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Viele EU-Staaten wollen USA Zugriff auf biometrische Polizeidaten erlauben


Die Forderung der USA nach einem direkten und weitreichenden Zugriff auf biometrische Polizeidatenbanken der EU und ihrer Mitgliedstaaten, hat unter den EU-Ländern eine Debatte über die Modalitäten, die Rechtsbasis und den Datenschutz bei einer solchen Übereinkunft ausgelöst. Grundsätzlich lehnen die europäischen Regierungen die ihnen angetragene „Partnerschaft für verstärkten Grenzschutz“ nicht ab, wie aus einem von der Bürgerrechtsorganisation Statewatch geleakten Papier des Ministerrats mit Positionen der EU-Staaten hervorgeht. Doch im Detail gibt es noch Bedenken.

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Im Kern verlangen US-Strafverfolgungsbehörden und das Department of Homeland Security (DHS), Zugang zu nationalen polizeilichen Einwanderungsdatenbanken. Sie wollen damit Personen identifizieren, die eine „Bedrohung für die US-Sicherheit“ darstellen könnten. Die als Enhanced Border Security Partnership (EBSP) titulierte Initiative zielt darauf ab, die Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Reisenden mit Daten aus eigenen Datenbanken im Bereich Kriminalität und Terrorismus abzugleichen.

Die EU-Kommission präsentierte 2023 einen Vorschlag für einen Rahmenvertrag, der bilaterale Abkommen zwischen den US-Behörden und den EU-Ländern ermöglichen soll. Der größte Anreiz für diese, dem Verlangen nachzukommen, liegt in der Aufrechterhaltung ihrer Teilnahme am Visa Waiver Program (VWP). Dieses erlaubt ihren Bürgern das visafreie Reisen in die USA. Washington droht mit dem Entzug dieses Privilegs, sollte die EU die geforderten Zugriffsrechte verwehren. Da fast alle EU-Länder am VWP teilnehmen, besteht laut dem vertraulichen Ratsdokument der Wille, grundsätzlich zu einer Einigung zu kommen.

Umkämpft ist aber etwa die Reichweite des US-Zugriffs. Washington hat großes Interesse daran, nicht nur nationale Datenbanken abzufragen, sondern auch direkten Zugriff auf große zentrale EU-Informationssysteme wie das Visa-Informationssystem (VIS), das geteilte Biometrische Abgleichsystem (sBMS) und den gemeinsamen Identitätsspeicher (CIR) zu erhalten. Ein solcher direkter Zugang eines Drittstaates zu EU-Datenbanken wäre beispiellos und würde über den Rahmen des aktuellen Kommissionsvorschlags hinausgehende Abkommen erfordern. Österreich etwa signalisiert aber Offenheit, Wege zu prüfen.

Die Sorgen vieler Mitgliedstaaten konzentrieren sich auf den Schutz der sensiblen Daten und die Automatisierung der Prozesse. Länder wie die Niederlande, Österreich, Frankreich und Italien lehnen eine automatisierte Übermittlung von persönlichen Hintergrundinformationen und biometrischen Merkmalen im Falle eines Treffers ohne menschliche Überprüfung ab.

Die Niederlande fordern stattdessen einen Informationsaustausch auf der Basis von „Hit/No-Hit“-Anfragen, bei denen nach einem Treffer zusätzliche Informationen nur bei Zustimmung der zuständigen Behörden über geeignete Kanäle geteilt werden. Die Bundesregierung signalisiert zwar Offenheit für ein EU-Abkommen, will den US-Behörden darin aber klare Schranken auferlegen. Sie verwehrt den direkten Zugriff auf ausländische Datenbanken strikt und will eine Lösch-Regelung.

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Italien betont, es dürfe keinesfalls ein Direktzugriff erfolgen. Systematische oder routinemäßige Abfragen von Individuen ohne vorherigen Verdacht müssten ausgeschlossen sein. Demgegenüber steht Tschechien, das für eine möglichst weitreichende Vereinbarung – einschließlich automatisierter Entscheidungsfindung – wirbt.

Die vorgeschlagene Datenweitergabe soll der Überprüfung dienen, ob die Einreise oder der Aufenthalt eines Reisenden ein Risiko für die „öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ darstellen könne. Litauen und Belgien fordern eine präzisere Definition dieser „zweideutigen“ Begriffe. Sie wollen sicherstellen, dass die Vereinbarung nur die Bekämpfung von Kriminalität oder terroristischen Straftaten betrifft.

Auch die Wahl der Rechtsgrundlage in den EU-Verträgen ist ein Thema. Frankreich argumentiert, dass die Verhandlung eines EBSP-Rahmenabkommens keine ausschließliche EU-Kompetenz sei, da die Vorschläge auch Bereiche nationaler Zuständigkeiten berührten. Zusammen mit Irland drängt Paris daher auf eine engere Einbindung der Mitgliedstaaten in den Verhandlungsprozess. Irland, das nicht Teil des Schengen-Raums ist, befürchtet zudem, trotz seiner VWP-Teilnahme von den Gesprächen ausgeschlossen zu werden.

Schließlich sorgen die von den USA gesetzten engen Fristen für Unmut. Das Ansinnen, alle relevanten Abkommen bis Ende 2026 abzuschließen, erachten Estland und die Niederlande als unrealistisch. Letztere verweisen dabei auf die Komplexität der Materie, die notwendige Zustimmung des EU-Parlaments und die anschließende Aushandlung und Genehmigung der bilateralen Abkommen durch nationale Parlamente. Die Diskussionen im Rat über den weitreichenden biometrischen Datentransfer dauern noch an.


(mki)



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Skoda Enyaq 85 im Test: Reife-Leistung


Manchmal fällt erst bei plötzlicher Ruhe auf, wie sehr einen Fahrer Begleitumstände stressen können. Nach ein paar Testwagen mit aufmüpfigen Assistenten hatte es der Enyaq im Prinzip gar nicht schwer. Er ist zu einem unauffälligen Begleiter gereift, der zwar durchaus noch ein paar Schwächen hat, sich gravierende aber verkneift. Mit dieser Distanz zu jeglicher Aufregung ist das E-SUV derzeit enorm erfolgreich. Für einen Test holten wir ihn uns mit großer Batterie und Hinterradantrieb in die Redaktion – eine Kombination, die gut überlegt sein sollte. Die Ursachen dafür legt Skoda selbst.

  • seit 2021 auf dem Markt
  • überarbeitet 2023 (technisch) und 2025 (optisch)
  • Motoren mit 150, 210 und 250 kW
  • Batterien mit 59, 77 und 79 kWh
  • Preis ab 44.400 Euro
  • größtes Plus: viel Platz, ausgereifte Software
  • größte Schwäche: mit ein paar Extras ganz schön teuer

Der Enyaq bietet nicht ganz die überbordende Raumfülle eines Skoda Kodiaq (Test). Nun könnte man philosophieren, ob es tatsächlich gerechtfertigt ist, ihn kleiner zu nennen oder – meines Erachtens treffender – schlicht „weniger riesig“. Denn schon der Enyaq bietet, gemessen an seinen Außenabmessungen, ein gewaltiges Platzangebot. Auch vier Erwachsene kommen hier bequem unter. Und das auf sehr bequemen Sitzen, die sich vielfach verstellen lassen. Schön wäre für Fahrer mit sehr langen Beinen eine Verlängerung der Sitzfläche. Die Massage ist eher ein Gimmick und deutlich einfacher gehalten als beispielsweise in einem VW ID.7 (Test).


Die bequemen Sitzen sind fest gepolstert und stützen so auf langen Strecken wirkungsvoll. Die Massage ist sehr simpel gehalten: In ein Kissen in der Lehne wird Luft gepumpt und abgelassen. (Bild:

Martin Franz / heise Medien

)

Der Kofferraum fasst 585 Liter. Um das einmal ins Verhältnis zu setzen: Der neue BMW iX3 ist über 10 cm länger und kann nur 520 Liter vorweisen. Im Enyaq gibt es dafür ab Werk keine Ablage unter der vorderen Haube. Wer so etwas braucht, muss im Zubehör schauen. Bei einigen Anbietern kostet das keine 100 Euro und ist schnell montiert. Allzu groß ist der Gewinn an Raum allerdings nicht.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Skoda Enyaq 85 im Test: Reife-Leistung“.
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Milliarden-Grab oder Effizienz-Wunder? Der steinige Weg zur EU-Interoperabilität


Ein Jahr nach dem Start der Verordnung für ein interoperables Europa präsentiert die EU-Kommission ihren ersten Sachstandsbericht zu deren Umsetzung wie gewohnt optimistisch. Das Fundament für ein nahtlos vernetztes digitales Europa sei gelegt, heißt es aus Brüssel. Tatsächlich ist es der Regierungsinstitution laut dem Report gelungen, innerhalb kurzer Zeit einen beachtlichen Verwaltungsunterbau hochzuziehen: Ein Beirat wurde gegründet, nationale Behörden sind benannt, ein zentrales Portal für Interoperabilitätslösungen ist freigeschaltet.

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Doch hinter den Erfolgsmeldungen über 100.000 monatliche Seitenaufrufe auf dieser neuen Plattform und fast 13.000 Anmeldungen bei der hauseigenen Akademie für Interoperabilität verbirgt sich die Frage, wie viel echte Veränderung bisher in den zehntausenden Bürgerämtern in der ganzen EU vor Ort angekommen ist.

Die Herausforderungen sind immens. Zwar pendeln täglich zwei Millionen Menschen zwischen den Mitgliedstaaten, doch die digitalen Verwaltungen der EU-Länder sprechen oft immer noch nicht dieselbe Sprache. Das von der EU vorgegebene Ziel der digitalen Dekade, bis 2030 alle wichtigen öffentlichen Dienste zu 100 Prozent online anzubieten, ist ambitioniert. Die Kommission sieht in der Verordnung den entscheidenden Hebel, um durch Effizienzsteigerungen 5 Milliarden Euro pro Jahr einzusparen.

Der Weg dorthin führt aktuell über mehr Regulierung: Seit dem 12. Januar 2025 sind Interoperabilitätsbewertungen für neue oder wesentlich geänderte digitale Dienste verpflichtend. Ob dieses neue Instrument tatsächlich die Effizienz steigert oder nur als zusätzlicher „Digitalcheck“ den legislativen Prozess verlangsamt, ist dem Report nicht direkt zu entnehmen. Die Kommission hat zwar bereits 32 solcher Bewertungen abgeschlossen. Der Aufwand ist jedoch beachtlich. Um die Bürokratie-Last zu bändigen, wird bereits am KI-Werkzeug AI4DRPM gebastelt, das die Erstellung dieser Compliance-Berichte teilautomatisieren soll.

Ein Blick auf die Details zeigt, dass viele der gelobten Fortschritte derzeit noch in der Pilotphase stecken. Die „Agenda für ein interoperables Europa“, die eigentlich langfristig die Richtung vorgeben soll, dürfte erst 2026 förmlich verabschiedet werden. Auch die sogenannten Reallabore, in denen innovative GovTech-Lösungen mit Startups sowie kleinen und mittleren Unternehmen unter kontrollierten Bedingungen getestet werden sollen, erhielten erst im Juli ihre rechtliche Grundlage.

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Bisher stützt sich der Bericht stark auf bewährte Beispiele aus der Praxis. Diese sollen zeigen, was technisch möglich ist. Sie existierten teilweise aber schon lange vor dem Greifen der neuen Verordnung. So verweist die Kommission etwa auf Estland: Der baltische Staat dient mit seinem nationalen Interoperabilitätsrahmen und seines weltweit ersten „Datenkonsulats“ in Luxemburg als Vorbild für digitale Resilienz.

Die Brüsseler Exekutivinstanz stellt ferner auf Emrex ab. Das ist ein System zum gesicherten Austausch von Studierendendaten. Es erleichtert aber schon seit 2015 die Mobilität von Studierenden in Ländern wie Finnland, den Niederlanden und zunehmend auch Deutschland. Ein weiterer „Leuchtturm“ der Kommission ist Polen: Dort wurde ein Einführungskurs der EU-Akademie in die nationale Plattform integriert, um über 400 Beamte in EU-konformen Interoperabilitätsstandards zu schulen.

Als bevölkerungsreichster Mitgliedstaat ist Deutschland dem Report zufolge zentral im „Interoperable Europe Board“ – einem Kontrollgremium zur Umsetzung der Vorgaben – vertreten. Die Bundesrepublik habe aktiv am Aufstellen von Leitlinien mitgewirkt, um nationale Besonderheiten wie den hiesigen Föderalismus zu berücksichtigen. Das Ausrollen von Interoperabilitätsbewertungen auf Länder- und Kommunalebene stelle aber noch eine der großen operativen Hürden dar. Deutschland wird auch als Vorreiter genannt, der verstärkt auf Open Source im Bereich E-Government setzt. Das steht im Einklang mit den Zielen der Verordnung, die Abhängigkeit von IT-Monopolen zu verringern.

Das neue Portal für ein interoperables Europa verzeichnete bis Juli 2025 immerhin 670 aktive Lösungen. Auffällig ist indes: Über 58 Prozent davon stammen von der EU-Ebene selbst. Hauptakteur ist die Generaldirektion Digit der Kommission. Der Beitrag aus den Mitgliedstaaten und von öffentlichen Stellen bleibt mit 34,5 Prozent deutlich dahinter. Um das zu ändern, legten die Verantwortlichen im Mai 2025 ein offizielles Verfahren für das Label „Lösung für ein interoperables Europa“ fest. Es soll hochwertige Entwicklungen besser sichtbar machen.

Die kommenden Jahre werden zum Lackmustest für das Prestigevorhaben. Damit das interoperable Europa nicht als Papiertiger endet, müsse der Fokus nun weg von der Gremienarbeit hin zur flächendeckenden Implementierung wandern, weiß auch die Kommission. Sie will daher Interoperabilität tiefer in andere Gesetze wie die KI-Verordnung oder den Data Act einbetten. Doch ohne echtes politisches Engagement in den Hauptstädten und massive Investitionen in die technische Basis wird die versprochene digitale Souveränität kaum zu erreichen sein.

Der von der Kommission angekündigte Ausbau der Interoperabilitäts-Akademie, die bis Ende 2025 zwölf neue Kurse – teils in allen 24 Amtssprachen – anbieten will, ist ein Anfang. Am Ende zählen aber nicht die ausgestellten Zertifikate, sondern ob ein Umzug von Berlin nach Brüssel oder Warschau für den Bürger digital so reibungslos funktioniert wie ein Klick im Online-Shop.


(kbe)



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39C3: Digital Independence Day – CCC-Sprecher über Weg raus aus Big Tech


Angeführt vom „Kleinkünstler“ Marc-Uwe Kling und seinem kämpferischen Känguru wurde auf dem 39. Chaos Communication Congress (39C3) der Digital Independence Day (Di.Day) ausgerufen. An der Aktion, die für eine Loslösung von der Abhängigkeit zu großen Plattformanbietern wirbt, beteiligen sich neben dem Chaos Computer Club zahlreiche weitere Organisationen.

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Ziel ist es, am ersten Sonntag eines jeden Monats sich von einem Big-Tech-Anbieter der Wahl zu lösen. Dies sei sicherlich nicht einfach, aber machbar. „Der Netzwerkeffekt sind wir“, betont CCC-Sprecher Linus Neumann im Interview mit c’t-Redakteur Keywan Tonekaboni, wo der CCC-Sprecher die Hintergründe der Aktion erläutert. Der erste Di.Day soll am 4. Januar 2026 stattfinden. Danach gelte es „das Evangelium weiterzutragen“, so Linus Neumann. Das ganze Interview hier auf heise online, bei YouTube und auf Peertube.

Nicht nur in Hamburg, oder per Livestream kann man am 39C3 teilnehmen. Der Congress Everywhere bietet Veranstaltungen in zahlreichen anderen Städten.

Redaktion: Keywan Tonekaboni
Video: Özgür Uludaǧ, Anna Gundler


(ktn)



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