinnen und Schüler die Chance haben, Medienkompetenz systematisch zu entwickeln, müssen die Lehrkräfte von heute und morgen diese Kompetenzen selbst verbindlich erwerben.“ Lehrkräften komme eine Schlüsselrolle zu, damit Schülerinnen und Schüler an der digitalen Welt kompetent, kritisch und sicher teilhaben können, unterstreicht der Stifterverband. Der Erwerb von Digitalkompetenzen müsse deshalb gleichzeitig fest in den Lehrplänen der einzelnen Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften verankert werden. Dies sei bislang in dieser Form nur an 43 Prozent der Hochschulen gegeben. Dabei habe die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder, wie es im Monitor heißt, bereits im Jahr 2016 mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ das Ziel vorgegeben, „digitalisierungsbezogene Kompetenzen in den bildungswissenschaftlichen und fachbezogenen Inhalten in allen Lehramtsstudiengängen zu implementieren“.

In Bezug auf den Erwerb von KI-Kompetenzen erklärte Frank Ziegele, Geschäftsführer des CHE: „Die Daten zeigen: Bei KI-Kompetenzen im Lehramtsstudium stehen wir noch am Anfang. Jetzt gilt es, das Thema dringend in die Fläche zu bringen – durch klare Rahmenbedingungen der Länder und vor allem durch den Gestaltungswillen der Hochschulen. Wenn beide Ebenen zusammenspielen, kann aus einem zögerlichen Start ein echter Entwicklungssprung werden.“

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Ein aktuelles Orientierungspapier des Forum Bildung Digitalisierung hat derweil ein negatives Bild für den Erwerb von KI-Kompetenzen bereits im Dienst befindlicher Lehrkräfte und Schulleitungen gezeichnet. Auch Fort- und Weiterbildungsangebote haben demnach deutlich aufzuholen.

Die Daten des aktuellen Monitor Lehrkräftebildung stammen aus einer Selbstauskunft der lehrkräftebildenden Hochschulen und der 16 Bundesländer im Rahmen einer Online-Befragung, die zuletzt zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 durchgeführt wurde. An der Befragung beteiligten sich 67 von 71 lehrkräftebildenden Hochschulen.


(kbe)



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Über acht Milliarden Zahlungen: Girocard baut Führungsrolle aus


Die Girocard bleibt das Maß der Dinge im deutschen Bezahlkartengeschäft. 2025 wurde die Debitkarte der deutschen Kreditwirtschaft rund 8,3 Milliarden Mal eingesetzt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Plus von 4,8 Prozent. Der Umsatz liegt mit rund 308 Milliarden Euro allerdings nur knapp über dem Vorjahresniveau.

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Parallel dazu wuchs die Akzeptanz im Handel deutlich. 2025 bezahlten Kunden erstmals an bis zu 1.344.000 aktiven Terminals, was einem Anstieg von 11,3 Prozent entspricht. Ob im Einzelhandel, in der Gastronomie oder bei Dienstleistern: Die Karte bleibt damit nahezu flächendeckend einsetzbar. Auch für Händler bleibt die Girocard attraktiv, weil sie vergleichsweise geringe Gebühren verursacht und eine Zahlungsgarantie bietet.

Niedrigere Beträge werden ebenfalls immer häufiger mit der Girocard beglichen. Bäckereien, Kioske und Verkaufsautomaten akzeptieren zunehmend Kartenzahlungen. Dadurch sank der durchschnittliche Belegbetrag weiter und lag 2025 bei 37,25 Euro (2024 waren es 38,85 Euro).

Kontaktlose Transaktionen dominieren weiterhin: Im Dezember 2025 wurden rund 88,5 Prozent aller Girocard-Zahlungen kontaktlos abgewickelt, ein neuer Höchstwert (2024 waren es 86,8 Prozent).

Neben der physischen Karte gewinnt die digitale Girocard auf Smartphones und Smartwatches an Bedeutung. Sie lässt sich über gängige Wallets oder direkt über Banking-Apps auf iOS- und Android-Geräten nutzen. Durch neue EU-Regeln (Digital Markets Act) können Banken seit Kurzem auch kontaktlose Zahlungen mit der Girocard direkt auf dem iPhone anbieten, ohne auf Apple Pay angewiesen zu sein, etwa über die VR-Banking-App genossenschaftlicher Institute, die die NFC-Schnittstelle nutzt.

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Der Trend zur digitalen Nutzung spiegelt sich in aktuellen Daten wider: Laut einer Untersuchung der Bundesbank bleiben physische Plastikkarten immer häufiger stecken, während ihre digitalen Pendants in Wallets deutlich zulegen. Deren Anteil stieg von rund 5 Prozent im zweiten Halbjahr 2022 auf knapp 16 Prozent in der zweiten Jahreshälfte 2024.

Insgesamt zeigt sich: Die Girocard bleibt das Rückgrat des deutschen Kartenzahlungsverkehrs, sowohl bei den Transaktionszahlen als auch bei der Akzeptanz im Handel. Dennoch sind internationale Anbieter wie Visa und Mastercard insbesondere über Direktbanken im Vormarsch und dominieren auf europäischer Ebene mit einem Marktanteil von 69 Prozent, wie die Untersuchung der Bundesbank zeigt.


(tobe)



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