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Warum Microsoft mit Windows 95 den modernen PC definierte


Am 24. August 1995 startete der Verkauf von Windows 95 in den USA – und wie später nur noch bei den ersten iPhones war das ein gesellschaftliches Ereignis. Manche kampierten vor den Elektronikläden, Wochen zuvor war eine Werbekampagne angelaufen, mit der „Start me up“ von den Rolling Stones aus jedem Fernseher dröhnte. Dabei war der Song damals schon 14 Jahre alt, aber er passte halt ideal zum neuen „Start“-Menü, das Windows 95 mitbrachte.

Um gleich einen der Klischee-Witze abzuräumen: Ja, man musste wirklich „Start“ anklicken, um den PC auszuschalten. Zeitgleich konnte man unter MacOS aber auch noch CDs oder Disketten in den Papierkorb werfen, um sie aus dem Laufwerk zu bekommen. Die Metaphern von Betriebssystemen waren vor 30 Jahren noch unausgereifter als heute. Und noch so ein Mythos: Die Rolling Stones haben nicht, wie 1995 sogar die c’t als Gerücht gekennzeichnet wiedergab, 12 Millionen US-Dollar für ihren Song erhalten, sondern nur drei. Das sagte Microsofts COO Bob Herold 2011, nachdem er sich zur Ruhe gesetzt hatte.

In vielen Rückblicken auf den Hype, den Microsoft um seinen ersten echten Hybrid aus DOS und grafischer Benutzeroberfläche entfachte, geht der Grund dafür verloren: 1995 hatte die Windows-Company bei professionellen Anwendern Konkurrenz, und drohte, bei PCs für daheim den Anschluss zu verpassen. Der echte Nachfolger für Windows 3.0 von 1990 ließ viel zu lange auf sich warten, die nächste große Version sollte schon 1993 erscheinen. Da kam aber nur Windows 3.11, das dem ein Jahr zuvor erschienenen Windows 3.1 zumindest etwas bessere Netzwerkfunktionen beibrachte.

In diesem Feld war jedoch OS/2 von IBM immer schon besser. Netzwerkkarten und deren Treiber ließen sich einfacher konfigurieren und mit den vielen damals üblichen proprietären Netzwerksystemen der lokalen Server verbinden. Zuerst noch zusammen mit Microsoft entwickelt, damit Windows-Programme auch unter OS/2 laufen, hatten die beiden Firmen diese Kooperation 1990 beendet. 1994 erschien dann mit „O2/2 Warp 3“ sogar eine Version, die mit schickerer Oberfläche Privatanwendern schmackhaft gemacht werden sollte.

Viele Windows- und DOS-Programme konnten auch unter OS/2 laufen, und IBM machte kräftig Werbung, in Deutschland unter anderem mit dem Slogan „Ich hab’s drauf“. Damit wurden schließlich auch bei den großen PC-Ketten Escom und Vobis Computer mit vorinstalliertem OS/2 verkauft. Mit einer neuen Generation von Spielen, die Gebrauch von Soundkarten und CD-ROM-Laufwerken machten, wurden PCs auch immer attraktiver gegenüber früheren Heimcomputern und den Konsolen. Letztere hatten zudem erst Ende 1994 einen kräftigen Schub durch die erste Playstation erhalten.

1995 war somit eine Zeit des Umbruchs, nicht zuletzt auch weil das Internet für professionelle wie private Anwender immer interessanter wurde. Für Microsoft galt es vor allem, sich auf der wachsenden Zahl der PCs in den Wohnungen zu verewigen. Daher konnte Windows 95 mit einem – teils kostenpflichtigen – Beta-Programm ab Anfang 1995 auf zehntausenden PCs von jedem getestet werden. Schon im Juli kündigte man dann an, dass das System einen Monat später verfügbar sein sollte. Zeitgleich rollte die Werbekampagne an, die 200 Millionen US-Dollar kosten sollte. Laut gängigen Inflationsrechnern wären das heute über 400 Millionen, mehr als auch die größten Hollywood-Produktionen kosten.

In der Rückschau erinnern sich viele vielleicht daran, dass man mit Windows 95 jede Menge Ärger hatte. Das Versprechen von Steckkarten, die sich durch das neue „Plug & Play“ von selbst konfigurieren sollten, das nicht immer taten, und viele Abstürze mögen vielleicht im Gedächtnis feststecken. Nicht aber, dass Windows 95 schon viele Treiber für verbreitete Geräte mitbrachte, und auch Installations-Assistenten, die zumindest versuchten, Fehler zu beheben.

Es hält sich auch, dass Windows 95 ja noch immer kein „richtiges“ Betriebssystem war, das wie das schon 1993 für Workstations und Server erschienene Windows NT 3.1 ohne DOS-Unterbau auskam. In der Tat konnte Microsoft erst mit Windows 2000 im namensgebenden Jahr die bunte Oberfläche von Windows 95 und die Technik von Windows NT vereinen – um dann mit Windows XP nur ein Jahr später wieder alles umzukrempeln.

Richtig ist dabei jedoch, dass Windows 95 die dafür entwickelte DOS-Version 7.0 mitbrachte, die umfangreich mit Windows verzahnt war. Treiber und Programme konnten, anders als bei Windows 3.11, alle 32-Bit-Funktionen von Prozessoren wie dem neuen Pentium ausreizen. Insbesondere 32-Bit-Treiber brauchten weder DOS noch BIOS, allerdings gab es sie nicht für alle Geräte. Und auch 16-Bit-Programme waren noch weit verbreitet. Mit denen war es dann oft aus für den Protected Mode samt Speicherschutz: Ein einzelnes Programm oder ein Treiber konnte den gesamten Rechner samt DOS und Windows abstürzen lassen. Reset-Knopf drücken, mehrere Minuten warten, bis von den damals lahmen Festplatten gebootet wurde, war angesagt.

Bei einem sorgsam sowohl in Hard- wie Software zusammengestellten Rechner war das jedoch die Ausnahme, nicht die Regel. Nur hatte man das vor allem privaten Anwendern nicht gesagt, die installierten sich oft fröhlich jede Software von den CD-Beigaben mancher Zeitschriften oder aus dem Internet. Das ergab dann nicht selten recht instabile Systeme. Gerade beim Internet machte Microsoft-Chef Bill Gates auch einen seiner größten Fehler, wie er später zugeben sollte.

In den USA waren um 1995 proprietäre Onlinedienste wie AOL und Compuserve die Regel, um vernetzt zu kommunizieren. Die boten zwar auch Zugang zum Internet, aber über ihre eigene Software, die massenhaft für verschiedenste Rechner verbreitet wurde. Auch ein Windows 3.11 bekam man so ohne großen Aufwand durch ein Modem online. In solchen Diensten gab es auch eigene Mail- und Forendienste, ebenso boten große Medien dort ihre Inhalte an, eine Art Parallel-Internet. Für die oft privaten Nutzer waren Dinge wie Nachrichten oder Reisetipps nicht „im Internet“, sondern beispielsweise „bei AOL“.

Diesen Markt wollte auch Microsoft erobern, also wurde mit Windows 95 auch „The Microsoft Network“ gestartet, das MSN. Das wurde mit dem neuen Windows installiert, aber nicht einmal ein eigener Browser. Der „Internet Explorer“ wurde zwar auch für Windows 95 entwickelt, war aber nur im „Plus!“-Paket enthalten, das man für 50 US-Dollar zukaufen konnte. Dass es nicht alles, was einmal geplant war, in die erste Ausgabe von Windows 95 schaffte, belegt auch DirectX: Microsofts Spiele-API erschien erst im September 1995. Ohne die Win32-Schnittstelle, die Windows 95 schon mitbrachte, wäre auch das nicht möglich gewesen.

Auch wenn die Betriebssicherheit durch die Vermischung von 16- und 32-Bit-Bestandteilen, siehe oben, nicht immer gegeben war: Das präemptive Multitasking von Windows 95, zusammen mit der einheitlichen Oberfläche, machten das System zum Erfolg. Weil, zumindest in der Theorie, bei einem sauberen 32-Bit-System, Windows die Herrschaft über die Zeitverteilung an Programme steuerte, fühlte sich alles viel schneller und intuitiver an. Zumindest, wenn man genügend Hauptspeicher hatte: 4 MByte war als Minimum empfohlen, richtig Spaß machte Windows 95 aber erst mit 16 MByte oder noch mehr. Schon damals sollte man die Hardwareempfehlungen nicht ganz ernst nehmen.

Der größte Wurf von Windows 95 war jedoch die Oberfläche: Startmenü, Installations-Assistenten, ein Desktop, den man frei belegen konnte – heute alles Minimalerwartungen an ein Betriebssystem. Und Dinge, welche unter anderem Amiga und Macintosh teils schon ganze zehn Jahre vorher konnten. Das wusste auch Microsoft, also musste man 1995 endlich kontern. Für viele Menschen wurde ein PC durch Windows 95 erstmals statt der langweiligen DOS-Bürokisten zu Gerät, mit dem man auch Spaß haben konnte. Bis Ende 1995 verkaufte Microsoft 40 Millionen Lizenzen. Bis zum Jahr 2001 wurde Windows 95 mit Updates versehen.

Wie sehr man den Umbruch wollte, zeigt der Sound, den Windows 95 beim Herunterfahren abspielt: Das ist nämlich der Startsound von Windows 3.11, wie er etwa in diesem YouTube-Video zu hören ist. Microsoft hatte vor, sich ein neues, freundliches Image zu geben. Der Windows-Startsound, eigens von Brian Eno für Microsoft komponiert, sollte den Wandel hörbar machen. Mindestens ein kleines Stückchen IT-Geschichte hat Microsoft mit Windows 95 geschrieben: 2025 wurde der „The Microsoft Sound“ als bedeutendes historisches Werk in die „Library of Congress“ der USA aufgenommen.


(nie)



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Wegwerfprodukt: Bundesregierung kündigt Verbot von Einweg-E-Zigaretten an


Die Bundesregierung will dem Druck aus dem Bundestag, von den Ländern sowie von Verbänden nachkommen und das Aus für Einweg-E-Zigaretten besiegeln. Die Exekutive werde ein Verbot solcher sogenannten Vapes auf den Weg bringen, kündigte Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, in einer am Freitag während der Plenarsitzung des Bundesrats zu Protokoll gegebenen Erklärung an. Die SPD-Politikerin schränkte dabei aber ein, dass aus ihrer Sicht ein solcher Schritt durch die EU-Kommission gebilligt werden müsse.

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Angesichts dieser Zusage der Bundesregierung ließ der Bundesrat die jüngste Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes trotz massiver Bedenken passieren. Der Umweltausschuss der Länderkammer hatte dem Plenum zuvor empfohlen, zu der Reform den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen. Er zielte damit darauf ab, in das Gesetz ein Verbot des Inverkehrbringens von elektronischen Einweg-Zigaretten einzufügen. Zuvor hatte sich die Länderkammer Ende September in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf erneut für eine solche Initiative ausgesprochen.

Der Umweltausschuss sieht im jährlichen Konsum von geschätzt über 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten in Deutschland und deren fehlerhafter Entsorgung eine erhebliche Bedrohung für Menschen, Umwelt und Wirtschaft, der mit dem vorliegenden Gesetz nicht ausreichend entgegengewirkt werde. Das Inverkehrbringen von Einwegartikeln wie diesen Kunststoffprodukten, für die es nachfüllbare Alternativen gibt, widerspreche dem obersten Ziel der Kreislaufwirtschaft: der Abfallvermeidung. Durch die illegale Entsorgung über den Hausmüll gingen wertvolle Rohstoffe wie Kunststoffe und Lithium verloren.

Zudem führen die enthaltenen Batterien bei unsachgemäßer Entsorgung zu Bränden in Entsorgungsanlagen, gaben die Umweltpolitiker der Länder zu bedenken. Damit entstünden erhebliche Risiken für die Beschäftigten, hohe Sachschäden und Umweltverschmutzung. Die Recycling- und Entsorgungswirtschaft leide unter zunehmenden, teils existenzbedrohenden Bränden aufgrund falsch entsorgter Lithium-Ionen-Akkus, deren Gesamtschaden auf einen hohen dreistelligen Millionenbereich jährlich geschätzt wird. Diesen müssten letztlich die Verbraucher über Abfallgebühren mitfinanzieren.

Der Ausschuss sieht angesichts des hohen Handlungsdrucks, dem bereits andere europäische Staaten nachgekommen seien, in der vom Bundestag vorgesehenen reinen Rücknahmepflicht kein geeignetes Mittel zur Lösung des Problems. Bereits bestehende kostenlose Abgabemöglichkeiten würden nämlich kaum genutzt. Eine solche Regelung schaffe stattdessen vermeidbaren bürokratischen Mehraufwand für Handel und Wirtschaft.

Auch der Bundestag forderte die Bundesregierung vorige Woche beim Beschluss der Novelle auf, eine Untersagung der umstrittenen Wegwerf-Rauchergeräte zu prüfen. Die Abgeordneten verwiesen dabei etwa auf das entsprechende Vorgehen Frankreichs und Belgiens, wo allerdings der Gesundheitsschutz im Vordergrund steht. Der Verkauf von Vapes ist in Deutschland ein Milliardengeschäft. Nach einer Schätzung des Branchenverbandes Bündnis für tabakfreien Genuss geben die Bundesbürger dafür in diesem Jahr 2,4 Milliarden Euro aus. Ein Zehntel entfällt auf Einweg-Produkte; der Rest auf Geräte, die man aufladen und neue Flüssigkeit ergänzen kann.

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Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), begrüßt die Ankündigung der Exekutive als „richtigen, aber längst überfälligen Schritt“. Die zivilgesellschaftliche Organisation habe „frühzeitig darauf hingewiesen, wie gefährlich diese Wegwerfprodukte für die Umwelt, Gesundheit und Sicherheit“ seien. Deshalb habe sie eine breite Allianz aus 17 Verbänden aufgebaut, der etwa die Bundesärztekammer, das Deutsche Krebsforschungszentrum oder das Kinderhilfswerk angehörten. Mehr als 40.000 Bürger hätten daraufhin eine Verbotspetition unterzeichnet, freut sich Metz. Ein Verbot könnte etwa durch eine Änderung der Tabakerzeugnisverordnung erfolgen, wenn ein solcher Ansatz dem Schutz der öffentlichen Gesundheit diene. Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln.

Mit dem überarbeiteten Elektronikgerätegesetz will die Politik vor allem Elektroschrott effektiver bekämpfen. Dafür werden die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten. Zudem sollen Sammel- und Rücknahmesysteme durch ein Logo vereinheitlicht und leichter zugänglich gemacht werden. Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, müssen künftig eine Sammelstation für gebrauchte Vapes einrichten und diese verpflichtend zurücknehmen. Die Novelle soll größtenteils Anfang 2026 in Kraft treten.


(nen)



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Deutscher Post droht offenbar Millionenstrafe für schlechten Service


Nicht nur viele Kunden, auch die Bundesnetzagentur ist unzufrieden mit der Leistung der Deutschen Post – das geht so weit, dass die Agentur der Post jetzt sogar mit Geldstrafen droht. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist auch für die Aufsicht der Post zuständig. BNetzA-Chef Klaus Müller machte jetzt klar: „Wenn die Post unseren Anordnungen dann nicht nachkommt, kann das im Extremfall teuer für sie werden“. Es geht um verspätete, falsch abgegebene oder beschädigte Sendungen, ob Briefe oder Pakete.

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Müller sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Wir wollen, dass die Post ihre Dienstleistung verbessert. Das hat sie uns auch zugesagt. Wenn das nicht eintritt, haben wir Möglichkeiten laut dem Gesetz, und die werden wir nutzen.“ Im Sommer hatte die BNetzA ein neuer Höchststand an Beschwerden über die Post erreicht. „Das ist jetzt etwas weniger geworden. Und die Post hat Besserung gelobt“, sagte Müller. Das werde seine Behörde nun beobachten.

Im ersten Halbjahr waren 22.981 Beschwerden zu Postdienstleistungen eingegangen und damit 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum – damals war der bisherige Halbjahres-Höchstwert erreicht worden. 89 Prozent der Kritik richtet sich gegen den Marktführer Deutsche Post/DHL. Auch Post-Chef Tobias Meyer äußerte sich gegenüber der Funke Mediengruppe und pochte auf die „sehr gute Qualität“, welche die Post liefere.

Dieses Jahr musste der Bonner Konzern auch erstmals öffentliche Angaben zu den Beschwerden machen, die er direkt erhalten hatte. Bei rund 14 Milliarden Brief- und Paketsendungen im Jahr 2024 lag der Beschwerdeanteil bei 0,003 Prozent. Mit 420.000 Beschwerden waren es gut zehnmal mehr als bei der Bonner Aufsichtsbehörde eingegangen sind.

Vorher war nur bekannt gewesen, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2024 etwa 39.500 Beschwerden erhalten hatte, die sich auf die Deutsche Post bezogen. So manch ein Kunde dürfte seinem Ärger aber lieber bei der Post direkt Luft machen. Dass auch diese Fälle ans Licht kommen, ermöglicht das novellierte Postgesetz von 2024 – es verlangt, dass Postdienstleister auch ihre eigenen Beschwerdezahlen veröffentlichen.

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Im schlimmsten Fall droht der Post eine Millionenstrafe. So sieht das Postgesetz (PostG) ein Zwangsgeld von bis zu 10 Millionen Euro vor, welches durch die BNetzA festgesetzt werden kann – nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Dieses Zwangsgeld dient zur Durchsetzung von Anordnungen, welche die BNetzA gegenüber der Post verhängen kann. Anordnen kann die BNetzA hier Maßnahmen, damit ein Postdienstleister seine Verpflichtungen nach dem PostG erfüllt.

Zurzeit ersetzt die Post auch einen Teil ihrer Postfilialen durch Automaten. Müller findet das grundsätzlich gut: „Viele Leute, die tagsüber arbeiten, haben keine Chance, zu den Öffnungszeiten in eine Postfiliale zu gehen“. Für diese Kunden seien gut gemachte Automaten mit 24-Stunden-Service eine gute Sache.

Seine Behörde genehmigt die Umstellung auf solche Automaten. Dafür sei wichtig, was die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den betreffenden Kommunen sagten. „Und es muss klar sein, dass die Post echte Anstrengungen unternommen hat, vor Ort eine Filiale zu etablieren“, betonte er. „Wenn das nachgewiesenermaßen keinen Erfolg hatte, kommen Automaten infrage. Automaten sind besser als gar keine Post vor Ort.“


(nen)



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Neue Videokursserie: JUnit 5 praxisnah lernen


JUnit 5 ist die aktuelle Version des beliebten Java-Testframeworks und bietet gegenüber JUnit 4 unter anderem neue Möglichkeiten bei Assertions, Test-Lifecycle und Erweiterungen. Die heise academy hat eine Videokursserie veröffentlicht, die Entwickler Schritt für Schritt mit den Testkonzepten von JUnit 5 und deren praktischer Umsetzung vertraut macht. Die Inhalte richten sich an alle, die über einfache Testfälle hinausgehen wollen, und bietet tiefere Einblicke in moderne Testarchitekturen mit JUnit 5 – insbesondere, wie Tests modular gestaltet und auf eigene Projektanforderungen zugeschnitten werden können.

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In „Teil 1: Einstieg in die Welt des Testens mit Java“ führt Java-DevSecOps-Experte Sven Ruppert in die Grundlagen von JUnit 5 ein – von der Einrichtung der Testumgebung bis zu strukturierten Tests mit Assertions, Assumptions und den wichtigsten Lifecycle-Annotationen.

Teil 2: Parametrisierte Tests und erweiterte Techniken“ stellt leistungsstarke Features in JUnit 5 vor, die es ermöglichen, Unit-Tests flexibler und besser lesbar zu gestalten, was grundlegend ist für die Testautomatisierung in der Java-Entwicklung.

Teil 3: Fortgeschrittene Testtechniken und Erweiterungen“ widmet sich fortgeschrittenen Testmethoden und dem Extension-Mechanismus. Damit lassen sich Tests nicht nur modular und wiederverwendbar gestalten, sondern auch flexibel anpassen und erweitern.

„Teil 4: Erweiterungen und Custom Test Engines“ erscheint 2026.

Grundkenntnisse in der Java-Programmierung sind erforderlich. Erfahrungen im Umgang mit Entwicklungswerkzeugen wie IDEs (z.B. IntelliJ, Eclipse) sind von Vorte

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Parallel dazu behandelt Sven Ruppert die Inhalte der Videokursserie im heise academy Blog: Von „Testing mit Assertions und Assumptions“ über „Parametrisierte Tests“ bis hin zu „Extensions“ orientieren sich die Beiträge an den einzelnen Teilen der Videokursserie und geben einen Überblick über die umfassenden Möglichkeiten des Testens mit JUnit 5.

Die Blogbeiträge stehen kostenfrei zur Verfügung – ideal, um einen ersten Eindruck zu gewinnen. Für alle, die noch tiefer in die Themen eintauchen möchten, sind die einzelnen Videokurse zum Preis von 95 € bzw. 195 € erhältlich. Besonders attraktiv ist der heise academy Pass: Für nur 49 € im Monat besteht uneingeschränkter Zugriff auf das gesamte Kursangebot der heise academy, wobei jährlich 45 neue Videokurse dazukommen.

Alle Infos zum Angebot finden sich auf der Website der heise academy.

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