Künstliche Intelligenz
Vorsicht Kunde: Fitnessstudio verschleppt Kündigung
Mit guten Vorsätzen waren René S. und seine Lebensgefährtin Antje K. ins neue Jahr gestartet: Ende Januar schlossen sie beide jeweils einen Vertrag für die Nutzung der Fitnessstudios der Unternehmensgruppe wellyou ab. Die Kündigungsfrist im gewählten Tarif sollte vier Wochen zum Monatsende betragen, für die wirksame Erklärung war die Textform vorgeschrieben.
Schnell merkte Rene S., dass er es nach der Arbeit zu selten ins Studio schaffte. Seine Lebensgefährtin konnte aufgrund ihrer starken Sehbehinderung aber nicht allein zum Trainieren ins Studio fahren. So entschieden sich die beiden bereits Ende März, ihre beiden Verträge zu kündigen – wie so viele, die zum Jahreswechsel mit Sport anfangen.
Am 26. März sandten sie über den Account von René S. eine E-Mail an das Unternehmen, in der sie die beiden Verträge mit ihren Nummern, das Datum des Abschlusses und die identische Anschrift der beiden Vertragspartner auflisteten. Zudem brachten sie darin ihren Wunsch, die beiden Verträge zum nächstmöglichen Termin zu kündigen, eindeutig zum Ausdruck. Unterzeichnet war das Schreiben mit den Namen beider Vertragspartner.
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